Umweltplakette *** aus rot wurde grün *** und jetzt ????

Mercedes C-Klasse W202

Hier mal ne ganz irre Geschichte ....

Ein guter Kumpel von mir (auch mit W202 Diesel ) fährt gestern zur seiner freien Werkstatt lässt
die fällige Inspektion durchführen .Wird von der netten jungen Dame beim bezahlen gefragt warum
er noch keine Umweltplakette im KFZ hätte .... Er war bis dato noch nicht in die Innenstädte des Ruhrgebiets
gefahren und hatte deshalb noch keine eingeklebt . NA DANN WIRD ES JA HÖCHSTE ZEIT ..... entgegnet die
junge Frau . Bitte Ihren Fahrzeugschein ..... Sie bekommen die rote Umweltplakette ..... vielleicht kann man Ihr
Fahrzeug ja noch nachrüsten .... Mein Kumpel klärt auf , sagt Ihr das zur Zeit nichts für den 250TD angebotem wird
aber er könne mit ROT ja noch bis mindestens 31.12.2010 in den Ruhrgebiets UZ fahren....
Darauf füllt die Dame am PC ein Formular aus .... , kramt aus Lade eine GRÜNE Plakette hervor ....
beschriftet sie mit dem Kennzeichen meines Kumpels ( welcher sich schon die Augen reibt ,und staunt ) .
Schiebt alles über den Tresen mit den Worten ..... hier Ihre Plakette und bitte ins Fahrzeug .... Kleben ,macht 5 EUR.
Mein Kumpel verabschiedet sich und bekommt den Satz .... schade das es nur ´´GELB´´geworden ist .

Er hat das grüne Teil natürlich direkt ins Fenster gehängt und ist der Meinung wenn das wirklich mal jemand
scheckt stelle ich mich doof ..... muss ja nicht wissen welche Plakette mein Auto bekommt , muss mir schon die
Werkstatt ( Plakettenausgabestelle ) mitteilen . Und die haben sich für Grün entschieden .....

Was meint IHR ... ist das nicht ein gewagtes Spiel ???
Denke mal, die nette junge Dame hatte einen sehr schlechten Tag .... wenn ich wüsste das sie ihn nochmal hat
würde ich für mein Auto die Umweltplakette nochmal dort beantragen .

Gruss Dirk

Beste Antwort im Thema

das wird keiner kontrollieren, der Polizei ist das doch sowieso egal, die schauen nur ob du die richtige Plakette für die Umweltzone hast, wenn nicht dann halten sie dich an.

Ist doch sowieso nur Geldmacherei.

Ich würde damit getrost rumfahren und mir kein Streß machen!

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von SIGSEGV


Technisch einwandfrei ist das Fahrzeug doch... die ABE o.ä. ist von der Farbe der Plakette sicher nicht betroffen.

zum technischen bzw. regelkonformen zustand des fahrzeuges gehört auch dessen korrekte "auszeichnung" egal ob das nun das kennzeichen, die fahrgestellnummer oder schlichtweg irgendwelche amtlichen plaketten betrifft.....

Gehen wir mal vom SuperGAU aus .... Mein Kumpel gerät in eine PolizeiKontrolle innerhalb einer UZ .
Der Beamte fährt selbst nen W202 Vormopf und weiss sofort
Grün geht garnicht .... ALARM , BETRUG ....

.... WAS PASSIERT JETZT ???

1 Punkt und 40 Euro ..... oder Strafverfahren wegen ???? Betrug etc.
Mein Kumpel versucht sich natürlich rauszureden mit der Geschichte
mein Name ist Hase und die werkstatt ist an allem Schuld .

WAS MEINT IHR ????

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von hüsstege


.... WAS PASSIERT JETZT ???
hier

steht bereits was dazu!

Zitat:

„Wird jemand mit der falschen Plakette erwischt, prüfen wir den Vorfall auf Urkundenfälschung. Wer unberechtigt sein Kennzeichen einträgt, begeht eine Straftat.” Dann drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren........

Das ist noch nicht der SuperGAU..

SuperGAU wäre für mich, wie schon beschrieben ein Unfall in einer UZ, denk da kommt die Versicherung sicher mit irgendwas, wenn er pech hat, verweigern die die Zahlung, weil er da ja gar nich hätte sein dürfen!

Zu deinem SuperGAU, würde sagen Anzeige wegen Betrugs.
Und das wäre mMn mehr wie ein Punkt und 40€

Rausreden wird auch nix, weil Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. (vgl. Tempolimit übersehen, da kannste dich auch nich rausreden, á la "habs nich gesehen, also zählts nich"😉

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Moin,

" Zitat:

„Wird jemand mit der falschen Plakette erwischt, prüfen wir den Vorfall auf Urkundenfälschung. Wer unberechtigt sein Kennzeichen einträgt, begeht eine Straftat.” Dann drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren........"

