Umweltplakette

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Beste Antwort im Thema

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Interessant; ich habe mich schon mal gefragt, ob meine grüne Plakette mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers eigentlich gültig ist. Relevant war das nie, weil es hier keine Umweltzonen gibt.

Hahaha... die Schwaben..immer kreativ!

..und bei uns stinken fleissig die alten Berliner Doppeldeckerbusse für Stadtrundfahrten rum, weil sie dieser Plaktten nicht würdig sind.

Ich schmeiss mich weg..

Sorry

Zweifellos auch sehr lustig. 🙁
Mein Freund fand das leider nicht so witzig.

Stuttgart liegt im Talkessel. Es ist abzusehen, dass die Stadt die Feinstaub - Emissionsgrenzen erneut nicht einhalten wird und manche Bürger die Stadt daraufhin verklagen werden.

Gegen die Umweltzone (auch Tübingen, Herrenberg, Rottenburg etc. sind "grüne" Zonen. Ein Auto mit gelber oder gar roter Plakette kannst Du bei uns nur noch verschrotten.) sagt ja keiner was, denn das Problem liegt schon woanders. Der "lichtechte" Stift ist nach 4 Jahren unsichtbar. Und durch den augenscheinlichen Fehler der Zulassungsbehörde kassiert die benachbarte Bußgeldbehörde kräftig ab.

Offensichtlich haben die Damen mit den schicken blauen Hütchen in Stuttgart einen besonderen, zielorientierten Marschbefehl bekommen.

Euch räuchern die Kreuzfahrtschiffe mit feinstem Grobstaub (oder umgekehrt) zu. 😛

Ich bin am Wochenende ohne grüne Plakette im Ruhrpott rumgefahren, weil die des Fahrzeugs samt Frontscheibe bei Carglas in Montauban geblieben ist und grüne Plaketten in Frankreich nicht sonderlich verbreitet sind.

Da hab ich mich auch gefragt, ob das als Grund gilt, falls einer meckert.

http://m.ebay.de/itm/261330563051?nav=SEARCH

Es war nicht mein Auto. Das ist jetzt das Problem von Herrn Sixt, seinem Touran eine neue Plakette zu besorgen.

Wobei ich mich ja Frage, welchen Aussagewert eine Plakette hat, die ich bei ebay komplett beschriftet bestellen kann....

Zitat:

Original geschrieben von Dessie



..und bei uns stinken fleissig die alten Berliner Doppeldeckerbusse für Stadtrundfahrten rum, weil sie dieser Plaktten nicht würdig sind.
Sorry

Bei uns auch, die haben ne Sondergenehmigung 😠

Ach das mit den Plaketten ist doch pure Abzocke.

Die Plaketten wurden doch verteilt, um das Auto zu kennzeichnen. Kauft man ein gebrauchtes Fahrzeug mit grüner Plakette, muss man trotzdem wieder eine kaufen. 🙄
Wozu eigentlich? Das Fahrzeug wurde doch schon grün markiert. 1 x Erstzulassung + 3 x Wiederverkauft = 20 € für den selben PKW.
Die Logik versteht wohl keiner.

Zu dem ausgeblichenen Kennzeichen: Sollte die Quittung der Plakette noch vorhanden sein, diese vorlegen und man bekommt kostenlos eine neue Plakette.

Die Ludwigsburger machen das online ganz gscheit.

Zitat:

Hier können Sie die neue Feinstaubplakette mit hochwertiger, maschineller Beschriftung bequem online zum Preis von 14,90 € (inklusive Versand) bestellen.

Der Service einer maschinelle Beschriftung kostet gleich nochmal 9,90€ mehr.

Natürlich versteht die Logik keiner.

