und da haben "DIE" schon wieder versagt ...

Opel Vectra B

Ich muß mir mal meinen Frust von der Seele schreiben.
Heute war ich bei der großen Werkstattkette mit den 3 Buchstaben ( A.T. .......).
Ich brauchte einen neuen Satz Winterreifen.
Ich dachte, okay bei den Winterreifen können die nichts falsch machen. Denkste !!
Als mein Auto noch bei denen auf der Hebebühne war, fiel mir auf, daß hinten
links der neue Reifen keine Farbmarkierungen mehr hatte. Kaum wurde der
Wagen raus gefahren, bin ich sofort hin und habe nachgeschaut. Da haben
mir die Idioten doch tatsächlich 3 Reifen mit der DOT 2209 und einen Reifen
mit DOT1606 montiert. Auf Nachfrage was das soll, erhielt ich die Antwort,
daß ein Reifen solange als Neureifen gilt, wenn er nicht älter als 5 Jahre ist.
HÄ ???? Gehts noch, ich zahl doch nicht € 75,00 für einen 3 1/2 Jahre alten
Reifen, der bei denen auf Lager lag ?!?!
Erst, nachdem ich mit dem Filialleiter ein paar Argumente ausgetauscht habe,
wurden die einsichtig und haben mir den Reifen ausgetauscht.

Nun meine Frage :
Haben die mit den 5 Jahren recht ? War ich im Unrecht ?

25 Antworten

Haben die mit den 5 Jahren recht ? War ich im Unrecht ?____________

Hi Peter,
überlege mal! Wenn du den Reifen 3 Jahre fährst, dann ist das Teil im letzten Jahr 8 (!) Jahre alt!!! Und du hast NEU-Reifen gekauft und bezahlt.
Und warum ist die Farbmarkierung (auf der Lauffläche?) weg? Der Reifen scheint schon gelaufen zu sein.

Die drei Buchstaben halt!

lg
moodus

Allso das dürfen Sie eigentlich nicht da es sich um ein Rechtwidriges Geschäft Handelt, Du wolltest ja 4 neue Reifen haben und nicht 2 neue und 2 alte.

Sie hätten dich fragen können und dir die anderen 2Reifen zu einem günstigeren Angbot verkaufen können aber nicht zum Neupreis.

Hallo

ATU ist im Recht.

Es gibt nur ein Urteil bei Neuwagen, da darf der Reifen nicht älter als 2 Jahre sein und sonst gilt dies.

Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.

Also wirst Du nicht viel machen können.

Hans Werner

ich dachte man soll keine reifen fahren die älter als 7jahre sind😕
weil die doch ausschwefeln oder so und die gummimischung hart wird...

mfg

André

Ja das stimmt schon, wenn sie auf dem Auto sind Wind und Wetter mitmachen müssen.
Darum steht ja auch, bei richtiger Lagerung bis zu 5 Jahre als neu Reifen.

Hans Werner

bei richtiger lagerung,aber wer weiß das schon...
naja auch wenn man die 5jahre lagern kann und noch als neureifen verkaufen kann, will ich das erstens nicht, und zweitens, was macht man wenn der tüv sagt:hören sie mal die reifen sind schon 8jahre alt,die müssen runter (bei wohnanhänger und normalen anhänger wird da verschärft drauf geachtet, weil die sich wesentlich langsamer als bei pkws abnutzen).dann sage ich:die sind noch gut sind erst 3 jahre drauf,hab ich damals als neureifen erworben,waren schon 5jahre alt,aber richtig gelagert.vermutlich werde ich dann ausgelacht.
mag ja alles richtig sein aber irgendwie passt das nicht so ganz.

mfg

André

Ich glaube, es handelt sich bei den 7 Jahren nur um eine Empfehlung, da MUSS man die Reifen nicht tauschen.

das was IFA sagt stimmt schon!
die neu-regelung ist noch garnicht alt!

trotzdem würde ich mich auch aufregen und neue, nicht gut gelagerte, verlangen!

mit den Farbmarkierungen hat das eher weniger zu tun!
ich selbst hab mal 4 neue reifen gekauft...alles gleich (Marke Datum usw.) aber 2 mit und 2 ohne Farbmarkierung! Das machen die hersteller wohl nach lust und laune.

und ein max alter gibts bei reifen nicht

Gruß Christian

es ist eine Empfehlung!

Allerdings wenn die Farbstreifen fehlen ist der Reifen DEFINITIV nicht gelagert sondern GENUTZT und somit nicht mehr NEU! also darf er auch nicht als solcher verkauft werden!

MfG Flo

Hi

Hier würde ich sagen wäre mir Recht und Unrecht egal. Ich will für mein Geld dann auch einen neuen Reifen. 1 Jahr alt darf er ruhig sein. Ist ja auch für den Verschleiß förderlich. Kuchen vom Vortag kauft man ja auch nicht zum gleichen Preis wie frischen aus dem Ofen.

Meine sind alle 4 aus verschiedenen Herstellungswochen, aber die Jahre unterscheiden sich nur paarweise (VA/HA) um ein Jahr.

Ich hätte es aber auch nicht eingesehen, einen(!) 3 Jahre alten Reifen als neuen verkauft zu kriegen und die drei anderen wirklich neu.

Aber was macht man auch bei ATU? Die schrauben bei mir nix mehr, der Trottel da hatte sogar die Höheneinstellung vom Scheinwerfer so versaut, dass man nix mehr gesehen hat. Ich fahre da höchstens mal hin, um Schleifpolitur zu kaufen oder Scheibenfrostschutz.

stimmt ,kann schon sein mit der empfehlung, aber ich hätte kein gutes gefühl mit einem neuen reifen der 5jahre alt ist.
grund ist,dass ich nicht weiß wie der gelagert wurde, wurde der falsch gelagert, kann der schon gealtert sein.
ausserdem würde ich für einen 5jahre neuen den gleichen preis zahlen wie für einen 0-1jährigem.

mfg

André

HI,

Recht oder Unrecht - in diesem Fall zumindest moralisch völlig wurscht.
Wenn ATU seine Restbestände loswerden will, sollen sie sich einen Dummen dafür suchen. Ich hätte es genauso gemacht wie Peterpio. Ich will neue Reifen und keine abgelagerten Reifen, die vorm Gesetz gerade noch als Neureifen gelten...

Gruß cocker

Ich hätte da aber bedenken als Kunde. Und das sollte doch jedem einleuchten, das pro Achse wenigstens Reifen aus der gleichen Produktionswoche verbaut werden sollten. Einer davon verliert meines erachtens früher seine Weichmacher und somit an Bodenhaftung.
Sollten auch die Mitarbeiter beim roten Auto Riesen begreifen.....

Gruß vom Ring

schbeggi

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