Umrüstung USA-Deutschland Standlichter/Blinker vorne - Brauche Rat
Hallo,
wie schon in meinem anderen Thread geschrieben bin ich momentan dabei, meinen Audi A4 aus den USA hier in Deutschland zu zulassen.
Für den TÜV muss ich noch folgendes beheben:
Die Standlichter/Blinker vorne leuchte momentan Gelb. Der Tüv-Prüfer meinte, dass die Standlichter nicht Gelb leuchten dürfen sondern nur Gelb, wenn man blinkt. Sonst müssen die Standlichter weiß sein.
Ich habe mal ein wenig reingeschaut, allerdings glaube ich, dass es die ein und selbe Glühbirne (Orange) ist und es dort keine Möglichkeit gibt, 2 verschiedene Blinker einzubauen.
Weiß jemand, wie man hier das TÜV-Konform klären kann?
Gibt es da Glühbirnen, die ich einfach austauschen kann? Oder eventuell einfach anders umkodieren lassen?
Brauche wirklich Hilfe diesbezüglich... Achja, lichter sind Xenon Lichter.
42 Antworten
Ja ich schau mal, meine Werkstatt des Vertrauens wird jetzt mal was zusammen basteln. Der Meister wird mir in die Leuchten ein Loch reinbohren und eine Standlichtfassung (normale Standlichter) einkleben, so dass in den Leuchten direkt ein Standlicht ist. Sicherlich ist der Nachteil, wenn die Birne mal kaputt ist, dass man das ganze Ding ausbauen muss und wieder neu verkleben müsste. Aber das scheint mir die günstigste Lösung zu sein (100-150 Euro).
Hoffe der bekommt das hin mit den Kodierungen usw. 🙂
Ich halte euch auf dem Laufendem.
Zitat:
Original geschrieben von Americanrider
Der Meister wird mir in die Leuchten ein Loch reinbohren und eine Standlichtfassung (normale Standlichter) einkleben, so dass in den Leuchten direkt ein Standlicht ist.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe.. In welche Leuchten willst du Standlichtfassungen reinbohren lassen??
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Designs
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe.. In welche Leuchten willst du Standlichtfassungen reinbohren lassen??Gruß Jürgen
Wenn ich es richtig verstanden habe, wohl in die vorhandenen US-Xenon-Scheinwerfer!
Ich persönlich würde auch eher die Nachrüstlösung mit dem heruntergedimmten Tagfahrlicht als Standlicht favorisieren und gar nicht an die Scheinwerfer rangehen bzw. die verändern.
Ok, so hatte ich es auch verstanden. Wenn dem wirklich so ist, kann ich aber (habe ich im letzten Beitrag schon getan) nur nochmals eindringlich davon abraten!
Eine nachträgliche Änderung an den Scheinwerfern würde automatisch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen! Scheinwerfer sind geprüfte Bauteile, die ihre Genehmigung jedoch nur in ursprünglichem Zustand mit dafür vorgesehenen Leuchtmitteln haben. Sobald dort selbst angefangen wird zu basteln, ist es damit vorbei.. Wenn der TÜV-Prüfer dies befürworten würde, hättest du in ihm ein echtes Unikat gefunden. Ich garantiere dir, dass 99% aller TÜV Prüfer diese Zulassung verweigern würden.
Eine gute Möglichkeit wären die verlinkten Tagfahrlichter mit Standlichtfunktion. Dann hättest du dies mit zugelassenen Mitteln erreicht (auch wenn ich mir unschlüssig bin, ob es für Standlichter nicht eine vorgeschriebene Mindesthöhe gibt..)
Denk bitte nochmal darüber nach bzw. kläre das im Zweifelsfall mit einem weiteren TÜV-Prüfer. Nicht, dass du deine Scheinwerfer mit dieser Umbauaktion zerstörst und danach neue kaufen darfst..
Gruß Jürgen
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Danke euch allen. Genau, ich spreche von den US-Xenon Leuchten.
Ok, aber ich habe den TÜV Prüfer gefragt, mein KFZ-Meister hat mit ihm direkt gesprochen usw... Soweit ich das verstanden habe, wäre das OK. Zumal, welche Betriebserlaubnis soll denn erlöschen? Es gibt doch noch gar keine, die will ich ja bekommen, ist ja immerhin eine Einzelbetriebsabnahme (oder wie sich das nennt).
Ich spreche aber auch noch mal den TÜV Prüfer an.
Klar wäre ich für eine andere Lösung, aber wie soll ich da vorgehen? Könnte ich z.B. sowas hier einbauen lassen:
http://cgi.ebay.de/.../320618460252?...
