Umweltplakette
Hallo,
Könnt ihr mir sagen welche der drei Plaketten grün gelb oder rot ich für meinen XC90 D5 Modell 2008 mit Russpartikelfilter bekommen würde, da ich nach Stuttgart müsste.
Gruss
Albert
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
...dass ich 34 Aufkleber verpennt habe??
Hmmm, gute Frage. 😉
Was es mit den 34 möglicherweise verpassten Aufklebern auf sich hat, kannst Du hier nachlesen oder im Anhang 🙂
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
XC90er, ich danke Dir für diesen Link in einen typisch deutschen Paragrafendschungel.
... typisch deutsch. Genau. Und dieser Thread zeigt ja auch, dass das nötig ist.
Ich würde mal frech vermuten, dass ein Südländer gar nicht auf die Idee käme einen AufKLEBER mit Tesa zu befestigen. 😁😁😁
Schönen Gruß
Jürgen
pappt sowas auf und gut is. 😰
Zitat:
Original geschrieben von gseum
...Schönen Gruß
Jürgen
pappt sowas auf und gut is. 😰
😰😰
Das ist dann aber häßlich !!! 🙁😉😉
Im krassen Gegensatz zum sonst so dominierenden Rot ! 😁😁
Gruß
Haeken
Verweigerer des Aufklebens....
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
😰😰Zitat:
Original geschrieben von gseum
...Schönen Gruß
Jürgen
pappt sowas auf und gut is. 😰Das ist dann aber häßlich !!! 🙁😉😉
Im krassen Gegensatz zum sonst so dominierenden Rot ! 😁😁Gruß
Haeken
Verweigerer des Aufklebens....
Er darf doch auch eine ROTE Plakette nehmen, oder ist das verboten??
🙂 Thomas
...hat die letzten Aufkleber samt Windschutzscheibe entfernt 😁.
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
Er darf doch auch eine ROTE Plakette nehmen, oder ist das verboten??
Aber, vermutlich wäre es verboten. Warum? Nun, in Deutschland ist grundsätzlich alles verboten, es sei, denn es ist ausdrücklich erlaubt 😁 😁 😉
Sonst halt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll doch erstmal jemand draufkommen, dass das Auto eine grüne Plakette haben müsste 😉
... alles egal - mit dem V8 bin ich doch eh öffentlich als Umweltsau anerkannt! 😰
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... alles egal - mit dem V8 bin ich doch eh öffentlich als Umweltsau anerkannt! 😰Schönen Gruß
Jürgen
...also unser offroadaufgemotzter G 500 hat "Grün" bekommen. Fast alle unsere Nachbarn haben wir in den Tagen nach dem Aufkleben der Plakette mit sprachlos offenen Mündern stehend vor dieser Umweltsau gesehen - und uns köstlich amüsiert!
Fazit: Die Plaketten dienen der Unterhaltung !!
Gruß Thomas
Beim G500 hätte mich das nicht gewundert, dass der grün bekommt. Hat ja schließlich einen geregelten Katalysator. Anders würde es bei einem ´79er 230G aussehen...
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... alles egal - mit dem V8 bin ich doch eh öffentlich als Umweltsau anerkannt! 😰
Bei mir nicht... Ich finde Klimaerwärmung super! Endlich auch schon im Januar Sommer 😉
Tom - der seine Windschutzscheibe auch mit "Grün" verschandeln musste 🙁
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
Er darf doch auch eine ROTE Plakette nehmen, oder ist das verboten??
Also Leute, jetzt habe ich mir mal den Spaß gemacht und habe geklärt, was - theoretisch - passiert, wenn man mit einem grün zuplakettierenden Fahrzeug rot plakettiert in eine "Umweltzone" fährt:
Grundsätzlich ist es erstmal verboten in eine Verkehrsverbotszone, u.a. eine "Umweltzone", zu fahren. Wenn man dies tut, droht zunächst mal die Nr. 153 aus der BussgeldKatalogVerordnung (BKatV), nämlich der Tatbestand "Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt" - dazu zählt auch das neue Zeichen 270.1. (Hier geht es nicht um das alte "G-KAT"-Zeichen bei Smog sondern um die "Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen".)
Jetzt sieht aber die 35. Verord... bla, bla bla, in § 2 vor, dass "Kraftfahrzeuge, die mit einer Plakette nach Anhang 1 gekennzeichnet sind, von einem Verkehrsverbot im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
befreit, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen dies vorsieht." Entscheidend ist das Wort "gekennzeichnet", denn das ist wiederum in § 3 definiert. Ergo, nur ein Fahrzeug, dass gemäß § 3 gekennzeichnet ist, kann überhaupt von der Befreiung gemäß § 2 profitieren.
Also, was gehört zum "Kennzeichnen" (siehe § 3): Abs. 1 ordnet jedem Fahrzeug genau eine Schadstoffgruppe zu. Das heißt, wenn ein Fahrzeug einer Schadstoffgruppe x eine Plakette der Gruppe y hat (x<>y), dann ist das Fahrzeug nicht im Sinne des § 3 gekennzeichnet, ist damit auch nicht gemäß § 2 vom Verkehrsverbot befreit und erfüllt damit den o.g. Tatbestand Nr. 153. Dasselbe gilt, wenn die Plakette Abs. 2 nicht erfüllt, also z.B. mit Tesafilm angeklebt ist: "Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
So haben wir auch diesen einfachen Sachverhalt anschaulich und leicht verständlich dargestellt.
Gruß
xc90er
Na dann ist ja endlich alles geklärt und ich hab wieder "Durchblick"
Vielen Dank, 🙄
Silverelk
(der heute noch einen weiteren Aufkleber auf der Scheibe entdeckt hat.... den häßlichen roten Kreis mit 190km/h drin😰)
XC90er, damit nehm ich Dich aus der Userrubrik "Ketzer" wieder raus 😉
Falls 😕, dann http://www.motor-talk.de/forum/440er-bj94-abs-probleme-t1787623.html
🙂 Thomas
Zitat:
Original geschrieben von topi76
wäre aber auch egal welche Plakette... Du kommst mit allen 3 in Stuttgart rein.Grüße
TorstenBist du dir da sicher? Stuttgart hat doch eine Umweltzone eingerichtet.
Gruss
Albert
Zitat:
Original geschrieben von Albert64
Bist du dir da sicher? Stuttgart hat doch eine Umweltzone eingerichtet.
Gruss
Albert
Richtig !
Jetzt ist nur die Frage welche "Farben" haben Eintritt ? 😉
Gruß
Haeken
sieht hier eher eine Ampelkoalition !!! 🙂
Hallo Leute,
Ich habe das so verstanden, dass rot, gelb und grün rein darf. Aber ab 2012 nur noch Grün. Dies ist jetzt wohl in FFM durch ab Oktober 2008. Werde mir morgen eine gelbe beim Freundlichen holen.
Der Mike jetzt stinker😰