Unfall 31.10.23

Hallo Forum

ich hatte gestern Abend leider einen Unfall. Es gab Ausserorts in einer Kurve Aquaplaning und ich bin dann mit dem Heck gegen eine Begrenzungsmauer geprallt. Nun ist der hintere Kotflügel und die Felge beschädigt.
Zum Glück ist der Wagen Vollkasko versichert. Nun stellt sich die Frage ob es eventuell Probleme gibt, da ich keine Polizei geholt habe weil kein Schaden ausser am Auto entstanden ist.

Danke für die Antworten

53 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. November 2023 um 12:56:55 Uhr:


Habe versucht das richtig zu lesen, aber im Absatz 1. steht, das nachfolgende Bestimmungen nur gelten, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist

Nach Punkt 4 steht:

Zitat:

§ 41 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Ein Fahrzeug, dem nach § 10 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist nicht anzuwenden.

Er bekommt allerdings kein Kurzzeitkennzeichen, wenn außerhalb der Saison zwischenzeitlich die HU abgelaufen ist.

@AS60
Meiner Versicherung hat es nicht gereicht, dass ich gesagt habe "da ist nichts beschädigt"!
Original Antwort meiner Versicherung: "das sagen sie".
Ohne Bestätigung des Besitzer des Hindernisses, sowie der Hinweis auf Fahrerflucht bei nicht informieren, hätte sie den Schaden nicht bearbeitet!
Danach hat die Versicherung den 4000.-€ Schaden anstandslos ohne Sachverständigen bezahlt.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. November 2023 um 13:22:48 Uhr:


@AS60
Meiner Versicherung hat es nicht gereicht, dass ich gesagt habe "da ist nichts beschädigt"!
Original Antwort meiner Versicherung: "das sagen sie".
Ohne Bestätigung des Besitzer des Hindernisses, sowie der Hinweis auf Fahrerflucht bei nicht informieren, hätte sie den Schaden nicht bearbeitet!
Danach hat die Versicherung den 4000.-€ Schaden anstandslos ohne Sachverständigen bezahlt.

Trotzdem ist es keine Fahrerflucht, wenn kein Fremdschaden entstanden ist. Von daher ist der Hinweis darauf schon mal Blödsinn.

Dass deiner Versicherung es nicht gereicht hat, will ich ja gar nicht in Abrede stellen. Frage ist, ob das alles rechtlich einwandfrei ist. Versicherung machen einiges, um dann, wenn sich jemand dagegen wehrt, zurückzurudern. Gibt ja genug Beispiele hier im Forum. Was ist denn wenn der "NichtGeschädigte" nicht zu ermitteln ist?

Und "Das sagen sie" ist eine Äußerung die gar nicht geht. Was ist das denn für eine Versicherung.

Mein Sohn ist 2018 rückwärts gegen einen Betonlichtmast gefahren, an dem war nichts zu sehen. Schaden am Fahrzeug ~1800€, der Versicherung gemeldet (ich war VN), die Frage nach Fremdschaden wurde verneint und der Schaden problemlos reguliert.

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@AS60
Ich finde die Versicherung hat korrekt gehandelt.
Ich fand es plausibel.
Ob da wirklich kein Schaden entstanden ist, sollte ein Dritter, möglichst der Eigentümer oder eben die, die hoheitliche Aufgaben zu erfüllen haben, bestätigen.
Da hilft auch keine Besserwisserei oder was wäre wenn.
Warum geht das "das sagen sie" gar nicht?
Selber ist man doch "befangen".

Ok, wenn deine Versicherung meint darauf bestehen zu müssen dann mach es halt.

Meine fragt nach sowas niemals.

Geht die auch nix an. Und wenn doch was ist ist es eh kein Kasko sondern HF und da können die sich nicht mal wehren.

Aller höchstens Regress bei totaler grober Fahrlässigkeit. Aber das kommt meist nie zum Zuge.

So meine Erfahrungen.

Aber wie ich Eingangs schon sagte, der TE soll seine VS anrufen und den Schaden melden. Dann wird er ja sehen was die wollen und was nicht.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. November 2023 um 16:45:42 Uhr:


@AS60
Ich finde die Versicherung hat korrekt gehandelt.
Ich fand es plausibel.
Ob da wirklich kein Schaden entstanden ist, sollte ein Dritter, möglichst der Eigentümer oder eben die, die hoheitliche Aufgaben zu erfüllen haben, bestätigen.
Da hilft auch keine Besserwisserei oder was wäre wenn.
Warum geht das "das sagen sie" gar nicht?
Selber ist man doch "befangen".

Tja. Ich find das nicht korrekt. Aber das ist ja auch nur meine Meinung. Und das „ das sagen sie“ ist eigentlich schon ein versteckter Vorwurf man würde Mist erzählen. Aber auch meine Meinung. Wenn du dir so eine Art der Kommunikation gefallen lässt ist das allein deine Sache.

@AS60
"gefallen lassen" ist auch eine Frage des eigenen Selbstbewustsein.
Ich musste mir nichts gefallen lassen!
Wenn einer gegen mein Eigentum fährt und meint da ist nix und entfernt sich, führt das ganz schnell zu Missverständnissen.
Ich bin jetzt jedenfalls schlauer und habe volles Verständnis für die Frage der Versicherung.
Oben schrieb einer: "das geht der Versicherung nichts an", zeigt nur, dass da mal wieder nicht zu Ende gedacht wurde.

