Umweltplakette

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Beste Antwort im Thema

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

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Ich habe jetzt nicht jeden einzelnen Beitrag zu dem Thema im Kopf aber um es einmal auf den Punkt zu bringen, die Sache ist doch eigentlich ganz einfach:

Das Verkehrszeichen Umweltzone ist ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge, sofern nicht eine Ausnahme besteht (Kräder, Landwirtschft, Oldtimer, Kurzzeitkennzeichen) oder eben eine Erlaubnis in Form einer der farbigen Plaketten, vorliegt.

Diese Plakette ist also die "Ausnahmegenehmigung", in dem eingerichteten Bereich der Umweltzone fahren zu dürfen. Bzgl. Parken möche ich hier nichts sagen.

Auf dieser Plakette muss aus Gründen der Nachvollziehbarkeit das Kennzeichen des Fahrzeugs drauf stehen. Macht für mich absolut Sinn, denn die Plaketten werden nicht von "Amtspersonen" aufgeklebt, sondern Jedermann bekommt sie mit nach Hause und kann sie hinkleben, wo er/sie will.

Ist auf einer Plakette kein Kennzeichen mehr lesbar oder ein anderes, früheres, Kennzeichen geschrieben, ist die Ausnahmegenehmigung ungültig und es liegt ein Verstoß vor.

Der Verordnungsgeber und die Rechtsprechung waren bisher so schlau, keine Ermittlungen der Verfolgungsbehörden in Bezug auf die Schadstoffwerte der Kfz zu fordern. Im Übrigen ist das vergleichbar mit Handy-Verstößen. Allein das Aufnehmen des Handys mit der Hand reicht aus, es muss nicht der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich telefoniert wurde.

Ich bin nicht der Auffassung, dass das auch nur im Geringsten mit Handyverstößen vergleichbar ist, denn durch die entsteht eine gefährliche Situation. Durch die unlesbare Umweltplakette nicht, das Ganze ist ein schlechter Witz.
"Befahren" und "Parken" wurde vor ein paar Jahren durch die Formulierung "am Verkehr teilgenommen" gleich gestellt.

Die Plakette ist nicht die Ausnahmegenehmigung, nur deren äußerlicher Nachweis. Die Ausnahmegenehmigung ergibt sich aus der Schadstoffklasse in der ZB 2.

Das sehen zumindest zwei Gerichte auch so.

Man muss aber schon auf die spezielle Situation eingehen und kann das nicht so pauschal abhandeln.
Deshalb ist die Sache eben nicht "ganz einfach" auch wenn sich das manche ebn gerne einfach machen wollen. Wie auch die Städte Stuttgart oder Vaihingen/Enz.
Fakt ist, dass die Stadt Stuttgart den Mist verbockt hat, weil sie die falschen Stifte verwendet haben. Witzigerweise räumen die das sogar ein.

Fakt ist auch, dass der Sprecher der Stadt lügt, wenn er behauptet, man würde deshalb
a) kostenlos eine neue Plakette und
b) zunächst eine Mahnung bekommen.

Das ist belegbar.

Der Vergleich mit dem Handy-Verstoß war dahingehend gedacht, dass nicht weiter ermittelt werden muss. Wenn das richtige Kennzeichen nicht vorhanden oder nicht lesbar ist, ist der Tatbestand erfüllt.

Eigentlich handelt es sich hier um eine Frage der Gewährleistung und da die Unlesbarkeit wahrscheinlich erst nach 2 Jahren eintritt, hat der "Kunde" wieder einmal Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Der Vergleich mit dem Handy-Verstoß war dahingehend gedacht, dass nicht weiter ermittelt werden muss. Wenn das richtige Kennzeichen nicht vorhanden oder nicht lesbar ist, ist der Tatbestand erfüllt.

Genau das ist eben ein Irrtum.

Der Tatbestand ist nicht erfüllt, denn der hat mir einer Plakette nichts zu tun.

Les ihn lieber nochmal durch und sag mir Bescheid, wenn ich den Begriff "Umweltplakette" in diesem Tatbestand übersehen habe.

Damit Du ihn findest: Die Tatbestandsnummer lautet 141621.

Wenn man das liest, müsste einem eigentlich klar sein, weshalb die nicht lesbare Plakette diesen Tatbestand nicht erfüllen kann. Aber die bei der Bußgeldstelle machen denselben Denkfehler wie Du und dichten in einer eigenen Form von Rechtsverständnis was dazu, das da eben nicht steht.

