Umweltplakette nicht angebracht?
Hallo Leute,
Folgendes Problem hat sich vor ein paar Tagen ereignet: ich habe meinen schönen BMW E30 auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt, als ich ich wieder zurück kam sah ich einen grünen Zettel an der Windschutzscheibe stecken (die Beamten müssen somit zu 100% die vorhandene Plakette erkannt haben) Fazit: Fahren ohne Umweltplakette. Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist). Nun kam auch das Schreiben der Stadt an, Strafe sind 40€ + 1 Punkt. Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendwie vorgehen, mit einem Verwarnungsgeld wäre ich ja noch einverstanden gewesen aber die gleiche Strafe zu bekommen wie ein Kraftfahrzeug das überhaupt keine Plakette besitzt find ich meiner Meinung nach total übertrieben und reine Geldabzockerei.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Scordus
Allerdings habe ich die Plakette gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt (wie auf dem Bild zu sehen ist).
Die Plakette muß an die Scheibe geklebt werden, wenn nicht kannst Du sie dir auch aufs Klo legen da Sie dann exakt die gleiche Gültigkeit hat.
Es gibt nun mal gewisse Spielregeln und wer dagegen verstößt bekommt eine Rechnung.
Kratz den komischen Fetzen von der Scheibe und kleb die Plakette an diese Stelle und Du hast deine Ruhe.
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Lies doch einfach mal, was Du zitierst und versuche wenigstens, es zu verstehen:Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ach weist Du, es wird Dich niemand davon abhalten, einen ungerechtfertigten BGB zu akzeptieren und die Folgen zu tragen.
Wo ist Dein Problem, den Fragestellern das vorzuschlagen, was bewährt ist, funktioniert und nur ein einfaches Schreiben bedarf, für das man nicht mal eine juristisch aufwendige Ableitung benötigt?Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Dieses Auszuprobierende steht dann auch deutlich neben den üblichen und bewährten Verfahren. Den klassischen Kram bekommt man schließlich bei jedem Fachanwalt geboten, man will hier einem Fragesteller auch was bieten.Weil es keine Risiken für den Fragesteller bietet, weil es keine Knalleffekte hat, weil es einfach ist, weil Du es nicht verstehst, weil es nicht von Dir ist, ...?
Das Vorzuschlagen wäre kein Problem. @Archduchess hat es aber
hierschon getan. Warum soll ich das wiederholen?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
😕Zitat:
Aber nur weil Du nicht verstehen kannst oder willst, welche Voraussetzungen ein BGB hat, musst Du Deine Unkenntnis nicht auf andere Leute übertragen.
Die Ableitung, die hier fabuliert wird, hat nichts mit den Voraussetzungen eines Bußgeldbescheides zu tun, auch wenn Du noch so sehr darüber schwadronierst. Das klassische Verfahren bezieht sich auf eben diese Voraussetzungen, auch wenn DU es noch sehr bestreitest.
So richtig interessant dabei: Der klassische Weg ist bisher nicht genannt worden, Dir völlig unbekannt, aber Du weißt, wo es nicht ansetzt und dass es nicht funktioniert. Schon klar, so ziemlich jeder Fachanwalt benutzt diesen Text und mit diesem einen Schreiben ist sofort der Vorwurf vom Tisch.
Aber Du stellst Dich hier hin und behauptest ohne jede Kenntnis, weder von dem Inhalt dieses Schreibens, noch fachlich, das völlige Gegenteil. Vielleicht solltest Du dich aus Deiner theoretischen Welt heraus begeben und Dich mal in der Realität bewegen, wie was funktioniert.
Welches wäre denn der von Dir postulierte "klassische Weg"? Wenn Du was neues weist, was bislang meiner Aufmerksamkeit entgangen ist, kannst Du es ja sicher sagen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Vorzuschlagen wäre kein Problem.
Dann mache es doch einfach.
Reden, was Du so alles machen könntest, aber dann doch nichts machen. Das ist dann weniger als der Inhalt einer Seifenblase.
Zitat:
@Archduchess hat es aber hier schon getan. Warum soll ich das wiederholen?
