Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

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guru:
komm doch mal wieder runter.

Und lies dir dein Urteil durch. Da gehts um den Richtervorbehalt.
Und daß er nicht umgangen wurde. Wäre er umgangen worden, dann hätte die Blutprobe im Strafverfahren unter Umständen (ganz so wie in USA ist es hier nicht - Beweiserhebung vs. Beweisverwertung) nicht verwendet werden können.
Im Verwaltungsverfahren kann sowas eigentlich immer verwendet werden. Die sind da nicht heikel.

Und exakt so wie in deinem Link bschrieben könnte man ein Auto beschlagnahmen... 😁

Hier was zum Lesen zum Richtervorbehalt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html

Das Bundesverfassungsgericht hat sich soweit ich weiß noch nicht abschließend geäußert, da z. B. hier die Beschwerdeführer nicht auf das Grundgesetz abgezielt haben...

Zitat:

Ob der in der Blutentnahme liegende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschwerdeführer Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt, ist vorliegend nicht zu prüfen, da Gegenstand der Verfassungsbeschwerden nicht die Anordnung der Blutentnahme, sondern die jeweilige strafgerichtliche Verurteilung ist.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110224_2bvr159610.html

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Also ich weiß ja nicht, ob Dir schon klar ist, daß bei einer Blutentnahme im ml Bereich Deine körperliche Unversehrtheit erhalten bleibt und dies derart auch gerichtlich gewürdigt wurde.

AG Cottbus 221 Js 19295/08

es gibt aber anderslautende zweitinstanzliche entscheidungen.

Es gibt so0gar eine höchstrichterliche Entscheidung aus dem Jahre 2007

http://www.fhr.nrw.de/.../...halt_bei_der_Entnahme_einer_Blutprobe.pdf

Und noch eines aus 2011, dessen verhandlung vor dem BVG abgelehnt wurde
http://www.rechtsindex.de/.../...gen-verstosses-gegen-richtervorbehalt

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


guru:
komm doch mal wieder runter.

Und lies dir dein Urteil durch. Da gehts um den Richtervorbehalt.
Und daß er nicht umgangen wurde. Wäre er umgangen worden, dann hätte die Blutprobe im Strafverfahren unter Umständen (ganz so wie in USA ist es hier nicht - Beweiserhebung vs. Beweisverwertung) nicht verwendet werden können.
Im Verwaltungsverfahren kann sowas eigentlich immer verwendet werden. Die sind da nicht heikel.

Und genau hier irrst Du. vgl. meinen letzten Post

Edit:
Und genau das heiße ich auch nicht gut. Der richterliche Vorbehalt muß meines Erachtens immer beachtet werden. Das BVG sah es in 2011 jedoch anders.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@guru:
die freie Persönlichkeitsentfaltung kennst du aber das Recht auf körperliche Unversertheit kennst du nicht? 🙄

Es ist eine Grundrechtsverletzung.

Also ich weiß ja nicht, ob Dir schon klar ist, daß bei einer Blutentnahme im ml Bereich Deine körperliche Unversehrtheit erhalten bleibt und dies derart auch gerichtlich gewürdigt wurde.

AG Cottbus 221 Js 19295/08

Also das hier ist ein Einzelentscheid eines Gerichts, keine Allgemeingültige Entscheidung und erst recht kein Gesetz! Siehe Gewaltenteilung:

Judicative ist nicht gleich Legislative

Betreffend Diskussionskultur:

Zu einer Diskussion gehört es aber auch, daß man alle mit Respekt behandelt, die Argumente anhört und gegenargumentiert. Auf etwaige Fehler sollte man hindeuten und gleich mit passender Begründung untermauern.

Vollpfosten und sämtliche anderen Ausdrücke zeugen nur von schlechter Erziehung und mangelnder Intelligenz, steigern aber nicht den Wahrheitsgehalt der Inhalte.

Die DDR hatte auch Gewaltenteilung allerdings wurden diese von gleichdenkenden Politakteuren verwaltet, was den Sinn einer Gewaltenteilung entgegensprach.

HTC

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und genau hier irrst Du. vgl. meinen letzten Post

Edit:
Und genau das heiße ich auch nicht gut. Der richterliche Vorbehalt muß meines Erachtens immer beachtet werden. Das BVG sah es in 2011 jedoch anders.

Der Richter interessiert einfach nicht wenns um 03:00 Uhr keinen Richter gibt der erreichbar ist, weils keine Richterbereitschaft gibt in dem Landkreis, dann wirst du auf Anweisung des Polizeibeamten gezapft.

Unter Umständen wenn das allgemein bekannt ist muß der Polizist noch nichtmal "so tun als ob" er versucht telefonisch nen Richter zu erreichen sondern sagt - "eh keiner da: ozapft wird".

Das ist keine Umgehung des Richtervorbehalts.

Und genauso könnte um 03:00 Uhr ein Polizeibeamter dein Auto beschlagnahmen und das dann um 08:00 Uhr von nem Richter bestätigen lassen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von HTC



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Also ich weiß ja nicht, ob Dir schon klar ist, daß bei einer Blutentnahme im ml Bereich Deine körperliche Unversehrtheit erhalten bleibt und dies derart auch gerichtlich gewürdigt wurde.

AG Cottbus 221 Js 19295/08

Also das hier ist ein Einzelentscheid eines Gerichts, keine Allgemeingültige Entscheidung und erst recht kein Gesetz! Siehe Gewaltenteilung:

Judicative ist nicht gleich Legislative

Betreffend Diskussionskultur:

Zu einer Diskussion gehört es aber auch, daß man alle mit Respekt behandelt, die Argumente anhört und gegenargumentiert. Auf etwaige Fehler sollte man hindeuten und gleich mit passender Begründung untermauern.

