Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Na das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit natürlich.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Welche Rechte sollen das sein?
Das durch Rechtsnormen eingeschränkt werden darf?
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Na das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit natürlich.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Welche Rechte sollen das sein?
Darf der "160km/h-Linksspur-Penner" dieses Recht auch in Anspruch nehmen?????
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Das durch Rechtsnormen eingeschränkt werden darf?
Stimmt. Die Einschränkung darf aber nicht grundlos erfolgen. Und wie wir auf mittlerweile zigtausend Seten feststellen durften, gibt es nicht einen einzigen Grund für ein aTL. Also, was schließen wir daraus?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Das durch Rechtsnormen eingeschränkt werden darf?Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Na das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit natürlich.
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Stimmt. Die Einschränkung darf aber nicht grundlos erfolgen. Und wie wir auf mittlerweile zigtausend Seten feststellen durften, gibt es nicht einen einzigen Grund für ein aTL. Also, was schließen wir daraus?Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Das durch Rechtsnormen eingeschränkt werden darf?
Das mein Auto zu wenig PS hat?
😁
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Stimmt. Die Einschränkung darf aber nicht grundlos erfolgen. Und wie wir auf mittlerweile zigtausend Seten feststellen durften, gibt es nicht einen einzigen Grund für ein aTL. Also, was schließen wir daraus?Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Das durch Rechtsnormen eingeschränkt werden darf?
Dass in einer parlamentarische Demokratie auch dann ein Tempolimit beschlossen werden kann, wenn du dafür keinen Grund siehst?
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Stimmt. Die Einschränkung darf aber nicht grundlos erfolgen. Und wie wir auf mittlerweile zigtausend Seten feststellen durften, gibt es nicht einen einzigen Grund für ein aTL. Also, was schließen wir daraus?
dass.... ich noch Zaehneputzen muss bevor ich ins Bett gehe???!?
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Dass in einer parlamentarische Demokratie auch dann ein Tempolimit beschlossen werden kann, wenn du dafür keinen Grund siehst?
Du weißt sicher genauso gut wie ich, daß in einer parlamentarischen Demokratie schon ganz andere Dinge beschlossen wurden. Soweit sind wir aber noch nicht, zur Zeit gilt das garantierte Grundrecht des Art. 2 GG.
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Langsam nähern wir uns dem Kern der Diskussion, es gibt kein Recht auf "Freie Geschwindigkeitswahl"! Lediglich einer politischen Mehrheit, welche in der Lage war ein aTL zu verhindern haben wir die geltende Gesetzeslage zu verdanken. In einem bin ich mir recht sicher, kommt ein aTL irgendwann, wird es wohl für immer bestehen bleiben! Aber die Berliner Mauer sollte ja auch für immer bestehen bleiben.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Ich kann euch da leider nicht helfen, ich frage nur.
Wenn man es ganz genau nimmt hast du Recht! Schließlich ergibt sich aus der StVO, § 3, siehe weiter unten, daß wir tatsächlich ein durch bestimmte Regeln begrenztes, dynamisches Limit haben. Nur statt, daß dieses starr am grünen Tisch für alle Bedingungen, egal ob es dort Sinn macht oder nicht, festgelegt wird, hat der Gesetzgeber, eigentlich geradezu erstaunlich bei unserem deutschen Regulierungswahn, das Vertrauen in die per Bordcomputer, dem zwischen den Ohren, lokale und angepasste Geschwindigkeit.
Unter dem Aspekt des §en 3 haben wir also längst ein dynamisch, lokales, situatives allgemeines Tempolimit. Dieses stellt meines Erachtens ein sehr sinnvolles und ein jedem, bislang geltenden, starren System überlegenes Limitierungssystem dar.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht-und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
... "
Das "nur" stellt die dynamische Begrenzung dar oder sieht das jemand anders? Wozu brauchen wir also noch ein allgemeines, starres Limit? Vor allem, wenn dieses in halbwegs vergleichbaren Limitländer, mit eigentlich günstigeren Bedingungen, keinesweg für weniger Unfälle sorgt!
Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Du weißt sicher genauso gut wie ich, daß in einer parlamentarischen Demokratie schon ganz andere Dinge beschlossen wurden. Soweit sind wir aber noch nicht [...]
Worauf spielst du an?
Zitat:
...
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht....
Hebelt der in diesem Zusammenhang gern zitierte Artikel 2 des GG diesen blödsinnigen § der StVO nicht doch vielleicht aus? Ich mein, wie soll ich denn mit solchen Einschränkungen meine Persönlichkeit zur Entfaltung bringen?
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Darf der "160km/h-Linksspur-Penner" dieses Recht auch in Anspruch nehmen?????Zitat:
Original geschrieben von Vampirella
Na das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit natürlich.
Sofern er damit nicht in die Rechte anderer eingreift oder gegen das Rechtsfahrgebot oder andere Gesetze verstößt, schon?
Er darf ja dann, falls ihm ein Sheriff in nem Provida Fahrzeug nen Verstoß gegen geltendes Recht nachweist, zu Wahrung seines Unrechts, äh Rechts, sogar nen Anwalt nehmen. Und hat er genügend Geld hat er sogar ne Klasse(n)justiz. 😁
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Hebelt der in diesem Zusammenhang gern zitierte Artikel 2 des GG diesen blödsinnigen § der StVO nicht doch vielleicht aus? Ich mein, wie soll ich denn mit solchen Einschränkungen meine Persönlichkeit zur Entfaltung bringen?Zitat:
...
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht....
Interessante Frage, könnte ne Klausurfrage in Staats- oder Verfassungs- oder Verkehrsrecht sein. Wenn es dich wirklich interessiert hole bei nem neutralen Juristen die Auskunft ein und stelle sie dann uns allen, damit wir endlich klüger werden, zur Verfügung. Oder hast du schon ne Idee? 😕
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
...Oder hast du schon ne Idee? 😕
Die Idee wäre, dass der Artikel 2 des GG nicht für jeden Schmarrn herhalten sollte.