Unfall 300TD - Was tun?

Mercedes E-Klasse W210

Hallo Leute,

ich habe bisher schon mal hin und wieder hier rein gesehen, mich aber gerade erst frisch angemeldet, leider aus traurigem Grund. Wir haben einen 300TD und ihn letzte Woche am Straßenrad in einer 30er Zone abgestellt. Leider war ein 7,5t LKW Fahrer wohl etwas abgelenkt. Er wollte am Auto vorbei fahren und hat ihn dann mit vorne rechts bei sich und hinten links bei uns erwischt.🙁

Folgende Fakten: Der Wagen stand ebenerdig, Automatik war auf "P", Durch den Aufprall wurde der Wagen angeschoben und ca. 50m weiter in einen in ca. 50m Entfernung stehenden anderen Wagen gerollt.

Wir sind echt traurig. Der Wagen befindet sich bei uns in erster Hand, hat gerade mal 130tkm runter, ist top gepflegt, die Maschine läuft wie ein Kätzchen und hat eine nette Ausstattung, u.a. E-Heckrollo, Navi, E-Sitze, Sitzheizung, AHK, 8-fach Alus, abblendbarer Innenspiegel, komplett Leder und so weiter. Er stand immer in der Garage und auf den Sitzen wurde mehr Staub gewischt als gereinigt.

Schäden: Heck eingedrückt, Kotflügel, Heckdeckel und so weiter. Vorne ist zudem Servoöl ausgelaufen. Anbei ein paar Bilder. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was tun?

Was meint ihr? Klar, wirtschaftlich ergibt die Reparatur keinen Sinn, aber wir hängen echt am Wagen. Irgendwelche Tipps oder Ideen? Freue mich über ehrliche Ratschläge was ihr tun würdet.🙄

Grüße von der Front, Olli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Dieselfutter schrieb am 10. Oktober 2014 um 00:32:44 Uhr


... Was meint die Gemeinde?

Bzgl. des Hinweises zum Rechtsanwalt verstehe ich derzeit nicht ganz wo der ansetzen kann? Über die Höhe des Widerbeschaffungswertes?

Hallo zusammen,

hallo Olli,

zu solltest aggressiv wie ein Fadenbeißer angreifen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragen ...

Nunmehr scheint es so zu sein, dass die gegnerische Versicherung zu ihren Gunsten den Schaden abwickelt.

Einmal angenommen, ein Liebhaberfahrzeug soll trotz einer Schadenshöhe > Wiederbeschaffungswert repariert werden, ist ein an der Obergrenze angesiedelter Wiederbeschaffungswert von Bedeutung. Bei diesem Integritätsinteresse des Geschädigten dürfen die von einem Gutachter geschätzten Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, soll die Reparatur wirtschaftlich noch vernünftig und damit die gegnerische Versicherung verpflichtet sein, eine Reparatur freizugeben. Fallen die tatsächlichen Reparaturkosten bei einer
zutreffenden 130 Prozent-Prognose trotzdem höher aus, beispielsweise nach einem vorher nicht entdeckten zusätzlichen Schaden, trägt dieses Risiko der Schädiger und die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, diese tatsächlichen Kosten zu regulieren.

Daher wäre es von Vorteil, die Wahl eines Gutachters nicht der gegnerischen Versicherung zu überlassen und nicht auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.

LG, Walter

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Auch von mir mein herzliches Beileid.
Wenn ich mich entscheiden müsste ob Reparatur oder Wiederbeschaffungswert, würde ich wohl das Geld nehmen.
So ein Verlust eines Autos ist schmerzhaft, wenn man sich überlegt wieviel Pflege und Geld für den Erhalt des Wagens investiert worden ist.
Auch wenn Du Dein Wagen richten lässt, wird er immer als Unfallwagen gelten sollte dieser mal Verkauft werden.

Dieses individuelle Auto wieder herzurichten, ist nie wirtschaftlich sinnvoll, sondern immer eine Liebhaberentscheidung.Die Frage ist halt, ob man an diesem speziellen Auto hängt oder mehr am 300 TD im Allgemeinen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten . Die wirtschaftlichste wäre ein Schlachtauto als Teilespender, wenn man das eigene Auto behalten will. Man kann aber sich einen gut erhaltenen 300 TD
(ich würde immer ein T-Modell vorziehen) kaufen, das Unfallfahrzeug behalten , schlachten, in Teilen verkaufen oder sich gute Teile selber in's Regal legen, wenn man so ein Auto noch lange fahren will.Wie gesagt - Möglichkeiten gibt es viele...

