Umweltplakette
Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln
Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:
Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.
Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.
Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.
Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.
Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.
Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?
Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Beste Antwort im Thema
Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln
Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:
Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.
Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.
Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.
Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.
Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.
Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?
Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
89 Antworten
Im ersten Sattz, erste Zeile muss es "hätte" heißen. 😁
Zitat:
Im ersten Sattz, erste Zeile muss es "hätte" heißen. 😁
Das hatte ich mir auch überlegt. Aber ich meine, den Konjunktiv von haben in beiden Formen schon gehört zu haben.
Evtl. als eine eher veraltete Variante, in der man sich auch gern in der dritten Person ansprach.
"Man sagt, er habe beim Nachbarn Äpfel gestohlen"
" Es wird kolportiert, er habe die Magd geschwängert"
Bin ich da so falsch ?
Orthografie und Grammatik waren noch nie meine Stärken...
Achja... und "Satz" schreibt man mit einem "t" 😁
Das Dativ ist dem Konjunktiv ihm sein Tod
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das hatte ich mir auch überlegt. Aber ich meine, den Konjunktiv von haben in beiden Formen schon gehört zu haben.Zitat:
Im ersten Sattz, erste Zeile muss es "hätte" heißen. 😁
Evtl. als eine eher veraltete Variante, in der man sich auch gern in der dritten Person ansprach.
"Man sagt, er habe beim Nachbarn Äpfel gestohlen"
" Es wird kolportiert, er habe die Magd geschwängert"Bin ich da so falsch ?
Orthografie und Grammatik waren noch nie meine Stärken...
Achja... und "Satz" schreibt man mit einem "t" 😁
Soooo ist es richtig. Habe kann auch Konjunktiv.
An Doppelbuchstaben ist meine Tastatur schuld.
... um es vorweg zu nehmen: Schuld wird hier klein geschrieben, weil es auch schuldig heißen kann. 😁
Nun ja.
Der Text ist ja noch ein Roh-Entwurf. Dafür, dass ich den binnen einer knappen Stunde aus dem Handgelenk geschleudert habe, finde ich ihn gar nicht so miserabel. Daran wird noch gefeilt, sobald Yami die Anhörung bekommt.
Ich denke auch, zu wissen, woher dieser plötzliche Aktionismus des Ordnungsamtes kommt.
http://www.wiwo.de/.../9765324.html
Fritz Kuhn und seine Dezernenten sehen sich massiver Kritik ausgesetzt. Stuttgarter Bürger können die Stadt verklagen. Darauf agiert man nach altbekannter Manier: Man macht irgendwas, damit man nachhher sagen kann, man habe (hätte ?) "alles in unserer Macht stehende" getan. Also schickt das Ordnungsamt seine Schiffchenträgerinnen los, um die bösen Umweltsünder abzustrafen.
Nachher kann man eine tolle Statistik präsentieren. Nur erwischt man die Falschen, nämlich die, die eine Plakette haben und bei denen man einen Verstoß an den Haaren herbeiargumentiert, denn das dient der Statistik und nebenbei noch dem Stadtsäckel.
Wenn die Presse aber diesen Braten riecht, dann wird das ein Eigentor.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Soooo ist es richtig. Habe kann auch Konjunktiv.Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das hatte ich mir auch überlegt. Aber ich meine, den Konjunktiv von haben in beiden Formen schon gehört zu haben.
Evtl. als eine eher veraltete Variante, in der man sich auch gern in der dritten Person ansprach.
"Man sagt, er habe beim Nachbarn Äpfel gestohlen"
" Es wird kolportiert, er habe die Magd geschwängert"Bin ich da so falsch ?
Orthografie und Grammatik waren noch nie meine Stärken...
Achja... und "Satz" schreibt man mit einem "t" 😁
An Doppelbuchstaben ist meine Tastatur schuld.... um es vorweg zu nehmen: Schuld wird hier klein geschrieben, weil es auch schuldig heißen kann. 😁
Aber wenn Du statt "ist" "hat" schreibst, wird die Schuld groß. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Zu dem ausgeblichenen Kennzeichen: Sollte die Quittung der Plakette noch vorhanden sein, diese vorlegen und man bekommt kostenlos eine neue Plakette.
Die Ludwigsburger machen das online ganz gscheit.
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Der Service einer maschinelle Beschriftung kostet gleich nochmal 9,90€ mehr.Zitat:
Hier können Sie die neue Feinstaubplakette mit hochwertiger, maschineller Beschriftung bequem online zum Preis von 14,90 € (inklusive Versand) bestellen.
Die Zulassungsstelle, von der ich die Plakette bekommen habe, weigert sich eine neue kostenlos auszustellen. Ich habe einen Beleg von der Gesamtrechnung der Anmeldung. Die grüne Plakette wurde mir da auch ausgehändigt. Es stehen zwar Codes für die Leistungen drauf aber keine Einzelpreise.
