Unbekanntes Fahrzeug, keine Papiere, kein Schlüssel, keine Fahrgestellnummer, unklarer Besitzer
Guten Morgen,
ich möchte mich vorab schon mal entschuldigen, dass ich den Beitrag im Forum "Verkehr und Sicherheit" eröffne. Ich fand keine bessere Kategorie und in "Aktuelles Thema Forum" kann ich kein Thema eröffnen, da es keinen Button zum Erstellen gibt.
Zum Problemfall:
Ein Bekannter von mir hat ein Problem mit einem "unbekannten" Fahrzeug und wir sind so ein bisschen ratlos, was nun die korrekte Vorgehensweise wäre.
Ein alter Alfa Romeo, dessen Fahrgestellnummer nicht außen sichtbar ist, steht in einer Tiefgarage, dessen Stellplatz vermietet war. Der Mieter des Stellplatzes ist verstorben und mein Bekannter ist der Erbe vom besagten Mieter. Der Mietvertrag ist somit mit dem Tod des Mieters erloschen, nur steht da auf dem Stellplatz eben der besagte Wagen, verschlossen. Im Hab- und Gut des Verstorbenen finden sich keinerlei Hinweise zum Fahrzeug, zu den Papieren oder gar zu einem Schlüssel. Möglicherweise ist der Verstorbene gar nicht der Besitzer des Wagens. Die Vermieterin möchte ihren Stellplatz frei haben. Mein Bekannter fühlt sich nicht wirklich dafür verantwortlich, da er den Besitz des Wagens nicht nachweisen kann.
Die Polizei hilft nicht, da das Fahrzeug auf einem Privatgrund steht. Niemand bricht das Auto auf, um über die Fahrgestellnummer den Besitzer ermitteln zu können, weil weder mein Bekannter noch die Vermieterin des Stellplatzes nachweisen kann, dass ihnen das Fahrzeug gehört.
Habt ihr vielleicht irgendwelche Ratschläge und Tipps?
Ich habe das Internet schon nach ähnlichen Fällen durchsucht, kann allerdings keinen Fall finden, bei dem sämtliche Daten unklar sind (Besitzer, Fahrgestellnummer, keine Papiere, kein Schlüssel).
Ich denke der einzige Weg ist über die Identifikation der Fahrgestellnummer einen Eigentümer ausfindig zu machen. Aber wenn niemand das Fahrzeug öffnet oder gar anfasst, ist das schwierig.
Besten Dank.
122 Antworten
Ob man von der Zulassungsstelle bzw kba personenbezogen Auskunft bekommt, welche Fahrzeuge auf den Verstorbenen zugelassen waren, wage ich zu bezweifeln.
Die Motorhaube öffnen und die Fin abschreiben ist der einfachste Weg.
Mit der Fin kann sich die stellplatz Eignerin dann an die Zulassungsstelle wenden, und um Auskunft bitten wer letzter eingetragener Halter des Fahrzeugs war, um ihr Eigentum beräumen zu lassen.
Ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb, ist es beim kba gelöscht und von dort keine Auskunft mehr möglich.
Um was für einen Alfa handelt es sich? Gibt bestimmt einen Trick die Motorhaube von außen zu öffnen.
Mit einem Rangierwagenheber den Wagen hoch bocken und auf die Straße schieben
und dort abstellen.
Es gibt kleine Luftkissen, die man hinter die Tür schieben und aufpumpen kann, danach mit einem Draht den Knopf hochziehen. Es geht ja hier nicht um Diebstahl oder Einbruch sondern um eine Eigentumsklärung.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 15. Januar 2022 um 09:04:19 Uhr:
Mit einem Rangierwagenheber den Wagen hoch bocken und auf die Straße schieben
und dort abstellen.
Ganz schlechte Idee. Wird man dabei gesehen, gibt's Post.
Ist ein Zivilrechtsproblem zwischen dem Eigentümer des Stellplatzes und des Fahrzeugs.
Durch umparken dieses zu einem öffentlichen Problem machen, kann nach hinten los gehen.
Wie schon geschrieben, Motorhaube öffnen und Fin ermitteln. Dann kann man weiter sehen.
