Uneinigkeit mit der Polizei bei Schuldzuweisung. Bin ich schuld oder eher der Unfallgegner?
Liebe Motor-Talker,
mir ist gerade Folgendes passiert.
Unfallort: D-76726 Germersheim, bei der Einmündung von "In der kleinen Au" in die "Bahnhofstrasse". Die Bahnhofstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Siehe Bild 1.
Unfallzeit: Am 30.5.2017 um ca. 1.00 Uhr
Unfallbeteiligter 1: Ich, Fahrer des silbernen VOLVO
Unfallbeteiligter 2: Fahrer des roten BMW
Ablauf des Unfalls: Ich warte auf "In der kleinen Au" bei der Einmündung (s. Bild 4 und 5) und bereite für das Rechtsabbiegen in die Bahnhofstrasse vor. Der BMW, der auf der Bahnhofstrasse gefahren ist und in "In der kleinen Au" abbiegt, hat eine zu große Kurve gemacht und war zu schnell, wobei ein Zusammenstoß Zustande gekommen ist. Siehe Bild 1.
Schaden des Unfalls auf dem ersten Blick: VOLVO: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers und der Felge vorne links. Spur verstellt. (S. Bild 6 und 7. Das Rad steht so wenn das Lenkrad gerade ist😠) Meldung "DTSC Vorübergehend aus" (s. Bild 8). BMW: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers, Gehäuse der Blinkleuchte vorne links gebrochen.
Auseinandersetzungen nach dem Unfall: Nach dem Zusammenstoß ist der BMW weiter ca. 5m nach Vorne gefahren, bevor der Fahrer aussteigt und mich anspricht.
BMW-Fahrer : "Warum hast du den Weg blockiert?"
Ich: "Sie haben mich übersehen und den Unfall verursacht."
BMW-Fahrer (guckt den beschädigten VOLVO): "Ich gebe dir 500 Euro für die Reparatur des Stoßstange."
Ich: "Wir lassen zuerst die Polizei kommen."
Nach ca. 30 Minuten kommen die Polizei. Dann Befragung der beiden Seite sowie Fotografieren des Unfallortes. (Siehe Bilder 2, 3, 4, 5, fotografiert durch mich. Der VOLVO steht noch im "Originialposition", während der BMW sich weiter nach Vorne bewegt hat, um die Straße nicht zu blockieren.)
Einer der zwei Polizeibeamter zu mir und fragt: "Wissen Sie, dass Sie den Fahrzeug zu links gestellt haben? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sie haben zwei Optionen: Entweder Zahlung der Strafzettel i.H.v. 35 Euro gleich oder später 1 Punkt plus Verwarnungsgeld."
Ich: "Nein. Ich habe mich während des Unfalls nicht bewegt. Der BMW-Fahrer ist dafür verantwortlich. Ihren Vorwurf kann ich akzeptieren, aber der BMW ist der Unfallschuldner."
Polizeibeamter: "Wenn Sie diesen Fehler zugeben, dann sind Sie daran schuld."
Ich: "Das kann ich leider nicht."
Polizeibeamter: "Sehen Sie, wie sich die Fahrzeuge jetzt bemühen müssen, um vorbei zu fahren?"
Ich: "Das hat mit der Klärung des Unfalls nichts zu tun und Sie versuchen jetzt zu manipulieren." (Hinweis: Anscheinend kennt der Beamter den BMW-Fahrer und Sie haben sich wie Freunde gegrüßt.)
Polizeibeamter: "Hören Sie zu: Wegen Ihres Fahrzeuges kann die Anderen hier nicht passieren. Sollen sie den Fußweg überqueren?"
Ich: "Ich wiederhole nochmals, dass der BMW zu schnell war und eine zu große Kurve gemacht hat."
......
Am Ende: Austausch der Kontakt mit BMW-Fahrer und den Polizeibeamten. Die Polizei weist darauf hin, dass ich später ein Protokoll von ihnen per Post erhalten werde.
Jetzt die folgende Fragen:
Hat die Polizei Recht oder nicht? Bin ich der Unfallverursacher oder der BMW-Fahrer?
Für eure Antwort danke ich euch im Voraus!
Liebe Grüße
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 30. Mai 2017 um 12:56:49 Uhr:
Hast du da ein Problem mit?
