Umlackiert in der Türkei und wieder zurück nach D
Hi Ihr Lieben,
habe mein Auto in der Türkei umlackieren lassen,von blau auf schwarz.
Ich will nächste Wo.wieder mit dem Auto zurück nach Deutschland fahren.
Bekomme ich da Probleme bei den Grenzkontrollen zurück zu nach Deutschland bzw bei der Einreise nach Deutschland?
Im Fahrzeugschein steht ja nur die alte Farbe blau.
Muss ich da mit Problemen b der Grenzkontrolle
und den Zoll rechnen ?
Bitte sehr um Hilfe ,bitteeeee
Vielen Dank mal schon im Voraus !!!
Ciaooo SBiene51
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@400.000km schrieb am 13. Juni 2019 um 06:57:50 Uhr:
Ist das eigentlich theoretisch einfuhrumsatzsteuerpflichtig, wenn man sein Auto im Nicht-EU Land lackieren lässt und die Maßnahme werterhöhend war. Muss man es dann theoretisch an der Grenze deklarieren?
Du musst ja für die Brüste deiner Frau, die im Ausland gemacht worden sind, auch keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. War das eine werterhöhung? Och bestimmt ;-)
28 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 13. Juni 2019 um 08:33:46 Uhr:
In der Zulassungsbescheinigung steht doch nur der Code zur Farbe.
In meiner ZB1 steht unter R: BLAU. Das ist definitiv nicht der Farbcode.
Bei mir steht unter R auch Schwarz. Es hat bis jetzt nie jemanden von der Obrigkeit gestört, oder irgedwas dergleichen.
Edit: Hier ein Artikel ausm Focus Focus
Vielen viel Dank für die schnelle Antwort. Demzufolge brauche ich keine Angst an der Grenze haben.
Wenn ich dann wieder in D bin, gehe ich ich zur Zulassungsstelle u lass die Farbe in den Fahrzeugschein eintragen.
Nochmals vielen Dank
SBiene51
Als "zeitgenössisch" gälte dann aber nur Fettabsaugung z.B. ausm Bauch und direkt rein mit dem Mist, in die Brüste. Ich fürchte für "Umbauten" mit Silikon brauchts ne ABE und ne Eintragung in den Ehevertrag, geht dann nimmer als zeitgenössisch durch. Geht bei Reklamationen und Rückgaben als Retoure auch nicht mehr als "im Originalzustand" zurück, durch. Bei Amazon käm die als Retoure dann auch sicher "wech" 😁.
Aber wir schweifen ab, das gibt gleich Mecker... 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. Juni 2019 um 07:46:39 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 13. Juni 2019 um 07:38:23 Uhr:
🙂 Ich dachte immer Implantate sind sogar wertmindernd. Der Oldtimer ist dann nicht mehr original. 🙂Das kommt auf den Einzelfall an. Zeitgenössische Umbauten sind ja zulässig. 😉
Grüße vom Ostelch
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ja da habe ich mich getäuscht. Es steht eine Farbe da und kein Code.
Ganz dunkel hab ich da was in Erinnerung. Wenn die Reparatur im Ausland der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. nach einem Unfall) dient, fällt bei Grenzübertritt aus Drittland keine Steuer an. Extra für die Reparatur ins Drittland gefahren (früher z.B. nach Polen) oder wurden andere Arbeiten außerhalb der Wiederherstellung gemacht, fiel Steuer an.
Der ehrliche Steuerzahler meldet sich also ungefragt und legt die Rechnung für die Steuerberechnung vor.
selbstverständlich muss man für die Dienstleistung im Ausland an der Grenze Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Wenn man das nicht anmeldet, kann es nachverzollt werden und dann kommt noch eine Strafe obendrauf.
Die Frage ist jetzt nur, wer und wie man das merken will.
Einfach ein paar Steinschläge und Kratzer in den Lack, damit der nicht mehr so neu aussieht.
Ja genau deswegen lässt man ihn ja neu lackieren. 😁
Ganz wichtig ist, jegliche Waschstraße mindestens 14 Tage zu meiden, bevor man den Heimweg antritt.....😁
Brüste und sonstige Implantate dürfen aber gereinigt werden!
Ich find ja den erhobenen Zeigefinger der Bessermenschen, die Lackierung auch ja dem Zoll anzuzeigen, wieder herzallerliebst... Und vor allem so unfassbar lebensnah... 🙄
es hat mit Bessermensch und lebensfern nichts zu tun, wenn man auf ein mögliches Risiko hinweist. Glaube bitte nicht, dass der Zoll da nicht drauf achtet, und wenn man sich dann noch verquatscht....
Zur eigentlichen Frage ist ja wohl weitgehend alles wichtige geschrieben.
Bevor ihr jetzt weitere Spitzfindigkeiten über hervorstechende Merkmale findet mach ich dann ein Ende. Und das obwohl 20:00 noch nicht erreicht ist.
Moorteufelchen
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass die Farbe in der Zulassungsbescheinigung nicht zu ändern ist und auch nicht geändert wird.