Ähnliche Themen
Wenn der TE mal erzählt um was für einen Alfa es geht, kriegt man vielleicht auch die Haube auf, ohne in den Innenraum zu müssen.
Zitat:
@Drive4711 schrieb am 15. Januar 2022 um 08:35:21 Uhr:
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 15. Januar 2022 um 08:29:46 Uhr:
Verstehe das Problemchen nicht.....ist es so schwer einen Wagen zu öffnen?Hausfriedensbruch wird's ja nicht gleich sein.
Ich bin für pragmatische Lösungen.
Viel Erfolg.
Wie stellst du dir das vor? Scheibe einschlagen?
Schlüsseldienst, ADAC, etc. öffnen kein Fahrzeug ohne Nachweis des Besitzers. Ansonsten könnte ja jeder jedes Fahrzeug einfach öffnen lassen.
Mit Panzerband!
Aufkleben, kräftig die Scheibe nach unten Ziehen und das Köpfchen der Türeverriegelung nach oben ziehen oder Türöffner.
Mit etwas handwerklichem Geschick geht das.
Alte Auto gehen eigentlich leicht auf.
Zumindest würde ich diese Möglichkeit in Betracht ziehen......
Bevor ich einen Gerichtsbeschluss holen würde......
Scheibe einschlagen muss ja nicht gleich sein.
Ideen hätte ich genug.......oder den deutschen Weg..... Anwalt und die Karre verklagen.
Viel Erfolg
Ich denk auch, man sollte das Auto einfach (schadenfrei) öffnen. Die Werkstatt des TE kommt bestimmt vorbei und macht das mit den üblichen Tricks (Luftkissen etc) ohne einen Eigentumsnachweis zu fordern.
Wenn dann die Recherche mit FIN auch nicht zum Ergebnis führt, kann man weiter nachdenken.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses (was hier in dieser Konstellation als Erbe wohl gegeben sein dürfte) wird das KBA sicherlich seine Maschinen anwerfen und eine Halterbezogene Abfrage durchführen. Fragen kostet (erstmal) nichts.
Zitat:
@Drive4711 schrieb am 15. Januar 2022 um 08:33:25 Uhr:
.....
Vermieterin behauptet, der Verstorbene hatte einen Schlüssel, der nie zurückgegeben wurde. Es konnte aber kein Schlüssel im Besitz des Verstorbenen festgestellt/ gefunden werden.
Laut alten Unterlagen soll der Verstorbene sogar zu Lebzeiten das Mietverhältnis des Stellplatztes gekündigt haben. Dies wurde aber von Vermieterseite nie bestätigt, bzw. finden sich dazu auch keine Unterlagen. Daher ist das beliebig schwierig. Teils steht hier Aussage gegen Aussage zwischen Vermieterin und Erben.Die Tiefgarage hat grundsätzlich viele Stellplätze und somit viele Vermieter/Mieter, die alle einen Schlüssel haben, weshalb man diese Art Einschränkung nicht vornehmen kann, weil es niemanden gibt, der einen Überblick über alle Schlüssel hat. Die Eigentümer verantworten ihre Schlüssel. D.h. es könnte sogar irgendjemand aus dem Haus dort den Wagen abgestellt haben. Vermutlich nicht sehr wahrscheinlich, aber wäre möglich.