Ja, habe ich.
Anders (ich hoffe für dich verständlicher) gefragt:
Welche Relevanz hat der Geburtsort eines Verkehrsteilnehmers für dessen Verschulden?
75 Antworten
Zitat:
@UliBN schrieb am 30. Mai 2017 um 09:17:27 Uhr:
... der Unfallgegener hätte nur durch Verlassen der Straße nach rechts den Zusammenstoß vermeiden können.
Wieso? Keine Bremsen?
Und wenn der Volvo quer in der Seitenstraße gestanden hätte, hätte der BMW nicht einfach reinfahren dürfen (ihn trifft definitiv die (Haupt)schuld).
Gruß Metalhead
Ich glaube nicht, dass das 100:0 aus geht.
Was (mir) dieBilder sagen:
Der TE steht so, als sei er irgendwo in der Straßenmitte gefahren, und es ist ihm im letzten Moment eingefallen (als er gemerkt hat dass es für den BMW zu eng wird?), nach rechts auf seine Spur abzubiegen.
Er gab das hier ja bereits auch zu:
"Wenn überhaupt, dann geht es um den Versuch, kurz vor dem Unfall den Zusammenstoß zu vermeiden."
Erst NACHDEM er das nach eigener Aussage versucht hat, steht er mit dem halben Auto dort wo er sein soll während das Hinterteil immernoch auf der Gegenspur ist (wo er vorher war).
Siehe Radeinschlag, der an dieser Stelle nicht zum Abbiegevorhaben passt.
Zudem ist davon auszugehen, dass der BMW den TE durch den Aufprall (Rad auf Rad) weiter in deine Spur geschoben hat als er zuvor war, ich gehe als davon aus dass er wesentlich weiter in Straßenmitte stand als es die Fotos nach dem Unfall suggerieren (das deckt sich auch mit den Unfallspuren).
Wenns dann dunkel ist und der BMW etwas forsch um die Kurve biegt und irgendwer mitten auf der Straße herum träumt kanns schon mal eng werden.
Meiner Ansicht nach lag die Polizei hier nicht ganz falsch, um nicht zu haben goldrichtig.
Ungeschoren wird der TE hier nicht bleiben.
Ganz unabhängig davon hätte der BMW natürlich nicht abiegen dürfen, wenn der Platz nicht reicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 30. Mai 2017 um 09:36:36 Uhr:
Ich glaube nicht, dass das 100:0 aus geht.
Was (mir) dieBilder sagen:
Der TE steht so, als sei er irgendwo in der Straßenmitte gefahren, und es ist ihm im letzten Moment eingefallen (als er gemerkt hat dass es für den BMW zu eng wird?), nach rechts auf seine Spur abzubiegen.Er gab das hier ja bereits auch zu:
"Wenn überhaupt, dann geht es um den Versuch, kurz vor dem Unfall den Zusammenstoß zu vermeiden."
Erst NACHDEM er das nach eigener Aussage versucht hat, steht er mit dem halben Auto dort wo er sein soll während das Hinterteil immernoch auf der Gegenspur ist (wo er vorher war).Wenns dann dunkel ist und der BMW etwas forsch um die Kurve biegt und irgendwer mitten auf der Straße herum träumt kanns schon mal eng werden.
Meiner Ansicht nach lag die Polizei hier nicht ganz falsch.
Ungeschoren wird der TE hier nicht bleiben.
Zum "Fahren in der Mitte": Diese Fahrweise machen alle Bewohner hier jeden Tag. Wenn man berücksichtigt, a) wie eng die Straße ist, b) dass es keine Mittellinie gibt, dann sollte diese kein Wunder sein. Ähnliche (beinah) Crashes gibt es an dieser Stelle jeden Tag, bei mir früher schon mehrmals. Deshalb habe ich immer darauf aufpasst. Wäre ein Anderer hier, fährt er in den meisten Fällen noch weiter links.
Ach ja, das sollte der BMW-Fahrer auch wissen.
Du bist ja gestanden und hast gewartet. Wärst du ein LKW, wärst du auch so gestanden, dann wäre es eine ganz klare Sache.