Zitat:

@dickschiffsdiesel schrieb am 10. Oktober 2014 um 11:17:17 Uhr:


... das Unfallfahrzeug behalten , schlachten, in Teilen verkaufen oder sich gute Teile selber in's Regal legen, wenn man so ein Auto noch lange fahren will.Wie gesagt - Möglichkeiten gibt es viele...

Das wäre noch die bessere Option das Unfallfahrzeug als Spenderwagen zu verkaufen

Ein ähnlicher W210 300TD Avantgarde steht bei mir in der nähe von Stuttgart bei einem Händler.

Link:

http://home.mobile.de/SCHUCKAUTOMOBILE#des_194899389

Wenn die gegnerische Versicherung meint, einen gleichwertigen Wagen um 6.000 Euro zu bekommen, dann sollen die ihn doch besorgen! Wie kommst du denn dazu, monate- wenn nicht jahrelang einem nachweislich so wenig gelaufenen und perfekt erhaltenen Exemplar hinterherzurennen, das es vermutlich nicht zu kaufen gibt?

Also zum Advokaten, schauen ob man diesen Standpunkt durchhalten kann, dann Sachverständiger, der sich von der (hoffentlich) sehr guten Substanz (Abnutzung, Rost, Pflegezustand, Erstbesitz, Wartung etc.) ein juristisch haltbares Bild macht und dann gleichwertigen Ersatz fordern!

Stell dich auf den Justament-Standpunkt, dass du daraus einen Oldtimer machen wolltest, dass der größte und beste Vorkammerdiesel durch andere Diesel nicht zu ersetzen ist und beharre. Je nach tatsächlichem Zustand des Unfallwagens kann es lange dauern bis für die Versicherung unmöglich sein, wirklich gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Irgendwann sind sie es dann vielleicht leid und das Geld sprudelt in irgendeiner Weise.

Eine Reparatur halte ich für weniger zielführend, oft ist das Auto nach so einem Schaden nicht mehr ganz so wie vorher.

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Zitat:

@AMG Racer schrieb am 10. Oktober 2014 um 11:48:31 Uhr:


Ein ähnlicher W210 300TD Avantgarde steht bei mir in der nähe von Stuttgart bei einem Händler.

Wenn der Kilometerstand glaubhaft belegt ist wäre das eine interessante Option, die ich der Versicherung vorschlagen würde -- mit Hinweis auf den angedachten Rechtsbeistand.

Zitat:

@hoppenstedt1 schrieb am 9. Oktober 2014 um 23:25:46 Uhr:



Zitat:

@Reifendreher schrieb am 9. Oktober 2014 um 23:21:02 Uhr:


Tut mir leid, der ist Schrott.
Das ist ja ein 'mitfühlender' Beitrag.
Da freut sich der Themenstarter sicher sehr über die Tiefe dessen Konstruktivität.

🙄

Der Unfall ist traurig.

Aber es ist Schrott

. Das Fahrzeug wird nach Schwacke abgerechnet und da die Wiederbeschaffungskosten niederer sind wie die Rep. wird er auf den Kosten sitzen bleiben. Ich sehe eine Abfindung nach Gutachten eher produktiv. Dann unter der Hand bei einer Werkstatt richten lassen. Abgesehen sind die Lackierungen bei DB eher bescheiden.

Zitat:

@Austro-Diesel schrieb am 10. Oktober 2014 um 15:58:56 Uhr:


Wenn die gegnerische Versicherung meint, einen gleichwertigen Wagen um 6.000 Euro zu bekommen, dann sollen die ihn doch besorgen! Wie kommst du denn dazu, monate- wenn nicht jahrelang einem nachweislich so wenig gelaufenen und perfekt erhaltenen Exemplar hinterherzurennen, das es vermutlich nicht zu kaufen gibt?

