Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ähem die Realität sieht aber leider anders aus diese Leute werden dann arbeitslos.Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Ziel sollte es sein, monotone Jobs zu automatisieren und die Menschen sinnvollere Dinge machen lassen.
Auch wenn es solche Geister wie Du das vielleicht nicht verstehen können. Monotone Gleichmacherei auf unterem Niveau ist ein schlechtes Ziel. Im Berufsleben wie auch im Straßenverkehr.
OK ist jetzt offtopic.
Aber dieser Einwand musste sein.
Falls Du schon mal davon gehört hast, daß in D Fachkräfte fehlen, sollte vielleicht klar sein, was ich meine...
Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Falls Du schon mal davon gehört hast, daß in D Fachkräfte fehlen, sollte vielleicht klar sein, was ich meine...Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ähem die Realität sieht aber leider anders aus diese Leute werden dann arbeitslos.
OK ist jetzt offtopic.
Aber dieser Einwand musste sein.
Nicht alle können aber Fachkräfte sein.
Manche sind zu blöd andere zu faul oder eben ungeeignet.
Das ist leider so.
Du kannst aus einem Fliessbandarbeiter keinen Diplomingenieur machen.
Mancher ist dazu geeignet viele aber leider halt nicht.
Ausserdem hat die Wirtschaft auch ganz schön überzogene Anforderungen.
Die wollen ja die Eierlegendewollwilchsau.
Ach ja kosten darf er oder sie auch nichts.
Aber das ist jetzt genug OT.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Du redest kryptisch!Zitat:
Original geschrieben von unilev
wo eine erlaubte Hoechstgeschwindigkeit ueber der rational fahrbaren Geschwindigkeit liegt, entspricht sie keiner Begrenzung."§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. ..."Daraus folgere ich, daß es keine grenzenlose "erlaubte" Höchstgeschwindigkeit gibt, sondern nur die Erlaubnis im Rahmen der Kontrollierbarkeit, die in den folgenden Sätzen des §§ 3 definiert wird, gefahren werden darf!
Von rational fahrbaren Geschwindigkeit ist nicht die Rede! Insofern bringst du etwas, was im §§en 3 nicht enthalten ist, hinein.Denn wenn du unter rational fahrbarer V die V verstehst, bei der die Beherrschung des Fahrzeugs vorliegt, wäre eine darüber hinaus,.höhere Geschwindigkeit eben nicht erlaubt!
Ich schaue eben mal in meinen Kfz-Schein. Unter "T" steht die Hoechstgeschwindigkeit in km/h. Allerdings ist die vom Fahrzeugfuehrer staendig beherrschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht angegeben.
Zitat:
Original geschrieben von unilev
Ich schaue eben mal in meinen Kfz-Schein. Unter "T" steht die Hoechstgeschwindigkeit in km/h. Allerdings ist die vom Fahrzeugfuehrer staendig beherrschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht angegeben.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Du redest kryptisch!
"§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. ..."Daraus folgere ich, daß es keine grenzenlose "erlaubte" Höchstgeschwindigkeit gibt, sondern nur die Erlaubnis im Rahmen der Kontrollierbarkeit, die in den folgenden Sätzen des §§ 3 definiert wird, gefahren werden darf!
Von rational fahrbaren Geschwindigkeit ist nicht die Rede! Insofern bringst du etwas, was im §§en 3 nicht enthalten ist, hinein.Denn wenn du unter rational fahrbarer V die V verstehst, bei der die Beherrschung des Fahrzeugs vorliegt, wäre eine darüber hinaus,.höhere Geschwindigkeit eben nicht erlaubt!
Aha wenn da jetzt Hausnummer 280 drin steht dann darf ich immer 280 fahren oder wie?
Bitte zeige mir den Paragraphen wo das drinsteht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von unilev
es herrscht enormer Verkehr, aber das deutsche AB-Netz ist auch deutlich weiter ausgebaut als das vieler anderer Laender. Du bist gegen das Limit, ich dafuer. Mal schauen, in ein paar Jahren denken du oder ich vielleicht auch anders, also warum die Aufregung?
Ich sehe keine Aufregung, sondern ein mich als Autofahrer interessierendes Thema, das von einigen Leutchen aus meines Erachtens ideologschen Gründen emotionalisiert wird. D.h. es wird benutzt um ein Klima der Angst zu erzeugen und dann in bester Sektenmanier die Erlösung von dieser Angst zu versprechen!
