Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von andreas214
Nee, ich argumentiere aus der Beschaffenheit der Straßen heraus. Im Wohnviertel rennen Kinder auf die Straße, Tempo 30. Dorfstraße gibt's Fußgänger, Einmündungen, die nicht so übersichtlich sind, Tempo 50. Landstraße liegen manchmal Äste, liegengebliebene Fahrzeuge, rennt Wild umher, Tempo 100. Autobahn ist zwar gerader, aber da sind auch manchmal Fahrzeugteile, Geisterfahrer, Wild, verunfallte Fahrzeuge - Tempo 200,
Und eventuell dies und das und das UFO was eventuell landen koennte usw usf. Passieren kann immer was, egal bei welchem Tempo.
Ich selbst hab auch mal einen 626 gefahren. Den 2,2i der ging wie hoelle, aber ueber 200 km/h kommt ein wohlfuehlen nicht auf. auch nicht im Mazda 6 den ich danach hatte. Von daher versteh ich deine Meinung 200 sind genug, rest ist Rennsport. Aber denk mal aus der sicht anderer die z.b. ein Auto fahren mit ordendlicher Leistung und wohlfuehlsesseln. da gleitest mit 200+ wenn Platz ist. Warum sollen wir die alle einbremsen? Wenn Platz ist und die Umstaende es hergeben sollen sie doch fahren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von andreas214
Der Punkt ist einfach, dass hinter der nächsten Kurve/Kuppe irgendwas stehen kann, und dann wäre es gut, noch bremsen zu können.
Kurven und Kuppen die unuebersichtlich sind wird auch der Verantwortungsvolle Fahrer nicht mit ein Tempo fahren von 200 und mehr. Weil da rauscht man im Blindflug ueber die Piste.
mit dem entprechendem auto merkst du auch tempo 300 nicht, außer dass die leitpfosten irgendie auf einmal recht eng stehen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
mit dem entprechendem auto merkst du auch tempo 300 nicht, außer dass die leitpfosten irgendie auf einmal recht eng stehen. 🙂
Erst wenn die Leitpfosten aussehen wie eine Schallschutzmauer bist schnell genug 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Erst wenn die Leitpfosten aussehen wie eine Schallschutzmauer bist schnell genug 😁Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
mit dem entprechendem auto merkst du auch tempo 300 nicht, außer dass die leitpfosten irgendie auf einmal recht eng stehen. 🙂
dann war ich noch zu langsam.
scheiß lahme gurke aus maranello! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Es wurde hier gefragt, warum das - willkürlich mit einem Tempolimit in Verbindung gebrachte - Urteil zum Glasflaschenverbot in Konstanz nicht übertragbar sei. Der Grund ist recht einfach. Das generelle Tempolimit wäre eine politische Entscheidung. Handwerklich würde man vermutlich § 3 Abs. 3 StVO ändern und in diesem Paragrafen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen festlegen, so wie dort schon die restlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vermerkt sind.Beim Glasflaschenverbot hatte sich die Stadt ausdrücklich auf Gefahrenabwehr berufen. Hiergegen wurde folgendes gesagt: Wenn sich die Stadt Konstanz bei ihrer Verordnung auf die Abwehr von Gefahr berufe, müsse diese Gefahr ausreichend belegt sein, betonte Volker Ellenberger, der auch Präsident des Verwaltungsgerichtshofs ist. (http://www.swr.de/.../index.html)
Ein gesetzlich verankertes Tempolimit könnte nur dann rechtswidrig sein, wenn ein Grundrecht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden würde. Das ist ein vollkommen anderer Maßstab.
Knapp daneben ist auch vorbei! Auch wenn Dein Gedankengang im ersten Moment plausibel erscheint, beinhaltet er, neben einigem richtigem dennoch mindestens einen entscheidenden Fehler!
Richtig ist, daß die StVO geändert werden müsste. Da jedoch beschwerende Gesetze nur zulässig sind, wenn dabei konkrete und nicht nur potentielle Gefahren durch vermehrte Unfällle abgewendet werden können und dies auch noch in einem angemessen Verhältnis zu Erschwerungen steht, würde spätestens wenn eine Klage wegen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte erfolgt, dieses Gesetz bzw. diese Änderung vermutlich wie so viele vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Beschwerend ist dieses Gesetz zweifelsfrei! Zweifel besteht jedoch an dem angeblichen Nutzen! Du hast diesen, obwohl ich sehr konkret nach den diesbezuüglichen Fakten gefragt habe, bislang nicht genannt. Im gesamten Fred wurden die Behauptungen des angeblichen Nutzens bislang immer erfolgreich widerlegt! Ohne ausreichende Erfolgsprognose ist damit mit einem aTL kein Staat zu machen!
