Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


Ja, klar.. ich fordere aber Tempo 120... dazu mehr Geschwindigkeitsüberwachung und deutlich erhöhte Bussgelder.

/Henrik

...
Dein Egosimus ist kaum noch zu überbieten.
Gratuliere zum ersten Platz.

Das finde ich eigentlich nicht! Er ist nicht mehr oder weniger egoistisch als jemand der für sich unbegrenzte Freiheit und Abenteuer auf der Autobahn einfordert. Völlig nachvollziehbar, dass sich alte, kranke, unsichere Autofahrer oder Anfänger auch mal unwohl fühlen, wenn andere viel schneller fahren. Sie haben genau das gleiche Recht auf Ihre Freiheit, und die Schnelleren schränken sie ein. Man darf seine Meinung äußern und die demokratischen Prozesse sorgen dafür, dass die Freiheiten und Einschränkungen vernünftig abgewogen werden. Viele sind's ja nicht die das so sehen und solange die Starken auf die Schwachen vernünftig aufpassen und mit ihrer Fahrweise auch dafür sorgen, dass keine Sachzwänge dazu kommen, wird man kein Tempolimit einführen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Aeon Flux


Das ist frei erfundener Schwachsinn. Oder alternativ, der Autor hat den Unterschied zwischen Schuld und Haftung nicht begriffen. Was angesichts seiner übrigen Beiträge naheliegt...🙄

Erklärst Du uns den Unterschied?

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


Ich empfehle allen Autofahrern, nicht schneller als Richtgeschwindigkeit fahren weil es sehr teuer werden kann...

1. Was interressiert Dich mein Geldbeutel und dessen inhalt? Scharf drauf?

2. Wer sagt, daß ich zahlen muß?

3. Informiere Dich zuerst, bevor Du Lügen in die Welt setzt.

Zitat:

Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung, es sei denn, es wird bewiesen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht hätte vermieden werden können. (Leitsatz RA GG)
OLG Hamm, Urteil vom 8. 9. 1999 - 13 U 35/99

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung...

Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung...
Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!

Und wie immer. Der bessere Anwalt mit dem besseren Gutachter sticht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!
Und wie immer. Der bessere Anwalt mit dem besseren Gutachter sticht. 😉

Was heisst das... eine gute Rechtsschutzversicherung kann nicht schaden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und wie immer. Der bessere Anwalt mit dem besseren Gutachter sticht. 😉

Was heisst das... eine gute Rechtsschutzversicherung kann nicht schaden. 😉

Ein guter Verkehrsrechtsanwalt in der Bekanntschaft auch nicht. 😁

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Was heisst das... eine gute Rechtsschutzversicherung kann nicht schaden. 😉

Ein guter Verkehrsrechtsanwalt in der Bekanntschaft auch nicht. 😁

Die Kombination aus beidem ist der Idealfall...!😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


Ich empfehle allen Autofahrern, nicht schneller als Richtgeschwindigkeit fahren weil es sehr teuer werden kann...
1. Was interressiert Dich mein Geldbeutel und dessen inhalt? Scharf drauf?
2. Wer sagt, daß ich zahlen muß?
3. Informiere Dich zuerst, bevor Du Lügen in die Welt setzt.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung, es sei denn, es wird bewiesen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht hätte vermieden werden können. (Leitsatz RA GG)
OLG Hamm, Urteil vom 8. 9. 1999 - 13 U 35/99

Wie sieht der entsprechende Text für 220 Kmh aus? Das würde ja dann unter Umständen auf Dich zutreffen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Ein guter Verkehrsrechtsanwalt in der Bekanntschaft auch nicht. 😁

Die Kombination aus beidem ist der Idealfall...!😉

Ich sag mal so...: nimmt man die Versicherung regelmässig in Anspruch, ist der Anwalt in der Bekanntschaft die zwangsläufige Folge. 😁

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!

Nein, er verbleibt nur in der

Mithaftung aus der Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung) ohne Verschulden

.

