Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Warum fordert er wirklich 120?
Das kann ich dir sagen
Damit er rumeiern kann.

Er muss sich dann vermeintlich nimmer um Schnellere kümmern und kann tun und lassen was er will solange er 120 nicht überschreitet.

Ich halte das für einen genauso legitimen Grund, wie Deinen: Du willst halt nicht rumeiern sondern rumras... tschuldigung ...flitzen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Geht es um privatrechtliche Ansprüche gibt es praktisch keinen Unterschied. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du jemandem die Vorfahrt nimmst, oder aus o.g. Zusammenhang für die Sache grade stehen musst. Wird jemand schwer verletzt, hat z.B. Vermögensschäden, kann nicht mehr arbeiten usw... bist du mit Schuld und musst dafür "haften" bzw. bezahlen!

Wenn der Entlastungsbeweis zu führen ist und nicht geführt werden kann, haftet bzw. zahlt der HP-Versicherer aus o.g. Zusammenhang aus der

verschuldensunabhängigen Gefährdunsghaftung

für Fremdschäden.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Ob Du dazu noch für eine Ordnungswidrigkeit o.ä. belangt werden kannst ist eine andere Frage. Hast Du z.B. das Stopschild übersehen ist das auch keine Straftat, da gibts noch eine Geldbuße dazu.

Für das Überschreiten der AB-Richtgeschwindigkeit gibt es keine.

Nur im Falle eines Unfalles kann es zur Teilschuld führen, wenn nachgewiesen wird, daß der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Warum fordert er wirklich 120?
Das kann ich dir sagen
Damit er rumeiern kann.

Er muss sich dann vermeintlich nimmer um Schnellere kümmern und kann tun und lassen was er will solange er 120 nicht überschreitet.

Ich halte das für einen genauso legitimen Grund, wie Deinen: Du willst halt nicht rumeiern sondern rumras... tschuldigung ...flitzen. 😉

Eigentlich will ich nicht unnötig aufgehalten werden genauso wie ich auch keinen unnötig aufhalten will.

Andererseits wenn ich sehe das durch mich wer unnötig lange warten muss (zB Rechtsfahrer läuft auf LKW auf oder wartet schon sehr lange) wechsle ich auch mal wenn relativ langsam nach rechts oder wenn ich schnell bin auch nach links. (und da wird niemand behindert)

Eben miteinander.
Und das können mehr als man denkt.

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Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Nur im Falle eines Unfalles kann es zur Teilschuld führen, wenn nachgewiesen wird, daß der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen wäre.

Das wird nicht nachgewiesen, sondern unterstellt, wenn eine V>Richtgeschwindigkeit feststeht.. Der Gegenbeweis ist u.U. zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Geht es um privatrechtliche Ansprüche gibt es praktisch keinen Unterschied. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du jemandem die Vorfahrt nimmst, oder aus o.g. Zusammenhang für die Sache grade stehen musst. Wird jemand schwer verletzt, hat z.B. Vermögensschäden, kann nicht mehr arbeiten usw... bist du mit Schuld und musst dafür "haften" bzw. bezahlen!
Wenn der Entlastungsbeweis zu führen ist und nicht geführt werden kann, haftet bzw. zahlt der HP-Versicherer aus o.g. Zusammenhang aus der verschuldensunabhängigen Gefährdunsghaftung für Fremdschäden.

Das weiss ich nicht. Das hiesse aber auch nur: es gibt in Deinem persönlichen Vertrag mit Versicherung eine Klausel die diesen Fall gesondert abdeckt. U.u. sogar mit gesetzlicher Grundlage, wenn Du Dich da besser auskennst. Zahlen wird eine HP-Versicherung die Fremdschäden immer, dafür ist sie ja da. Mit dem privatrechtlichen Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat weil Dir die anteilige "Schuld" zugesprochen wurde, hat das nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Ob Du dazu noch für eine Ordnungswidrigkeit o.ä. belangt werden kannst ist eine andere Frage. Hast Du z.B. das Stopschild übersehen ist das auch keine Straftat, da gibts noch eine Geldbuße dazu.
Für das Überschreiten der AB-Richtgeschwindigkeit gibt es keine.

Das ist auch schon der einzige Unterschied. Am Stopschild muss man halten, sieht Dich die Polizei wenn Du es nicht machst gibt's ein Bußgeld. Richtgeschwindigkeit darf man überschreiten.

Oder stimmt. Genau so war das. Der Beweis ist schwierig zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



...
Dein Egosimus ist kaum noch zu überbieten.
Gratuliere zum ersten Platz.
Das finde ich eigentlich nicht! Er ist nicht mehr oder weniger egoistisch als jemand der für sich unbegrenzte Freiheit und Abenteuer auf der Autobahn einfordert. Völlig nachvollziehbar, dass sich alte, kranke, unsichere Autofahrer oder Anfänger auch mal unwohl fühlen, wenn andere viel schneller fahren. Sie haben genau das gleiche Recht auf Ihre Freiheit, und die Schnelleren schränken sie ein. Man darf seine Meinung äußern und die demokratischen Prozesse sorgen dafür, dass die Freiheiten und Einschränkungen vernünftig abgewogen werden. Viele sind's ja nicht die das so sehen und solange die Starken auf die Schwachen vernünftig aufpassen und mit ihrer Fahrweise auch dafür sorgen, dass keine Sachzwänge dazu kommen, wird man kein Tempolimit einführen müssen.