Wer abbiegt hat auch eine besondere Sorgfaltspflicht und muss ggf. rechtzeitig anhalten können.
Du hättest weiter rechts stehen können, das ist klar, kann sich aber auch aus der Verkehrssituation so ergeben (Rechtsabbieger, Fahrradfahrer etc.)
Probier die Abrechnung über die Versicherung. Stellen die sich quer, ab zum Anwalt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@ert678 schrieb am 30. Mai 2017 um 10:17:06 Uhr:
Zum "Fahren in der Mitte": Diese Fahrweise machen alle Bewohner hier jeden Tag. Wenn man berücksichtigt, a) wie eng die Straße ist, b) dass es keine Mittellinie gibt, dann sollte diese kein Wunder sein. Ähnliche (beinah) Crashes gibt es an dieser Stelle jeden Tag, bei mir früher schon mehrmals.
Umso schlimmer, dann warst Du ja eigentlich vehement vorgewarnt, wozu dein Fehlverhalten führen kann und hast es trotzdem gemacht!?
Mir persönlich ist das natürlich völlig schnuppe, ob das alle so machen, ob der BMW das wissen müsste und ob die Polizei recht hat. Auch ob Du recht bekommst oder nicht.
Ich wollte lediglich (als Unbeteiligter) meine Meinung dazu abgeben, wie Polizei und Unfallgegner zu ihrer Einshätzung kamen.
Mir fällt jedoch auf:
Im Eröffnungsthread hast Du noch (auch der Polizei gegenüber) argumentiert du hättest alles richtig gemacht und seist nicht zu weit links gestanden.
Mittlerweile hat sich diese Selbsteinschätzung in die Richtung " es fahren dort aber immer alle in der Mitte" verändert.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 30. Mai 2017 um 10:37:01 Uhr:
Du bist ja gestanden und hast gewartet. Wärst du ein LKW, wärst du auch so gestanden, dann wäre es eine ganz klare Sache.
Wer abbiegt hat auch eine besondere Sorgfaltspflicht und muss ggf. rechtzeitig anhalten können.
Du hättest weiter rechts stehen können, das ist klar, kann sich aber auch aus der Verkehrssituation so ergeben (Rechtsabbieger, Fahrradfahrer etc.)
Probier die Abrechnung über die Versicherung. Stellen die sich quer, ab zum Anwalt.
Soll ich direkt mit der Versicherung des BMW-Fahrers in Verbindung setzten, oder meine Versicherung gegen seine Versicherung?
Mein grundlegendes Problem: Weder Vollkasko (Nur Teilkasko) noch Verkehrsrechtsschutz.
Zitat:
@ert678 schrieb am 30. Mai 2017 um 10:40:31 Uhr:
Soll ich direkt mit der Versicherung des BMW-Fahrers in Verbindung setzten, oder meine Versicherung gegen seine Versicherung?Mein grundlegendes Problem: Weder Vollkasko (Nur Teilkasko) noch Verkehrsrechtsschutz.
Dann funktioniert die zweite Option natürlich nicht direkt.
Also direkt an die Versicherung des Volvo Fahrers wenden.
Diese werden nach Prüfung und Akteneinsicht zunächst zu einer Entscheidung kommen und dir diese mitteilen.
Die Einschätzung der Polizei ist natürlich kein Beweis, jedoch sehr wohl ein Hinweis.
Nach dieser Reaktion musst Du für dich abwägen was zu tun ist (Akzeptieren, oder Rechtsweg).
Gehe auch davon aus, dass der Unfallgegner an deine Versicherung heran treten wird.
Über einen Anwalt, der all das für dich regelt kannst Du natürlich nachdenken, denke aber vorher daran, wer dessen Kosten trägt und ob sich das schlussendlich finanziell lohnt.
Da sich dein Fzg. in deinem Fall wie Du sagst nahe am wirtschaftlichen Totalschaden befindet und du keine Kaskoversicherung hast, würde ich das Geld dafür sicherlich in die Hand nehmen.
Immerhin landet jedes einzelne % weniger Teilschuld in deinem Fall direkt in deiner Tasche, die Du für die Reparatur ohnehin öffnen musst.
Was dann dabei heraus kommt steht auf einem anderen Blatt.