Und genau ab diesem Punkt geht es in Wirklichkeit nicht mehr um die Sache "Straßenverkehr sicherer machen!" sondern um die Manipulation derer, die sich auf die angeblichen Experten verlassen, weil man sich ja nicht um alles kümmern kann!
Und mir ist die Befürchtung, daß wir ca. 200-300 MEHR Verkehrstote infolge eines aTLs haben werden, durchaus realistisch und ebenfalls eine zweiter Grund mit den Befürwortern eines aTLs sehr kritisch umzugehen! Ich finde ein aTL unverantwortlich!
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Aha wenn da jetzt Hausnummer 280 drin steht dann darf ich immer 280 fahren oder wie?Zitat:
Original geschrieben von unilev
Ich schaue eben mal in meinen Kfz-Schein. Unter "T" steht die Hoechstgeschwindigkeit in km/h. Allerdings ist die vom Fahrzeugfuehrer staendig beherrschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht angegeben.
Bitte zeige mir den Paragraphen wo das drinsteht.
zeige mir bitte, wo die beherrschbare Geschwindigkeit quantifiziert ist.
Zitat:
Original geschrieben von unilev
Ich schaue eben mal in meinen Kfz-Schein. Unter "T" steht die Hoechstgeschwindigkeit in km/h. Allerdings ist die vom Fahrzeugfuehrer staendig beherrschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht angegeben.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Du redest kryptisch!
"§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. ..."Daraus folgere ich, daß es keine grenzenlose "erlaubte" Höchstgeschwindigkeit gibt, sondern nur die Erlaubnis im Rahmen der Kontrollierbarkeit, die in den folgenden Sätzen des §§ 3 definiert wird, gefahren werden darf!
Von rational fahrbaren Geschwindigkeit ist nicht die Rede! Insofern bringst du etwas, was im §§en 3 nicht enthalten ist, hinein.Denn wenn du unter rational fahrbarer V die V verstehst, bei der die Beherrschung des Fahrzeugs vorliegt, wäre eine darüber hinaus,.höhere Geschwindigkeit eben nicht erlaubt!
StVO lesen. Wolf hat es ja sogar noch einfacher gemacht: er hat nicht nur den Paragraphen angegeben, sondern auch noch zitiert.
Und ich mache jetzt mal den Erklärbären:
Du darfst nach §3 StVO zu jedem Zeitpunkt maximal so schnell unterwegs sein, dass Du Dein Fahrzeug noch beherrschst. Umgekehrt wird es vielleicht deutlicher:
Eine Geschwindigkeit, bei der Du die Beherrschung über Dein Auto verlierst / mit einigermaßen großer Wahrscheinlichkeit verlieren wirst, ist nicht gestattet.
Damit ist die "rational fahrbare Geschwindigkeit" (die Grenzgeschwindigkeit, bei der Du nicht die Kontrolle verlierst) eben nie niedriger als die nach StVO erlaubte Geschwindigkeit.
Ist zuviel Eigenverantwortung, oder?
mit der rationalen Hoechstgeschwindiggkeit meinte ich keine, bei der man sein Auto gerade noch beherrscht, sondern eine, die man aus Ruecksicht auf ein ungefaehrliches Vorankommen inder Gemeinschaft der Verkehrsteilnehmer waehlt. Diese liegt im Normalfall unter einer, bei der die Reifen die Haftung verlieren oder die Reaktionsfaehigkeit nachlaesst.
Ihr konntet die beherraschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht quantifizieren, also stellt sie bisher keine Begrenzung dar. Ihr sprecht nur davon, dass man das doch versteht, versteht die Angabe aber selbst nicht, genau wie ich, aber Ihr koenntet es ja mal einsehen. Wir haben hier nur bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeiten (auch Angaben auf Reifen beruecksichtigen), die zum Teil nicht ueberschritten werden koennen.
Also nochmal: wie hoch ist denn die hoechste beherrschbare Geschwindigkeit? 100? 200? 300? 400? 800 km/h? Was davon, wenn dabei, ist das Limit? Ich kann mit der Angabe nichts anfangen - Ihr auch nicht, aber Ihr koenntet es doch wenigstens endlich einsehen.
