Unbekanntes Kind verursacht Schaden

Heute, am frühen Nachmittag, war ich betrieblich (im Auftrag des Arbeitgebers) unterwegs, als ich auf einer größeren Straße durch ein Wohngebiet fuhr, Tempolimit 30. Schon in der Kurve vernahm ich, dass auf der linken Seite der Straße zwei Jungs standen (dürften 8-12 Jahre alt gewesen sein, ich habe keine Kinder und bin daher auch relativ schlecht darin, deren Alter einzuschätzen). Einer der beiden hielt einen Fußball in der Hand, der andere blickte in meine Richtung zur Straße hin. Wegen des Fußballs rechnete ich ehrlich gesagt mit allem, weswegen ich mich bereits auf 15-20 km/h heruntergebremst hatte.

Auf Höhe der Stelle, an der der Junge am nächsten zur Straße stand, nahm ich noch einmal explizit Blickkontakt auf als dieser völlig unvermittelt einen Stein in Richtung meines fahrenden Autos warf. Die Entfernung vom Auto zum Kind dürfte etwa 5 Meter betragen haben. Der Stein traf das Fenster auf Fahrerseite und dieses ist schließlich neben mir eingebrochen. Im Schock des Moments bin ich erst noch einige Meter weitergerollt ehe ich zum Stillstand kam, die Kinder standen in diesem Moment noch an der gleichen Stelle wie zuvor. Ich blieb also stehen, schaltete die Warnblinkanlage an und öffnete die Tür und schon liefen die beiden davon, durch ein angrenzendes kleines Waldstück den Hang hinab.

Ehrlich gesagt war ich in dem Moment nicht in der Lage, die Kinder (liefen, soweit ich das sehen konnte in verschiedene Richtungen davon) zu verfolgen. Ich ging also zurück zum Auto und fuhr erstmal mit dem Rest vom Fenster, der noch vorhanden war, weiter. Nach dem Termin beim Kunden habe ich dann die Sache der örtlichen Polizei gemeldet, es wurde eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen und Fotos vom Schaden gemacht, mehr aber erstmal nicht. Ich habe die Kinder bzw. deren Aussehen beschrieben und den Sachverhalt geschildert als mir der Beamte mitteilte, dass man die Täter wahrscheinlich nicht ermitteln können wird und mir riet, den Schaden meiner VK zu melden, ich habe aber gar keine VK, rechnet sich für mein Auto eigentlich auch gar nicht mehr. (Abbezahlt, kein Leasing, Brot und Butter - Fahrzeug)

Bedauerlicherweise handelt es sich um meinen privaten PKW den ich (auch steuerlich berücksichtigt) beruflich nutze. Daher ist der Schaden für mich auch von beruflicher Natur da ich für die Reparatur erstmal auf den Wagen verzichten werde müssen und ich mich dann um ein Leihfahrzeug umsehen muss, das bezahlt mir natürlich auch niemand.

Was soll ich nun unternehmen? Ich habe bereits auf dem Rückweg zur Firma die unmittelbare Nachbarschaft in dem betreffenden Wohngebiet abgeklopft, aber niemand konnte oder wollte etwas dazu sagen, wer diese Kinder denn sein könnten.

Andere Frage: kann ich dafür meinen AG in Anspruch nehmen? Es handelte sich schließlich um eine betriebliche Fahrt und nicht mein Privatvergnügen.

Tut mir leid falls der Text etwas wirr geworden ist, ich bin immer noch etwas mitgenommen und schockiert, denn ich hätte mit allem gerechnet (Kind läuft auf die Straße, schießt den Ball weg, you name it) aber nicht mit einem Steinwurf.

145 Antworten

Zitat:

@crimsonred schrieb am 13. Juni 2022 um 20:22:41 Uhr:


Sprich mit deinem Arbeitgeber, wenn er seriös ist, übernimmt er die Kosten.

Wenn er sich denn entsprechend versichert hat.

Oder meinst du der bezahlt eine Rechnung freiwillig?

Ohne Teilkasko bleibst Du leider auf dem Schaden sitzen.
Falls Du Dir die Mühe machen möchtest: Kleine Zettel mit einer kurzen Beschreibung des Vorfalls und der Bitte um Mithilfe an die Scheibenwischer der dort parkenden Fahrzeuge klemmen und in die Briefkästen der umliegenden Häuser werfen.
Wenn Du Glück hast, meldet sich jemand, denn dass die Jungs die Angelegenheit für sich behalten, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Im günstigsten Fall erzählt es der Werfer seinen Eltern und die melden die Aktion (hoffentlich) der Polizei.

Wenn vom AG nichts zu bekommen ist, könnte man abwarten, ob die Steinewerfer ermittelt werden (unwahrscheinlich) und ob sie deliktfähig sind.

Oder man repariert den Schaden so günstig wie möglich (scheint ja eine "alte Möhre" zu sein, wenn die nicht mal TK versichert ist), in einer freien Werkstatt oder im Idealfall sogar mit einer Scheibe vom Verwerter. Vielleicht baut der die sogar für einen fairen Kurs ein.

Und für die Zukunft mit dem AG eine Dienstreisekasko vereinbaren oder selbst zumindest eine TK abschließen.

Je nachdem wie lange schon keine Kasko besteht, hat der TE durch den Nichtabschluss derselbigen schon mehr Beiträge gespart, als die Reparatur der Scheibe kostet.

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Eine Seitenscheibe kostet einen Appel und ein Ei, der Einbau selbst ist bei einem Autoglaser schnell erledigt. Je nach Auto kostet das alles deutlich unter 200 Euro. Dafür suche ich mir keinen Ersatzwagen und starte auch sonst keinen Aufriss. Erst mal Reparatur und dann weitersehen.