Gehe noch mal in einer ruhigen Minute in dich und überlege ob du wirklich gestanden hast, oder gerollt bist.
Es ist völlig egal, ob du den Vorgang hier falsch oder richtig schilderst, oder ob du uns oder dir selbst in die Tasche lügst. Bedenke dabei: ein Gutachter kann unter Umständen herausfinden wer wie gefahren/gestanden hat.
Ich denke, dass zu nicht mit 100:0 aus der Sache rausgehen wirst. Meine Persönliche Meinung wäre ein 75:25 im Idealfall. Ich würde mich aber sicherheitshalber in Richtung 50:50 orientieren.
Bedenke, dass du nach dieser Quote im Endeffekt auch Anwalt- und Gerichtskosten zu tragen hast. Je nach tatsächlicher Schadenshöhe kann es dann durchaus nach hinten losgehen, wenn du dir eine "bessere" quote erstreitest. Denn von einem Richterspruch wird im Zweifel das Auto auch nicht wieder repariert.
Eine Erstberatung beim Anwalt unter Offenlegung der gesamten Wahrheit ... das ist wohl das Sinnvollste, was man machen kann. Es entstehen dabei maximal Kosten von 226,10 €.
Frage aus Interesse: Nimmt ein Anwalt bei der Erstberatung für maximal 226,10€ auch Akteneinsicht um sich ein Bild über die tatsächliche Faktenlage zu machen, oder verlässt er sich hierbei rein auf die (naturgemäß oft subjektive) Eigeneinschätzung des Mandanten?
Interessiert mich ehrlich, ist keine Polemik.
Die Unterlagen müssen schon so mitgebracht werden, damit sie in einem solchen Gespräch bewertet werden können. Hier hat der TE ja die Fotos bereits selbst gefertigt und daraus kann man schon eine ganze Menge ablesen.
Wenn mehr Beratungsaufwand erforderlich ist, dann wird es eine normal umfassende Beratung. Da wäre es klug, einen pauschalen Preis dafür zu vereinbaren, der die Akteneinsicht mit umfasst. Da sollte man so ca. 300,- +- x im Auge haben.
Danke schön.
Zitat:
@ert678 schrieb am 30. Mai 2017 um 10:40:31 Uhr:
Zitat:
@rommulaner schrieb am 30. Mai 2017 um 10:37:01 Uhr:
Du bist ja gestanden und hast gewartet. Wärst du ein LKW, wärst du auch so gestanden, dann wäre es eine ganz klare Sache.
Wer abbiegt hat auch eine besondere Sorgfaltspflicht und muss ggf. rechtzeitig anhalten können.
Du hättest weiter rechts stehen können, das ist klar, kann sich aber auch aus der Verkehrssituation so ergeben (Rechtsabbieger, Fahrradfahrer etc.)
Probier die Abrechnung über die Versicherung. Stellen die sich quer, ab zum Anwalt.Soll ich direkt mit der Versicherung des BMW-Fahrers in Verbindung setzten, oder meine Versicherung gegen seine Versicherung?
Mein grundlegendes Problem: Weder Vollkasko (Nur Teilkasko) noch Verkehrsrechtsschutz.
Ruf selbst bei der gegnerischen Versicherung an und schildere den Schaden den deren Versicherungsnehmer verursacht hat. Warte dann die Reaktion ab. Wollen Sie dir ne Teilschuld aufdrücken geh zum Anwalt. Als Geschädigter zahlt den ja dann die gegnerische Versicherung, sofern du keine Teilschuld bekommst.
ADAC Mitglied?
Ich sehe die Schuld auch beim BMW. So eine ähnliche Situation hatte ich auch einmal. Da war der Gegner zu 100% Schuld.
Wie die Polizei das sieht, ist dabei völlig egal. Die haben nur den Schaden aufzunehmen. Zum "Gepräch" mit dem BMW Fahrer: Das wäre für mich schon nach dem dritten Wort beendet gewesen. Er hat nicht zu duzen. War es ein "Mitbürger"?
Zitat:
@Unkrautvernichter [url=https://www.motor-talk.de/.../...er-der-unfallgegner-t6047027.html?...]War es ein "Mitbürger"?
Welche Rolle spielt das?
Wollen wir denn schon wieder das rechte Buch aufschlagen?🙄