Also zum Advokaten, schauen ob man diesen Standpunkt durchhalten kann, dann Sachverständiger, der sich von der (hoffentlich) sehr guten Substanz (Abnutzung, Rost, Pflegezustand, Erstbesitz, Wartung etc.) ein juristisch haltbares Bild macht und dann gleichwertigen Ersatz fordern!

Stell dich auf den Justament-Standpunkt, dass du daraus einen Oldtimer machen wolltest, dass der größte und beste Vorkammerdiesel durch andere Diesel nicht zu ersetzen ist und beharre. Je nach tatsächlichem Zustand des Unfallwagens kann es lange dauern bis für die Versicherung unmöglich sein, wirklich gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Irgendwann sind sie es dann vielleicht leid und das Geld sprudelt in irgendeiner Weise.

Eine Reparatur halte ich für weniger zielführend, oft ist das Auto nach so einem Schaden nicht mehr ganz so wie vorher.

Sorry AD die Idee ist gut wird aber so mit 100%iger Sicherheit nicht so geregelt werden.

Fürchte ich auch, aber probieren kann man's ja ...

In einer Freien Werkstatt ist das ein ca. 3000 Euro Schaden. Tipp: such dir eine Türkisch/Kurdisch/Polnische Freie Werkstatt, die sind oft besser als ihr Ruf (weil die mit solchen Unfällen viel Erfahrung haben).

Zitat:

Dieselfutter schrieb am 10. Oktober 2014 um 00:32:44 Uhr


... Was meint die Gemeinde?

Bzgl. des Hinweises zum Rechtsanwalt verstehe ich derzeit nicht ganz wo der ansetzen kann? Über die Höhe des Widerbeschaffungswertes?

Hallo zusammen,

hallo Olli,

zu solltest aggressiv wie ein Fadenbeißer angreifen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragen ...

Nunmehr scheint es so zu sein, dass die gegnerische Versicherung zu ihren Gunsten den Schaden abwickelt.

Einmal angenommen, ein Liebhaberfahrzeug soll trotz einer Schadenshöhe > Wiederbeschaffungswert repariert werden, ist ein an der Obergrenze angesiedelter Wiederbeschaffungswert von Bedeutung. Bei diesem Integritätsinteresse des Geschädigten dürfen die von einem Gutachter geschätzten Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, soll die Reparatur wirtschaftlich noch vernünftig und damit die gegnerische Versicherung verpflichtet sein, eine Reparatur freizugeben. Fallen die tatsächlichen Reparaturkosten bei einer
zutreffenden 130 Prozent-Prognose trotzdem höher aus, beispielsweise nach einem vorher nicht entdeckten zusätzlichen Schaden, trägt dieses Risiko der Schädiger und die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, diese tatsächlichen Kosten zu regulieren.

Daher wäre es von Vorteil, die Wahl eines Gutachters nicht der gegnerischen Versicherung zu überlassen und nicht auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.

LG, Walter

Damit die gegnerische Versicherung überhaupt zur Zahlung verpflichtet werden kann muss sowieso ein Gutachten erstellt werden.
Das würde ich nur bei der eigenen MB- Werkstatt machen lassen.
Die beauftragen meistens den TÜV oder Dekra.
Man muss nicht einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Die kosten für den G. muss die gegnerische V. zusätzlich tragen.
Ich würde auf jeden Fall einen RA beauftragen, die RA- Kosten trägt natürlich die gegnerische V.
Einen Liebhaberwertaufschlag im Gutachten gibt es für so ein Auto natürlich nicht.

Das ist doch hier alles Rätselraten!
Der Weg zu einem selbst ausgesuchten Gutachter ist der einzig richtige Weg! Die ganzen Ferndiagnosen aus dem Forum anhand einiger Bilder sind sicherlich gut gemeint - bringen dem TE aber gar nix.

Nur ein Gutachter wird die Schadenshöhe feststellen können und vor allem auch den erforderlichen Reparaturumfang bestimmen können.

Wenn ich aber mal mitraten soll:
Der Wagen müsste mindestend auf eine Richtbank! Die ganze Fahrerseite sieht gestaucht aus.
Das m. E. recht großzügige Angebot der Versicherung wird auch mit der 130% Regelung never ever für eine fachgerechte Reparatur ausreichen (wenn man es machen lässt).
Man könnte nun selbst Hand anlegen...