-Ich sehe meine Entscheidungsrechte, wie ich mich mit meinem Fahrzeug bewege ohne Notwendigkeit, ohne Grund, beeinträchtigt.
Dass du der Auffassung bist, daß es andere Rechte gibt, die "viel wesentlicher" sein mögen und ich mich nicht so anstellen soll, wegen dem banalen Tempothema, ist mir wiederum egal! Ist deine Sache!
Nur jeder Bundesbürger hat das Recht für sich selbst zu bestimmen, wie er sein Leben lebt und damit auch, ob er schneller oder langsamer durch die Gegend fährt. Kurz gesagt, bestimmst du was DEINE Freiheit ist. Ich und jeder andere, was meine/seine Freiheit ist! -
Übrigens vermute ich, daß die Tatsache, daß die meisten Bundestagsabgeordneten bzw. Entscheidungsträger in den Fraktionen, sehr wohl wissen, daß der Nutzen eines aTLs eher auf Wunschdenken, denn auf Tatsachen basieren.
Daß sie dazu auch noch die Interessen der Arbeitnehmer von BMW, BENZ, AUDI, VW und deren Arbeitgeber berücksichtigen, will ich mal hoffen. Wir sorgen uns ohnehin viel zu viel, um everybodies Reisschüssel oder Gyros!
Zitat:
Eine ausführliche juristische Prüfung würde an dieser Stelle zu weit gehen. Für eine Kurzbewertung ist folgendes allerdings schon ausreichend:
1. Welches Grundrecht soll denn betroffen sein? Das Recht auf Freizügigkeit? Das bleibt doch gewahrt, jeder darf grundsätzlich dort hinfahren, wo er ohne Tempolimt auch hinfahren kann. Oder das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit? Ist ebenso wenig betroffen. Denn dies schließt nicht ein, dass man überall im öffentlichen Straßenverkehr so schnell fahren darf, wie man möchte. Sonst wäre ja auch 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verfassungswidrig.
2. Die Politik hat eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Es gibt ja - auch wenn die Inhalte von einigen hier bestritten werden - ausreichend Expertenmeinungen, die durchaus sachliche Gründe für ein allgemeines Tempolimit sehen. Die Politik kann sich selbstverständlich darauf berufen. Es bleibt also eine politische Werteentscheidung wie viele andere auch. Man kann oder muss in vielerlei Hinsicht Grenzen setzen, etwa beim Führerscheinalter, beim Promillewert usw.
Fazit: Wenn sich die Politik in demokratischer Entscheidung für ein generelles Tempolimit ausspricht, wäre das unzweifelhaft mit höherrangigem Recht vereinbar. Es fehlt leider nur bislang an dieser Entscheidung.
Sehr wohl wird das Grundrecht auf allgemeine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit beschnitten. Nur weil du meinst, dem wäre nicht so, ist dein Standpunkt noch lange nicht eine allgemeingültige Aussage! Du siehst dich von einem aTL nicht beschnitten, ich schon! Nach diversen Befragungen schwanken, wenn nicht gerade mal wieder ein Prekariats-TV-Heuler akut Stimmung machte, die Gegner des aTLs und damit auch diejenigen, die sich damit eingeschränkt sehen, zwischen 65-80 %.
Zitat:
Und eventuell dies und das und das UFO was eventuell landen
Es landet mal ein Auspufftopf. Ist im Bekanntenkreis passiert, hat mächtig gescheppert, ist aber nix passiert bei 140. Bei 240 wäre wohl mehr passiert.
