Umgehung der Gewährleistung?

Opel Vectra C

Hallo zusammen. Eine Bekannte von mir sucht einen Vectra Caravan und hat mich um Hilfe bei der Suche gebeten. Nun haben wir einen gefunden welcher auf dem Platz eines Händlers steht. Im Gespräch mit dem Händler ließ dieser verlauten das nicht er den Wagen verkauft, sondern ein Bekannter von ihm. Das kommt mir sehr komisch vor und ich vermute man will hier die Gewährleistung umgehen.

Wie würde sich das nach einem evtl Kauf darstellen? Der Privatverkäufer kann ja die Gewährleistung ausschliessen. Was ist aber wenn ich versuche nachzuweisen das man hier einfach die Gewährleistung umgangen ist? Ich meine der Privatverkäufer muß den Wagen ja auch per Kaufvertrag von dem Händler gekauft haben. Hat sowas Chancen auf Erfolg?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wirewolf


Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer und das ist der der im Brief steht! Der Händler kann ja nicht einfach einen von der Straße holen! Und wenn der gegenwärtige Besitzer nicht im Brief eingetragen ist muß er einen Nachweiss über den Kauf mit dem Eingetragenen Besitzer haben!

Ich hoffe das ist verständlich!

"Klugscheißer an"

Das ist Quatsch, verkaufen kann grundsätzlich derjenige der im Besitz des Briefes ist.
Ob der nun Händler oder Privatmann ist. Eingetragen muß derjenige auch nicht sein. Entweder ich kaufe vom Händler, dann tritt der Händler auch als Verkäufer im Kaufvertrag auf, oder ich kaufe von Privat, das kann mein Nachbar sein, dann steht der als Verkäufer im Vertrag, mit oder ohne Garantie/Gewährleistung oder was auch immer.
Bei so windigen Händlern kann man getrost auf die Garantie/Gewährleistung verzichten, wer sagt denn dass der morgen noch "Händler" ist und nicht irgendeiner aus seiner Sippschaft???

Gruß UNO

"Klugscheißer aus"

22 weitere Antworten
22 Antworten

also a) würde ich da vermutlich nichts kaufen, denn wenn ich vom händler kaufen will, dann will ich nicht von privat kaufen.
b) umgeht der händler da gar nichts. was soll illegal daran sein, einem bekannten zu erlauben, dessen auto auf den firmenparkplatz zu stellen. möglicherweise kann man das moralisch anfechten, weil damit eventuell ein falscher eindruck erweckt wird, aber juristisch ????
und c) wer den brief hat bzw. die zulassungsbescheinigung II, der kann erstmal gar nix, denn diese gilt nicht als eigentumsnachweis. die kann der besitzer ja auch geklaut haben. im zweifelsfall muss da schon noch eine rechnung, bzw. bestätigung über den kauf her.
und wer im brief eingetragen ist, das spielt beim verkauf schon mal gar keine rolle, das ist der halter und weiter nichts. im neuen brief eben nur der letzte halter. der kann (muss aber nicht) besitzer des fahrzeugs sein, muss aber nicht gleichzeitig eigentümer sein.
man muss das schon unterscheiden. halter, besitzer und eigentümer können dieselbe person sein, aber auch 3 verschiedene personen.

"und c) wer den brief hat bzw. die zulassungsbescheinigung II, der kann erstmal gar nix, denn diese gilt nicht als eigentumsnachweis. die kann der besitzer ja auch geklaut haben."

echt nicht? ich gebe zu, ich hatte diesen fall noch nicht. auch nciht im bekanntenkreis. aber

wiso warnt die polizei dann davor den brief im handschuhfach zu lassen wenn er so egal ist? oder:
wiso behält die bank den brief wenn ich die karre finanziere?
wiso brauch ich den brief wenn ich den wagen abmelden will wenn er mich nciht legitimiert?

toll, bisschen googeln hilft -.- du hast denke ich recht mit deiner aussage, dass der brief nicht beweis genug ist der besitzer zu sein.
und mehr googeln hilft noch mehr: das ist in der tat recht mysteriös mit den "3 besitzverhältnissen".

tut mir leid für meine falsche aussage "briefbesitzer kann tun und lassen was er will".

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Cizzle


"und c) wer den brief hat bzw. die zulassungsbescheinigung II, der kann erstmal gar nix, denn diese gilt nicht als eigentumsnachweis. die kann der besitzer ja auch geklaut haben."

echt nicht? ich gebe zu, ich hatte diesen fall noch nicht. auch nciht im bekanntenkreis. aber

wiso warnt die polizei dann davor den brief im handschuhfach zu lassen wenn er so egal ist? oder:
wiso behält die bank den brief wenn ich die karre finanziere?
wiso brauch ich den brief wenn ich den wagen abmelden will wenn er mich nciht legitimiert?

toll, bisschen googeln hilft -.- du hast denke ich recht mit deiner aussage, dass der brief nicht beweis genug ist der besitzer zu sein.
und mehr googeln hilft noch mehr: das ist in der tat recht mysteriös mit den "3 besitzverhältnissen".

tut mir leid für meine falsche aussage "briefbesitzer kann tun und lassen was er will".

gruß

Hallo !