Aber noch einmal zum Kernpunkt der Frage. Der Freund aus Stuttgart, den Du sehr gut kennst, Klaudi, hat einen gelben Zettel vom AföO an der Scheibe gehabt, dass wegen der unlesbaren Feinstaubplakette eine Anzeige erstattet wird.
Es gab wohl schon mehr solche Fälle, in Stuttgart, aber auch in Vaihingen/Enz. Und der Landkreis Ludwigsburg wird das ganz genau so ahnden.

Ich bin auch überzeugt, dass diese Bußgeldbescheide, wenn eine Plakette dran ist und nur die Schrift unlesbar bzw. noch ein altes Kennzeichen eingetragen ist, einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten würden, das zeigt auch das Augsburger Urteil. Um die durchzuziehen ist allerdings eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil.

Ich sehe aber auch ein Versäumnis der Zulassungsstelle, denn wenn der Gesetzgeber ausdrücklich einen "lichtechten Stift" fordert, dann sollte man das auch einhalten und keine Zaubertinte verwenden, die sich nach ein paar Jahren selbst auflöst. Deshalb ist mein Anliegen mit diesem thread auch eher das, Leute zu finden, denen Ähnliches widerfahren ist. Fast jeder von uns Bikern hat ja auch ein Auto.

Das Netz gibt noch nicht viel her.

In Berlin wird man "vorgewarnt". Da hängt bis zu dreimal ein kostenloser Zettel dran. Erst dann gibt es kostenpflichtige Bescheide. Ist vergleichbar mit ausgewaschenem Kennzeichen.

Der Schwabe warnt nicht, der kassiert gleich.
Und das genauso viel, als wäre gar keine Plakette vorhanden. Frechheit.
Ich hoffe mal der Widerspruch fruchtet.

Glaube für Berlin gibt es weiterhin einen interessanten Inhalt. Dieser besagt, dass Einwohner einer Umweltzone keine Plakette dranhaben müssen. Checkt das mal bei euch ab. Wenn das so sein sollte, ist der Verwarnzettel ein echter Witz...! Dann sollten ihre "Kunden" in der zukunft ausserhalb der "Zone" zu suchen sein...

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


Der Schwabe warnt nicht, der kassiert gleich.
Und das genauso viel, als wäre gar keine Plakette vorhanden. Frechheit.
Ich hoffe mal der Widerspruch fruchtet.

Schaun mer mal. Wen es interessiert:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Gegen den Vorwurf in der Anhörung vom …, ich habe mit meinem Fahrzeug gegen das Verbot des Befahrens/Parkens in einer gemäß Zeichen 270.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO gekennzeichneten, so genannten „Umweltzone“ verstoßen, verwahre ich mich.

Dieser Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage.

Durch Zusatzzeichen Nr. 46 zu Zeichen 270.1 (Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sind Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen, die gemäß der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) als Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 mit einer Plakette; verkehrsgrün RAL 6024, lichtecht, gekennzeichnet sind.

Genau das ist bei meinem PKW auch der Fall.

Diese, der Anlage 1 der 35. BImSchV entsprechende Plakette, ist mit dem Tag der Zulassung meines Fahrzeugs auf mich ( ) entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 2 der 35. BImSchV an der Frontscheibe meines Wagens angebracht.
Das Bußgeldverfahren gegen mich ist umgehend einzustellen.

Begründung:

Die Plakette gemäß Muster des Anhangs 1 der 35.BImSchV wurde entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 der 35. BImSchV von der Zulassungsbehörde Stuttgart am () ausgestellt. Gemäß dieser Vorschrift ist in die Plakette von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen und genau das wurde auch gemacht.

Folgt man der Behauptung Ihres Kontrollpersonals, die Beschriftung der Plakette sei nicht erfolgt oder nicht (mehr) erkennbar, läge die Vermutung auf der Hand, die Zulassungsstelle der Stadt Stuttgart habe entweder versäumt, das Kennzeichen einzutragen und die Plakette „blanko“ ausgestellt, oder sie habe keinen der Vorschrift entsprechenden „lichtechten Stift“ verwendet.