Das ist dann auch vorsätzliches Handeln (Vorsatz) und anders zu Bewerten als z. B. (einfaches) fahrlässiges Handeln.

Ich würde mir keinen Kopf machen, wenn mir ein authorisiertes Unternehmen, wie. z. B. Fachwerkstatt, eine grüne Plakette erteilt ;-),
auch nicht bei einem Unfall in einer UZ, die Versicherung (Haftpflicht) muss immer Zahlen, das belegen entspr Urteile. Bei "nachweisbar grober Fahrlässigkeit" gibt es bestimmt Ärger mit der Versicherung (Kasko), aber die muss dann entspr. Beweise erbringen.

-> Meine persönl. juristische Einstellung/Meinung!

Schadstoffarm

Hmm, also die Plaketten bekommt man schließlich nicht bei Ebay (Ausnahme: die schwarze...) sondern nur bei autorisierten AU-Betrieben usw. . Insofern kann nur der autorisierte Betrieb für die Richtigkeit des Eintrags zuständig sein, denn in dem allgemeinen Plakettengewusel blickt der Laie eh nichtmehr durch. Wenn du in dem selben Betrieb ne AU machen lässt, dann ist doch auch der AU-Betrieb dafür haftbar, dass die Werte im Prüfprotokoll korrekt ermittelt wurden und nicht durch kleine Manipulationen, oder?

Meiner Meinung nach ist der Halter eines Fahrzeugs allein verantwortlich für die Richtigkeit der Plakette.
Er hätte die Mitarbeiterin darauf hinweisen müssen, dass sie eine falsche Plakette ausgestellt hat.
Sollte er bei einer Kontrolle erwischt werden, haftet und bezahlt er und nicht die Mitarbeiterin,
die die Plakette fälschlicherweise ausgegeben hat.
Ausreden wird die Polzei nicht gelten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Meiner Meinung nach ist der Halter eines Fahrzeugs allein verantwortlich für die Richtigkeit der Plakette.
Er hätte die Mitarbeiterin darauf hinweisen müssen, dass sie eine falsche Plakette ausgestellt hat.
Sollte er bei einer Kontrolle erwischt werden, haftet und bezahlt er und nicht die Mitarbeiterin,
die die Plakette fälschlicherweise ausgegeben hat.
Ausreden wird die Polzei nicht gelten lassen.

Wo steht so etwas geschrieben?

Die Polizei/ Executive darf lediglich den Bestand feststellen bzw. überprüfen, für die Richtigkeit der Plaketten (§29 STVZO / §47a Abgasuntersuchung (AU) etc.) und ob überhaupt eine Plakette vergeben werden darf, ist und bleibt der Sachverständige zuständig, denn nur dieser ist auch autorisiert eine Plakette auszustellen bzw. am Kennzeichen/KFZ anzubringen.

Und da alle zwei Jahre eine HU/AU fällig ist, wird ein Bestand auf seine Richtigkeit hin entspr. überprüft!

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Meiner Meinung nach ist der Halter eines Fahrzeugs allein verantwortlich für die Richtigkeit der Plakette.
Er hätte die Mitarbeiterin darauf hinweisen müssen, dass sie eine falsche Plakette ausgestellt hat.
Sollte er bei einer Kontrolle erwischt werden, haftet und bezahlt er und nicht die Mitarbeiterin,
die die Plakette fälschlicherweise ausgegeben hat.
Ausreden wird die Polzei nicht gelten lassen.

Jo, die 80jährige Oma, die sich von Ihrer AU-Werkstätte die Plakette reinkleben lässt soll das überprüfen oder wie? Wenn Dinge ausdrücklich nur durch autorisierte Sachverständige ausgegeben und angebracht werden dürfen, dann ist der Halter aus´m Schneider. Bin ich als Halter etwa auch verantwortlich, wenn der TÜVer mir mittels Abnahme die Zulässigkeit von Felgen bestätigt, die in Wirklichkeit doch für das Fahrzeug nicht zugelassen sind, weil er z.B. bei der Kontrolle der Freigängigkeit geschlampt hat?

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Meiner Meinung nach ist der Halter eines Fahrzeugs allein verantwortlich für die Richtigkeit der Plakette.
Er hätte die Mitarbeiterin darauf hinweisen müssen, dass sie eine falsche Plakette ausgestellt hat.
Sollte er bei einer Kontrolle erwischt werden, haftet und bezahlt er und nicht die Mitarbeiterin,
die die Plakette fälschlicherweise ausgegeben hat.
Ausreden wird die Polzei nicht gelten lassen.

Dem kann ich nicht zustimmen. Woher soll der Halter wissen, was für eine Plakette er bekommt? Genau dazu geht er doch in die autorisierte Fachwerkstatt. Also ist allein diese verantwortlich. Schließlich stempelt sie das ja auch noch ab.