Zitat:
Aber denk mal aus der sicht anderer die z.b. ein Auto fahren mit ordendlicher Leistung und wohlfuehlsesseln. da gleitest mit 200+ wenn Platz ist. Warum sollen wir die alle einbremsen? Wenn Platz ist und die Umstaende es hergeben sollen sie doch fahren. 😉
Ich klebe jetzt nicht an genau 200. Aber es ist doch logisch, dass es eine vom Fahrzeug unabhängige Geschwindigkeit gibt, die von der Straßenbeschaffenheit abhängt, ab der alle Risiken sprunghaft ansteigen. Nämlich dann, wenn der Bremsweg zu groß wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Dieser Schwachsinn von deiner Seite beweist genau das, was er gesagt hat, nämlich dass du glaubst, auf einem ziemlich hohen Ross zu sitzen. Die Fakten sind schon so oft präsentiert und belegt worden. Nur ihr akzeptiert aus ideologischen Gründen keine auch noch so gut begründete Studie, weil ihr meint alles besser zu wissen.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Komm auf die Sachebene hilf doch dem in Argumentations- und Faktennot befindlichen Hanebuechen, wenn du meinst es gäbe Fakten für seine These, daß ein aTL die bessere Lösung wäre.Deine Faktennot kannst du dir in den schieben. Du kommst die ganze Zeit mit wilden Theorien und zweifelhaften Eindrücken von deinen Fahrten auf der Autobahn, mit denen du etwas beweisen willst. Und du kommst mit juristisch absolut peinlichen Aussagen und meinst, anderen erklären zu müssen, sie sollten sich mal in eine juristische Vorlesung setzen.
Dein Gerede erinnert mich an das Verfallen in Heideggers Man.
Was ist denn so schwer daran, die von mir klar gestellten Fragen zu beantworten oder wenn du zu faul bist, wenigstens die Quellen zu benennen!
Und hast ja Recht, meine subjektiven Erfahrungen beweisen gar nichts, außer dem Phänomen, das die Amis dazu gebracht hat, das Straßenverkehrsgeschehen als ein "forgiving System" zu bezeichnen.
Und gelegentlich eigene Erfahrungen auszutauschen, statt, wie du es machst, auf den Boden aufzustampfen und zu behaupten, es gäbe Fakten ist absolut lächerlich!
Zum 7888. Mal: Es gibt keine Zahlen über die Häufigkeiten von tödlichen Unfällen bei denen die Geschwindigkeit oberhalb von 150 km/h als Ursache nachgewiesen wurde.
Und die letzten Daten hierzu, von Langwiedner et. al., schon ziemlich alt, die (ich habe die Zahlen gerade nicht im Kopf und bin zu faul zum raussuchen, sind schon öfters hier präsentiert worden) auch nicht zum Schluß kommen, daß ein aTL wirklich die Lösung des Prolbems wäre. Langwiedner bezeichnet die Geschwindigkeit nicht als Ursache, sondern als begleitendes Merkmal. Sprich auch aus dieser Untersuchung, die ich dem DD und dir Haneb. empfehle, wird nicht auf die Notwendigkeit eins aTLS geschlossen.
Peinlich ist, daß du immer nur von Fakten dröhnst und wie Rumpelstilzchen mit den Füssen aufstampfst und vor dich hin kreischt:"Aber es gibt doch Fakten, Fakten, Fakten!".
Sei ein Mann und präsentiere alleine nur einmal von welcher Problemgröße du ausgehst! Dann nehme ich auch das Rumpelstilzchen, eigenlich ein lieber Kerl, 🙂 , weg. 😁
Wolf, ist das denn wirklich so schwer? Wir waren hier bei der Frage, ob ein Tempolimit in rechtlicher Hinsicht zulässig wäre, wenn die Politik es in der dafür vorgesehenen Form beschließen würde. Es handelt sich dabei um eine politische Werteentscheidung. Wenn die Politik glaubt, dass ein Tempolimit die Straßen sicherer, die Verkehrsabläufe flüssiger und die Emissionen geringer macht, dann könnte sie ein generelles Tempolimit beschließen, solange entsprechende Mehrheiten vorherrschen.
Bei Gefahrenabwehrmaßnahmen ist das etwas anderes. Nur, bloß weil es in der Diskussion um das Thema Sicherheit geht, wäre eine Bundestagsentscheidung zum Thema Tempolimit noch lange keine Gefahrenabwehrmaßnahme, denn das ist ein terminus technicus, der für einen ganz bestimmten Rechtsbereich gilt.
Lass es doch einfach mal zu, dass wir in einer Demokratie leben und dass die Gesetze von den Parlamenten beschlossen werden.
INFO: demokratie ist unterdrückung von minderheiten!