Da Behörden bekanntlich keine Fehler machen, kann der Vorwurf also kaum stimmen. Insofern die von Ihrem Personal getroffene Beanstandung durch einen Lichtbildbeweis belegbar ist, wären nun Nachforschungen bei der Zulassungsstelle anzustellen, wer hier fehlerhaft agiert hat.

Als Bürger verlasse ich mich natürlich auch darauf, dass die Behörde vorschriftsadäquat handelt und sehe mich nicht in der Pflicht, das ständig zu überprüfen. Sofern Sie den Vorwurf aufrecht erhalten, würde das gleichbedeutend mit der Tatsache sein, dass Sie mich für ein Fehlverhalten von Beamten der Stadt Stuttgart verantwortlich machen, was natürlich für Regressansprüche bzw. ein Fachaufsichtsverfahren Relevanz hätte.

Ich habe mich im Übrigen auch in meinem Bekanntenkreis nach der Beständigkeit der Beschriftung der Umweltplaketten erkundigt. Da gibt es eine Vielzahl von Fahrzeugen, in denen diese Plakette schon wesentlich länger als vier Jahre angebracht ist. An einem PKW eines Bekannten, der sein Fahrzeug ausschließlich im Freien abgestellt hat, hatte diese Plakette mehr als 13 Jahre Bestand, ohne dass sich Veränderungen in der Schrift zeigten. Leider ist dieses Fahrzeug für Beweiszwecke nicht mehr verfügbar, weil ins Ausland verkauft. Evtl. verwendet aber auch die Zulassungsstelle z.B. des Landkreises Freudenstadt den richtigen, vorgeschriebenen Stift.

Auf beigefügtem Beispielbild ist eine Plakette mit Beschriftung zu sehen, die im September 2009 angebracht wurde. Auch dieses Fahrzeug steht permanent im Freien. Setzt man voraus, dass die Beobachtungen ihres Kontrollpersonals stimmen und belegbar sind, läge der Fehler folglich ausschließlich bei der Zulassungsbehörde und ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 1 BImSchG vor, den man in keinem Fall dem Fahrzeughalter anlasten kann.

Unstrittig ist sicherlich, dass mein Fahrzeug als solches der Schadstoffgruppe 4 mit einer Plakette; verkehrsgrün RAL 6024, lichtecht, gekennzeichnet ist. Indem diese Plakette gemäß § 3 Abs 2 Satz 3 der 35. BImSchV so beschaffen und angebracht sein muss, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört, steht auch außer Frage, dass die Plakette ordnungsgemäß zu dem Fahrzeug gehört, in dem sie angebracht ist.

Selbst gesetzt den Fall, die Beschriftung der Plakette wäre durch die Zulassungsbehörde der Stadt Stuttgart fehlerhaft, also entweder gar nicht, oder mit einem Stift, der nicht die geforderte Lichtbeständigkeit aufweist und binnen nur 4 Jahren verblasst, vorgenommen worden, so wäre diese Tatsache keinesfalls mit der gleich zu setzen, die einem Befahren/Parken in der Umweltzone ohne Plakette entspricht.

Zum einen wäre der Grundtatbestand ein gänzlich anderer, zum anderen wäre das ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Selbst bei falscher bzw. nach Umschreibung auf ein anderes Kennzeichen nicht erfolgter Korrektur der Eintragung in der Plakette, bzw. deren Nichterneuerung durch eine korrekt beschriftete, wäre das Verfahren einzustellen.

Es ist auch abzusehen, dass ein entsprechender Bußgeldbescheid einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten wird. (vgl. AG Augsburg, Beschluss vom 14. September 2010 • Az. 45 OWi 608 Js 111541/10)

In jedem Fall ist es angebracht, bei Aufrechterhaltung des Vorwurfs eine solche anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Interessant. Halte uns mal auf dem laufenden wie die reagieren.

Sobald der Brief weg ist, denke ich das hier einige Wochen vergehen bis Antwort kommt...

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