Zitat:

Original geschrieben von Horst B


Bin ich als Halter etwa auch verantwortlich, wenn der TÜVer mir mittels Abnahme die Zulässigkeit von Felgen bestätigt, die in Wirklichkeit doch für das Fahrzeug nicht zugelassen sind, weil er z.B. bei der Kontrolle der Freigängigkeit geschlampt hat?

ja, dann bist DU und zwar NUR DU (als fahrer bzw. als halter) für die konsequenzen verantwortlich! den tüv'ler kannst du nicht haftbar machen!

ob das dir oder der 80jährigen oma nun gefällt oder nicht....aber die zuständigkeit für die vorschriftsmäßigkeit des fz ist ziemlich klar geregelt...

Zitat:

StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich.....Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug,....vorschriftsmäßig sind

Ich würde das so sehen:

Chancen auf Erwischtwerden: niedrig (bei normaler Kontrolle wird das nicht beachtet, bzw. es kann nicht jeder wissen, dass genau dieser Motor kein Grün bekommt, und dass Nachrüstung nicht möglich ist). Die Plakettenkontrollen selbst sind ja nicht sehr hoch, und wenn, werden hauptsächlich welche ohne / mit roter Plakette (je nach Ort) rausgewunken.
Chancen auf Erwischtwerden bei entfernter Typenbezeichnung am Heckdeckel und ausgeschaltetem Motor: so gut wie null. (was schauen die Polizisten eigentlich bei einer Kontrolle im Fahrzeugschein nach?)
Chancen auf Strafe beim Erwischtwerden trotz Dummstellen: reichlich hoch.
Chancen auf Strafe bei Auffallen während der AU: niedrig; die kleben höchstens wieder die richtige hin.

Ergo ein "kalkuliertes Risiko". Ich würde es eingehen - und die Rechnung natürlich mitführen! - , andere (wie hier geschrieben) nicht. Muss der Fahrer selber wissen.

@ _RGTech , schön wie Du die Geschichte auf den Punkt gebracht hast .

Das Risiko im Falle meines Kumpels erwischt zuwerden ist wohl wirklich sehr gering ....
Kein Typenschild , sauber beschriftete grüne Plakette , Quittung ( Rechnung ) hat er auch .
Kontrollen in diese Richtung wird es nur wenige geben .
Wenn man in eine Radarfalle tappt ist die Plakette sowieso Nebensache .

Da unsere Rechtsprechung teilweise sehr merkwürdig ist ..... kann ich mir nicht vorstellen
das man Steuerhinterzieher , Schwarzgeldparker ( Zumwinkel ) , Ackermanns und co. , Kinderschänder , Diebe
mit lockeren Bewährungsstrafen oder Geldstrafen belegt .... und dem UmweltplakettenBetrüger/Fälscher
drohen 5 Jahre Freiheitsstrafe , weil er (un) wissentlich mit einer grünen Plakette durch die Gegend
fährt. Wer will einem hier den immer nötigen Vorsatz beweisen ???
Welcher Schaden ist denn entstanden ??? Die 30 Jahre alten Dreckschleudern mit H Kennzeichen
fahren ja auch in der U Zone , genauso die AusnahmeFahrzeuge ( Stadtwerke , BW , usw. ).

Man sollte diese Umweltzonen wieder abschaffen bevor sie noch mehr >Kosten verursachen
die wenigen betroffenen Autos sind bald sowieso im Osten oder Afrika verschwunden und tragen dort
Umwelt Verantwortung ( lächerlich ) , oder sie werden zu Oldis mit H Kennzeichen , dann dürfen sie
hier weiter die Luft in den UZ besteuben .


Gruss vom Rot Plaketten Fahrer ( gottseidank nicht aus einer UZ , die ist 300 meter luftlinie entfernt )

Zitat:

*edit

Zitat:

Original geschrieben von Horst B

Zitat:

Original geschrieben von Horst B



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Genau. Und um dieser seiner Sorgfaltspflicht zu genügen (um mehr geht´s nämlich nicht) wendet sich der verantwortungsvolle Fahrzeugführer an einen anerkannten Sachverständigen und lässt sich von dem bestätigen, dass alles okay ist und ist damit aus dem Schneider. Selbstverständlich sind diese Sachverständigen dafür verantwortlich wofür sie mit ihrer Unterschrift bürgen. Gerade, wenn ich mich als "Laie" in technischen Dingen nachweislich einer kompetenten Beratung durch einen Fachmann anvertraut habe, habe ich aus juristischer Sicht meinen Pflichten genügt.

Nach deiner Theorie wäre ich als Fahrzeuglenker verantwortlich, wenn mein gerade gekaufter Neuwagen wegen irgeneines Fehlers z.B. die Abgaswerte nicht schafft...

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