Das hier:
Zitat:
Wenn nein könntest du über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Sachbearbeiter nachdenken. 😉 😁
oder dieses Kleinkinder Versteck-Spiel:
Zitat:
..., daß ich leider nicht mehr weiß wer da gefahren ist. Ich würde außerdem noch meine Mithilfe anbieten und nach einem Foto des Abstellers fragen zwecks Identifizierung. Ich helfe eben gern.
und das hat dann etwas mit den formalrechtlichen Voraussetzungen eines Bußgeldbescheids zu tun, mit denen dann dessen Gesetzwidrigkeit nachweislich erläutert wird.
Kuck an, ich würde es als Verstecken unter dem Teppich bezeichnen. Funktioniert sicherlich ab und an, aber erfüllt doch in keinster Weise die Dinge, von denen Du hier im Rahmen Deiner Tätigkeit als theoretisch kleiner Revoluzzer so großartig geschrieben hast.
Konfrontation, fachliche Erläuterung, juristische Ableitung der Gesetzwidrigkeit, ...pffff...nix
Nun schreibe doch mal Deine Lösung, die an den juristischen Voraussetzungen eines Bußgeldbescheids ansetzt. Oder brauchst Du noch Zeit, dauert es doch ein wenig, weil die User in dem VR-Forum nicht so schnell reagieren und Du nicht in der Lage bist, wieder mal deren Lösung als Deine Lösung schnell genug hier einstellen zu können?
Zitat:
Welches wäre denn der von Dir postulierte "klassische Weg"? Wenn Du was neues weist, was bislang meiner Aufmerksamkeit entgangen ist, kannst Du es ja sicher sagen.
Ein klassischer Weg, der neu sein soll - solltest Du auch noch mal überdenken.
Deiner Aufmerksamkeit entgangen sind als erstes mal eine juristische Ausbildung, sowohl die fundamentalen Dinge, wie auch praktisch alle Details im Verkehrsrecht.
Nein, ein Jurastudium werde ich jetzt hier nicht als Lektüre verfassen.
Deiner Aufmerksamkeit ist weiterhin entgangen, dass Dir in so manchen Foren nicht alles und manches auch vielleicht leicht missverständlich mitgeteilt wird, weil Du diese Information dann an anderer Stelle als Dein Wissen und Kenntnisse darstellst.
Ja, ich werde dies ebenso handhaben.
Nutze die sich daraus ergebene Möglichkeit nun damit zu kontern, dass ich keine Ahnung habe, sonst würde ich es schließlich schreiben. So, wie Du es bisher auch immer gehandhabt hast, wenn hier keiner Lust hatte mit Dir ein "Nenn-mir-ein-Urteil" oder ähnliches zu spielen und damit hast Du dann den Thread gewonnen.
Glückwunsch von mir.
Servus zusammen,
Ich wurde vor jetzt 3 Wochen ohne Umweltplakette beim parken in einer Umweltzone "erwischt".
Heute kam der Brief in dem ich meine Daten angeben soll. Daran wird dann entschieden, ob ich eine Strafe bekomme oder eben nicht.
Habt Ihr da Tipps was man da rein schreiben kann um der Sache zu entgehen?
Gruß
Ich persönlich würde
wenn das kein Bußgeldbescheid ist (kanns ja eigentlich nicht sein wenn sie die Daten wollen)
a) gar nix machen - nie gekriegt
b) höflich um ein Bild oder Beschreibung der abstellenden Person bitten da ich nach 3 Wochen nicht mehr sicher bin wer denn da abgestellt hat.
Ich hoffe Pflaumenkuchen himself stimmt zu - wenn nicht ist es mir auch egal. 😁
Das ganze sollte dann in die Kostentragungspflicht des Halters laufen. Nach 3 Monaten kommt dann ein Kostenbescheid. Vorteil, etwas billiger und kein Punkt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Audi_S3_8P
Habt Ihr da Tipps was man da rein schreiben kann um der Sache zu entgehen?
Ich könnte ein paar rechtsverdreherische Tips geben, aber die haben alle ihre Rikiken, was zur Erhöhung der Strafe führt. Am einfachsten ist es einen Anwalt aufzusuchen, oder die Strafe auf sich zu nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
b) höflich um ein Bild oder Beschreibung der abstellenden Person bitten da ich nach 3 Wochen nicht mehr sicher bin wer denn da abgestellt hat.
