Umweltplakette nicht angebracht?
Hallo Leute,
Folgendes Problem hat sich vor ein paar Tagen ereignet: ich habe meinen schönen BMW E30 auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt, als ich ich wieder zurück kam sah ich einen grünen Zettel an der Windschutzscheibe stecken (die Beamten müssen somit zu 100% die vorhandene Plakette erkannt haben) Fazit: Fahren ohne Umweltplakette. Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist). Nun kam auch das Schreiben der Stadt an, Strafe sind 40€ + 1 Punkt. Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendwie vorgehen, mit einem Verwarnungsgeld wäre ich ja noch einverstanden gewesen aber die gleiche Strafe zu bekommen wie ein Kraftfahrzeug das überhaupt keine Plakette besitzt find ich meiner Meinung nach total übertrieben und reine Geldabzockerei.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Scordus
Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist).
Die Plakette muß an die Scheibe geklebt werden, wenn nicht kannst Du sie dir auch aufs Klo legen da Sie dann exakt die gleiche Gültigkeit hat.
Es gibt nun mal gewisse Spielregeln und wer dagegen verstößt bekommt eine Rechnung.
Kratz den komischen Fetzen von der Scheibe und kleb die Plakette an diese Stelle und Du hast deine Ruhe.
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es steht auf Seite 1 wie TE zu reagieren hat. 🙄
Da steht nur Blödsinn.
Zitat:
Und um nochmal auf die falsche Verdächtigung zu kommen.
Meiner Ansicht nach ist das in so einem Fall eine falsche Verdächtigung durch den Sachbearbeiter.
Denn der hat nix in der Hand - wenn er nix hat.
Du hast bisher nicht ein einziges mal den §164 StGB gelesen:
Zitat:
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder ...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Sollte jetzt ein Sachbearbeiter einfach so an jeden Fahrzeughalter Bußgeldbescheide rausschicken obwohl nicht klar ist, daß der Fahrzeughalter abgestellt hat - ja, dann nenne ich das falsche Verdächtigung.
Wenn es dem Sachbearbeiter "nicht klar ist", dann kann es niemals "wider besseren Wissens" sein.
Als Deine rein persönliche, moralisch basierende Meinung in Ordnung, aber als jemand, der sich hier als Rechtskennender irgendwelche tolle Aufklärung verschrieben hat und juristische Ableitungen zelebriert - eine Nullnummer.
Zitat:
Profil:
Wie gekennzeichnet?
Als männlich
Zitat:
Das ist glaube ich die Standardeinstellung. Kann ich aber ändern wenn es dir wichtig ist.
Mir nicht,
der theoretisch kleine Revoluzzer fühlte sich nur wieder mal verpflichtet, irgendwas richtig stellen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Warum sollte es mich stören? Wer mit dem Feuer spielt muss auch mit den Folgen leben. Ist wie beim Parkticket, wenn man nach dem 10 unbezahlten Ticket mal eins bekommt, dann nimmt man es hin und zahlt, ist unter dem Strich trotzdem günstiger. Wichtig ist, was unter dem Strich steht.
Stimmt voll und ganz. Das lustige ist nur, das es die Plaketten in meinem Händler für lau gibt, und sie vor der Fahrzeugübergabe bereits reingeklebt wurden. Selbst beim Umzug, mit neuem Kennzeichen, wurde sie bei der Inspektion mehrmals kostenfrei getauscht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich eines meiner Fahrzeuge verleihe, dann steht der jeweile Fahrer auch für den Unfug, den er damit betreibt, gerade, und zwar ohne Wenn und Aber. Ich sehe da keine Veranlassung, denjenigen auf Grund irgendwelcher verwnadschaftlicher oder bekanntschaftlicher Verhältnisse zu schonen. Die Verleiher wissen das und achten deshalb auch darauf.Daher sehe ich diese "Entschuldigungen", die hier teilweise für derartige Zusammenhänge vorgebracht werden, als nicht stichhaltig an.
Die sind nicht nur nicht stichhaltig sondern äußerst fadenscheinig. Man tut ja gerade so, als würde man sein Auto locker an Hinz und Kunz verleihen und dabei geht die Übersicht verloren - einfach lächerlich! Am Ende der Verdachtskette landet man bei Oma, welche nie in ihrem Leben einen Führerschein besessen hat😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und selbst wenn müßte er fahrend erwischt werden um den Punkt zu kassieren.
Hallo,
nö, parkend biste genauso dran.
Grüße,
diezge
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von diezge
nö, parkend biste genauso dran.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und selbst wenn müßte er fahrend erwischt werden um den Punkt zu kassieren.
