Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
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Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Und das wird woraus genau abgeleitet?Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Einzahl: Recht. Das Recht, bzw. die Freiheit, das Tempo frei wählen zu können.
=>
*hier klicken*Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Dass in einer parlamentarische Demokratie auch dann ein Tempolimit beschlossen werden kann, wenn du dafür keinen Grund siehst?Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Stimmt. Die Einschränkung darf aber nicht grundlos erfolgen. Und wie wir auf mittlerweile zigtausend Seten feststellen durften, gibt es nicht einen einzigen Grund für ein aTL. Also, was schließen wir daraus?
Wenn Sie dafür keine Grund sieht, ja. Wenn das Parlament keinen sieht: nein. So einfach ist das 🙂
Darüber hinaus gilt in D das: => *Verhältnismäßigkeitsprinzip* und die *allgemeine Handlungsfreiheit*. Die Dinger zwischen den Sternchen kann man übrigens anklicken.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Darüber hinaus gilt in D das: => *Verhältnismäßigkeitsprinzip* und die *allgemeine Handlungsfreiheit*. Die Dinger zwischen den Sternchen kann man übrigens anklicken.
Das Verhaeltnismaessigkeitsprinzip in Deutschland zweifel ich doch glatt weg an 😁
Ich denke Persoenlich nicht das man die beiden dinge sowie §§ 2 GG auf das Tempolimit anwenden kann. Wenn das wirklich so waere, dann koennte man in berufung auf die 3 Sachen so einiges abschaffen wo ich sofort dafuer waere.
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ich denke, dass es eigentlich arm ist, wenn man bei der freien Entfaltung an das Fahren so schnell es geht denkt.
Zitat:
Original geschrieben von unilev
ich denke, dass es eigentlich arm ist, wenn man bei der freien Entfaltung an das Fahren so schnell es geht denkt.
Ob es mit arm oder reich was zu tun hat, sei mal dahingestellt. Da allerdings unter Freiheit im Sinne des Grundgesetzes grundsätzlich auch die Freiheit des Andersdenkenden geschützt ist, kann ein einzelnes Individuum, für den Fahren im Sinne des §en 1, 3 ff. StVO nichts mit Freiheit im Sinne des Artikels 2 GG zu tun hat, nicht behaupten, daß Andere, die in einem aTL sehr wohl als Einschränkung ihrer Freiheit sehen, keine Freiheitsrechteinschränkung erkennen dürfen.
Also weniger geschraubt: Du darfst für dich der Auffassung sein, daß auf deiner Hitliste von Freiheit das REcht so zu fahren, wie du willst, gar nicht oder ganz unten ist.
Ein anderer darf und hat das Recht, darin eine Einschränkung seiner Freiheit zu sehen.
Und ob ich jetzt Recht habe oder nicht ist auch wiederum egal, denn im Zweifel über diese Frage, ob relativ freie Fahrt ne Einschränkung der Freiheitsrechte darstellt oder nicht, würde letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden!
Allerdings erinnere ich mich an ein OLG-Urteil in Norddeutschland vor einigen Jahren, als eben mit der Begründung, daß irgendeine limitierte Autobahn dort, unzulässigerweise und ohne Notwendigkeit limitiert sei und deshalb aufgrund der unzulässigen Einschränkung seiner Bürgerrechte die Beschränkung dieses AB-Abschnittes aufgehoben wurde!
Sieht also wohl so aus, daß die Vertreter der Haltung unzulässige Einschränkung der Freiheitsrechte durch das eine oder andere Grundsatzurteil Recht zugesprochen bekamen.
Zitat:
Original geschrieben von unilev
ich denke, dass es eigentlich arm ist, wenn man bei der freien Entfaltung an das Fahren so schnell es geht denkt.
...es geht nicht darum zu fahren so schnell es geht, sondern darum, so schnell zu fahren wie man gerade möchte oder in der Lage ist. Das können auch 140 km/h sein, oder 148.
Bitte nicht in's Extrem gehen. Warum? Weil dann könnte man so wie Mattalf geschrieben hat, noch so einige andere Dinge in Frage stellen, basierend auf unserem System....
Also ich entnehme Paragraph 3 StVO Geschwindigkeit, dass es schon deshalb keinen Handlungsbedarf gibt, weil das Fahren schneller als Richtgeschwindigkeit bereits klar geregelt ist. Wenn allein die Moeglichkeit besteht, das ein anderes ( langsameres ) Fahrzeug auf meine Spur wechseln kann, ist das Fahren mit mehr als 130 km/h nur in Eigenverantwortung zulässig und im Falle eines Schadens mitverschuldet auch wenn der andere Fahrer sich verschätzt hat und mir direkt vor die Nase zieht (Geschwindigkeitsueberschuss). Oder anders gesagt, man darf nur schneller fahrern sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer mir vors Auto ziehen kann (AB leer, Strecke frei und gute Sicht)! Übrigens heute Nacht lag bei Bremen ein Unbeleuchtetes Sofa auf der AB, es wurden drei Fahrzeuge beschädigt!
