Umweltplakette
Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln
Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:
Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.
Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.
Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.
Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.
Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.
Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?
Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Beste Antwort im Thema
Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln
Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:
Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.
Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.
Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.
Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.
Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.
Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?
Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
89 Antworten
Ich habe schon den nächsten Schlag vorbereitet... 😁
Ein heute veröffentlichter Bericht der Stuttgarter Zeitung birgt Material.
Ein Brieflein an die StZ, StN, SZ und Bild Stuttgart:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Interesse verfolge ich als Stuttgarter Bürger Ihre laufende Berichterstattung über die Feinstaubbelastung in Stuttgart, ganz besonders am Neckartor, dem dreckigsten Ort der Republik, zumal ich in unmittelbarer Nähe wohne.
Beispiel von heute:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-1661-45b8-bb17-48a94773d2a3.html
Wie es aussieht, hat die kritische Presseberichterstattung die Stadtverwaltung aufgeschreckt und zu Aktionen veranlasst, die man sich nur so erklären kann, denn sie sind vollkommen sinnfrei, unverhältnismäßig und vor allem nicht zielführend, somit auch pflichtwidrig:
Derzeit schwärmt das Kontrollpersonal aus und stürzt sich zielgerichtet auf geparkte Fahrzeuge, die zwar eine grüne Umweltplakette tragen, auf denen jedoch das dort von der Zulassungsbehörde der Stadt Stuttgart eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar, weil verblichen, ist.
Dies geschieht wohl derzeit in verschiedenen Städten und verschiedenen Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass der Überwachungsauftrag gezielt von den Ordnungsämtern kommt.
Gerade in Stuttgart ist zu vermuten, dass sich die Stadtoberen durch solche Aktionen mit Statistiken gegen die zunehmende öffentliche Kritik wappnen wollen, um nachher sagen zu können, man habe alles Menschenmögliche getan. Dabei richtet sich der Kontrolldruck gegen genau diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten.
Verschiedentlichen Stellungnahmen von Ordnungsamtsleitern aus Vaihingen, Mainz, Bottrop etc ist zu entnehmen, dass die „Leute“ zum Eintragen der Kennzeichen falsche Stifte verwenden, und deshalb selbst schuld seien, das Gesetz „sei eben so“ und da könne man nichts machen.
Dass die Gerichte das anders sehen, beweisen Urteile aus Augsburg (Beschluss vom 14. September 2010 • Az. 45 OWi 608 Js 111541/10) und Berlin-Tiergarten (AZ unbekannt)
Das Pikante in Stuttgart ist – speziell in meinem Fall- die Tatsache, dass die Plakette vor vier Jahren nicht von irgendwem, sondern der Zulassungsbehörde der Stadt Stuttgart höchstselbst beschriftet wurde. Nun schreibt § 3 der 35. BImSchV genau vor, dass die „zuständige Stelle“ einen „lichtechten Stift“ verwenden muss.
Wenn eine schwarze Schrift nach 4 Jahren verblasst, kann der Stift nicht sonderlich lichtecht gewesen sein. Damit liegt also der in diesem Fall nicht mehr ganz so schwarze Peter bei der Zulassungsstelle.
Das Ordnungsamt und das Stadtsäckel freuen sich, denn für den Verstoß der Zulassungsbehörde gegen die Vorschriften der 35. BImSchV kann man vom betroffenen Fahrzeughalter, der darauf kaum einen Gedanken verschwendet – woher sollte er das wissen - inclusive Gebühren 68,50 Euro abkassieren, ab 1. Mai 2014 sind es dann 108,50 Euro.
Und man kann später mit einer Statistik vor die Presse treten und sagen, man habe „alles Menschenmögliche“ getan.
Dass sich durch solche Maßnahmen allerdings die Feinstaubbelastung, für die letztlich die Stadtverwaltung durch Fehlplanung mit verantwortlich ist, um kein Mikrogramm ändert, liegt auf der Hand.
Ich bin der Auffassung, das sollte man wissen, daher wende ich mich an Sie. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter … zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Es bleibt spannend.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
Das mag sein. Daraus zu schließen, dass alle Diesel ohne Partikelfilter keine grüne Plakette erhalten, ist aber falsch.Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Aber kein MB 307 von 1990 oder VW LT von 1994.