Außer man kann glaubhaft darlegen, dass das Auto bereits vor Einrichtung der Umweltzone dort geparkt hat. Aber die Begründung würde ich gerne mal sehen 😁
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Außer man kann glaubhaft darlegen, dass das Auto bereits vor Einrichtung der Umweltzone dort geparkt hat. Aber die Begründung würde ich gerne mal sehen 😁
Ein PKW darf so lange am selben Platz stehen, bis der TÜV abläuft, oder ein Parkverbot (z.B. wegen einer Baustelle) eingerichtet wird. In diesem Fall ist die Umweltzone praktisch ein Parkverbot für alle, die keine Plakette haben. Ich weiß jetzt nicht, ob die Schonfrist 7, oder 14 Tage lang ist, aber in diesem Zeitraum darf man das Argument bringen, das man seit Einrichtung der Umweltzone dort geparkt hat. Ob das Argument nun rechtskräftig anerkannt wird, weiß ich nicht, aber vom Gefühl her schätze ich mal, das da ein Auge zugedrückt wird.
Aber um auf dein Argument zurückzukommen, wer nach mehreren Monaten das Argument noch nennt, wird nicht mehr damit durch kommen.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und selbst wenn müßte er fahrend erwischt werden um den Punkt zu kassieren.nö, parkend biste genauso dran.
Grüße,
diezge
ich gebs auf, das Forum hier ist einfach exorbitant .
Tja, so ist das hier. Da gibt man Tipps, wie man um den Punkt herumkommt und die Leute rennen lieber trotzdem sehenden Auges ins "Verderben". 😰😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
ich gebs auf, das Forum hier ist einfach exorbitant .Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,nö, parkend biste genauso dran.
Grüße,
diezge
Ich verstehe schon, wo die Diskussion hinaus gehen sollte. Mir ist in einigen Fällen bekannt, das ein Knöllchen mit Punkten, usw ausgestellt wurden. Das heißt aber nicht, das es Rechtens ist. Da es in zwei Fällen keine Rechtschutzversicherrung gab, wurde das Knöllchen gezahlt. Bei anderen Fällen kenne ich die Leute nicht gut genug, um über den Ausgang bescheid zu wissen. Ich kenne zwar einen konkreten Fall eines Arbeitskollegen, der Punkte bekommen hat, aber der Fahrer wurde beim Einsteigen, und Wegfahren von der Politesse fotografiert.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich verstehe schon, wo die Diskussion hinaus gehen sollte
Sicher?
Hier geht es darum, dass betroffene Fragesteller etwas mittels Widerspruchsverfahren ausprobieren sollen, das sich Leute ausgedacht haben, deren juristische Ausbildung aus einer Userschaft in einem Verkehrsrechtsforum besteht.
Dieses Auszuprobierende steht dann auch deutlich neben den üblichen und bewährten Verfahren. Den klassischen Kram bekommt man schließlich bei jedem Fachanwalt geboten, man will hier einem Fragesteller auch was bieten.
Hier gibt es das große Böllerpaket inkl. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter von Bußgeldstellen geliefert. Ein öder Fachanwalt würde einem Betroffenen niemals diesen und andere Tipps für ein wenig Spektakel und Spaß dabei geben.
Selbst ist man aufgrund dieser "Ausbildung" jedoch so schlau geworden, dass die Plakette ordnungsgemäß angeklebt wurde und nur den anderen eben diese Gedanken unterbreitet. Man ist schließlich nur ein theoretischer Revoluzzer.
In der Praxis, also draußen, da sieht man dann doch zu, dass man keine Beule unter dem Teppich schlägt - man kann ja über ein Forum andere Leute vor schicken.
Klappt es, dann ist es toll, welche Fähigkeiten man hat - klappt es nicht, ist auch nicht schlimm, denn das Lehrgeld dafür bezahlen andere.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Stimmt voll und ganz. Das lustige ist nur, das es die Plaketten in meinem Händler für lau gibt, und sie vor der Fahrzeugübergabe bereits reingeklebt wurden. Selbst beim Umzug, mit neuem Kennzeichen, wurde sie bei der Inspektion mehrmals kostenfrei getauscht.Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Warum sollte es mich stören? Wer mit dem Feuer spielt muss auch mit den Folgen leben. Ist wie beim Parkticket, wenn man nach dem 10 unbezahlten Ticket mal eins bekommt, dann nimmt man es hin und zahlt, ist unter dem Strich trotzdem günstiger. Wichtig ist, was unter dem Strich steht.
Bei mir im Auftrag würde folgendes stehen:
Umweltplakette entfernen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Sicher?Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich verstehe schon, wo die Diskussion hinaus gehen sollteHier geht es darum, dass betroffene Fragesteller etwas mittels Widerspruchsverfahren ausprobieren sollen, das sich Leute ausgedacht haben, deren juristische Ausbildung aus einer Userschaft in einem Verkehrsrechtsforum besteht.
Dieses Auszuprobierende steht dann auch deutlich neben den üblichen und bewährten Verfahren. Den klassischen Kram bekommt man schließlich bei jedem Fachanwalt geboten, man will hier einem Fragesteller auch was bieten.
