Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
hier kann es weitergeführt werden--> Klick
Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Also, aus meiner Sicht der Dinge, würde ich jetzt mal behaupten, ob nun mit irgendeiner Gesetzänderung,oder nicht !
Wenn die Rennleitung, Jemandem wegen zu schnellen Fahrens erst mal rausholt und die 2 Freundlichen dann noch der Meinung sind, das dies noch in Zusammenhang mit akuter Verkehrsgefährdung geschah, dann hat man schlechte Karten, da dies dann als Straftatbestand ausgelegt werden kann.
Dann ist die Rennleitung berechtigt,den Fahrer fetszusetzten,ggf.den Lappen einzuziehen.
Ob der "Rennfahrer dann 20 Anwälte sich leisten und ins Rennen schicken kann , sei mal dahingestellt.
Erst mal heisst es Laufen !
Und was das Taxi angeht auf der Ab !
Dessen Fahrer muss dann wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank haben, wenn er mitten auf der AB, jemanden abholen tut, Parkplatz wäre was anderes !
Da muss kein Gestz geändert werden, oder sonst was !
Siehe nochmals § 315 und dessen Auslegungsmöglichkeiten
Also Link von gestern !
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Also, aus meiner Sicht der Dinge, würde ich jetzt mal behaupten, ob nun mit irgendeiner Gesetzänderung,oder nicht !
Wenn die Rennleitung, Jemandem wegen zu schnellen Fahrens erst mal rausholt und die 2 Freundlichen dann noch der Meinung sind, das dies noch in Zusammenhang mit akuter Verkehrsgefährdung geschah, dann hat man schlechte Karten, da dies dann als Straftatbestand ausgelegt werden kann.
Dann ist die Rennleitung berechtigt,den Fahrer fetszusetzten,ggf.den Lappen einzuziehen.
Ob der "Rennfahrer dann 20 Anwälte sich leisten und ins Rennen schicken kann , sei mal dahingestellt.
Erst mal heisst es Laufen !
Und was das Taxi angeht auf der Ab !
Dessen Fahrer muss dann wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank haben, wenn er mitten auf der AB, jemanden abholen tut, Parkplatz wäre was anderes !
Da muss kein Gestz geändert werden, oder sonst was !
Siehe nochmals § 315 und dessen Auslegungsmöglichkeiten
Also Link von gestern !
mfg trixi1262
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß Du Dich gerade Niveautechnisch den anderen näherst.
1. ...2 Freundlichen dann noch der Meinung sind...:
Dann ist das deren Meinung und hat keinerlei Verwertbarkeit. Ich weiß ja nicht, von welchem Bananenstaat ihr gerade redet. Aber mit Sicherheit nicht über die BRD.
2. ...Dann ist die Rennleitung berechtigt,den Fahrer fetszusetzten,ggf.den Lappen einzuziehen....:
Das nennen wir besser einen feuchten Traum. Die Polizei stellt fest. Kommt es zu irgendeiner weiteren Aktion, ist zumindest die StA, meist jedoch der Richter hierfür verantwortlich.
3. Seit wann hält die Polizei einen Schnellfahrer auf dem Standstreifen an. Wäre mal was ganz neues. Stichwort Eigensicherung
Was polizei darf und was nicht steht hier schön detailiert:
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/festnahme.html
Ist einiges zu lesen für uns sprachlich unbegabten 🙂
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Was polizei darf und was nicht steht hier schön detailiert:http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/festnahme.html
Ist einiges zu lesen für uns sprachlich unbegabten 🙂
HTC
Und für welches Bundesland? Denn Polizeirecht ist Landesrecht...
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Scheint wohl in Deutschland allgemeingültig zu sein. Es wird sicherlich die eine oder andere kleine Änderung bzw Ergänzung geben, aber in Großem und Ganzen....
Für mich sah die Seite nach Hessischer Polizei aus, aber in Bayern kenn ichs nicht viel anders.
Hier nochmal der Wiki Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
HTC
Was wird hier jetzt eigentlich soviel über Polizei und Kontrollen geredet? Die Kontrollen die ich persönlich in 20 jahren Führerschein (Auto+Motorrad) erlebt habe kann ich locker mit 2 Händen aufzählen, es waren gerade Mal sechs an der Zahl. Wobei ich einmal "aufgefallen" bin durch rechtswidriges linksabiegen in der Stadt und einmla durch Überholen mit dem Motorrad im Überholverbot.😮😁
Bei allen Kontrollen gab es höfliche Beamte (es kommt eben auch wesentlich auf den eigenen Ton an). Verarschen läßt sich niemand gerne, Beamte schon gar nicht.
Und es ist ganz schlecht getrunkenen Alkohol zu leugnen.😉
Ich erhielt bei keiner der Kontrollen eine Verwarnung oder Strafe, auch wenn es Gründe gegeben hätte dies zu tun.
Also gefühlt sind wir auf jeden Fall weit weg vom Polizeistaat.
