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Unfall an meinem Fahrzeug / Fiktive Auszahlung usw.

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 16:54

Hallo!

Mich hat einer von der Autobahn abgeschossen nun meine Frage.

Gutachtenreparatur 16000 nto

restwert 14000

rep dauer 6-7 Tage

Wiederbescaffungzeit 12 Arbeitstage.

Wertminderung 500

Würde gern selbst reparieren und die Rep Kosten auszahlen lassen

Auf welche wert hätte ich anspruch ?

Was müsste ich beachten?

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke für Infos

Beste Antwort im Thema

na miss google.. mit deinen aussagen wäre ich aber sehr vorsichtig..

also um mal wieder bissl was nützliches beizutragen..

bei nem wbw von 29.990 euro gehe ich mal stark davon aus, dass dieser regelbesteuert ist und demzufolge noch 19% abzuziehen sind.

alternativ teile doch mal mit, wie alt das auto ist..

also ist die rechnung für die fiktive abrechnung lt. gutachten doch ganz einfach:

wbw 29.900 euro

- 19% märchensteuer

= 25.201,68 euro

- restwert 14.000 euro

= 11.201,68 euro entschädigungsleistung der versicherung.

du bekommst also nicht die nettoreparaturkosten, wie es dir unsere hausfrau erzählen wollte sondern lediglich oben genannten betrag.

bei deinem kfz ist ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten und danach wird auch abgerechnet.

anspruch auf die reparaturkosten hast du bei nachgewiesener reparatur entweder durch vorlage einer rechnung (brutto rep.ko) oder einer bestätigung eines sachverständigen (netto rep.ko).

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Moin,

 

Du meinst Wiederbeschaffungswert 14000,- Netto ?

 

am 19. Oktober 2012 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

Hallo!

Mich hat einer von der Autobahn abgeschossen nun meine Frage.

Gutachtenreparatur 16000 nto

restwert 14000

rep dauer 6-7 Tage

Wiederbescaffungzeit 12 Arbeitstage.

Wertminderung 500

Würde gern selbst reparieren und die Rep Kosten auszahlen lassen

Auf welche wert hätte ich anspruch ?

Was müsste ich beachten?

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke für Infos

Eine Verständnisfrage: Liegt ein Totalschaden vor? Der Hinweis auf die Wiederbeschaffungszeit deutet darauf hin. Wie hoch ist dann der Wiederbeschaffungswert?

Sind die 14.000 € tatsächlich der Restwert (= das derzeitige Unfallauto im Unfallzustand) oder der Wiederbeschaffungswert? Falls die 14.000 € der Wiederbeschaffungswert sind: Wie hoch ist dann der "richtige" Restwert? Und wie auch mein Vorredner schon sagte: Gebe beim Wiederbeschaffungswert bitte brutto und netto an.

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 17:00

restwert 14000

WBW 29990

Ach so, also kein Totalschaden ?

 

Dann Repa-Wert Netto, bei fiktiver Abrechnung.

 

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 17:05

also die knapp 16nto?

Was noch?

Muss ich was beachten?

Danke euch

ps Wert im jetzigen Zustand der höchste will 14000 zahlen

am 19. Oktober 2012 um 17:08

Nochmal eine Nachfrage zum Wiederbeschaffungswert:

Wie sieht es bei den 29.990 € mit der Umsatzsteuer aus? Sind die 29.990 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer oder wurde Differenzbesteuerung zu Grunde gelegt?

Und noch etwas:

Ist das Auto laut Gutachten jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden oder nicht? Die Zahlen scheinen sehr "knapp" zu sein, so dass auf den ersten Blick beides möglich erscheint. Wie gesagt, die zeitliche Angabe der Wiederbeschaffungsdauer deutet für mich eher auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hin.

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

also die knapp 16nto?               Netto ohne MWST

Was noch?       Unkostenpauschale 25,- + Wertminderung

Muss ich was beachten?   Wenn Aufkäufer Bar bezahlt, die Geldscheine bei der Bank prüfen lassen, ob es echt ist.