Meine letzte Seitenscheibe hat ca. 400 Taler gekostet... Wie viele Appels und Eier bekomme ich dafür???

Seitenscheibenbonze

Eher ein TK-Bonze.... wobei die VS da nicht mal rumgemeckert hat...

Wurde schon erwähnt, dass die Kids in dem geschätzten Alter im Straßenverkehr deliktunfähig sind?

Kein Delikt, keine Erstattung...

Edit: kleine Korrektur.. über 10 wären sie delikfähig...

Zitat:

@vBeek82 schrieb am 13. Juni 2022 um 19:55:38 Uhr:


kann ich dafür meinen AG in Anspruch nehmen?

Denke eher nicht, denn du bekommst ja sicher Kilometergeld.

Das Finanzamt kannst aber evtl. bei der nächsten Steuererklärung daran beteiligen.

Gruß Metalhead

Der AG wird nur im Rahmen Good-Will eine Erstattung vornehmen.

Metallkopf hat es richtig erwähnt, man kann es steuermildernd ansetzten...

Mit dem Zahlen einer Kilometerpauschale ist der Arbeitgeber noch nicht automatisch von allen anderen Verpflichtungen befreit. Verschiedene Quellen sagen aus, dass mit dem Gewähren „nur“ des steuerlich zulässigen Kilometersatzes allein nur ein Rückstufungsschaden in der Haftpflichtversicherung bei einem Unfall abgedeckt ist, aber nicht der Schaden an sich.

Im Streitfall würde ein Richter vielleicht auch prüfen, ob der AG angesichts von Fahrzeugtyp, -alter und -wert das Vorhandensein einer Kaskoversicherung bei seinem AN als üblich voraussetzen durfte. Wie es mir nach den bisher gemachten Angaben erscheint, ist das hier nicht der Fall.

Ob hier aber überhaupt eine Kilometerpauschale durch den AG gezahlt wird und wenn ja, in welcher Höhe, wissen wir nicht.

Die Aussage: „Der Arbeitgeber zahlt nur, wenn er versichert ist.“ - sorry, die ist Unsinn. Der Anspruch des AN nach § 670 BGB ist nicht davon abhängig, ob der Arbeitgeber gegen das finanzielle Risiko, das sich für ihn daraus ergibt, versichert ist oder nicht. Der Arbeitgeber zahlt also nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Rechtsanspruchs seines Arbeitnehmers.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Da der Arbeitgeber (grundsätzlich, natürlich nicht ausnahmslos) zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er die Verwendung von Privat-Pkw anweist oder zulässt, sollte er zur Begrenzung dieses Risikos solch eine Versicherung zulegen. Oder es kommt so selten vor, dass sich der AG die Versicherungsprämie lieber spart und im Einzelfall selbst zahlt (was bei einem hohen Schaden auch schief gehen kann).

Im Übrigen wären natürlich die Ausgaben des AG zum Ersatz des eingetretenen Schadens für den AG wieder steuerlich absetzbare Aufwendungen. (Um es auch mal aus der anderen Sicht zu beleuchten, nicht nur, wenn der AN seine Kosten für sich steuerlich geltend macht.)

Für den aktuellen Fall müssten wir also wissen, ob eine „echte“ Dienstfahrt vorlag (Weisung bzw. tatsächliche, konkrete betriebliche Veranlassung das Privatfahrzeug zu nutzen) und ob (ggf. in welcher Höhe) eine Kilometerpauschale durch den Arbeitgeber gezahlt wird.

Solange wir solche Angaben nicht haben, bleibt alles Spekulieren, Vermuten, etc. „Stammtisch“. Und der TE benötigt wahrscheinlich keine betriebswirtschaftliche Belehrung (oder sagen wir besser „Auswertung“) über ersparte Aufwendungen und nun den einmalig eingetretenen Schaden oder Rechenspiele (Löse nach „x“ = Seitenscheibe auf, wenn „a“ = Apfel 0,40 EUR und „b“ = Ei 0,30 EUR kosten - oder so ähnlich; ist auch total egal 🙂 Wer was dran auszusetzen hat, geht zum Lachen vermutlich in den Keller.) Bleiben wir doch bei der eigentlichen Frage, bevor hier künstlich Beiträge („Self-Replies“) generiert werden.

PS: Der nächste fragt wahrscheinlich, ob bei „für nen Appel und ein Ei“ nachhaltige Bio-Bewirtschaftung und Freilandhaltung berücksichtigt wurde. 😉

Ackerpower...

Solltest Du mich gemeint haben, dann habe ich lediglich die tatsächlichen Kosten für eine Seitenscheibe eines GTD-Variant genannt, die in der Abwicklung nicht von der VS reklamiert wurden.

Deine mathematische Aufgabe oder vielmehr der Versuch ist im Ansatz schon falsch.

Wenn niemand den Schaden ersetzt, kannst Du den Schaden zumindest bei der Einkommen- Steuererklärung geltend machen

So wie man beim Dienstwagen die Schäden auf rein privaten Fahrten selbst an der Backe hat, hat sie der Arbeitgeber bei dienstlichen Fahrten mit dem privaten Pkw an der Backe. Im Normalfall sollte das keinen Stress machen, weil das eigentlich bekannt ist. Je nach Alter des Pkw ist eine gebrauchte Seitenscheibe vom Verwerter sinnvoll. Bei eingeklebten Varianten muss sie halt neu.

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