dann würde ich nach sovielen Jahren erstmal infrage stellen, ob das Fahrzeug überhaupt vom Mieter noch zu dessen Lebzeiten dort abgestellt wurde; das kann ja auch ein Dritter gewesen sein, zu einem späteren Zeitpunkt;
ob das mit Duldung oder Erlaubnis des Verstorbenen erfolgte, ist nicht nachweisbar und der Spielball ist auf dem Feld der Vermieterin; nur diese hat auch ein berechtigtes Interesse, das Fahrzeug zuzuordnen und zu entfernen, während der TS eigentlich gar keine rechtliche Handhabe hat, wenn das Auto nicht nachweislich Teil des Erbes ist;
"der unbekannte Dritte" muss eigentlich nicht vom Erben ermittelt werden, er kann nur seine Hilfe anbieten, hat aber keine rechtliche Handhabe, weil nicht sein Auto und auch nicht sein Parkplatz;
nachdem die Vermieterin sich solange nicht gekümmert hat, ist das jetzt m.E. Ihr Problem
Ich tendiere auch zur schnellen Methode ... was für ein Typ genau? Dann schauen ob man den zerstörungsfrei aufbekommt ... und man hat die Fzg. Nummer ...danach macht man den wieder zu und alle sind ein Stück schlauer Ansonsten den Nachlass noch mal überprüfen, Ordner prüfen, falls sowas vorhanden. evtl. findet sich doch noch ein KV, Versicherungsrechnung, Werkstattrechnung, Steuerbescheid, Kontoauszüge die zum Alfa passen könnten? Sind Kennzeichenhalter am Wagen, steht da ein Händler drauf, ein Anruf/E-Mail ob der den Verstorbenen kennt?
Im Umfeld vom Toten, Nachbarn, Freunde, Verwandte? kann man sich noch mal umhören ... ist 4 Jahre später natürlich nicht mehr so toll, aber Nachbarn wissen teilweise eine ganze Menge ..
Habe letztens von einem Nachbarn erfahren, der kann alle ~ 50 Hundenamen der letzten 30 Jahre in meiner hood inkl. deren Besitzer nennen 😁😁...
Da findet sich bestimmt auch ein Autofreak der die Autos der Nachbarn historisch aufzählen kann😁, kommt natürlich auf die Gegend an ...
ansonsten muss wohl die Vermieterin den "deutschen Weg" gehen, das dauert aber und zum Schluss bleibt sie auf allen Kosten sitzen oder der Erbe, falls es ihm zugeordnet wir...
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 15. Januar 2022 um 10:07:45 Uhr:
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses (was hier in dieser Konstellation als Erbe wohl gegeben sein dürfte) wird das KBA sicherlich seine Maschinen anwerfen und eine Halterbezogene Abfrage durchführen. Fragen kostet (erstmal) nichts.
Mit welchen Angaben? Unbekannter Alfa in TG (Adresse). Hilfe! So in etwa?
Zuerst würde ich klären, ob sich die Mühe überhaupt lohnt. Ein alter Alfa kann vom Schrotthaufen bis zum begehrten Oldtimer alles sein.
Wie alt ist denn der Mietvertrag? Daraus könnt sich vielleicht die gesamte Standzeit des Autos ableiten lassen und sich ein Anhaltspunkt zu den Besitzverhältnissen ergeben.
Hat der Bekannte als Erbe ein Testament oder einen Erbschein erhalten, in dem Hab und Gut aufgeführt ist? In welchem Verhältnis standen die beiden?
Das Auto kann man auch in Gegenwart eines Notars öffnen lassen. Die Kosten betragen im schlechtesten Fall wenigstens den Gegenwert von Standmiete oder Fahrzeug.
Nachtrag:
Man stelle sich vor, es handle sich vielleicht um einen Rundheck-Spider, eine Alfetta oder so etwas ähnliches. Da würde ich mir ein Bein dafür ausreißen.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 15. Januar 2022 um 10:52:54 Uhr:
Ein alter Alfa kann vom Schrotthaufen bis zum begehrten Oldtimer alles sein.
Vor meinem geistigen Auge entspinnt sich das Bild eines feuerroten
Alfa GTV6aus den 80ern. Womöglich ist's ja ein solcher? 🙂
Zitat:
@remix schrieb am 15. Januar 2022 um 10:15:49 Uhr:
Zitat:
@Drive4711 schrieb am 15. Januar 2022 um 08:33:25 Uhr:
.....
Vermieterin behauptet, der Verstorbene hatte einen Schlüssel, der nie zurückgegeben wurde. Es konnte aber kein Schlüssel im Besitz des Verstorbenen festgestellt/ gefunden werden.