Gut, dass wir das geklärt haben. Hat aber mit der Sache hier nichts zu tun. Trotzdem Vielen Dank.
@Ingo: Die Umweltzone grün in Stuttgart gibts auch noch nicht so lange. Dennoch zeigt Deine Aussage, dass es sich hier um eine konzertierte Aktion der Stadt handelt. Kuhn braucht Zahlen (und Kohle).
@Klaudi: Die AU - Plakette, die die AU beinhaltet, bekommst Du auch für einen Diesel mit roter Plakette. Sie beweist mithin lediglich, dass die AU für die jeweilige Schadstoffklasse bestanden wurde, keinesfalls aber welche das ist.
Ein Stadt-Yogi aus Mainz hat das mit dem Anwohner-Parkausweis auf eine Stufe gestellt.
Klick
Völliger Schwachsinn. Den kann ich in jedes beliebige Fahrzeug legen, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist. Die Umweltplakette ist selbstzerstörend, wenn man sie entfernt und nicht wieder verwertbar. Wie ein Maut-Pickerl.
Da sieht man sehr deutlich, mit welch armseligen Argumenten sich die aus der Verantwortung stehlen wollen.
Schon klar mit der AU- Plakette.
Aber, du bekommst keine AU/HU- Plakette, wenn keine Feinstaubplakette dran ist. Seit November 2013 wird das anscheinend konsequent durchgezogen. Auch bei nicht leserlichen Feinstaubplaketten.
Ich war im Januar mit dem ML beim TÜV. Der TÜV´er ist ums Auto rum und hat geschaut ob die dran ist.
Aber eigentlich müsste die ausstellende Stelle sowas kostenfrei ersetzen. Man kann doch nicht wegen Materialmangel oder sonstwas doppelt für das selbe Kfz veranlangt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Schon klar mit der AU- Plakette.
Aber, du bekommst keine AU/HU- Plakette, wenn keine Feinstaubplakette dran ist.
Du denkst in eine völlig verkehrte Richtung.
Natürlich bekommst Du die. Das Fahrzeug muss nur die für sein Baujahr gültigen Abgasbestimmungen erfüllen. Da gibts wohl auch Oldtimer, die nicht einmal Schadstoffklasse 4 erfüllen. Ein alter 180D Ponton z.B. Und wenn Du einen Diesel oder Benziner mit roter oder gelber Plakette (wie z.B. unser alter Polo SDI) hast, bekommst Du sehr wohl AU/HU. Nur darfst Du mit diesem Auto nicht in die Umweltzonen.
Unser Freund musste ein Schweinegeld ausgeben, weil er in Stuttgart auch als Gewerbetreibender nicht mehr mit seinem alten Busle (gelb) fahren durfte. Also musste für viel Geld ein neueres Fahrzeug her.
Und darum gehts.
Jetzt unterstellt das Ordnungsamt praktisch jedem, der eine grüne Plakette angebracht hat, auf der man kein Kennzeichen mehr lesen kann, dass er bescheißt. Sprich: Er nimmt sich die grüne Plakette, pappt sie in sein Auto, dem eigentlich eine rote gebührt und hofft, so unentdeckt zu bleiben. Das ist deren Denkweise.
Und daher kommt auch der blödsinnige Vergleich mit dem Anwohner-Parkausweis. Aber den kann ich von einem Fahrzeug ins andere legen und wenn man das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesen kann, merkt das erst einmal keiner, mit der Plakette geht das eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Interessant; ich habe mich schon mal gefragt, ob meine grüne Plakette mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers eigentlich gültig ist. Relevant war das nie, weil es hier keine Umweltzonen gibt.Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Ich hab desswegen nen Mangel beim Tüv bekommen, also denke ich mal, dass die Plakette so nicht gültig ist.
Zitat:
Original geschrieben von shnoopix
Ich hab desswegen nen Mangel beim Tüv bekommen, also denke ich mal, dass die Plakette so nicht gültig ist.
Das AG Augsburg sieht das anders:
http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das AG Augsburg sieht das anders:Zitat:
Original geschrieben von shnoopix
Ich hab desswegen nen Mangel beim Tüv bekommen, also denke ich mal, dass die Plakette so nicht gültig ist.http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...¶mfromHL=true
Die Frage ist jetzt ob das Verfahren eingestellt wurde, weil der Beschuldigte mittlerweile eine Plakette mit dem richtigen Kennzeichen hat, oder weil es egal ist was für ein Kennzeichen auf der Plakette steht.
