ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Themenstarteram 27. April 2005 um 16:37

Hallo

hat zufällig jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW dass ich bei meinen GX die bremsen behalten kann wenn ich nen PF einbaue ?

wäre nett wenn ihr da was habt

webmaster@welt-voller-schmerz.de

danke!!

31 Antworten

Hast du hinten schon Scheiben oder noch Trommeln?

Ansonsten ruf mal bei VW unter 0800-VOLKSWAGEN an, die können da in der Regel weiter helfen! ;)

Themenstarteram 28. April 2005 um 5:31

hab hinten noch trommeln

ob ich auf scheiben umbau weiss ich noch nicht das muss ich mir noch durchn kopf gehen lassen

dachte vielleicht hat die hier jemand zu vw muss ich erst kopie vom fahrzeugscein und so schicken

naja ma gucken

danke ersma

Gerade in der letzten Zeit ist das Thema "hinten Trommeln bei mehr als 90 PS" öfters hoch gekommen und nie hat einer ne Bestätigung bzw. Bescheinigung gehabt.

Immer nur diese wilden Gerüchte.

 

Schriftlich hab ich persönlich leider noch nie was zu Gesicht bekommen. Da wirst du dich wohl selbst mal drum kümmern müssen! ;)

Themenstarteram 28. April 2005 um 5:35

mhm

naja da meine bremszylinder hinten platt sind werde ich vielleicht auf scheiben gehen

vorne muss ich nur beläge und scheiben wechseln, die bremssättel sind gleich oder ?

Jo, vorn wirst du schon die VW II Sättel haben...

Aber wieder mal typisch, wenns darum geht nen GTI mit Trommeln hinten zu bauen, dann kneifen alle! :D

Themenstarteram 28. April 2005 um 5:43

Zitat:

Original geschrieben von Reality

Jo, vorn wirst du schon die VW II Sättel haben...

Aber wieder mal typisch, wenns darum geht nen GTI mit Trommeln hinten zu bauen, dann kneifen alle! :D

naja

scheiben sieht ja auch besser aus :)

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

 

naja

scheiben sieht ja auch besser aus :)

Weil es die hinteren Felgen dann auch einsaut oder wie? :rolleyes:

Themenstarteram 28. April 2005 um 6:22

also ich weiss von anderen autos dass die felgen dort hinten kaum eingesaut werden da die bremskraft da nicht so hoch ist ...

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

also ich weiss von anderen autos dass die felgen dort hinten kaum eingesaut werden da die bremskraft da nicht so hoch ist ...

Nuja, ich bin mit den Bremsen bei meinem zufrieden... ich persönlich sehe keinen besonderen Vorteil beim Umbau auf Scheibe ... ;)

Themenstarteram 28. April 2005 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von Reality

 

Nuja, ich bin mit den Bremsen bei meinem zufrieden... ich persönlich sehe keinen besonderen Vorteil beim Umbau auf Scheibe ... ;)

der umbau könnte aber probleme beim tüv vermeiden :)

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

der umbau könnte aber probleme beim tüv vermeiden :)

Das würd ich persönlich an deiner Stelle vorab mit VW klären! :D

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

Hallo

hat zufällig jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW dass ich bei meinen GX die bremsen behalten kann wenn ich nen PF einbaue ?

wäre nett wenn ihr da was habt

webmaster@welt-voller-schmerz.de

danke!!

ich hab mal so eine bescheinigung per mail bei volkswagen.de bekommen

einfach ne mail inschreiben, paar tage später hab ich die mail bekommen, was für bremsen ich einbauen muss, wenn ich einen anderen motor einbaue.

hab dieses schreiben leider nicht mehr

Themenstarteram 28. April 2005 um 6:44

ich ruf da gleich mal an :)

Re: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Zitat:

Original geschrieben von de_hippi

ich hab mal so eine bescheinigung per mail bei volkswagen.de bekommen

einfach ne mail inschreiben, paar tage später hab ich die mail bekommen, was für bremsen ich einbauen muss, wenn ich einen anderen motor einbaue.

hab dieses schreiben leider nicht mehr

Es geht doch eben darum, dass die den Umbau mit den derzeit verbauten Bremsen als unbedenklich bescheinigen! ;)

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Unbedenklichkeitsbescheinigung