Wenn Dir die TüV-Plakette rausfällt, musst Du eine neue kaufen. Du bekommst maximal einen Mängelbericht aber keine Anzeige wegen einer seit 20 Jahren abgelaufenen HU/AU.

Und wenn Du Deinen Führerschein nicht mitführst, ist das Fahren ohne Führerschein und kostet 10 Euro, während Nichtvorhandensein einer FE eben Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat ist.

Das ist vergleichbar. Aber auch hier ist das Poblem, dass der juristische Laie solche Feinheiten nur schwer auseinander halten kann.

Stefan, super.
Es gibt etwas, das man gemeinhin als gesunden Menschenverstand bezeichnet.
Auch einem juristischen Laien sollte eine winzige Menge davon ausreichen, um das auseinander halten zu können. Ist doch klar, deutlich und einfach formuliert und logisch.

Ich könnte aber auch ko*** wegen der U-Plaketten. Habe mir 02/2003 ein deutsches Premiumauto neu gekauft mit dem damals dicksten Diesel, den es gab. Und darf jetzt, 11 Jahre später, mit dem noch nagelneu aussehenden, technisch absolut einwandfreien Auto weder in die nächste, 15 km entfernte, größere Stadt, noch nach Stuttgart oder München. Das betrachte ich als Teilenteignung. Da sind die Streckensperrungen für Mopeds ja noch harmlos, da gibt es nämlich andere Strecken, die zum Ziel führen (oder jemand, der eine Ausnahmegenehmigung bekommt 🙂).

Touareg V10TDI?

Hier in der Nachbarschaft steht auch ein Touareg TDI mit gelber Plakette. Sieht noch aus wie neu. In 6 Wochen hier nicht mehr benutzbar. Ich würde mich als Eigentümer auch ziemlich ärgern...

Nein, nicht den stärksten Diesel, den es mehr oder weniger überhaupt gibt, sondern einen A6.
Aber genau den Tuareg V10 TDI fährt ein Verwandter. Wir ärgern uns beide.
Beide Autos sind in D nahezu unverkäuflich. Und wenn wir sie im Ausland verkaufen, fahren sie dort sowieso noch weiter bis zum Ende, bringt der Umwelt also nix. Der A6 lässt sich als Quattro übrigens nicht nachrüsten. Deshalb "Zwangsenteignung".

@ XX-Ghost: Du hast bestimmt versucht auch den Hersteller dafür verantwortlich zu machen, dass es für dieses Fahrzeug keine Nachrüstmöglichkeit gibt, oder?
Von MB Fahrzeugen habe ich auch so etwas gehört. Die Besitzer von den Fahreugen haben so viel Druck auf den Hersteller ausgeübt, bis diese letztendlich doch Rußpartikelfilter für die "kleine" Anzahl von Fahrzeugen hergestellt haben.

Ich habe Nachricht von der Bußgeldstelle[/b)

Das Verfahren wurde eingestellt.

Vielen Dank Stefan für deine großartige Unterstützung.

Bussgeld-einstellung-bmw-geschw

Freut mich für dich Volker 😁.

Für Amtsmühlen war das ja mal eine schnelle Antwort. 😉

Das freut mich zu lesen 🙂

Fragt sich nur, ob der Amtsschimmel tatsächlich aus Einsicht oder Angst vor schlechter Presse gehandelt hat ...

Ich habs unterwegs gelesen. Bin mit "Quaeker"im Schwarzwald rumgedüst.

Hat mich sehr gefreut, wenngleich nicht gewundert. Freiwillig haben die das nicht eingestellt. Die haben gemerkt, dass sie das im Zweifel öffentlichkeitswirksam vergeigen.

Zuweilen macht es schon Sinn, nicht einfach zu zahlen oder Dinge als "Gott gegeben" zu akzeptieren, nur weil ein paar Leute nicht von 12 bis Mittag denken können.

Und 78 Euro und ein Pünktlein zu sparen ist ja auch kein Fehler. 😉

Fast schade, dass es schon vorbei ist 🙄
Aber das war nur der Probelauf. Schwäbisch Hall, wir kommen... 😁

Tja,
das wäre schön, wenn das in SHA auch so gut laufen würde.

Also lieber Sammler, ich fühle mich gerade ein bißchen arg angegriffen von dir!

Was ich geschrieben habe ist Fakt, nachzulessen in der Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

§ 3 Kennzeichnung
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Ich beziehe mich auf Absatz 2, Satz 1, genau das habe ich in meinen Ausführung dargestellt.
Wie in den geschilderten Problemfällen weiter verfahren wird und was die Justiz daraus macht, bleibt abzuwarten.