Im Supermarkt steht auf dem Gemuese ein konkreter Preis und nicht "maximal verantwortbarer Betrag".
An sich ist es doch voellig egal. es sind doch 80% gegen ein Tempolimit - warum versucht Ihr, mich in den Mehrheitsbrei reinzuklopfen? Das wird nicht gehen, denn nur weil eine Million Fliegen scheisse frisst, schliesse ich mich nicht an. Das mag fuer die toll sein, aber ich muss ja selbst wissen ob ich das auch so haben will 🙂
Zitat:
Original geschrieben von unilev
mit der rationalen Hoechstgeschwindiggkeit meinte ich keine, bei der man sein Auto gerade noch beherrscht, sondern eine, die man aus Ruecksicht auf ein ungefaehrliches Vorankommen inder Gemeinschaft der Verkehrsteilnehmer waehlt. Diese liegt im Normalfall unter einer, bei der die Reifen die Haftung verlieren oder die Reaktionsfaehigkeit nachlaesst.Ihr konntet die beherraschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht quantifizieren, also stellt sie bisher keine Begrenzung dar. Ihr sprecht nur davon, dass man das doch versteht, versteht die Angabe aber selbst nicht, genau wie ich, aber Ihr koenntet es ja mal einsehen. Wir haben hier nur bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeiten (auch Angaben auf Reifen beruecksichtigen), die zum Teil nicht ueberschritten werden koennen.
Also nochmal: wie hoch ist denn die hoechste beherrschbare Geschwindigkeit? 100? 200? 300? 400? 800 km/h? Was davon, wenn dabei, ist das Limit? Ich kann mit der Angabe nichts anfangen - Ihr auch nicht, aber Ihr koenntet es doch wenigstens endlich einsehen.
Im Supermarkt steht auf dem Gemuese ein konkreter Preis und nicht "maximal verantwortbarer Betrag".
An sich ist es doch voellig egal. es sind doch 80% gegen ein Tempolimit - warum versucht Ihr, mich in den Mehrheitsbrei reinzuklopfen? Das wird nicht gehen, denn nur weil eine Million Fliegen scheisse frisst, schliesse ich mich nicht an. Das mag fuer die toll sein, aber ich muss ja selbst wissen ob ich das auch so haben will 🙂
Das ist ja ein in der Tat interessanter Einwand.
Nun ja Geschwindigkeiten von über 300 wenn noch andere langsame unterwegs sind können sicher nicht mehr als angepasst gesehen werden.
Aber daraus ein Tempolimit von 120 oder 130 zu begründen auch nicht.
200 sind eigentlich fast immer zu beherrschen.
Wenn es nicht gerade dicht ist
Zitat:
Original geschrieben von unilev
zeige mir bitte, wo die beherrschbare Geschwindigkeit quantifiziert ist.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Aha wenn da jetzt Hausnummer 280 drin steht dann darf ich immer 280 fahren oder wie?
Bitte zeige mir den Paragraphen wo das drinsteht.
muttu gehirn auf "ON" stellen dann merkst du das schon, kommt ja auch auf äußere einflüsse und die jeweilige situation
Zitat:
Original geschrieben von unilev
An sich ist es doch voellig egal. es sind doch 80% gegen ein Tempolimit - warum versucht Ihr, mich in den Mehrheitsbrei reinzuklopfen?
Weil alles andere Irrational ist, wir wollen verhindern das du dich womöglich vor Menschen die ahnung haben Blamierst, indem du sagst du bist für ein tempolimit das erwiesenermaßen keine vorteile bringt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Weil alles andere Irrational ist, wir wollen verhindern das du dich womöglich vor Menschen die ahnung haben Blamierst, indem du sagst du bist für ein tempolimit das erwiesenermaßen keine vorteile bringt 😉Zitat:
Original geschrieben von unilev
An sich ist es doch voellig egal. es sind doch 80% gegen ein Tempolimit - warum versucht Ihr, mich in den Mehrheitsbrei reinzuklopfen?