Ich denke, Du hastein bischen Recht ,aber wenn ich Brief, Auto Schein und Schlüsseln habe , wird es für Dich schweer, was zu machen ,Chanse ist gleich null, da schaffst Du nur noch was mit bestochenen Zeugen,oder 2ten Brief

Gruß

Tieger 21

wenn ich nen kaufvertrag habe, dann nutzen dir auto, papiere und schlüssel gar nichts.
aber darum gehts ja hier gar nicht.
der TE hat ein auito gesehen und der händler hat ihm gesagt, das gehört einem bekannten. fertig.
daraus kann man nicht im mindesten schliessen, der händler hätte irgendwas mit dem auto zu tun. er war so freundlich, seinem bekannten zu erlauben, das auto auf den firmenparkplatz zu stellen. nicht mehr.
wenn man es ganz toll macht, dann kommt da ein schild rein "verkauf von privat".
möchte der händler das fahrzeug aus gefälligkeit auch noch verkaufen, dann kommt da das schild "verkauf im kundenauftrag" rein.
in beiden fällen hat der händler aber keinen einfluss auf den kaufvertrag und dessen inhalt und schon gar nicht hat er irgendwas mit gewährleistung zu tun. und eine provision bekommt er auch nichtm es sei denn sein bekannter spendiert ihm ein bier und ein essen.
dem händler hier irgendwas zu unterstellen, ist rein spekulativ und es gibt auch keinerlei anlass dafür.
ausgesprochene kommissionsverträge sind in der art meines wissens auch gar nicht üblich. das könnte ich mir bei 100 fahrzeugen und mehr vorstellen. davon wird dann verkauft was geht und der rest geht zurück. aber autos sind keine getränke.

Ähnliche Themen

Zitat:

das ist in der tat recht mysteriös mit den "3 besitzverhältnissen".

warum?

beispiel (alltäglich^^)

ich habe mir ein auto gekauft, es über meine mutter (staatliches dienstverhältnis) versichert und meine frau ist gerade damit einkaufen gefahren ... 3 besitzverhältnisse 😁

@Thema:
also bei aussagen "ich verkauf das fürn freund" wäre ich auch immer vorsichtig, kommt halt auf den eindruck an, der der verkäufer und freund auf mich machen ... professioneller wäre, "ich verkaufe das auto im auftrag eines kunden"

sl

Zitat:

Original geschrieben von rgruener


wenn ich nen kaufvertrag habe, dann nutzen dir auto, papiere und schlüssel gar nichts.
aber darum gehts ja hier gar nicht.

Das könntest du bitte genauer erklären.

Also ganz einfach, ich komme zu dir und kaufe ein Fahrzeug per Handschlag bzw. mündlichen Kaufvertrag die Abwicklung erfolgt "Zug um Zug" will heisen Papiere,Schlüssel,Kfz gegen Kaufpreis. Das fahrzeug ist mir da ich im Besitz der dazugehörenden Papiere bin.
Die andere hier beschriebene Meinung "ausser mit nem 2. Fahrzeugbrief", von dieser Idee würde ich die Finger lassen, das ist Betrug!
Ein gestohlener bzw. auf sonstige Weise abhanden gekommener Fahrzeugbrief ist umgehend bei der Polizei anzeigepflichtig, ansonsten haftet der Eigner für alles was mit dem KFZ angestellt wird, bzw. der Versicherungsschutz erlischt. Zudem wird kein "Ersatzdokument" ohne diese Anzeige erstellt, hier muß vom Eigentümer eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Bei einer erneuten Zulassung/Umschreibung würde die Geschichte (gestohler Brief ) auffliegen, und in der Regel steht das KFZ dann noch beim Händler/Ehemaligen Eigentümer/Verkäufer.

Also mal so locker flockig am Tresen einen Kaufvertrag unterschreiben, was will man damit beweisen?
Wieviele Kaufverträge soll ich unterschreiben????

Kleiner Tipp, wer billig kauft kauft 2 x.
Also im Zwiefel last die Finger von suspekten Angeboten, das gilt für alle Dinge des Lebens.
Merke, man erwirbt kein Eigentum an gestohlener,abgekupferter Ware, im Gegenteil ein Strafverfahren ist meist noch die Folge. Sind die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig ist höchste Vorsicht geboten, auch bei Reifen, Felgen, Fernseher und dergleichen.

Gruß UNO

also im ersten post stand eindeutig:
"Nun haben wir einen gefunden welcher auf dem Platz eines Händlers steht. Im Gespräch mit dem Händler ließ dieser verlauten das nicht er den Wagen verkauft, sondern ein Bekannter von ihm."
ganz klare aussage - der händler hat mit diesem fahrzeug absolut nichts zu tun.

um die letzte frage zu beantworten:
wenn ich ein auto kaufe, bezahle und den kaufvertrag dafür habe, dann habe ich damit auch den eigentumsnachweis. du kannst gerne schlüssel, papiere und fahrzeug haben, aber versuch mal, das ohne mein einverständnis zu verkaufen. du bist im besitz des fahrzeugs und du bist im besitz von papieren, die ganz offiziell nicht als eigentumsnachweis gelten. steht auch drauf.
also da is nix dir.

Zitat:

Original geschrieben von Sniper3


Das kommt mir sehr komisch vor und ich vermute man will hier die Gewährleistung umgehen.

der verkauf erfolgt hier

"im kundenauftrag"

der händler tritt hier nur als vermittler auf......gewährleistung gibts hier regulär keine, da privatverkauf....

Deine Antwort
Ähnliche Themen