Sorry,raser1000 !

Ich nehme gern Rücksicht und verhalte mich Jedem VT,so weit wie es in meiner Macht steht ,Vernünftig !
Guck dir Bitte mal das Fettgedruckte an !
Was soll man einfordern ? Unbegrenzte Freiheit,ok aber das Schnellfahren ,bzw, wie immer betitelt: Rasen muss ich auf Freier Strecke nicht einforden, sondern das ist mein Recht und Legetim, solange ich mich Verantwortungsvoll verhalte !
Wenn ich,Bsp.w. 70 bin und Angst habe, Unsicher im Strassenverkehr , kann ich nicht von anderen VTs verlangen, das sie wegen mir 100 auf freier Strecke fahren.
Also Bitte, die Kirche im Dorf lassen
mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Das weiss ich nicht.

Das ist erkennbar.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Das hiesse aber auch nur: es gibt in Deinem persönlichen Vertrag mit Versicherung eine Klausel die diesen Fall gesondert abdeckt. U.u. sogar mit gesetzlicher Grundlage, wenn Du Dich da besser auskennst. Mit dem privatrechtlichen Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat weil Dir die anteilige "Schuld" zugesprochen wurde, hat das nichts zu tun.

🙄

Eine Delikthaftung (=Verschuldenshaftung) kommt nicht zum Tragen, sondern nur die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einer Mithaftung aufgrund dieser verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung wird im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit grds. ausgegangen (in welcher Höhe (0-x), entscheidet der Richter), es sei denn, der Entlastungsbeweis wird erbracht.

Das Zusprechen von Schuld erfordert einen Verschuldensnachweis. Und dieser lässt sich, im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, wegen

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Richtgeschwindigkeit darf man überschreiten.

=> deswegen handelt man auch nicht schuldhaft, wenn man es tut.

nicht führen.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Warum fordert er wirklich 120?
Das kann ich dir sagen
Damit er rumeiern kann.

Er muss sich dann vermeintlich nimmer um Schnellere kümmern und kann tun und lassen was er will solange er 120 nicht überschreitet.

Ich halte das für einen genauso legitimen Grund, wie Deinen: Du willst halt nicht rumeiern sondern rumras... tschuldigung ...flitzen. 😉

Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. 😉

Es hindert einen niemand, ohne aTL auf der Bahn mit 80 seine Kreise zu ziehen. Aber es werden im Gegenzug viele gehindert schneller zu fahren, wenn man ein aTL einführt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Ich halte das für einen genauso legitimen Grund, wie Deinen: Du willst halt nicht rumeiern sondern rumras... tschuldigung ...flitzen. 😉

Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. 😉

Es hindert einen niemand, ohne aTL auf der Bahn mit 80 seine Kreise zu ziehen. Aber es werden im Gegenzug viele gehindert schneller zu fahren, wenn man ein aTL einführt. 😉

Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. 😉

Es hindert einen niemand, ohne aTL auf der Bahn mit 80 seine Kreise zu ziehen. Aber es werden im Gegenzug viele gehindert schneller zu fahren, wenn man ein aTL einführt. 😉

Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉
mfg trixi1262

Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.

Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!

Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉

@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.

Das Fahrzeug muss über eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h verfügen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Eine Delikthaftung (=Verschuldenshaftung) kommt nicht zum Tragen, sondern nur die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einer Mithaftung aufgrund dieser verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung wird im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit grds. ausgegangen (in welcher Höhe (0-x), entscheidet der Richter), es sei denn, der Entlastungsbeweis wird erbracht.

Das wurde ja oben schon geklärt...?!

Zitat:

Das Zusprechen von Schuld erfordert einen Verschuldensnachweis. Und dieser lässt sich, im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, wegen...

Worin liegt der Unterschied in der Konsequenz? Im Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat, gibt es keinen! Man kann Schuld und Haftung umgangssprachlich ohne weiteres synonym verwenden, geht es nicht darum juristische Feinheiten zu unterscheiden, machen das auch die Fachleute.

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. 😉

Es hindert einen niemand, ohne aTL auf der Bahn mit 80 seine Kreise zu ziehen. Aber es werden im Gegenzug viele gehindert schneller zu fahren, wenn man ein aTL einführt. 😉

Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉
mfg trixi1262

Falsch, wurde ja aber schon gesagt.

Wobei ich mir sicher bin, die Polizei kann Maßnahmen durchführen, wenn man ohne Grund zu langsam fährt, wobei ich glaube man mindestens die erlaubte Geschwindigkeit um die hälfte unterschreiten muss, wenn ideale Bedingungen herrschen.

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