Umweltbonus für E-Hybrid
Hallo zusammen,
ich wollte diese Woche einen Formentor VZ E-Hybrid bestellen.
Im Kaufvertrag stand als Liefertermin unverbindlich 12/2021.
Eigentlich soll die Lieferzeit nur ca. 5 Monate betragen, aber wegen "möglicher" Probleme bei Zulieferern (Halbleiter etc.) wollte sich der Händler absichern und keinen früheren Termin in den Vertrag schreiben.
Sollte aber das Fahrzeug wirklich erst im Dezember oder sogar später geliefert werden, verliere ich den Umweltbonus (Innovationsprämie des BAFA) da bei Erstzulassung in 2022 die derzeitige elektrische Reichweite nicht mehr ausreicht. (Ab 2022 mindestens 60 km E-Recihweite)
Da der Händler mir nicht entgegenkommen wollte habe ich nicht gekauft.
Da wird das Risiko voll dem Kunden überlassen.
Da hat also CUPRA im Februar ein Auto auf den Markz gebracht was sich in spätestens 2 Monaten(gerade mal 4-5 Monate nach Markteinführung) nicht mehr verkaufen lässt, denn ohne den Umweltbonus ist das unrentabel.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
149 Antworten
Alles Mutmaßungen und Hirngespinste, was letztendlich schwarz auf weiß auf dem Papier landet weiß heute kein YouTube Kanal.... Die wollen auch nur Klicks generieren.
Zitat:
@Streetdevil88 schrieb am 18. Juli 2021 um 12:41:47 Uhr:
Weiß einer von euch den WLTP CO2 Wert von dem 245 PS Hybrid Formentor?
Laut
Preisliste32-34g CO2 (Seite 46).
Zitat:
@Streetdevil88 schrieb am 18. Juli 2021 um 12:41:47 Uhr:
Mir ist bekannt (wurde ja auch viel diskutiert), dass wir die geänderte Reichweitenvoraussetzung 2022 ignorieren können, da der CO2 Ausstoß bei 43g/km liegt.
Richtig. Die rein elektrische Reichweite greift erst dann, wenn der Normverbrauch über 50g CO2 liegt.
Zitat:
@Streetdevil88 schrieb am 18. Juli 2021 um 12:41:47 Uhr:
Toll, verstehe ich richtig, dass für die BAFA die WLTP Werte entscheidend sind aber der Hersteller den WLTP Wert nicht verraten braucht 😕
Nationale Vorgaben in DE schreiben vor, dass Händler und Hersteller nur die NEFZ Werte veröffentlichen müssen, obwohl seit fast 3 Jahren nach WLTP versteuert wird.
Inzwischen geben viele auch freiwillig die WLTP Werte an. Oftmals aber eher etwas versteckt.
So heute kam der bewilligte Bescheid über 4500€ Förderung! 🙂
Beantragt am 30.05.21
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Dito bei mir, Auszahlung binnen 2 Wochen. Antragsdatum war der " magische Tag" NACHDEM nur noch die detaillierte Aufschlüsselung mit Basispreis und Händleranteil akzeptiert wurde. All dies hatte ich nicht. Ging ja trotzdem ! Prima, kein Ärger....
Mal blöde Frage. Mein Auto wird erst KW38 vermutlich produziert. Ich habe zwar die detaillierte Auflistung für die Bafa aber noch keine FIN Nummer. Kann man den Antrag schon jetzt vorausfüllen und sich registrieren, oder muss man warten bis ich die FIN habe? Danke
Kai
Puh, ich habe mir gerade all die Kommentare zu dem Thema durchgelesen. Das war eine Berg- und Talfahrt an Emotionen.
Am Ende bin ich beruhigt, hoffe nur, dass der Fördertopf verlängert wird, bzw. Nicht dieses Jahr erschöpft ist.
Auto kommt erst in Dezember
Richtigstellung zum Wörtchen ODER! 😉
Ab der 17 Minute
https://www.youtube.com/watch?v=F6Pr3hWuZe4
Hallo!
