Und es hat "Blitz" gemacht...
Hi,
So ein Scheiss, wurde vor der Neusser Brücke in D'dorf geblitzt, heute Morgen, die Navi hat mich gestört...
War so mit ca. 80-85km/h unterwegs...
Dort sind 70 erlaubt...
Strafe dafür liegt bei:
Innerhalb:
# bis 10 km/h zu schnell: 15 Euro
# 11-15 km/h: 25 Euro
Außerhalb:
# bis 10 km/h: 10 Euro
# 11-15 km/h: 20 Euro
So und nun soll mir bitte jemand das ganze bestätigen damit ich meinen Chef schon mal drauf vorbereiten kann 🙂 denn ich war für ihn unterwegs, also kann er zahlen...! 🙁
Markus...
23 Antworten
Hi,
Das Foto ist da 😁
"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften um 017 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 070 km/h,
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 087 km/h.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3.BKat"
Ich finde so nen Foto ist doch kein Beweis oder? *g*
Da erkennt man wirklich nix... ist das nur der Ausdruck oder sind die wirklich so scheiße?
Markus...
.
Hi,
gegen das Foto kannst du "Berufung" einlegen und sagen das du das nicht bist...(Aber das Foto, muss dann schon schlecht sein....)
Allerdings ist es ziemlich Wurst" ob du oder ein anderer die Schuld dann aufsich nimmt....
Zahlen musst du so oder so,zumindestends als Halter....😰
Es macht eigendlich nur "Sinn" bei so einem Foto es zu leugnen,wenn es um deinen Lappen geht, oder du schon kurz vor der 18Pkt. Marke in Flensburg bist...😉
Ist ja auch egal,zahl die Kohle und gut ist.Warum sich darüber nen Kopf machen wenn es mit einer "Bussgeldzahlung" I.O kommt....😛
Lalelubär
Zitat:
Original geschrieben von MKC
Da erkennt man wirklich nix... ist das nur der Ausdruck oder sind die wirklich so scheiße?
Die schlechte Qualität gibt es nur auf deinem Ausdruck. Das Original ist mit Sicherheit schärfer.
Re: .
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Zahlen musst du so oder so,zumindestends als Halter.
Nein. (Nur bei Park- und Halteverstößen.)
Allerdings kann eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden, wenn man den Fahrer nicht angibt.
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Re: Re: .
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Nein. (Nur bei Park- und Halteverstößen.)
Leider steht es aber anders, bei mir in meinem Brief drinn....😉
Vorausetzung ist nartürlich, die Person auf dem Foto hat ein gewisse Ähnlichkeit mit dem Halter...
Da nützt dir dann auch ein abstreiten nichts, ansonsten kommen sie dich nämlich zu Hause besuchen um die Person auf dem Bild zu ermitteln....
Und wenn dann die Person auf dem Foto der Halter ist dann bist du dran....
Den genauen "Wortlaut" kann ich dir nicht mehr sagen,da der Brief bei meinem Anwalt liegt...
Aber er lautet ungefähr so:
*Wenn kein andere Person in Betracht kommt,dann ist davon auszugehen das der Halter blablabla u.s.w...*
Sorry, aber diesmal bist du auf dem "Holzweg" mein lieber ubc....🙂
Zumindestends, wirst du in die Verantwortung genommen und befragt werden und wenn dann nichts gescheites dabei rauskommt,dann ist sehr schnell Klar wer gefahren ist......🙁
Lalelubär
@ Lalelubär
Nicht verwechseln: Wenn (wie offenbar in deinem Fall) der Halter auch selber gefahren ist und dies nachweisbar ist, dann wird er selbstverständlich zur Verantwortung gezogen --- aber nicht als Halter, sondern als Fahrer.
Ist dagegen NICHT feststellbar, wer gefahren ist, dann ist der Halter nicht verwantwortlich (ausgenommen bei Park- und Halteverstößen).
Hi,
1. Bezahlen: Tut doch eh mein Chef, habe ihm heute die Überweisung gegeben 🙂 morgen zahlt er dann 😁 (elektronisch 😁)
Beleg bekomme ich Mo von ihm! 😁
2. Was das mit dem Halter angeht: Richtig! ubc hat Recht...
Was mich interessiert, kennt einer die Ferraro Brüder? (DEG)
Ich habe die beiden heute nochmal getroffen und ich kann sie noch immer nicht auseinander halten... also wenn die beiden nun in einem Auto sitzen, nebeneinander und werden geblitzt, dann sollte doch nach unserer Rechtslage nichts geschehen!
a) man darf schweigen wenn es um Familie oder sich selbst geht
b) man kanns ja net feststellen, wer wer ist 😁
Und im Zweifel den Halter gilt hier nicht! :P was da wohl rauskäme, ich frage sie am Dienstag mal...
Was meint ihr? *ich finde die Idee mehr als nur gut!
Markus...
Zitat:
Und im Zweifel den Halter gilt hier nicht! :P was da wohl rauskäme, ich frage sie am Dienstag mal...
Nix gut. Das kannst Du 2 maximal 3 Mal machen. Danach kommt dann das Fahrtenbuch. Und wenn Du das nicht führst, dann kommste in Teufel`s Küche 😁
Zitat:
Original geschrieben von ubc
@ Lalelubär
Nicht verwechseln: Wenn (wie offenbar in deinem Fall) der Halter auch selber gefahren ist und dies nachweisbar ist, dann wird er selbstverständlich zur Verantwortung gezogen --- aber nicht als Halter, sondern als Fahrer.
Ist dagegen NICHT feststellbar, wer gefahren ist, dann ist der Halter nicht verwantwortlich (ausgenommen bei Park- und Halteverstößen).
Das ist wohl Richtig so, allerdings bin ich davon ausgegangen, daß der Fahrer ermittelbar ist...
In dem Falle durch das Foto,welches allerdings etwas unscharf ist, also Fahrer = Halter...
Und wenn diese Person auf dem Foto, nicht eindeutig zu erkennen ist,dann kommen sie auch zu Dir nach Hause und vergeichen das Foto mit dem eingetragenden Halter...
Und dann gilt auch wieder der Zusatz:
"Wenn kein andere Person in Betracht kommt,dann ist davon auszugehen das der Halter blablabla u.s.w..."
Dafür brauchen sie dich auch nichtmal zu fragen, ob du das bist eine Gegenüberstellung, reicht da vollkommen aus...😰
Allerdings ist es eh egal, weil ja sein Chef zahlt...😛
So ist das von mir gemeint gewesen,daß was du meinst ist nartürlich auch Klar....😉
Ist wohl etwas unglücklich in meinem ersten Beitrag "formuliert" gewesen...🙂
Gruß Lalelubär