Aus eigener Erfahrung: Laß es!

Hatte selbst einen Totalschaden und diesen wieder hergerichtet. Mein Schaden sah optisch wesentlich weniger schlimm aus - wurde aber vom Gutachter auf ca. 18.000 Euro geschätzt!
Darum habe ich selbst geschraubt. Würde ich aber nie wieder bei so einem Schaden so machen!

Das Fahrzeug hatte später immer wieder irgendwelche komischen Macken...

Also zusammengefasst:
- Eigenen Gutachter beauftragen und Gutachten anfertigen lassen
- Gutachten der gegnerischen Versicherung vorlegen - und dann mal abwarten...

Vermutlich wird sich die Sache schon mit Erstellung des Gutachtens erledigt haben... 🙁

Den Anwalt musst du erstmal selber zahlen wenn keine rechtsschutz vorliegt. Einen Gutachter drfst du auch nur beauftragen wenn der schaden es zulässt... das ist wohl selbstredent... was die Verscherungsgeschichte angeht mit der werterstattung kann ich dir sagen wie es bei mir gewesen ist... mein Bmw m3 wurde ebenso wirtschaftlicher totalschaden... die versicherung ist auf eine der "autoonline" seiten gegangen und hat drei " angebote" rausgesucht... daraus dann den "Wert" des fahrzeuges ermittelt und wollte mir diesen betrag erstatten.. keines der fahrzeuge hatte annähernd die km zahl... nicht mal die pflege.. ich bin vor gericht gezogen... 3.jahre und hab mein geld bekommen..
wenn du nen guten karosserie bauer kennst fahr zu dem... Hie in Hannover habe ich jemanden.. der hat min golf 1 cabrio gerichtet nach w. Totalschaden.. inkl. Lack.. 2000€ die tele haben wir gebracht geholt.. das mb diese preisvorstellung hat glaub ich wohl die rechnen mit neuteilen... rechne mal selber durch wenn du die teile selbst besorgst... zb. Kotflügel kostet gute qualität 80€ ich denke mit ner guten freien werkstatt sollte einem wiederbeleben nichts im wege stehen..
viel glück... !!!!!!
Und lass dich nicht abspeisen mit peanuts....

Schade um das schöne Auto!
Aber egal was hier einige schreiben, das Auto ist schrott! Da ist nichts mehr dran zu retten!
Das Heck ist gestaucht u. selbst die Fahrgastzelle ist soweit verzogen das die Tür hinten links nicht mehr schliesst...!
Wenn das einer versucht zu reparieren, da kommt nur murks bei raus meiner Meinung nach.

Jetzt kann dir nur noch ein RA helfen soviel Geld wie irgend möglich zu bekommen!

MfG Günter

P.S. Wenn das ATG auf "P" stand u. das Auto 50m nach vorne "gelaufen" ist, dann ist auch die Parksperre im Getriebe schrott.... . Der Gutachter soll das beachten!!!

Zitat:

@schneefan schrieb am 10. Oktober 2014 um 16:19:13 Uhr:



Zitat:

@hoppenstedt1 schrieb am 9. Oktober 2014 um 23:25:46 Uhr:



Das ist ja ein 'mitfühlender' Beitrag.
Da freut sich der Themenstarter sicher sehr über die Tiefe dessen Konstruktivität.

🙄

Der Unfall ist traurig. Aber es ist Schrott. Das Fahrzeug wird nach Schwacke abgerechnet und da die Wiederbeschaffungskosten niederer sind wie die Rep. wird er auf den Kosten sitzen bleiben. Ich sehe eine Abfindung nach Gutachten eher produktiv. Dann unter der Hand bei einer Werkstatt richten lassen. Abgesehen sind die Lackierungen bei DB eher bescheiden.

Die fahrzeuge werden schon lange nich mehr nach schwacke abgerechnet. Sondern nach dem tatsächlichen Marktpreis....

Und das ist sogar "Rechtens" d.h. Wenn die versicherung einen "gleichwertigen wagen" in xy findet fuer 4500€ dann kann sie das auch als richtwert nehmen...

Da hilft nur eines eigenen Gutachter und rechtsanwalt.... Hoffentlich ist ne rechtsschutz am start...

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