Unfall an meinem Fahrzeug / Fiktive Auszahlung usw.

Hallo!

Mich hat einer von der Autobahn abgeschossen nun meine Frage.
Gutachtenreparatur 16000 nto
restwert 14000
rep dauer 6-7 Tage
Wiederbescaffungzeit 12 Arbeitstage.
Wertminderung 500

Würde gern selbst reparieren und die Rep Kosten auszahlen lassen

Auf welche wert hätte ich anspruch ?
Was müsste ich beachten?
Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke für Infos

Beste Antwort im Thema

na miss google.. mit deinen aussagen wäre ich aber sehr vorsichtig..

also um mal wieder bissl was nützliches beizutragen..

bei nem wbw von 29.990 euro gehe ich mal stark davon aus, dass dieser regelbesteuert ist und demzufolge noch 19% abzuziehen sind.

alternativ teile doch mal mit, wie alt das auto ist..

also ist die rechnung für die fiktive abrechnung lt. gutachten doch ganz einfach:

wbw 29.900 euro
- 19% märchensteuer
= 25.201,68 euro
- restwert 14.000 euro
= 11.201,68 euro entschädigungsleistung der versicherung.

du bekommst also nicht die nettoreparaturkosten, wie es dir unsere hausfrau erzählen wollte sondern lediglich oben genannten betrag.
bei deinem kfz ist ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten und danach wird auch abgerechnet.

anspruch auf die reparaturkosten hast du bei nachgewiesener reparatur entweder durch vorlage einer rechnung (brutto rep.ko) oder einer bestätigung eines sachverständigen (netto rep.ko).

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es seht nur steuer da wo ich es geschrieben habe bei demrestwert steht da im jetzigen Zustand 14000 mehr nicht.
ich bin eine ganz normale Privatperson

Zitat:

Original geschrieben von A38PA


Ich kann mir aber nicht vorstellen das das Auto nur noch 14000 Wert ist .
Vorallem wenn ich bei Mobile Schaue bekomme ich mein Auto mit der Ausstattung nicht für 29990 .
Also mit was kann ich nun rechnen genau .

Ich weiß nicht ob ich dich richtig verstanden habe bzw. ob du alles richtig verstanden hast. Die 14.000 € sind der Wert für den unreparierten "Schrotthaufen", d. h. für das Unfallauto.

Bei Mobile schaust Du ja nach unfallfreien Fahrzeugen. Ob du dein Auto tatsächlich nicht für 29.990 € wiederbekommst, ist eine andere Sache. Normalerweise sollte in von dir beauftrager Gutachter allerdings schon einen realistischen Wiederbeschaffungswert ins Gutachten schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von A38PA


es seht nur steuer da wo ich es geschrieben habe bei demrestwert steht da im jetzigen Zustand 14000 mehr nicht.
ich bin eine ganz normale Privatperson

Und welche

absolute Zahl

steht da bei Steuer? Steht da Irgendetwas von Brutto- und Nettowiederbeschaffungswert?

Zitat:

Original geschrieben von A38PA


Warum erhält man nicht die Rep Kosten mit 16000 nto. die würde doch das Autohaus acherhalten wenn ich es da reparieren sollte.
Ist was falsch an dem Gutachten?

Die MWST wird nur gezahlt, wenn sie auch anfällt, also z.B. ausgewiesen auf einer Rechnung.

Ja aber so wie ich das jetzt von euch lese erhalte ich
29990-14000 + 500 Euro 15490
Da kann aber sein das die Versicherung noch etwas abzieht oder ?
und wenn ich repariert habe noch 500 Euro Wertminderung plus den Nutzungsausfall?

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Nutzungsausfall wird nur für die Dauer der Repa oder bei Totalschaden im GA angegebener Wiederbeschaffungszeitraum gezahlt, nicht bei fiktiver Abrechnung.

Ich darf zwei Dinge präzisieren:

Wenn das Auto nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher fahrbar war, wird Nutzungsaufall zusätzlich zur Wiederbeschaffungszeit für den Zeitraum zwischen Unfallzeitpunkt und "Kenntnis des Gutachtenergebnisses" (ohne schuldhaftes Zögern) bezahlt. Das wird gerne vergessen zu erwähnen und das können leicht ein paar Tage sein. Z. B. Unfall am Samstag, Beauftrag des Gutachters am Montag, Besichtigung am Dienstag, Gutachtenerstellung Mittwoch oder Donnerstag. Das sind schnell 5-7 Tage zusätzlich.

Angefallene Umsatzsteuer wird nicht nur für eine Werkstattreparatur bezahlt, sondern auch für Ersatzteile, wenn man das Auto selbst repariert. In diesem Fall muss man die Rechnungen der Ersatzteile bei der Versicherung einreichen.

aber meine Rechnung ist so richtig oder?

Hier geht ja alles kreuz und quer durcheinander.
Dir stehen die Netto-Reparaturkosten nach Gutachten in voller Höhe, also € 16.000,- zu, zusätzlich € 500,- Wertminderung.
Die ganzen Faktoren wie Steuerart oder Restwert spielen absolut keine Rolle.
Da Du selbst reparirern möchtest, sammel alle Rechnungen für Ersatzteile etc. und reiche sie nach der Reparatur bei der Versicherung ein. Dann muss der darin enthaltene Mehrwertsteueranteil zusätzlich erstattet werden. Wie schon Einige Fragen schrieb, solltest Du nicht ohne Rechtsanwalt agieren. Der kann Dir auch genau sagen welche Schadenpositionen Dir zustehen.
Gruß Manu

Also doch die Rep Kosten Netto..
Ja Rechnungen kommen nicht viele ich habe beim Verwerter eine Front gekauft bzw werde die Kaufen.

Moin,

ich hab hier 2 Beiträge entfernt. War nichts sinnvolles, also auch nicht wichtig.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Die ganzen Faktoren wie Steuerart oder Restwert spielen absolut keine Rolle.

Ich finde diese Aussage sehr gewagt, wenn man keine präzisen Zahlen hat.

Sollten in den 29.990 € z. B. 19 % Umsatzsteuer enthalten sein, so ist das ein Betrag in Höhe von 4.788 €. - Solche Dinge könnten im vorliegenden Fall über Totalschaden oder nicht entscheiden und je nach dem sieht das Ergebnis dann anders aus.

Ich habe hier jetzt keine mathematischen Grenzüberlegungen angestellt und zugegebenermaßen nicht alle Eventualitäten durchdacht, weil es mir zu aufwändig ist; zumal ja Zahlen aus dem Gutachten vorliegen, die leider nicht mitgeteilt werden. - Ich glaube aber nicht, dass du das gemacht hast. Ich persönlich würde mich ohne konkretere Zahlen nicht soweit aus dem Fenster lehnen.

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