Hier gibt es das große Böllerpaket inkl. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter von Bußgeldstellen geliefert. Ein öder Fachanwalt würde einem Betroffenen niemals diesen und andere Tipps für ein wenig Spektakel und Spaß dabei geben.
Selbst ist man aufgrund dieser "Ausbildung" jedoch so schlau geworden, dass die Plakette ordnungsgemäß angeklebt wurde und nur den anderen eben diese Gedanken unterbreitet. Man ist schließlich nur ein theoretischer Revoluzzer.
In der Praxis, also draußen, da sieht man dann doch zu, dass man keine Beule unter dem Teppich schlägt - man kann ja über ein Forum andere Leute vor schicken.
Klappt es, dann ist es toll, welche Fähigkeiten man hat - klappt es nicht, ist auch nicht schlimm, denn das Lehrgeld dafür bezahlen andere.
Ach weist Du, es wird Dich niemand davon abhalten, einen ungerechtfertigten BGB zu akzeptieren und die Folgen zu tragen. Aber nur weil Du nicht verstehen kannst oder willst, welche Voraussetzungen ein BGB hat, musst Du Deine Unkenntnis nicht auf andere Leute übertragen. Und als kleiner Hinweis am Rande: In dem von Dir genannten Verkehrsrechtsforum sind Fachanwälte für Verkehrsrecht aktiv...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ach weist Du, es wird Dich niemand davon abhalten, einen ungerechtfertigten BGB zu akzeptieren und die Folgen zu tragen.
Lies doch einfach mal, was Du zitierst und versuche wenigstens, es zu verstehen:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Dieses Auszuprobierende steht dann auch deutlich neben den üblichen und bewährten Verfahren. Den klassischen Kram bekommt man schließlich bei jedem Fachanwalt geboten, man will hier einem Fragesteller auch was bieten.
Wo ist Dein Problem, den Fragestellern das vorzuschlagen, was bewährt ist, funktioniert und nur ein einfaches Schreiben bedarf, für das man nicht mal eine juristisch aufwendige Ableitung benötigt?
Weil es keine Risiken für den Fragesteller bietet, weil es keine Knalleffekte hat, weil es einfach ist, weil Du es nicht verstehst, weil es nicht von Dir ist, ...?
Zitat:
Aber nur weil Du nicht verstehen kannst oder willst, welche Voraussetzungen ein BGB hat, musst Du Deine Unkenntnis nicht auf andere Leute übertragen.
😕
Die Ableitung, die hier fabuliert wird, hat nichts mit den Voraussetzungen eines Bußgeldbescheides zu tun, auch wenn Du noch so sehr darüber schwadronierst. Das klassische Verfahren bezieht sich auf eben diese Voraussetzungen, auch wenn DU es noch sehr bestreitest.
So richtig interessant dabei: Der klassische Weg ist bisher nicht genannt worden, Dir völlig unbekannt, aber Du weißt, wo es nicht ansetzt und dass es nicht funktioniert. Schon klar, so ziemlich jeder Fachanwalt benutzt diesen Text und mit diesem einen Schreiben ist sofort der Vorwurf vom Tisch.
Aber Du stellst Dich hier hin und behauptest ohne jede Kenntnis, weder von dem Inhalt dieses Schreibens, noch fachlich, das völlige Gegenteil. Vielleicht solltest Du dich aus Deiner theoretischen Welt heraus begeben und Dich mal in der Realität bewegen, wie was funktioniert.
Zitat:
Und als kleiner Hinweis am Rande: In dem von Dir genannten Verkehrsrechtsforum sind Fachanwälte für Verkehrsrecht aktiv...
und das ist jetzt die Referenz für Deine Kompetenz:
Du kennst jemanden, der ...
Da kannst Du aber von Glück reden, dass Dein Chef nicht nur jemanden kennt, der Löhne zahlt, sondern es wirklich macht.
Und als kleiner Hinweis am Rande: Ich habe Dir vor wenigen Wochen mehrere Links zu Threads aus eben diesem Verkehrsrechtsforum zugeschickt, in denen von den dort aktiven Verkehrsrechtsanwälten das korrekt erklärt wurde, was Du hier als kompletten Blödsinn verbreitet und vehement für juristisch einzig richtig gekämpft hast.
Es reicht nicht, nur irgendwo ein User zu sein, wo auch Anwälte vertreten sind, man muss auch lesen, was die schreiben und es verstehen.
Da bald wieder die guten Vorsätze für das nächste Jahr anstehen und Du vielleicht einen Karrieresprung vornehmen möchtest: Tritt doch in einen Golfforum ein, dann kannst Du auch als kompetenter Herzchirurg mitreden.
Frohes Fest im Kreis Deiner Familie,
die hoffentlich nicht nur Familie sind, weil die nur alle jemanden kennen, der ...
@tomold: Das ist beim Stand der Diskussion nicht die Frage. Aktuell geht es darum, ob - und wie - man sich gegen eine gesetzwidrige Bestrafung wehren kann.