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Und eventuell dies und das und das UFO was eventuell landen koennte usw usf. Passieren kann immer was, egal bei welchem Tempo.
Ich selbst hab auch mal einen 626 gefahren. Den 2,2i der ging wie hoelle, aber ueber 200 km/h kommt ein wohlfuehlen nicht auf. auch nicht im Mazda 6 den ich danach hatte. Von daher versteh ich deine Meinung 200 sind genug, rest ist Rennsport. Aber denk mal aus der sicht anderer die z.b. ein Auto fahren mit ordendlicher Leistung und wohlfuehlsesseln. da gleitest mit 200+ wenn Platz ist. Warum sollen wir die alle einbremsen? Wenn Platz ist und die Umstaende es hergeben sollen sie doch fahren. 😉
aus meiner Erfahrung wissen aber viele Schnellfahrer nicht, wann sie die langsameren ausbremsen. Ich schaetze, da liegt der Knackpunkt. Ich kann schnell durchrauschen, wenn ich keine aehnlich schnelle Kolonne hinter mir habe, die es dem Rechtsfahrer nicht ermoeglicht, das langsame "Hindernis" zu ueberholen. Ansonsten behindere ich den Langsamen. Es scheint hier oft so, dass viele die der jeweils entgegengesetzten Auffassung sind, die anderen des Aufhaltens bezichtigen. Dabei sind es beide Gruppen. Es kommt meist auf die Verkehrsdichte an und wenn die nicht passt und trotzdem schnell gefahren wird, wird es unangenehm. Mich persoenlich stoert es nicht, wenn ein Porsche mit 250 durchschiesst. Was mich persoenlich stoert, sind bspw. die 150...170 fahrenden "Kolonnen". Man kann sie auch noch langsamer sein lassen, wenn man hinter einem LKW gefangen ist. Durch ein Limit koennte ich mir eine Homogenisierung des Verkehrs vorstellen, es wuerden vielleicht nicht mehr so viele aus Angst mittig/links fahren. Ich meine kein atl, aber durchaus schon ein grossflaechigeres, denn die Verkehrsdichte nimmt trotz der hohen Benzinpreise m.E. auch nciht ab.
Dass hier einige meinen ein aTl auf Autobahnen umzusetzten wäre rechtlich gar nicht möglich, würde gar gegen das Grundgesetzt verstoßen, ist schon einigermaßen merkwürdig.
Das Tempolimit wird kommen, das steht völlig ausser Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Wolf, ist das denn wirklich so schwer? Wir waren hier bei der Frage, ob ein Tempolimit in rechtlicher Hinsicht zulässig wäre, wenn die Politik es in der dafür vorgesehenen Form beschließen würde. Es handelt sich dabei um eine politische Werteentscheidung. Wenn die Politik glaubt, dass ein Tempolimit die Straßen sicherer, die Verkehrsabläufe flüssiger und die Emissionen geringer macht, dann könnte sie ein generelles Tempolimit beschließen, solange entsprechende Mehrheiten vorherrschen.
Das ist deine Frage und nicht unbedingt meine.
Aus deinem Blickwinkel betrachtet hast du ja Recht. Natürlich könnte die Politik WENN sie sich deiner Betrachtung anschließt und WENN die entsprechenden Mehrheiten vorhanden sind, jedes Gesetz, also auch ein aTL in die StVO basteln, pardon beschließen.
Aber auch dieses Gesetz folgte gesetzestechnischen und formalen Prinzipien die ggfs. wenn nicht beachtet, dazu führen können, daß das Gesetz oder die beschlossene Änderung, wie so viele Gesetze die letzten Jahre, vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Und ein entscheidender Punkt ist, daß spätestens dann, im einzelnen nachgewiesen werden muss, daß die damit verbundene Beeinträchtigung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit durch ein Plus an Sicherheit für die Allgemeinheit oder wie auch immer die Gesetzesänderung begründet wurde, die Beeinträchtigungen rechtfertigt oder eben nicht.
Auch die Politik steht nicht im rechtsfreien Raum, auch die Gesetzgebung ist gewissen Regeln, die einzuhalten sind, unterworfen! Und wenn ein entscheidender Rechtsgrundsatz und von diesem Rede ich und dieser wurde auch im "Flaschenurteil" angewendet, verletzt wird, ist das für diejenigen, die ein Gesetz mehr aus dem Bauch, als aus dem Kopf heraus machen, peinlich! Karlsruhe wartet. Hat ja sonst nichts zu tun!
