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Unfall 2014 wurde aber 3.12.2015 in klasse m runter gestufft

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 16:46

Hallo zum,

Ich hatte am 28.05.2014 einen Unfall gehabt.

Wurde aber erst 3.12.2015 in die Klasse m gesetzt 50% sind drauf gekommen.Normale Weise müssen die mich direkt nach den Unfall runter Steffen dann wäre ich jetzt in der Klasse sf mit 70 % wieder.

Ich habe mit dem Versicherungs Mann telefoniert weil ich ihn gefragt habe wieso ich nicht direkt nach denunfall runter gestufft bin,konnte er mir die Antwort nicht wirklich beantworten er sagte nur,, bei mir steht 3.12.2015 sind sie erst in der klasse m gelandet.So jetzt ist die Frage darf dieVersicherung sowas machen? Erst nach einem Jahr runter stuffen? Logisch gedacht direkt nach den Unfall!Jetzt kann ich nicht zu einer anderen Versicherung wechseln weil ich klasse m bin

Beste Antwort im Thema

Mit der Zahlweise hat die Hauptfälligkeit nichts zu tun.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 18. Dezember 2015 um 14:56:48 Uhr:

Aber mit der Zahlweise hat die Rückstufung zu tun.

...

Bitte um Erklärung / Begründung.

Bitte Neueinstufung von Faelligkeit der Neustufung unterscheiden.

Neueinstufung=Hauptfälligkeit

Fälligkeit ("Wirksamwerden") der Stufung = kann / muss aber nicht an die ZW geknüpft sein. Insbesondere ist relevant, wann der Versicherer die Prämien fällig stellt. Schadenstufungen mit unterjährigen HFs sind eine ekelige Angelegenheit und für viele - auch Innendienstsachbearbeiter - böhmische Dörfer, was die Sache ein wenig "gefährlich" macht.

Wenn dann noch ein Versichererwechsel vor der Stufung liegt - Prost Mahlzeit.

In Praxi fallen die Termine auf Grund 01.01. Systematik zusammen. Das muss aber nicht so sein und hängt vom Vertragswerk ab:

Bei uns:

Zitat:

I.3 Jährliche Neueinstufung

Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.

Zitat:

I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung

Die Neueinstufung gilt ab dem ersten Fälligkeitstermin des Beitrags in dem Kalenderjahr, das auf das Kalenderjahr des schadenfreien oder schadenbelasteten Verlaufs folgt.

Wie gesagt: Man wird ohne Kenntnis, in welcher Form das Vertragswerk des TE ausgestaltet ist, m.E. keine Antwort geben können.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Dezember 2015 um 15:50:06 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 18. Dezember 2015 um 14:56:48 Uhr:

Aber mit der Zahlweise hat die Rückstufung zu tun.

...

Bitte um Erklärung / Begründung.

Aber gerne doch:

Die Rückstufung erfolgt mit der ersten Fälligkeit im Kalenderjahr. Wenn er also halbjährlich zahlt, dann am 3.6., zahlt er jährlich, dann eben am 3.12.

Ausnahme ist eher die prt-Korrektur zum 1.1., unabhängig von der ZW.

Der TS soll in seine AKB schauen, da steht es bestimmt drin

Also ich zahle monatlich und wurde bei einem KH ünd VK Schaden in 2011 erst am 01.01.2012 höher gestuft.

War so auch in den Bedingungen damals geschrieben.

Die Höherstufung war aber nicht wirklich höher, da Rabattretter.

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