Umrüsten, obwohl Abgasgutachten erst in 3 Wochen kommt?
Hallo,
kann mein Auto morgen zum umrüsten geben. Allerdings wird das Abgasgutachten erst in 3 Wochen vorliegen, d.h. ich kann die Anlage erst in 3 Wochen eintragen lassen.
Aber der TÜV nimmt den Einbau schonmal vorab ab....
Kann ich problemlos morgen umrüsten oder muss ich mir Gedanken machen? z.B um Versicherungsschutz?
28 Antworten
Na und was interessiert es die Versicherung bei einem z.B. Auffahrunfall wenn eine Gasanlage an Bord ist, welche nicht eingetragen ist? Überhaupt nicht.
Solange die Gasanlage nicht ursächlich für den Unfall war, gibt es keine Probleme. Man verliert den Versicherungsschutz in der Haftpflicht nicht so leicht, wie oft behauptet wird.
Wenn du Umrüsten lässt, ohne das die Eintragung durchgeführt wurde bzw. das Abgasgutachten vorliegt, kürz die Rechnung um etwa 300.- Diesen Betrag erst nach erfolgter Eintragung bezahlen. Bzw. falls möglich, den Gesamtbetrag erst nach Eintragung bezahlen, so etwas beschleunigt die Sache ungemein.
Zitat:
Man verliert den Versicherungsschutz in der Haftpflicht nicht so leicht, wie oft behauptet wird.
stimmt, die haftpflicht zahlt immer, aber die frage ist doch, ob deine haftpflicht nach einem schaden nicht regress bei dir nimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Ford-Chris
stimmt, die haftpflicht zahlt immer, aber die frage ist doch, ob deine haftpflicht nach einem schaden nicht regress bei dir nimmt.
Nur wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Unfallursache und Gasanlage besteht, wie gesagt bei einem Auffahrunfall gibt es so etwas nicht.
Verliert man aber den Gastank während der Fahrt und es passiert deswegen ein Unfall, dann kann der Regress kommen. Aber jetzt kann sich jeder selber mal überlegen, welche Fälle wohl eintreten könnten, an denen die Gasanlage ursächlich ist. Und da der Einbau ja vom TÜV abgenommen wurde, ist man in der Hinsicht aus dem Schneider.
Meine Anlage wurde auch erst später eingetragen, bei der Hauptuntersuchung wurde dem Prüfer mitgeteilt, die Anlage sei noch nicht fertiggestellt und nicht in Betrieb, Plakette gab es ohne Mängel.
Punktuelles Wissen hilft hier nicht wirklich weiter.
Zunächst sei vorangestellt, dass ein Fahrzeug mit erloschener ABE nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Das genau dieser Tatbestand bei der Regulierung eines fremdverursachten Schadens sehr teuer werden wird, dürfte jedem klar sein.
Auch sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, dass die Haftpflichtversicherung für ein Kfz nicht immer zahlen muss.
Wer es nicht glaubt, der möge bitte das Pflichtversicherungsgesetz lesen.
Schlußendlich sage ich dritten Mal mit Hinweis auf den zitierten und verlinkten TÜV-Nord:
Ohne Abgasprüfung keine TÜV Abnahme.
Beide Abnahmevarianten erfordern eine solche Abgasprüfung.
Vielleicht wird das in der Diskussion endlich realisiert.
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Zitat:
Ohne Abgasprüfung keine TÜV Abnahme.
meine rede.
Zitat:
Auch sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, dass die Haftpflichtversicherung für ein Kfz nicht immer zahlen muss.
naja, warum steht dann in § 3 Nr.4 PflVG, dass sich der Versicherer gegenüber dem dritten (unfallopfer) nicht gegenüber dem anspruch mit der begründung verteidigen kann, dass er gegenüber dem versicherten (mit nichteingetragender gasanlage) von der haftung frei ist?
gruß
christian
moin, moin!
Nun m,öchjte ich als Umrüster auch mal meinen Senf dazugeben!
Erstens: ohne Abgasgutachten kein TÜV- Eintragung, also somit auch keine ABE!
Wenn eine Gasanlage nachgerüstet wurde, erlöscht die ABE des Fahrzeuges! Das sollte jedem klar sein!
Sie kann nur wieder erlangt werden durch Eintragung in den Fahrzeugpapieren!
Das heisst im Klartext, dass man auch kein Versicherungsschutz hat! Aufgabe einer Versicherung ist es doch, erstmal nicht zu zahlen, und dann zu beweisen, dass sie auch nicht bezahlen MÜSSEN!
Also wenn man ein KFZ ohne ABE fährt, dann ist der Versicheungsschutz erloschen, ohne WENNN und ABER!
Das sollte allen Klar sein!
Die Grauzone für den Umrüster: Die Einstellfahrt!
Denn er fährt ja genaugenommen auich ein Fahrzeuig ohne ABE!
man sieht sich.....
Mike, der Umrüster
Ford Chris,
lese das Pflichtversicherunggesetz ganz durch.
Sind ja nur ein paar Paragraphen.
Hinten stehen die Vorschriften, die die Versicherung befreien.
Fahren ohne ABE führt immer zu Problemen,
allerdings geht dadurch der Versicherungsschutz nicht zwingend verloren.