Laut alten Unterlagen soll der Verstorbene sogar zu Lebzeiten das Mietverhältnis des Stellplatztes gekündigt haben. Dies wurde aber von Vermieterseite nie bestätigt, bzw. finden sich dazu auch keine Unterlagen. Daher ist das beliebig schwierig. Teils steht hier Aussage gegen Aussage zwischen Vermieterin und Erben.Die Tiefgarage hat grundsätzlich viele Stellplätze und somit viele Vermieter/Mieter, die alle einen Schlüssel haben, weshalb man diese Art Einschränkung nicht vornehmen kann, weil es niemanden gibt, der einen Überblick über alle Schlüssel hat. Die Eigentümer verantworten ihre Schlüssel. D.h. es könnte sogar irgendjemand aus dem Haus dort den Wagen abgestellt haben. Vermutlich nicht sehr wahrscheinlich, aber wäre möglich.
dann würde ich nach sovielen Jahren erstmal infrage stellen, ob das Fahrzeug überhaupt vom Mieter noch zu dessen Lebzeiten dort abgestellt wurde; das kann ja auch ein Dritter gewesen sein, zu einem späteren Zeitpunkt;
ob das mit Duldung oder Erlaubnis des Verstorbenen erfolgte, ist nicht nachweisbar und der Spielball ist auf dem Feld der Vermieterin; nur diese hat auch ein berechtigtes Interesse, das Fahrzeug zuzuordnen und zu entfernen, während der TS eigentlich gar keine rechtliche Handhabe hat, wenn das Auto nicht nachweislich Teil des Erbes ist;
"der unbekannte Dritte" muss eigentlich nicht vom Erben ermittelt werden, er kann nur seine Hilfe anbieten, hat aber keine rechtliche Handhabe, weil nicht sein Auto und auch nicht sein Parkplatz;
nachdem die Vermieterin sich solange nicht gekümmert hat, ist das jetzt m.E. Ihr Problem
100% Zustimmung.
Warum soll ich mich strafbar machen und ein Fzg aufbrechen? Im besten Fall wird nachgewiesen, dass ich der Eigner bin dann mach ich mich nur lächerlich. Die Fzgpapiere hätten jedoch in der Wohnung gefunden werden müssen.
Nach vier Jahren „Vermietung“ sieht die Vermieterin ohne Mieteinnahmen blass aus, vor allem wenn das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet. Die Übergabe hat vor vier Jahren erfolgen müssen und ist somit für deinen Bekannten nicht mehr relevant.
Gruß
Zitat:
@remix schrieb am 15. Januar 2022 um 10:15:49 Uhr:
ob das mit Duldung oder Erlaubnis des Verstorbenen erfolgte, ist nicht nachweisbar und der Spielball ist auf dem Feld der Vermieterin; nur diese hat auch ein berechtigtes Interesse, das Fahrzeug zuzuordnen und zu entfernen, während der TS eigentlich gar keine rechtliche Handhabe hat, wenn das Auto nicht nachweislich Teil des Erbes ist;
"der unbekannte Dritte" muss eigentlich nicht vom Erben ermittelt werden, er kann nur seine Hilfe anbieten, hat aber keine rechtliche Handhabe, weil nicht sein Auto und auch nicht sein Parkplatz;
nachdem die Vermieterin sich solange nicht gekümmert hat, ist das jetzt m.E. Ihr Problem
Ja, eines ist klar: der Erbe dürfte in keiner Verpflichtung stehen, irgendetwas zu veranlassen, geschweige denn ausstehende Stellplatzmiete nachzuzahlen o.ä.
Dafür hätte sich die Vermieterin wesentlich früher melden müssen.
Es ist wohl eher eine moralische Verpflichtung oder good-will bei der Aufklärung mitzuwirken.
Was gar nicht geht, ist das Fzg. aufzuladen und zu verschrotten. Sonst erinnert sich wer auch immer, wann auch immer, an sein "tolles Schmuckstück" und stellt Forderungen.
Vorher muß also geklärt weden, ob der Eigentümer zu ermitteln ist.
Und das würde ich wie oben gesagt, pragmatisch lösen. Wenn das Öffnen schadenfrei erfolgt, wird auch niemand später dagegen vorgehen wollen, auch nicht der dann ermittelte Eigentümer.
Der "offizielle urdeutsche Behördenweg" funktioniert sowieso nicht, wenn keinerlei Recherchedaten vorliegen.