Geht das überhaupt als Standlicht zu kodieren? Immerhin will der Prüfer das so haben, dass das Licht schon brennt, wenn man einfach den Schalter auf "Standlicht" stellt und OHNE den Zündschlüssel reinsteckt. Mein Verständnis ist so, das Tagfahrlicht nur funktioniert, wenn man die Zündung anmacht.
PS: Das Auto steht im Rhein-Main-Gebiet, sollte jemand aus der Nähe sein und vor Ort helfen können, bitte bei mir melden 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Americanrider
Geht das überhaupt als Standlicht zu kodieren? Immerhin will der Prüfer das so haben, dass das Licht schon brennt, wenn man einfach den Schalter auf "Standlicht" stellt und OHNE den Zündschlüssel reinsteckt. Mein Verständnis ist so, das Tagfahrlicht nur funktioniert, wenn man die Zündung anmacht.
Nun bin ich keinesfalls der Eletonikfuzzi vor dem Herrn, aber das sollte doch machbar sein, das umzustricken, oder?
Hoffe ich mal 🙂 Der Fritze, der 500 Euro haben wollte und es umbauen wollte irgendwie, hat gemeint da muss viel gemacht werden und hat irgendwas von "Bus" gefaselt. Angeblich hat er es schon vorher bei einem Audi A5 umgebaut und mein Tüv-Prüfer hätte es abgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von Americanrider
Hoffe ich mal 🙂 Der Fritze, der 500 Euro haben wollte und es umbauen wollte irgendwie, hat gemeint da muss viel gemacht werden und hat irgendwas von "Bus" gefaselt. Angeblich hat er es schon vorher bei einem Audi A5 umgebaut und mein Tüv-Prüfer hätte es abgenommen.
Du bzw. der meinte CAN-Bus-Vernetzung!
Aber trotzdem: das muß doch eigentlich machbar sein!
Hallo,
ich zitiere jetzt hier einfach mal den §51 der StVZO, in der alles zum Standlicht geregelt ist. Damit hast du schon mal einen Anhaltspunkt, wo die Begrenzungsleuchten angebracht sein müssen. Wichtige Passagen habe ich in fett hervorgehoben.
Zitat:
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
(2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.
Interessant ist, dass die Standlichter Teil des Scheinwerfers sein müssen, demnach sind nachträglich angebrachte TFLs (die als Standlichter sowieso zu hell wären) eigentlich ausgeschlossen.
Und da kommen wir jetzt an den Punkt, wo du quasi per Bastellösung zusätzliche Standlichter im Scheinwerfer einbringen willst. Wie gesagt hat jedes Bauteil am Auto eine eigene Zulassung. Der US-Scheinwerfer hat natürlich eine Zulassung für sich selbst und dieses Fahrzeug - allerdings nur in USA, da er die deutschen Bestimmungen nicht erfüllt. Du musst also nun ein Teil einbauen, das die deutschen Bestimmungen erfüllt - sprich einen deutschen Scheinwerfer mit entsprechender Zulassung. Eine Veränderung des Scheinwerfers würde zwar dazu führen, dass er die deutschen Bestimmungen in Sachen "Licht" erfüllt, allerdings verliert der Scheinwerfer selbst seine Zulassung, da er geändert wurde. Und da liegt meiner Ansicht nach dein nächstes Problem. Basis dafür ist in meinen Augen der Paragraph 49a der StVZO, der nämlich unter Punkt 6 folgendes besagt:
Zitat:
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Und genau das wäre mit einem nachträglich integrierten Standlicht im US-Scheinwerfer nicht mehr der Fall..
Ich hoffe du kannst nachvollziehen, was ich meine... Nicht, dass du da irgendwann im Nachhinein mehr Probleme als sonst was bekommst. Ich würde dir wirklich raten: Ruf einfach mal bei einer anderen TÜV-Niederlassung etwas weiter entfernt an und schildere dein Vorhaben und konfrontiere ihn ggf. mit diesem §49a Abs.6. Bekommst du von mehreren Seiten unabhängig grünes Licht für den Bastelumbau, dann ok, aber ich kann´s mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Gruß Jürgen
Schon mal mit nem anderen TÜV-Prüfer gesprochen? Eventuell mal bei ner anderen TÜV Stelle in der Umgebung anrufen und Telefonisch nachfragen ob die dir das Auto zulassen mit den Blinkern als Standlicht. Du die Verbauten Scheinwerfer keine öffnung für eine weiße Standlichtlampe haben und es nicht in deinem Rahmen liegt für 500 € 2 neue scheinwerfer zu kaufen?
So viel Geld und aufwand würde ich mir da gar nicht machen. Einfach mehrer TÜV prüfer anfragen. Einer wirds schon so in Betrieb nehmen. 😉
Mfg
Marcel
Danke euch für euren Rat...