Wie könnte er sonst - wenn er schuldhaft gehandelt hätte - strafrechtlich nicht wegen unerlaubter Handlung belangt werden?

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



...
Dein Egosimus ist kaum noch zu überbieten.
Gratuliere zum ersten Platz.
Das finde ich eigentlich nicht! Er ist nicht mehr oder weniger egoistisch als jemand der für sich unbegrenzte Freiheit und Abenteuer auf der Autobahn einfordert. Völlig nachvollziehbar, dass sich alte, kranke, unsichere Autofahrer oder Anfänger auch mal unwohl fühlen, wenn andere viel schneller fahren. Sie haben genau das gleiche Recht auf Ihre Freiheit, und die Schnelleren schränken sie ein. Man darf seine Meinung äußern und die demokratischen Prozesse sorgen dafür, dass die Freiheiten und Einschränkungen vernünftig abgewogen werden. Viele sind's ja nicht die das so sehen und solange die Starken auf die Schwachen vernünftig aufpassen und mit ihrer Fahrweise auch dafür sorgen, dass keine Sachzwänge dazu kommen, wird man kein Tempolimit einführen müssen.

@Hase

da ist aber ein gewaltiger Unteschied.

Unser Henrik fordert 120 weil er so gut (oder wahrscheinlich besser schlecht) damit umgehen kann und das beste er fordert das für alle.
Null Kompromissbereitschaft.

Also wenn das nicht Egoismus in Reinkultur ist dann weiss ich auch nicht mehr.

Warum fordert er wirklich 120?
Das kann ich dir sagen
Damit er rumeiern kann.

Er muss sich dann vermeintlich nimmer um Schnellere kümmern und kann tun und lassen was er will solange er 120 nicht überschreitet.

Mit einem Wort er muss nicht mehr denken.
Klare Ansage war ja die 2. Aussage.
Mit ATL 120 gibt er sich ja noch nicht zufrieden.
Verstärkte Kontrollen und strengste Strafen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


1. Was interressiert Dich mein Geldbeutel und dessen inhalt? Scharf drauf?
2. Wer sagt, daß ich zahlen muß?
3. Informiere Dich zuerst, bevor Du Lügen in die Welt setzt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Wie sieht der entsprechende Text für 220 Kmh aus? Das würde ja dann unter Umständen auf Dich zutreffen.

Sicherlich abweichend von dem oben zitierten, aber das ist ja gerade des Pudels Kern, bei einem Unfall mit einem beteiligtem >130km/h wird jeder Fall individuell vom Gericht bewertet. Dann sind wir wieder bei der Geschichte mit den Gutachtern & Anwälten.😉

Da kann man sich aber immer noch einen Kopf drum machen, wenn es mal soweit sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Er ist nicht mehr oder weniger egoistisch als jemand der für sich unbegrenzte Freiheit und Abenteuer auf der Autobahn einfordert.

Selbstverständlich ist er "mehr egoistisch". Allein schon aus dem Grund, weil niemand so töricht ist, "für sich unbegrenzte Freiheit und Abenteuer auf der Autobahn" zu fordern.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!
Nein, er verbleibt nur in der Mithaftung aus der Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung) ohne Verschulden.

Wie könnte er sonst - wenn er schuldhaft gehandelt hätte - strafrechtlich nicht wegen unerlaubter Handlung belangt werden?

Geht es um privatrechtliche Ansprüche gibt es praktisch keinen Unterschied. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du jemandem die Vorfahrt nimmst, oder aus o.g. Zusammenhang für die Sache grade stehen musst. Wird jemand schwer verletzt, hat z.B. Vermögensschäden, kann nicht mehr arbeiten usw... bist du mit Schuld und musst dafür "haften" bzw. bezahlen!

Ob Du dazu noch für eine Ordnungswidrigkeit o.ä. belangt werden kannst ist eine andere Frage. Hast Du z.B. das Stopschild übersehen ist das auch keine Straftat, da gibts noch eine Geldbuße dazu.

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