Und ob. Denn es geht maximal nur den Geschädigten was an. Hat der berechtigte Ansprüche dann melde ich das entsprechend meiner Versicherung.

Ansonsten bleibe ich dabei das das die VS gar nix angeht.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. November 2023 um 19:18:16 Uhr:


@AS60
"gefallen lassen" ist auch eine Frage des eigenen Selbstbewustsein.
Ich musste mir nichts gefallen lassen!
Wenn einer gegen mein Eigentum fährt und meint da ist nix und entfernt sich, führt das ganz schnell zu Missverständnissen.
Ich bin jetzt jedenfalls schlauer und habe volles Verständnis für die Frage der Versicherung.
Oben schrieb einer: "das geht der Versicherung nichts an", zeigt nur, dass da mal wieder nicht zu Ende gedacht wurde.

Das freut die Versicherung sicher dass du Verständnis hast.

Und Die Frage ist wer hier nicht zu Ende denkt. Aber wir werden uns nicht einig. Von daher reicht mir das jetzt zu diesem Thema. Ist ja auch ein wenig am eigentlichen Thema vorbei.

Wenn tatsächlich ein Fremdschaden geltend gemacht würde, später vom Eigentümer des beschädigten Gutes, dann es ist eine blöde Idee, es gegenüber der Versicherung nicht mal erwähnt zu haben, denn das kann als verspätete Meldung gewertet werden können. Dabei kann egal sein, ob damals tatsächlich ein Schaden entstand.

Die Meldung kam verspätet und das langt dann der Versicherung für einen kleinen Teilregress.

Übrigens: Es ist immer eine gute Idee, vom nicht beschädigten Ding zusammen mit Zeugen ein Bild zu machen.

Dann wird das einfach nachgemeldet.

Und, was soll da schon passieren? Nix. Zumindest bei meinen Versicherungen nicht.

Ich fülle ja nicht mal ein Schadenprotokoll aus, machen die für mich.

Der TE meldet den Schaden wie er passiert ist und dann wird er doch sehen was die wollen!

Macht doch nicht immer son Film raus.

@KapitaenLueck
siehe @BeeKlasse
Die Versicherung will den kompletten möglichen Schaden bearbeiten und abrechnen bzw. abschliessen.
Sie will nicht dass da noch was kommt, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, es geht sie also alles an, was damit zusammen hängt.
Ich stelle mir nur vor, einer fährt gegen meine "Stoßstange", sie richtet sich wieder, "also da ist nix".
Dass da sehr viel hinter sitzt, sollte jedem bekannt sein.
Nach meiner Erfahrung (kein Film), jetzt erst vor kurzem, würde ich immer meine Identdität hinterlassen, notfalls bei der Polizei.

@KaiUwe2

- Ich hatte Dir meine Erfahrung in einem ähnlichen Fall ja schon geschildert ...

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 1. November 2023 um 08:54:16 Uhr:


Mir ist beim Rückwärtsfahren mal eine Hausecke ins Heck gesprungen. Reparatur über Vollkasko. Keine Polizei, wurde bei der Versicherungsmeldung auch nicht nach gefragt.

..., wobei ich nach der telefonischen Meldung bei der Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug dann bei der von der Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt vorgeführt habe. Der Schaden war knapp 6.000 Euronen. Der Versicherung reichte deren Kostenvoranschlag. Ein Gutachter wäre nach Angabe der Werkstatt erst bei einer deutlich höheren Schadenssumme notwendig gewesen. Ich denke, dass der Wert des Fahrzeugs dafür entscheidend ist.

In einem anderen Fall hatte ich beim selben Fahrzeug einen Teilkaskoschaden, da mir bei Sturm mein Sonnenschirm von der Dachterrasse der Garage auf's Fahrzeugdach geweht worden war. In diesem Fall hat die Versicherung einen Gutachter zu mir nach Hause geschickt, vermutlich wegen der Umstände.

Alle meine Fahrzeuge sind übrigens bei der pösen HUK24 versichert.

Melde es einfach Deiner Versicherung, einschließlich des Hinweises, dass die Mauer nicht beschädigt wurde. Sollte hinsichtlich der Mauer später dennoch Ansprüche geltend gemacht werden, ist die Versicherung zumindest schon mal informiert. Wegen des nun fehlenden Kennzeichens informiere sie einfach, dass sie einen Gutachter zu Dir nach Hause schicken sollen.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. November 2023 um 20:08:53 Uhr:


@KapitaenLueck
siehe @BeeKlasse
Die Versicherung will den kompletten möglichen Schaden bearbeiten und abrechnen bzw. abschliessen.
Sie will nicht dass da noch was kommt, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, es geht sie also alles an, was damit zusammen hängt.
Ich stelle mir nur vor, einer fährt gegen meine "Stoßstange", sie richtet sich wieder, "also da ist nix".
Dass da sehr viel hinter sitzt, sollte jedem bekannt sein.
Nach meiner Erfahrung (kein Film), jetzt erst vor kurzem, würde ich immer meine Identdität hinterlassen, notfalls bei der Polizei.

Mach doch wie du meinst. Entspricht nur nicht meinen Erfahrungen und anscheinend auch der der Meisten hier nicht.

Ab mit dem Kopp durch die Wand, Hauptsache anders😉

Ist ja en Vogue🙂

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