So, entgegen aller Bedenken, dass mein Antrag vom 08.06.2021 auf Grund der nicht übereinstimmenden Nettokaufsumme aus meiner Rechnung und der BAFA-Liste abgelehnt wird, habe ich gestern schon meinen positiven Bescheid über 4.500,-€ erhalten! Puh, bin saufroh, dass es doch geklappt hat.
Werde allerdings beim eventuellen nächsten Kauf oder Leasing eines Stromers den Freundlichen auf exakte Übereinstimmung der Kaufsumme mit der aus der BAFA-Liste drängen. Das Zittern mache ich nicht noch einmal mit... 🙂
Grüße
Sehr gut @Pass-Tour . Ich freue mich, dass du keinen finanziellen Nachteil durch diesen bürokratischen Kram hattest. 🙂 ich muss noch auf mein Auto warten und hoffe, dass es dann genauso unproblematisch läuft.
Zitat:
@Formentor89 schrieb am 30. Juli 2021 um 18:00:14 Uhr:
Sehr gut @Pass-Tour . Ich freue mich, dass du keinen finanziellen Nachteil durch diesen bürokratischen Kram hattest. 🙂 ich muss noch auf mein Auto warten und hoffe, dass es dann genauso unproblematisch läuft.
Wird schon klappen, drücke die Daumen! 🙂
Ich muss gestehen, dass ich über dieses Thema eigentlich eher zufällig gestoßen bin. Bis gestern war für mich völlig klar, dass es ein entweder-oder gibt.
Bestellt habe ich letzte Woche einen Cupra Leon Sportstourer VZ und der hat nach WLTP eben nur 58 km rein elektrische Reichweite und 30-32g/km Schadstoffemissionen.
Wenn nun das „oder“ im EmoG wackelt, dann fällt auch die BAFA-Förderung (hoffentlich dann mit Übergangsfrist). Aber beides läuft eben nicht synchron und das EmoG wird vor der Bundestagswahl nicht mehr angefasst werden. Mir drängt sich allerdings die Frage auf, was passiert, wenn die Privilegien fallen und der e-Hybrid nur noch technisch aufzuladen ist, jedoch kein E-Kennzeichen bekommt. Was wären denn die grössten Nachteile daraus?
Was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann ist, dass in der Richtlinie zum Umweltbonus das „oder“ fällt. Das deckt sich übrigens auch mit der Haltung des NPM ( https://...orm-zukunft-mobilitaet.de/.../...ug-in-Hybridfahrzeugen.pdf ), die eher in die Richtung Monitoring gehen. In der Berichterstattung zum EmoG ( https://www.bmvi.de/.../...bilitaetsgesetz-berichterstattung-2018.html ) liest sich außerdem:
„Es sollten jedoch immer nur solche Modelle von PHEVs bevorrechtigt werden, die einen erheblichen Umweltvorteil gegenüber konventi- onellen Fahrzeugen aufweisen. Ein solcher Vorteil liegt stets vor, wenn die Fahrzeuge eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben.“
Im Vorschlag zum Autogipfel-Beschluss lässt sich die Mindesreichweite als neue, alleinige Fördervoraussetzung auch nicht rauslesen (Quelle des Dokuments ist das Handelsblatt):
„ Um den Hochlauf von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wird die Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert.“
Diese Panik bezüglich der Förderung ist hauptsächlich dadurch entstanden, dass einige Medien schlampig recherchiert haben und nur von der rein elektrischen Reichweite berichtet haben (und dabei die 50g CO2 unterschlagen haben). Andere Medien haben diese Meldung dann übernommen ohne sich an der Quelle zu informieren.
Das Thema ist vor allem dieses Jahr entstanden, denn die Absichtserklärung vom 17.11.2020 (Edit!) gab es. Scheinbar wurde dann am März nochmal beraten und die Berichterstattung schlägt ab diesem Zeitpunkt über zur Mindestreichweite.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Richtlinie zum Umweltbonus scheinbar großen Abstimmungsbedarf hat. Ich hätte erwartet, dass lediglich das Datum abgeändert wird. So bleibt halt wirklich offen, ob die Mindestreichweite eine Fördervoraussetzung für die Innovationsprämie (also die Verdopplung) wird.