Der Fahrzeughalter hat ja anscheinend keinen Überblick mehr, wer seinen Wagen bewegt. Da wird die entsprechende Stelle eine Fahrtebuchpflicht anordnen, damit der Überblick wieder hergestellt wird. 😉
Mir ist kein Urteil bekannt, daß es im ruhenden Verkehr schonmal zur Fahrtenbuchauflage gekommen wäre.
Aber es gibt Urteile, daß man nach 2 Wochen nicht mehr wissen muß wer das Fahrzeug gefahren hat. 🙂
Und hier haben wir 3 Wochen.
Habe ich selbst schon bei einem Rotlichtverstoß so durchgeführt. Gab weder Bild noch Beschreibung. 😉 Also 0,nix zu zahlen da nicht im ruhenden Verkehr.
Welche Erhöhung der Strafe von potentiell 40 € und 1 Punkt gibt es denn noch?
Gebühren fallen sowieso zusätzlich an.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber es gibt Urteile, daß man nach 2 Wochen nicht mehr wissen muß wer das Fahrzeug gefahren hat. 🙂
Klar, aber dazu musst du vorher zum Anwalt, und dich beraten, und vor Gericht vertreten lassen.
Den Tip mit dem Anwalt habe ich doch bereits genannt. 😉
Wenn das Schreiben privat formuliert wird, das man nicht weiß, wer den wagen bewegt hat, kann ein Fahrtenbuch kommen. Ich weiß ja nicht, ob die betreffende Person schon verher aufgefallen ist, oder nicht. Auch die Wortwahl ist sehr entscheidend.
Hi,
In dem Schreiben steht, dass Sie ein Beweisbild haben!
Die 40€ sind mir eigentlich voll egal.
Nur der Punkt stört mich. Ich habe noch nie einen gehabt und dann wegen so etwas?
Gruß
Wird der Punkt nicht eh wieder gestrichen, wenn auf das neue System umgestellt wird?
Als Beweisfoto werden die nur ein Foto des Autos ohne Plakette haben, ich hätte in dem Fall auch erst mal eine leichte Amnesie.
@MvM:
Gut, man sollte wissen was man tut. 🙂
Daher:
Ich würde Tor a wählen.
Sollten die tatsächlich die Polizei vorbeischicken und sollten die tatsächlich ein Bild von TE haben wie er das Fahrzeug abstellt - naja dann wird es auch nicht teurer als das was jetzt im Raum steht.
Haben sie aber nichts - dann gibts nach 3 Monaten einen Kostenbescheid an den Halter.
Kein Punkt - und billiger ist es auch noch.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
b) höflich um ein Bild oder Beschreibung der abstellenden Person bitten da ich nach 3 Wochen nicht mehr sicher bin wer denn da abgestellt hat.
Und schon wieder einer, dessen Auto eine Dorfhure ist, auf der jeder mal reiten darf..... 🙄
Aber doch nicht jeder.
In den letzten 3 Wochen allerdings immerhin rund 10 Personen. 😁
Also ich rede von Meriva. Die ist nunmal unser gutes Nutztier.
Viel wichtiger als die Frage, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren und auf dem Parkplatz geparkt hat, ist doch wohl eher, warum der Halter nicht dafür gesorgt hat, daß das Fahrzeug mit einer entsprechenden Umweltplakette an der Frontscheibe ausgerüstet wurde. Auch wenn er den Fahrer nicht exakt bestimmen konnte, so wird ihm doch wohl klar gewesen sein, wohin die Fahrten des berechtigten Nutzerkreises dieses Fahrzeuges führen können.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich hoffe Pflaumenkuchen himself stimmt zu - wenn nicht ist es mir auch egal. 😁
Ich habe nie bestritten, dass dies nicht funktionieren könnte, nur ist es nicht das, was Du hier vollmundig angekündigt hattest.
Zitat:
Das ganze sollte dann in die Kostentragungspflicht des Halters laufen.
Den §25a StVG sollte man lesen und nicht nur raten.