Und der Rechtsgrundsatz lautet in beiden Fällen:
"Beschwerende Gesetze (Verordnungen usw.), die individuelle Rechte einschränken, dürfen dies nur, wenn damit nicht in unzulässiger Weise Grundrechte verletzt werden."
(Ich verweise hierzu bspw. auf das Beschneidungsurteil bei der das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kleinkindern, m.E. zu Recht, als höherwertiger betrachtet wurde, als das Recht auf Religionsfreiheit der Eltern. Das im übrigen ohnehin nicht angegriffen wird, weil sie ja jüdisch oder moslemisch bleiben dürfen, nur eben den Sohn dürfen sie solange der nicht erwachsen ist, nicht beschneiden lassen.)
Eine Überprüfung, ob damit tatsächlich mehr Sicherheit für alle, mehr Umweltschutz möglich wäre, wäre logischerweise der nächste Schritt.
Dafür wäre dann das Bundesverfassungsgericht zuständig und dieses würde sich nicht nur an die braven, "wir wollen ja weiterhin unsere Forschungsaufträge behalten und vertreten dazu das politisch oppurtune Forschen pro Limit" der 30 Verkehrsforscher pro Limit, sondern sich auch an die weiteren Profis beim ADAC, beim Verband deutscher KFZ-Versicherer, bei der BAST, auch dort sind längst nicht alle pro Limit, wenden.
Und warum sollte sich mal wieder ne Regierung, ein Verkehrsminister und der Bundestag mit einem aTL, dessen Nutzen wirklich fragwürdig ist, denn sonst hätten wir es ja längst, rumschlagen und am Schluß noch nen überflüssigen Flop landen?
Und natürlich würden die Bundesverfassungsrichter mit wachsender Begeisterung Motortalk lesen und sich über den sachkundigen Haneb. freuen. 😁
Zitat:
Bei Gefahrenabwehrmaßnahmen ist das etwas anderes. Nur, bloß weil es in der Diskussion um das Thema Sicherheit geht, wäre eine Bundestagsentscheidung zum Thema Tempolimit noch lange keine Gefahrenabwehrmaßnahme, denn das ist ein terminus technicus, der für einen ganz bestimmten Rechtsbereich gilt.
Lass es doch einfach mal zu, dass wir in einer Demokratie leben und dass die Gesetze von den Parlamenten beschlossen werden.
Joo, das kann ich dir auch sagen, lass es doch einfach zu, daß wir trotz des Fehlens eines aTLs noch immer genügend vernünftige Abgeordnete haben, die ganz demokratisch für unsere derzeitige Regelung sind und hör auf rumzujammern! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
INFO: demokratie ist unterdrückung von minderheiten!
Ist zwangsläufig so! Demokratie ist ein bescheuertes System, aber ein Besseres gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Es handelt sich dabei um eine politische Werteentscheidung. Wenn die Politik glaubt, dass ein Tempolimit die Straßen sicherer, die Verkehrsabläufe flüssiger und die Emissionen geringer macht, dann könnte sie ein generelles Tempolimit beschließen, solange entsprechende Mehrheiten vorherrschen.
Lass es doch einfach mal zu, dass wir in einer Demokratie leben und dass die Gesetze von den Parlamenten beschlossen werden.
Entscheidungen werden bzw. sollten nicht getroffen werden weil "geglaubt" wird, sondern weil man weis. Und "entsprechende" Mehrheiten gibt es offensichtlich nicht. Weder hier im Thread, noch an der Urne, noch in den Wohnzimmern. Dass ein Tempolimt die Straßen sicherer macht ist nicht nachgewiesen. Dass die Verkehrsabläufe flüssiger werden, auch nicht. Das würde nur eintreten, wenn man entweder die LKW auch auf 120 hochstufen würde, oder die PKW auf 90 herabstufen bzw. auf 80. Also ist deine Signatur:
Zitat:
30 - 80 - 120
Unsinn. Denk mal drüber nach, in Ruhe.
Zitat:
Das Tempolimit wird kommen, das steht völlig ausser Frage.
Hey Wob, woher beziehst Du diese Binsenweisheit? Ein Verbot von VW Fahrzeugen wird übrigens kommen, das steht auch ausser Frage. Und nun?