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Was wird hier jetzt eigentlich soviel über Polizei und Kontrollen geredet? Die Kontrollen die ich persönlich in 20 jahren Führerschein (Auto+Motorrad) erlebt habe kann ich locker mit 2 Händen aufzählen, es waren gerade Mal sechs an der Zahl. Wobei ich einmal "aufgefallen" bin durch rechtswidriges linksabiegen in der Stadt und einmla durch Überholen mit dem Motorrad im Überholverbot.😮😁
Bei allen Kontrollen gab es höfliche Beamte (es kommt eben auch wesentlich auf den eigenen Ton an). Verarschen läßt sich niemand gerne, Beamte schon gar nicht.
Und es ist ganz schlecht getrunkenen Alkohol zu leugnen.😉Ich erhielt bei keiner der Kontrollen eine Verwarnung oder Strafe, auch wenn es Gründe gegeben hätte dies zu tun.
Also gefühlt sind wir auf jeden Fall weit weg vom Polizeistaat.
Deine Erfahrung kann ich nur bestätigen. Die Herren bzw Damen waren immer nett und freundlich, allerdings war ich das auch immer...
Hier gig es ja nur um die Möglichkeiten, nicht um die tatsächliche Realität. Kann mir aber gut vorstellen, daß die Nettigkeit schnell alle ist, wenn man ihnen blöd kommt...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Was wird hier jetzt eigentlich soviel über Polizei und Kontrollen geredet? Die Kontrollen die ich persönlich in 20 jahren Führerschein (Auto+Motorrad) erlebt habe kann ich locker mit 2 Händen aufzählen, es waren gerade Mal sechs an der Zahl. Wobei ich einmal "aufgefallen" bin durch rechtswidriges linksabiegen in der Stadt und einmla durch Überholen mit dem Motorrad im Überholverbot.😮😁
Bei allen Kontrollen gab es höfliche Beamte (es kommt eben auch wesentlich auf den eigenen Ton an). Verarschen läßt sich niemand gerne, Beamte schon gar nicht.
Und es ist ganz schlecht getrunkenen Alkohol zu leugnen.😉Ich erhielt bei keiner der Kontrollen eine Verwarnung oder Strafe, auch wenn es Gründe gegeben hätte dies zu tun.
Also gefühlt sind wir auf jeden Fall weit weg vom Polizeistaat.
Die Diskussion beruht auf dem Punkt von krebsandi, daß man bei Temposünden (er nannte >50KM7H) den Wagen vor Ort beschlagnahmen solle.
Ich selbst hatte sage und schreibe zwei Kontrollen. Einmal war ich zu schnell. Einmal hatte ich als Beifahrer keinen Gurt an. Beide Male wurde ich zur Kasse gebeten, aber freundlich behandelt. Bei der Gurtkontrolle hatte ich weder einen FS noch einen Perso dabei. Beides brauchte ich ja auch nicht. Man hätte mich nun auf die Wache schleifen können und loslegen, aber man verzichtete.
Ich behandle grundsätzlich jeden Polizisten freundlich, denn wenn man sich vor Augen führt, daß die Jungs und Mädels "Ihren *rsch riskieren, damit der meine sicher ist" kann man schon etwas Freundlichkeit aufbringen.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
... "Ihren *rsch riskieren, damit der meine sicher ist" ...
Nach reiflichem Abwägen der Für und Wider bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Formulierung dem elaborierten Code zuzurechnen ist.
😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nach reiflichem Abwägen der Für und Wider bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Formulierung dem elaborierten Code zuzurechnen ist.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
... "Ihren *rsch riskieren, damit der meine sicher ist" ...😁
😁
Er wurde dramaturgisch angepasst. 😉
Edit:
Nebenbei wurde der Begriff "*rsch" bereits in der Weltliteratur verwendet. Ich möchte hier nur auf Goethe's Götz von Berlichingen verweisen und daraus Zitieren: "Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsch lecken"
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
😁Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nach reiflichem Abwägen der Für und Wider bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Formulierung dem elaborierten Code zuzurechnen ist.
😁
Er wurde dramaturgisch angepasst. 😉
Edit:
Nebenbei wurde der Begriff "*rsch" bereits in der Weltliteratur verwendet. Ich möchte hier nur auf Goethe's Götz von Berlichingen verweisen und daraus Zitieren: "Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsch lecken"
Oder:
Trost gibt Dir in allen Dingen,
Ritter Götz von Berlichingen !😁
Damit hier noch mehr mitreden können: http://www.woller-gti.de/Gifs/latein.htm 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Damit hier noch mehr mitreden können: http://www.woller-gti.de/Gifs/latain.htm
Bevor sie es noch weitere 15 Mal editieren, es heißt Latein und nicht Latain.
Das Niveau ist auf dem Tiefpunkt hier ..
edit. Oh, sie haben es zwischenzeitlich selbst herausgefunden? Kompliment, hat aber ein wenig gedauert.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Das Niveau ist auf dem Tiefpunkt hier ..
Si tacuisses, philosophus mansisses! 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Das Niveau ist auf dem Tiefpunkt hier ..
Si tacuisses, philosophus mansisses! 😁😁
Barbarus hic ergo sum,quia non intellegor ulli 😰🙁