Beim TÜV-Süd kostete die Neue maschinell beschriftete Plakette 5,- €.
@ Sammler,
vielen Dank für deine große Hilfe. Vielleicht kann hier doch noch eine/r einen hilfreichen Erfahrungsbericht einbringen.
In Berlin gehen die Behörden anscheinend schon viel gelassener mit diesem Thema um. Auch wenn keine Plakette vorhanden ist und der Halter nachweisen kann, dass das Fahrzeug die Spezifikation der grünen Plakette entspricht, wird kein Bußgeld erhoben.
Nachtrag:
Zitat:
Einige Städte handhaben dies auch bereits so. Bekäme das Fahrzeug eine Plakette, so wird auf das Bußgeld verzichtet. Wo dies nicht der Fall ist, ist jetzt mit gerichtlicher Hilfe zu rechnen. So hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten ein Bußgledverfahren eingestellt, nachdem der Halter nachweisen konnte, dass sein Fahrzeug mit einer grünen Plakette ausgestattet werden kann.
Dafür kenne ich massenweise Fahrzeuge, die eine grüne Plakette zu unrecht tragen. Alles Diesel ohne Partikelfilter.
Wenn man keine Ahnung hat, …
Jeder Euro 4 Diesel bekommt die grüne Plakette, egal ob Partikelfilter oder nicht.
Aber kein MB 307 von 1990 oder VW LT von 1994.
Es wäre schade, wenn durch eine -sicher sinnvolle - Diskussion über den Sinn von Schadstoffklassen und Umweltzonen das eigentliche Thema aus dem Focus geriete. Kollege Yami59 braucht Unterstützung. Es geht um immerhin fast 70 Euro und einen Punkt.
Nochmals:
An diesem Fahrzeug war eine Feinstaubplakette angebracht. Lediglich das von der Behörde darauf notierte amtl. Kennzeichen des Fahrzeugs war nach 4 Jahren unlesbar verblichen. Daraus dreht die Stadt nun dem Halter einen Strick.
Wichtig wären Meldungen von Leuten, die selbst von einer solchen Maßnahme betroffen waren und ihre Erfahrungen einbringen könnten. Was wurde aus dem Verfahren ? Wichtig auch Hinweise wie der auf das Urteil des AG Tiergarten (bitte noch das AZ; yami, das nehmen wir mit hinein.)
Wichtig für ein Vorgehen gegen die nach unserer Auffassung pflichtwidrige Aktion des Ordnungsamtes sind auch Hinweise auf die möglichen Hintergründe des plötzlichen Aktionismus, denn offensichtlich werden die Politessen mit einem zielgerichteten Auftrag losgesandt.
Möglicherweise wäre das Thema auch in einem anderen Forum hier besser aufgehoben. Ich bin aber -außer bei SLK und BMW Z3 - so gut wie ausschließlich in den Motorradforen unterwegs und kenne die nicht.
Es gibt wohl ein Forum Sicherheit und Verkehr oder so ähnlich, nachdem ich da einmal reingeschaut habe, in diese Schlangengrube, meide ich das aber wie der Teufel das Weihwasser.
Wenn man sich durch deine Seite klickt, gehts hier noch weiter.
Ich denke aus der Geschichte wirst du ohne irgend etwas rauskommen.
Ein Punkt im Widerspruch wäre vllt. noch die HU. Keine HU ohne Plakette. Und ich nehme an deine HU ist nicht abgelaufen.
Also, ich hab ja auch mal n paar Jährchen in S gewohnt.
Damals mit meinem 4er TDI inkl. grüner Plakette hingezogen.
Keine Probleme gehabt, da die Schrift immer noch zu lesen war.
Während der Zeit habe ich mir einen sechser Golf TSI mit grüner Plakette geholt.
Da stand noch ewig (ca. 4 Monate) das alte Kennzeichen drauf (Pforzheimer-Nummer), weil ich zu faul zum abmachen war.
Ich habe in der Zeit überall in S geparkt, hat keinen interessiert.
Hab die Plakette dann irgendwann gewechselt.
Während der S-Zeit bin ich auch mal mit dem Polo einer Freundin da rumgefahren. Der hatte eine gelbe Plakette; das hat auch keinen interessiert. 😉
Jetzt wohne ich wieder in der KA-Gegend. Hier hat's so viele Baustellenfahrzeuge in der Stadt, dass die Ordnungshüter ordentliche Diskussionen ertragen müssten, wenn sie denn jemanden für schlechte Abgasnormen des Fahrzeugs belangen sollen.
LHzG
Ingo
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Aber kein MB 307 von 1990 oder VW LT von 1994.
Das mag sein. Daraus zu schließen, dass alle Diesel ohne Partikelfilter keine grüne Plakette erhalten, ist aber falsch.