Bitte ersetze deine Signatur doch durch "q.e.d.", damit ueberzeugst du automatisch 😉
Zitat:
Original geschrieben von unilev
Bitte ersetze deine Signatur doch durch "q.e.d.", damit ueberzeugst du automatisch 😉Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Weil alles andere Irrational ist, wir wollen verhindern das du dich womöglich vor Menschen die ahnung haben Blamierst, indem du sagst du bist für ein tempolimit das erwiesenermaßen keine vorteile bringt 😉
Das solltest eher du machen 😉 Was glaubst du denn, was ein aTL für vorteile bringt? hmm? (Mit Sicherheit und Umweltschutz brauchst du garnicht erst anfangen, mehrfach wiederlegt)
Zitat:
Original geschrieben von unilev
mit der rationalen Hoechstgeschwindiggkeit meinte ich keine, bei der man sein Auto gerade noch beherrscht, sondern eine, die man aus Ruecksicht auf ein ungefaehrliches Vorankommen inder Gemeinschaft der Verkehrsteilnehmer waehlt. Diese liegt im Normalfall unter einer, bei der die Reifen die Haftung verlieren oder die Reaktionsfaehigkeit nachlaesst.
Ich habe mich offenbar unverständlich ausgedrückt: Mit nach §3 StVO erlaubter Geschwindigkeit ist keinesfalls die Geschwindigkeit gemeint, "bei der die Reifen die Haftung verlieren oder die Reaktionsfaehigkeit nachlaesst" - sondern ziemlich genau "die man aus Ruecksicht auf ein ungefaehrliches Vorankommen inder Gemeinschaft der Verkehrsteilnehmer waehlt" bzw. die Geschwindigkeit, bei der man (der Fahrer) sein Fahrzeug jederzeit unter voller Kontrolle hat, und eben keinen gefährdet, oder so was.
Zitat:
Ihr konntet die beherraschbare Hoechstgeschwindigkeit nicht quantifizieren, also stellt sie bisher keine Begrenzung dar. Ihr sprecht nur davon, dass man das doch versteht, versteht die Angabe aber selbst nicht, genau wie ich, aber Ihr koenntet es ja mal einsehen. Wir haben hier nur bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeiten (auch Angaben auf Reifen beruecksichtigen), die zum Teil nicht ueberschritten werden koennen.
Also nochmal: wie hoch ist denn die hoechste beherrschbare Geschwindigkeit? 100? 200? 300? 400? 800 km/h? Was davon, wenn dabei, ist das Limit? Ich kann mit der Angabe nichts anfangen - Ihr auch nicht, aber Ihr koenntet es doch wenigstens endlich einsehen.
Natürlich kann ich diese Geschwindigkeit nicht quantifizieren. Das liegt in der Natur der Sache, denn diese "§3 StVO"-Geschwindigkeit ist eben je nach Situation, Fahrzeug, Reifen, Fahrer, etc. unterschiedlich.
Offenbar hatte ich mit "Das ist (ergänzt: für einige der aTL-Befürworter) offenbar zu viel Eigenverantwortung" recht?! Sorry, Leute, benutzt mal beim Autofahren Eure Synapsen - ich kachele doch nicht mit 120 (da aTL 120) durch Nebel, genausowenig wie ich mit 280 (fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit) durch eine Baustelle fahre, oder nur weil dort 50 ist auch mit 50 am Seniorenheim vorbei...
§3 Straßenverkehrsordnung sagt alles notwendige aus - zumindest für Leute, die ihn lesen und verstehen wollen.
Zitat:
Im Supermarkt steht auf dem Gemuese ein konkreter Preis und nicht "maximal verantwortbarer Betrag".
Ah ja. Gut, dieser Vergleich sagt dann ziemlich viel: vor allem, dass Du gerne eine auf Tafeln stehende Geschwindigkeitsvorgabe hast - und eben nicht auf Deinen eigenen Verstand vertraust, der Dir sagt: in einer 90° Kurve bei starkem Regen ist 100 (Landstraße) deutlich zuviel - mit meinen guten Reifen kann ich die wohl mit 40-50 fahren...
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Das ist ja ein in der Tat interessanter Einwand.
Nun ja Geschwindigkeiten von über 300 wenn noch andere langsame unterwegs sind können sicher nicht mehr als angepasst gesehen werden.
Aber daraus ein Tempolimit von 120 oder 130 zu begründen auch nicht.
200 sind eigentlich fast immer zu beherrschen.
Wenn es nicht gerade dicht ist
Sorry, andi, der Einwand gilt nicht, da Wolf und ich die ganze Zeit mit § 3 StVO argumentiert haben, in dem eben genau das steht.