Die Frage ist doch: Warum dauert das mit dem Abgasgutachten so lange? Kann doch nicht so schwer sein den ollen Wisch bei Lieferung der Anlage mitzuliefern. Oder legen sich die Umrüster die Teile auf Lager, und müssen die Gutachten nachliefern lassen? Selbst wenn, Brief mit Post! Dauer höschstens 3 Tage. Wenn die das am Anfang der Umrüstung bestellen, ists am Ende da.
also, was dauert da so lange???
Die Gutachten werden teilweise erst vom TÜV erstellt und der ist nicht unbedingt schnell in solchen Sachen.
Zitat:
Original geschrieben von HanneGas
moin, moin!
Nun m,öchjte ich als Umrüster auch mal meinen Senf dazugeben!
Erstens: ohne Abgasgutachten kein TÜV- Eintragung, also somit auch keine ABE!
Wenn eine Gasanlage nachgerüstet wurde, erlöscht die ABE des Fahrzeuges! Das sollte jedem klar sein!
Sie kann nur wieder erlangt werden durch Eintragung in den Fahrzeugpapieren!
Das heisst im Klartext, dass man auch kein Versicherungsschutz hat! Aufgabe einer Versicherung ist es doch, erstmal nicht zu zahlen, und dann zu beweisen, dass sie auch nicht bezahlen MÜSSEN!
Also wenn man ein KFZ ohne ABE fährt, dann ist der Versicheungsschutz erloschen, ohne WENNN und ABER!
Das sollte allen Klar sein!
Die Grauzone für den Umrüster: Die Einstellfahrt!
Denn er fährt ja genaugenommen auich ein Fahrzeuig ohne ABE!man sieht sich.....
Mike, der Umrüster
Hallo Mike!
Das ist doch wohl bestimmt Deine ureigenste Meinung, oder hast Du das irgendwo gelesen??
Ich warte bis heute immer noch auf den Tag, wo mal einer in der Lage ist, mir einen einzigen Fall zu schildern, der sich wirklich zugetragen hat. Es ist heute wahrscheinlicher, dass einem eher eine Atombombe auf den Kopf fällt, oder drei mal hintereinander einen 6er im Lotto landet, als dass einem das Fahrzeug wegen eines fehlenden Abgasgutachten still gelegt wird.
Gruß secu
Zitat:
Original geschrieben von secu351
Hallo Mike!
Das ist doch wohl bestimmt Deine ureigenste Meinung, oder hast Du das irgenwo gelesen??
Ich warte bis heute immer noch auf den Tag, wo mal einer in der Lage ist, mir einen einzigen Fall zu schildern, der sich wirklich zugetragen hat. Es ist heute wahrscheinlicher, dass einem eher eine Atombombe auf den Kopf fällt, oder drei mal hintereinander einen 6er im Lotto landet, als dass einem das Fahrzeug wegen eines fehlenden Abgasgutachten still gelegt wird.Gruß secu
HannesGas hat vollkommen recht.
Es geht ja nicht nur um eine Stilllegung des Fahrzeugs.
Es geht darum.
Das Fahrzeug hat ohne neu Eintragung keine Allgemeine Betriebserlaubnis mehr.
Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, ein Gutachter hinzugezogen wird, die Anlage nicht abgenommen worden ist, dann ist wie man bei uns sagt, hängen im Schacht.
In eine Polizeikontrolle zu kommen, ist noch das kleinere Übel.
Hallo sldriver!
Hannes hat kein recht! Zunächst mal müsste der Unfall in einem ursächlichem Zusammenhang mit dem Einbau der Gasanlage stehen! Hierzu bitte ich Dich, mir ein Fallbeispiel zu konstruieren!!! Wird Dir schwer fallen!!!
Wichtig ist nur, dass Du die Umrüstung unverzüglich Deinem Versicherer meldest! Hierzu bist Du nach § 23 VVG verpflichtet. Eine Prämienerhöhung findet in der Regel nicht statt.
Ferner ist es falsch, dass die BE erlischt! Im Gesetz steht, dass die Eintragung "unverzüglich" d.h. - ohne schuldhaftes Verzögern - zu erfolgen hat.
Auch die Rechtsprechung ist hier etwas lebensnaher geworden. Das OLG Köln hat hierzu folgendes festgestellt: Veränderungen von Fahrzeugteilen führen nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwartet werden muss ! Genauso führt die formale Feststellung, dass Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen, nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn Gefährdungen Dritter befürchtet werden müssen.
Ich denke, jeder Unternehmer, der zum Umrüsten von Fahrzeugen auf Flüssiggas berechtigt ist, wird Dir für die Zeit, die Du auf Dein Gutachten warten musst, eine Bescheinigung ausstellen, dass die Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben verbaut worden ist. ( Sonst wird sie ja auch nicht vom TÜV abgenommen )
In meiner 35-jährigen beruflichen Praxis ist mir kein enziger Fall bekannt geworden, bei dem es erwähnenswerte Schwierigkeiten gegeben hätte.
Ich würde mich aber mal über einen Bericht freuen, bei dem - wie Du Dich ausdrückst - "Hängen im Schacht" war.
Gruß secu351
"""Aufgabe einer Versicherung ist es doch, erstmal nicht zu zahlen, und dann zu beweisen, dass sie auch nicht bezahlen MÜSSEN!"""
Über diese Einstellung kann ich nur den Kopf schüttlen!!!
Die BE erlischt auch bei Veränderung des Abgasverhaltens.
Aber wie schon mehrfach geschrieben, das interessiert bei einem Unfall nicht, die Versicherung muß und wird zahlen.