Vollpfosten und sämtliche anderen Ausdrücke zeugen nur von schlechter Erziehung und mangelnder Intelligenz, steigern aber nicht den Wahrheitsgehalt der Inhalte.

Die DDR hatte auch Gewaltenteilung allerdings wurden diese von gleichdenkenden Politakteuren verwaltet, was den Sinn einer Gewaltenteilung entgegensprach.

HTC

Urteil:

Na dann rate doch mal, warum ich zwei BVG-Entscheidungen nachgeschoben habe...

Diskussionskultur:
Wenn denn valide Argumente kämen, die nicht gegen die Gesetze von Deutschland verstießen, wenn denn Argumente statt feuchter Träume die Diskussion bereicherten, könnte man diese auch entsprechend würdigen.

Zum Thema Kommunikation. Vielleicht weißt Du es ja noch nicht. Es gibt einen Elaborierten und einen restringierten Sprachcode. Wähle ich ersteren, verstehen mich hier nur sehr wenige. Denn dieser Sprachcode beinhaltet komplexe Satzstrukturen. Da die hiesige Mehrheit jedoch auf dem Niveau des restringierten Sprachcodes verharrt oder, was noch schlimmer ist, zu den 13% der funktionalen Analphabeten gehört, erübrigt sich eine Diskussion im Niveau des elaborierten Sprachcodes, da der Empfänger das gesendete nicht interpretieren kann und damit auch die Aussagen aus den Worten nicht zu extrahieren weiß.

Nebenbei: Ich erwarte von einem ehem. Bürger der DDR nicht, daß dieser bereits in der Schule das GG als Thema hatte. Von einem Westdeutschen jedoch schon.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Und genauso könnte um 03:00 Uhr ein Polizeibeamter dein Auto beschlagnahmen und das dann um 08:00 Uhr von nem Richter bestätigen lassen. 😉

nein, nur sicherstellen. und ggf. die konsequenzen aus einer dienstaufsichtsbeschwerde tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und genau hier irrst Du. vgl. meinen letzten Post

Edit:
Und genau das heiße ich auch nicht gut. Der richterliche Vorbehalt muß meines Erachtens immer beachtet werden. Das BVG sah es in 2011 jedoch anders.

Der Richter interessiert einfach nicht wenns um 03:00 Uhr keinen Richter gibt der erreichbar ist, weils keine Richterbereitschaft gibt in dem Landkreis, dann wirst du auf Anweisung des Polizeibeamten gezapft.
Unter Umständen wenn das allgemein bekannt ist muß der Polizist noch nichtmal "so tun als ob" er versucht telefonisch nen Richter zu erreichen sondern sagt - "eh keiner da: ozapft wird".
Das ist keine Umgehung des Richtervorbehalts.

Und genauso könnte um 03:00 Uhr ein Polizeibeamter dein Auto beschlagnahmen und das dann um 08:00 Uhr von nem Richter bestätigen lassen. 😉

1. Bei mir herrscht noch immer 0 Promille am Steuer

2. Mich zapft kein Polizeibeamter ohne Richterlichen Beschluß an. Dafür habe ich Anwälte. Und da beschließt der Polizist eigenständig nicht mal, sich den Schuh zuzuknöpfen.

3. Das Gleiche gilt übrigens auch für eine Beschlagnahme eines Vehikels.

Wie war noch gleich das Thema dieses Freds hier ? 😕😮

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Der Richter interessiert einfach nicht wenns um 03:00 Uhr keinen Richter gibt der erreichbar ist, weils keine Richterbereitschaft gibt in dem Landkreis, dann wirst du auf Anweisung des Polizeibeamten gezapft.
Unter Umständen wenn das allgemein bekannt ist muß der Polizist noch nichtmal "so tun als ob" er versucht telefonisch nen Richter zu erreichen sondern sagt - "eh keiner da: ozapft wird".
Das ist keine Umgehung des Richtervorbehalts.

Und genauso könnte um 03:00 Uhr ein Polizeibeamter dein Auto beschlagnahmen und das dann um 08:00 Uhr von nem Richter bestätigen lassen. 😉

1. Bei mir herrscht noch immer 0 Promille am Steuer
2. Mich zapft kein Polizeibeamter ohne Richterlichen Beschluß an. Dafür habe ich Anwälte. Und da beschließt der Polizist eigenständig nicht mal, sich den Schuh zuzuknöpfen.
3. Das Gleiche gilt übrigens auch für eine Beschlagnahme eines Vehikels.

Ich dachte du willst nicht über "Feuchte Träume" reden🙂

HTC

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wie war noch gleich das Thema dieses Freds hier ? 😕😮

Also bei den meisten "Ich habe keine Ahnung, aber davon sehr viel"... 😉

Aber das Thema ist garnicht so weit von dem Thema aTL entfernt. Denn es beschäftigt sich mit Möglichkeiten der Strafverfolgung bei einem aTL. Im weitesten Sinne...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wie war noch gleich das Thema dieses Freds hier ? 😕😮

Wie drücke ich mich als pickel aus?

oder

Wia sog ichs an Preißn?

HTC

0,0 ist die einzige Alternative von mir aus auch 0,2.
Zeigt der Alkomat >0,5 behält die Rennleitung einfach den FS.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


0,0 ist die einzige Alternative von mir aus auch 0,2.
Zeigt der Alkomat >0,5 behält die Rennleitung einfach den FS.

und weiter?

als ob damit die FE erlischt... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


0,0 ist die einzige Alternative von mir aus auch 0,2.
Zeigt der Alkomat >0,5 behält die Rennleitung einfach den FS.

Noch mehr feuchte Träume? 😁

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