Also lieber pfistikas, wenn Du Dich hier ein bißchen angegriffen fühlst, ist das in erster Linie Dein Problem, weil Deine subjektive Wahrnehmung. Das tut mir aufrichtig leid wenn Du das so falsch aufgefasst hast.

Ich sehe das keinesfalls so, dass ich jemanden angegriffen habe. Ich teile Deine imho öberflächliche Sicht der Dinge nicht und habe eigentlich nur versucht, Dir Deinen Denkfehler und Rechtsirrtum deutlich zu machen.
Das ist mir wohl nicht gelungen und das kann ich gut verkraften, weil es der Sache nicht schadet.

Man könnte den Eindruck bekommen, dass es Dich ärgert, dass wir - mit tatkräftiger Unterstützung durch das Forum, das uns mit Urteilen und Verwaltungsfachwissen geholfen hat - dem Yami59 zu seinem Recht verholfen haben. Das fände ich nicht nur sehr schade, sondern auch sehr bedenklich.

Den § 3 der 35. BImschV brauchst Du mir nicht vorzutragen, den kann ich mittlerweile auswändig.
Einen Gesetzestext lesen zu können, reicht allerdings nicht. Man muss auch begreifen, was der Gesetzgeber will.

Das ist auch das, was XXGhost mit "gesundem Menschenverstand" bezeichnet, und das jedem technisch versierten Motorenfachmann oder Ingenieur die Zornesröte ins Gesicht treibt, wenn man mit solchem Schwachsinn die Schadstoffbelastung reduzieren will und gleichzeitig zwischen Heilbronner Straße und Neckartor ein Einkaufszentrum mit 250 Parkplätzen für den Individualverkehr aus dem Boden stampft. Davon vestehe nun wiederum ich nichts und deshalb kann ich nicht mehr dazu sagen, als das was mir Leute wie XXGhost, der selbst Motoren bauen kann oder twinspark2000, der das studiert hat, sagen.
Dafür kann ich ganz gut mit den Buchstaben des Gesetzes umgehen.😉

Vielleicht wäre es hilfreich gewesen, den thread von Beginn an zu lesen, da habe ich bereits ausführlich dargestellt, warum nämlich zuerst genau gegen Absatz 2 Satz 1 verstoßen wurde - und zwar von der Zulassungsstelle der Stadt Stuttgart. Die haben das nämlich ausgefüllt.

Den zweiten Fehler machen die, die eine verblasste Schrift mit fehlender Plakette gleichsetzen.

Das sind Sprecher von Behörden, die sich auf das dünne Eis gewagt haben und sich jetzt verzweifelt rechtfertigen müssen, willenlose Bürohengste, denen man das selbständige Denken zu Gunsten von Statistiken ausgetrieben hat und - Du.
Die verblasste Plakette erfüllt nun mal nicht den Tatbestand 141621.
Dazu müsste man mit einem Auto rumfahren oder parken, dass nicht in der Schadstoffgruppe 4 ist.
Das ist nicht der Fall.

Ich habe mehr als nur den Verdacht (sogar einschlägige Kenntnis, aber das gehört hier nicht her) dass Beschäftigten von Bußgeldstellen zuweilen auch die notwendige Rechtssicherheit fehlt. Dann wird ins Blaue hinein mal eine Anhörung verschickt und man hofft auf Leute, die dann kritiklos zahlen, weil sie es nicht besser wissen.

Das sind im Übrigen die Meisten. Nur wer kann, fragt besser den Rechtskundigen.
Die anderen zahlen brav und der Stadtkämmerer lacht sich ins Fäustchen.

Die Stadt Stuttgart verzichtet nicht freiwillig auf 78,50, da kannst Du sicher sein, pfistikas. Ich denke, die haben eingesehen, dass sie Mist gebaut haben und damit vor Gericht auf die Schnauze fallen. Das alleine sollte Dir eigentlich als Beweis für die Fehlerhaftigkeit Deiner Theorie reichen.

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Wie in den geschilderten Problemfällen weiter verfahren wird und was die Justiz daraus macht, bleibt abzuwarten.

Nicht notwendig. Die einschlägigen Urteile wurden schon zu Beginn des threads verlinkt, bitte selbständig nachschauen; und das Verfahren um das es hier ging, wurde eingestellt. Voilà.

Im Übrigen hatte ich eigentlich nicht das Ziel, hier mit jemandem eine rechtliche Diskussion zu führen, sondern:

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

gelöscht - ich verkneife es mir ....

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