 

Danke euch

 

ps Wert im jetzigen Zustand der höchste will 14000 zahlen

Was für ein bekloppter WBW 29.990 Euro...:rolleyes:

Repko netto 16.000 Euro zzgl. WM von 500 Euro, was für eine bekloppte WM bei diesem Schaden .....:rolleyes:

Repko plus WM = 16.500 Euro

WBW minus RW = 29.990 Euro - 14.000 Euro gleich 15.990 Euro

Bei fiktiver Abrechnung also erst einmal WBW minus RW gleich 15.990 Euro ( Abzug der Mwst nicht berücksichtigt, da nicht bekannt ob Regel oder Differenzbesteuert)

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 17:15

Also die rep kosten ohne mwst

Der wbw von 29990 ink Steuer

Von Totalschaden steht nix drin.

Müsste das extra ausgewiesen werden

steht beim WBW Regel- oder Differenzbesteuert?

am 19. Oktober 2012 um 17:18

Zum Thema Rechtsanwalt:

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, den du nicht verursacht hast, steht dir auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu bezahlen hat.

Die Meinungen, ob man einen Rechtsanwalt benötigt, gehen hier im Forum auseinander. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Einschalten eines Rechtsanwalts so gut wie nie schaden kann. Bei Unstimmigkeiten hat der Anwalt eventuell noch eine größere Autorität gegenüber der Versicherung, auch wenn sich die Versicherung von einem Anwalt sicherlich auch nicht beeindrucken lässt.

Der einzige Nachteil, den ich bei einem Anwalt sehe, ist, dass vieles länger dauert, weil eben noch eine dritte Person dazwischen geschalten ist und nicht jeder Anwalt die Unterlagen etc. gleich via E-Mail an den eigenen Mandanten weiterreicht. Ggf. lässt sich der Anwalt die Auszahlungssumme auch erst auf ein Kanzleikonto überweisen (falls vorher nicht anders abgestimmt.) So ist man immer etwas abhängig vom Anwalt und es kann alles etwas länger dauern.

Viele vertreten die Ansicht, dass man den Anwalt erst einschalten sollte, wenn es Probleme gibt. Hier ist zum einen die Problematik, dass Laien vielleicht schon vorher Fehler begangen haben, die der Versicherung zu Gute kommen. Zum anderen würde ich lieber gleich einen Anwalt einschalten, weil dieser dann viel mehr an einem verdient und so auch ein Interesse am Mandat hat. Es macht beim Verdienst für den Anwalt einen wesentlichen Unterschied, ob der Gegenstandswert - wie bei Dir - z. b. über 16.000 € liegt, oder ob du dich nur noch um 300 € mit der Versicherung streitest.

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 17:21

Warum erhält man nicht die Rep Kosten mit 16000 nto. die würde doch das Autohaus acherhalten wenn ich es da reparieren sollte.

Ist was falsch an dem Gutachten?

am 19. Oktober 2012 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

Warum erhält man nicht die Rep Kosten mit 16000 nto. die würde doch das Autohaus acherhalten wenn ich es da reparieren sollte.

Ist was falsch an dem Gutachten?

Weil es für die Versicherung billiger kommen würde, wenn du dir das "gleiche" Auto nochmal auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaufst und das Unfallauto einem Aufkäufer für 14.000 € überlässt.

Ich kann mich - ich denke auch im Namen der anderen Forenkollegen - nur nochmals wiederholen: Die von dir genannten Zahlen sind extrem "knapp". Deswegen ist es wichtig zu wissen, welche Umsatzsteuer beim Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt wurde. Reguläre Besteuerung oder Differenzbesteuerung? Welche absolute Zahl steht zur Umsatzsteuer beim Wiederbeschaffungswert im Gutachten? Gibt es einen Hinweis auf § 25a UStG?

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 17:29

Ich kann mir aber nicht vorstellen das das Auto nur noch 14000 Wert ist .

Vorallem wenn ich bei Mobile Schaue bekomme ich mein Auto mit der Ausstattung nicht für 29990 .

Also mit was kann ich nun rechnen genau .

 

 

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