Naja, der Prüfer ist schon sehr zuzgänglich und kulant, obwohl die Scheinwerfer etwas verwittert sind und viele Leute mir schon gesagt haben, dass ich damit kein TÜV bekomme, hat er nichts auszusetzen gehabt.
Er hat mir selbst angeraten, die Dinger extern anzubauen, egal wie und wo, hauptsache da sind Standlichter und die leuchten unabhängig vom Blinklicht in WEIß.
Mir haben jetzt schon mehrere Leute von der Bastelei an den Xenon-Scheinwerfern abgeraten. Ich denke, dass ich die Lösung mit einem nachgebauten LED Tagesfahrlicht/Standlich nehmen werde.
Ich glaube nicht, dass ein anderer TÜV-Prüfer mir die Gelben Standlichter abnehmen wird, wie @Designs schon zitiert hat, müssen die Standlichter weiß sein.
Frage ist jetzt noch, gibt es etwas unaufälliger LED/NON-LED Leuchten, die ich vorne dran machen kann.
Ich finde diese LED Leuchten immer als etwas "Gut gewollt, aber schlecht gekonnt" an, so besonders gefallen Sie mir nicht.
Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Zitat:
Original geschrieben von Americanrider
Mir haben jetzt schon mehrere Leute von der Bastelei an den Xenon-Scheinwerfern abgeraten. Ich denke, dass ich die Lösung mit einem nachgebauten LED Tagesfahrlicht/Standlich nehmen werde.Ich glaube nicht, dass ein anderer TÜV-Prüfer mir die Gelben Standlichter abnehmen wird, wie @Designs schon zitiert hat, müssen die Standlichter weiß sein.
Dir ist aber schon klar, was Jürgen (Designs) schreib, s.o.?
Nun, sei's drum, Du wirst es schon richten... 😉
Nein, mir ist es nicht so wirklich klar 🙁 Sonst würde ich ja hier nicht so "blöd" fragen 🙂
Ich geb euch nur weiter, was der TÜV Prüfer gesagt hat:
- Gelber Blinker darf nicht dauerhaft als Standlicht leuchten sondern nur beim Blinken.
- Weißes Standlicht muss angebracht werden, hat explizit gesagt, entweder über einen Zubehör extra vorne am Grill/Stossstange angebaut, ODER teuer umrüsten lassen, bei jemanden (500 Euro), der das schon einmal gemacht hat und auch TÜV-Technisch abgenommen hat. Der Umrüster hätte wohl auch nichts anderes gemacht, als in die alten Xenon-Scheinwerfer ein Standlicht anzubauen.
Wie das jetzt mit den E-Prüfzeichen usw. ist, keine Ahnung. Die Rückleuchten hinten z.B. haben auch kein E-Prüfzeichen, dennoch nimmt er mir das so als "Prüfung auf Sicht" ab, WENN ich hinten noch zusätzlich 2 Katzenaugen mit E-Prüfzeichen anbringe.
Denke mal, dass es vorne mit den Scheinwerfern genauso sein wird, wenn das "Prüfung auf Sicht" von Ihm so funktioniert, dass alles so leuchtet wie es soll, wird er mir die auch vorne abnehmen. Der Witz dabei ist ja sogar, vorne habe ich sogar dieses "E-Prüfzeichen" auf den US-Scheinwerfern.
Naja, ich rufe den Montag nochmal an und schaue, wie ich das am sichersten machen kann. Ich persönlich tendiere auch eher dazu, einfach 2 Standlichter vorne irgendwo anzubringen als da jetzt ein Loch in die Scheinwerfer bohren zu lassen und am Ende geht dort noch was kaputt.
Ich halte euch auf jedenfall auf dem Laufendem, Interessant ist es ja 🙂
Eine Frage habe ich noch:
Wenn ich gebrauchte DEUTSCHE Xenon-Scheinwerfer kaufen würde, würden die Scheinwerfer für den 8E auch bei mir im 8H Cabrio passen oder ist das total verkehrt?
Habt ihr sonst noch einen Tipp, wo ich so etwas für maximal 200-300 Euro komplett erhalten könnte?
Eventuell hier jemand im Forum?
Vielen Dank.
Puh, du machst es einem aber auch nicht leicht.. 🙂
Extern gut und recht, aber wie oben zitiert müssen die Standlichter eigentlich Teil des Scheinwerfers sein - so stehts zumindest in der StVZO geschrieben. Aber du wirst mit deinem TÜVler schon irgendwie einig werden.. 😉
Die Scheinwerfer vom 8E passen nicht in den 8H. Aber ich bin mir sicher du bekommst auf Ebay mit etwas Geduld 2 gebrauchte Xenonscheinwerfer für bestimmt unter 300 Euro. Meinst du nicht, dass das der einfachste und beste Weg wäre?
Gruß Jürgen