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich entnehme Paragraph 3 StVO Geschwindigkeit, dass es schon deshalb keinen Handlungsbedarf gibt, weil das Fahren schneller als Richtgeschwindigkeit bereits klar geregelt ist. Wenn allein die Moeglichkeit besteht, das ein anderes ( langsameres ) Fahrzeug auf meine Spur wechseln kann, ist das Fahren mit mehr als 130 km/h nur in Eigenverantwortung zulässig und im Falle eines Schadens mitverschuldet auch wenn der andere Fahrer sich verschätzt hat und mir direkt vor die Nase zieht (Geschwindigkeitsueberschuss). Oder anders gesagt, man darf nur schneller fahrern sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer mir vors Auto ziehen kann (AB leer, Strecke frei und gute Sicht)! Übrigens heute Nacht lag bei Bremen ein Unbeleuchtetes Sofa auf der AB, es wurden drei Fahrzeuge beschädigt!
Das ist aber auch so nicht richtig, gibt genug Fälle, da kann man von der Eigenverantwortung befreit werden! Immer dann, wenn es auch ohne der höheren Geschwindigkeit zum Unfall gekommen wäre, wozu wohl immer direkt vor die Nase ziehen gilt. Also kann und darf man sehr wohl auch trotz anderer Verkehrsteilnehmer schneller fahren. Deren Verteilung auf der rechten Spur ist der springende Punkt...
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich entnehme Paragraph 3 StVO Geschwindigkeit, dass es schon deshalb keinen Handlungsbedarf gibt, weil das Fahren schneller als Richtgeschwindigkeit bereits klar geregelt ist. Wenn allein die Moeglichkeit besteht, das ein anderes ( langsameres ) Fahrzeug auf meine Spur wechseln kann, ist das Fahren mit mehr als 130 km/h nur in Eigenverantwortung zulässig und im Falle eines Schadens mitverschuldet auch wenn der andere Fahrer sich verschätzt hat und mir direkt vor die Nase zieht (Geschwindigkeitsueberschuss). Oder anders gesagt, man darf nur schneller fahrern sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer mir vors Auto ziehen kann (AB leer, Strecke frei und gute Sicht)! Übrigens heute Nacht lag bei Bremen ein Unbeleuchtetes Sofa auf der AB, es wurden drei Fahrzeuge beschädigt!
Auch noch unbeleuchtet, das Sofa, sowas. 😁
Deine Interpretation, daß alleine die Möglichkeit, daß ein Fahrzeug auf meine Spur wechseln könnte und ich für dessen Fehler, wegen meiner Geschwindigkeit mit haften würde (Anteil von 30% oder so), bezieht sich möglicherweise auf ein Gerichtsurteil, bei dem genau dieser Sachverhalt zu einer Mitverantwortrung im zivilrechtlichen Sinn des oberhalb der RG fahrenden Fahrzeughalters führte. D. h. er wurde nicht im straf- oder verkehrsrechtlichen Sinne für "schuldig" erklärt, sondern im haftungsrechtlichen Sinn und bleibt auf einem Teil der durch den Unfall entstandenen Kosten sitzen. Allerdings und dies wird bei dem Verweis auf dieses Urteil übersehen:
Diese Haftung bezog sich auf die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr und wurde expressiv verbis vom Gericht betont, deshalb gefällt, weil der den Unfall verursachende, fehlerhafte Spurwechsler nicht mehr festgestellt werden konnte, weil er Unfallflucht begann. (Meine ein Porschefahrer konnte dem zunächst noch ausweichen und geriet infolge ins Schleudern.)
Also so ganz eng wie du es siehst, macht es selbst die Justiz nicht für den Schnelleren auf der linken Spur! Denn dann würde vermutlich kaum noch irgendwo schneller als RG gefahren werden können und die Gerichte wären, im Ahndungsfalle vollkommen überlastet!
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich entnehme Paragraph 3 StVO Geschwindigkeit, dass es schon deshalb keinen Handlungsbedarf gibt, weil das Fahren schneller als Richtgeschwindigkeit bereits klar geregelt ist. Wenn allein die Moeglichkeit besteht, das ein anderes ( langsameres ) Fahrzeug auf meine Spur wechseln kann, ist das Fahren mit mehr als 130 km/h nur in Eigenverantwortung zulässig und im Falle eines Schadens mitverschuldet auch wenn der andere Fahrer sich verschätzt hat und mir direkt vor die Nase zieht (Geschwindigkeitsueberschuss). Oder anders gesagt, man darf nur schneller fahrern sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer mir vors Auto ziehen kann (AB leer, Strecke frei und gute Sicht)! Übrigens heute Nacht lag bei Bremen ein Unbeleuchtetes Sofa auf der AB, es wurden drei Fahrzeuge beschädigt!