Das ist keine Frage. Die Antwort steht schon in der Urteilsbegründung. Vorausgesetzt, man weiß, was in 47 II OWiG steht.
Kleiner Auszug:
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren ... in jeder Lage einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das ist keine Frage. Die Antwort steht schon in der Urteilsbegründung. Vorausgesetzt, man weiß, was in 47 II OWiG steht.Kleiner Auszug:
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren ... in jeder Lage einstellen.
Danke für die Info. Muss ich dem Dekra-Mann nächstes Mal mal zeigen.
Der Dekra Mann macht seine Arbeit korrekt, indem er darauf hinweist, dass die Plakette nicht korrekt ausgefüllt ist.
Der Fehler lag in deiner Interpretation, dass die Plakette dadurch ungültig ist. Das sehen übrigens die Ordnungsämter auch so, deshalb verpassen sie Bußgelder wie bei fehlender Plakette, während das Gericht eine Ahndung deshalb nicht für geboten sieht, weil an dem Fahrzeug eine grüne Plakette -wenngleich mit dem falschen Kennzeichen - angebracht war. Der Nachweis, dass das Fahrzeug Schadstoffklasse 4 hat, sah das Gericht auch mit der "falschen" Plakette als erbracht.
Es ist schwierig, so eine Materie zu vermitteln, wenn jemand damit eher nicht vertraut ist, shnoopix.
Unser Verwaltungsrechtler, Prof. Stephan pflegte zu sagen:
"Die Politiker kommen und gehen, die Verwaltung hingegen bleibt ewig bestehen" und
"Die öffentliche Verwaltung folgt dreierlei Grundsätzen:
1. Das haben wir noch nie so gemacht
2. das haben wir schon immer so gemacht und
3. Da könnte ja jeder kommen. "
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Es ist schwierig, so eine Materie zu vermitteln, wenn jemand damit eher nicht vertraut ist, shnoopix.
Umso besser, dass du es dennoch versuchst. Ist ne hohe Kust einem Laien einen spezifischen Sachverhalt verständlich und richtig zu erklären. Ich merks als Ing. fast jeden Tag.
Ich denke ich hab das mit der Plakette geschnallt.
Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Bei uns auch, die haben ne Sondergenehmigung 😠Zitat:
Original geschrieben von Dessie
..und bei uns stinken fleissig die alten Berliner Doppeldeckerbusse für Stadtrundfahrten rum, weil sie dieser Plaktten nicht würdig sind.
Sorry
Sind nicht alle H-Fahrzeuge sowieso ausgeschlossen?
JA!
--------
schade das keiner meinen hinweis nachgegangen ist..
Ich habe mal eine OT-Frage: Unser Auto mit Dieselmotor haben wir als angeblich für eine grüne Plakette berechtigt von Privat gekauft. Der Wagen hatte auch eine grüne Plakette. Die dann vor der Übergabe abgekratzt war und im Handschuhfach fand sich viel später eine gelbe Plakette mit damaligem Kennzeichen. Vermutlich also Beschiss. Besonders da wir mehr Geld für einen grün-plakettigen Diesel ausgegeben haben, um Familienbesuche in einer Grünzone machen zu können.
Da man auf See und vor Gericht aber in Gotteshand ist, sehen wir keine realistsichen Chancen den Vorbesitzer dafür dran zu kriegen, wir haben den Schaden und brauchen für den Spott nicht zu sorgen.
Was ich mich aber frage: So eine falsche Plakette kann doch nur illegal beschaftt werden - was droht den Leuten eigentlich? Auf den Plaketten steht doch, wer sie abgegeben hat!
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von quikod
Sind nicht alle H-Fahrzeuge sowieso ausgeschlossen?Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Bei uns auch, die haben ne Sondergenehmigung 😠
Natürlich! Fahrzeuge mit H- Zulassung brauchen gar keine Feinstaubplakette. Auch wird die Abgasemision nicht gemessen. Es handelt sich ja um Kulturgut.