Das ist aber eine sehr gefährliche Sichtweise.
Somit bräuchte der 130 Fahrer so er geisteskrank genug ist nur bei der Entfernung rausziehen in welcher der Hintermann mit 130 unweigerlich noch zum bremsen ohne Aufprall käme also in etwa ein paar meter vor dem herankommenden aber wehe jemand will mit 200 überholen dann kracht er diesem unweigerlich ins Heck.
Das kann sich dann nämlich nie mehr ausgehen.
Der Bremsweg reicht dann einfach nicht.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Das ist aber eine sehr gefährliche Sichtweise.Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich entnehme Paragraph 3 StVO Geschwindigkeit, dass es schon deshalb keinen Handlungsbedarf gibt, weil das Fahren schneller als Richtgeschwindigkeit bereits klar geregelt ist. Wenn allein die Moeglichkeit besteht, das ein anderes ( langsameres ) Fahrzeug auf meine Spur wechseln kann, ist das Fahren mit mehr als 130 km/h nur in Eigenverantwortung zulässig und im Falle eines Schadens mitverschuldet auch wenn der andere Fahrer sich verschätzt hat und mir direkt vor die Nase zieht (Geschwindigkeitsueberschuss). Oder anders gesagt, man darf nur schneller fahrern sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer mir vors Auto ziehen kann (AB leer, Strecke frei und gute Sicht)! Übrigens heute Nacht lag bei Bremen ein Unbeleuchtetes Sofa auf der AB, es wurden drei Fahrzeuge beschädigt!Somit bräuchte der 130 Fahrer so er geisteskrank genug ist nur bei der Entfernung rausziehen in welcher der Hintermann mit 130 unweigerlich noch zum bremsen ohne Aufprall käme also in etwa ein paar meter vor dem herankommenden aber wehe jemand will mit 200 überholen dann kracht er diesem unweigerlich ins Heck.
Das kann sich dann nämlich nie mehr ausgehen.
Der Bremsweg reicht dann einfach nicht.
In Limit-Ländern ist das doch sowieso üblich und hier habe ich es auch oft genug erlebt! In Paragrahp 3 steht eindeutig :"...jeder Zeit unter Kontrolle hat." das bedeutet für mich, auch in einer Gefahrensituation, resultierend aus Spurwechsel!
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
In Limit-Ländern ist das doch sowieso üblich und hier habe ich es auch oft genug erlebt! In Paragrahp 3 steht eindeutig :"...jeder Zeit unter Kontrolle hat." das bedeutet für mich, auch in einer Gefahrensituation, resultierend aus Spurwechsel!Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Das ist aber eine sehr gefährliche Sichtweise.
Somit bräuchte der 130 Fahrer so er geisteskrank genug ist nur bei der Entfernung rausziehen in welcher der Hintermann mit 130 unweigerlich noch zum bremsen ohne Aufprall käme also in etwa ein paar meter vor dem herankommenden aber wehe jemand will mit 200 überholen dann kracht er diesem unweigerlich ins Heck.
Das kann sich dann nämlich nie mehr ausgehen.
Der Bremsweg reicht dann einfach nicht.
Tja daraus kannst du dann aber auch ein Limit basteln🙁
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Tja daraus kannst du dann aber auch ein Limit basteln🙁Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
In Limit-Ländern ist das doch sowieso üblich und hier habe ich es auch oft genug erlebt! In Paragrahp 3 steht eindeutig :"...jeder Zeit unter Kontrolle hat." das bedeutet für mich, auch in einer Gefahrensituation, resultierend aus Spurwechsel!
Nee gerade nicht, da ja alles bereits klar geregelt ist. Sofern du dein Fahrzeug sicher beherrschst, kann du die Geschwindigkeit frei wählen, aehnlich dem Fahren mit Alkohol bis 0,5 Promille.
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
New gerade nicht, da ja alles bereits klar geregelt ist. Sofern du dein Fahrzeug sicher beherrschst, kann du die Geschwindigkeit frei wählen, aehnlich dem Fahren mit Alkohol bis 0,5 Promille.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Tja daraus kannst du dann aber auch ein Limit basteln🙁
So wie du das beschreibst aber nur wenn kein langsamer in der Nähe ist.
Wenn also einer mit 130 rechts fährt muss ich mit der v schon wieder runter.
das kann es doch auch nicht sein.
Nicht falsch verstehen.
Wenn 5 hinter einem LKW anstehen und dann mit 200 durchziehen davon halte ich auch nichts aber das andere extrem ist ja genau so bescheuert.