Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
hier kann es weitergeführt werden--> Klick
Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Etwas spät und nur ganz schnell am Rande auch von mir für den Warteschlangenkämpfer dodo32 zur Bestätigung:Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Das war ein interner Joke... 😉
Es war tatsächlich ein kleines Scherzle...😉.
Wegen einer Warteschlange wirst Du Dich nicht mit mir prügeln müssen. Das sehe ich eher britisch höflich leidend und würde mich nie vordrängeln. So agiere ich auch im Straßenverkehr. Falsch, versuche ich zu agieren...😉.
Les ich ja jetzt erst 😁 Alles klar, 008 😎😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Morgens um Halb zwei auf der A6 von Mannheim Richtung Kaiserslautern. Fast Menschenseele auf der Bahn. Fernlicht, vielleicht 160 drauf. Ich komme an die Kuppe, in deren Tal Grünstadt ist. Und dort war auch eine Baustelle. An der Kuppe dorthin erst 120 dann 100 wegen der Baustelle. Man muß dazu sagen, daß die Strecke da schnurgerade ist. Also habe ich den Gang rausgenommen und hab ihn ausrollen lassen. Die zwei vom Providateam hinter mir (unerkannt). Als ich so bei 132kmh war und vielleicht 1km der 5 in die Talsenke absolviert hatte, setzten die sich vor mich. Ich habe weiter ausrollen lassen. Warum auch immer. vermutlich war es den Herren zu schnell und die Schicht noch lang. Ergebnis. Im Schnitt 31km/h zu schnell. Aber vermutlich passte ihnen die Frage nicht, wen ich bei dieser Art des Fahrens denn au?er den kreuzenden Regenwürmern gefährden könne...Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
also bei 140 in der 120iger Zone habe ich noch nie zahlen müssen.
und wenn da mal so ein nettes Fahrzeug am Fahrbahnrand stand war ich von den Vordermännern auch schon gewarnt. (Bremslichter)
Wenn man zu schnell ist - und hier deutlich - sollte man die Strafe wie ein Mann wegstecken und Ruhe ist. Oder bist Du etwa unfreiwillig zu schnell gefahren? Und warum sollten sie Dich nicht anhalten, wenn es eh keine anderen fahrzeuge gab?
Wäre ja noch schöner wenn man jetzt schon feilschen könnte 😁😁. Ich finde es immer köstlich wenn Leute die zu schnell gefahren sind fadenscheinige Argumente hervorbringen um ihre Übertretung zu rechtfertigen.😛
Die prinzipielle Beachtung von lokalen TLs ist eine wesentliche Grundlage des Prinzip der freien Fahrt in D. Sie weist darauf hin daß auch Gefahrenstellen, die es in diesem Limits gibt und nicht immer selbst erkannt werden können, ernst genommen werden. Werden noch nicht Mal diese Ernst genommen, braucht niemand anzunehmen daß ohne Limit Gefahrenstellen aus freien Stücken und eigenverantwortlich behandelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Und wenn ich gewählt werden würde, würde ich als zweites baldmöglichst demonstrativ zurücktreten! Bei solchen Wählern ... ! 😁
Vorher mußt du aber noch ein Gesetz einbringen das deine Altersbezüge regelt.Du kannst ja schließlich nicht auf dem Niveau von Normalos dahindümpeln.....😁
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Wenn man zu schnell ist - und hier deutlich - sollte man die Strafe wie ein Mann wegstecken und Ruhe ist. Oder bist Du etwa unfreiwillig zu schnell gefahren? Und warum sollten sie Dich nicht anhalten, wenn es eh keine anderen fahrzeuge gab?Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Morgens um Halb zwei auf der A6 von Mannheim Richtung Kaiserslautern. Fast Menschenseele auf der Bahn. Fernlicht, vielleicht 160 drauf. Ich komme an die Kuppe, in deren Tal Grünstadt ist. Und dort war auch eine Baustelle. An der Kuppe dorthin erst 120 dann 100 wegen der Baustelle. Man muß dazu sagen, daß die Strecke da schnurgerade ist. Also habe ich den Gang rausgenommen und hab ihn ausrollen lassen. Die zwei vom Providateam hinter mir (unerkannt). Als ich so bei 132kmh war und vielleicht 1km der 5 in die Talsenke absolviert hatte, setzten die sich vor mich. Ich habe weiter ausrollen lassen. Warum auch immer. vermutlich war es den Herren zu schnell und die Schicht noch lang. Ergebnis. Im Schnitt 31km/h zu schnell. Aber vermutlich passte ihnen die Frage nicht, wen ich bei dieser Art des Fahrens denn au?er den kreuzenden Regenwürmern gefährden könne...
Wäre ja noch schöner wenn man jetzt schon feilschen könnte 😁😁. Ich finde es immer köstlich wenn Leute die zu schnell gefahren sind fadenscheinige Argumente hervorbringen um ihre Übertretung zu rechtfertigen.😛Die prinzipielle Beachtung von lokalen TLs ist eine wesentliche Grundlage des Prinzip der freien Fahrt in D. Sie weist darauf hin daß auch Gefahrenstellen, die es in diesem Limits gibt und nicht immer selbst erkannt werden können, ernst genommen werden. Werden noch nicht Mal diese Ernst genommen, braucht niemand anzunehmen daß ohne Limit Gefahrenstellen aus freien Stücken und eigenverantwortlich behandelt werden.
Ich glaub, Du verwechselt hier gerade was. Es war eine Antwort auf folgendes:
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
also bei 140 in der 120iger Zone habe ich noch nie zahlen müssen.
und wenn da mal so ein nettes Fahrzeug am Fahrbahnrand stand war ich von den Vordermännern auch schon gewarnt. (Bremslichter)
Mit dem Inhalt, daß man sich nicht darauf verlassen sollte, von den Bremslichtern eines Vordermanns gewarnt zu werden. Jammern brauchte ich auch damals nicht. Die Strafzahlung betrug etwa eine halbe Stunde Arbeit (bemessen am Stundensatz). Gefahren bin ich in dieser Zeit sehr kommod mit der Bahn 1st Class. Ansonsten habe ich Taxis gerufen und die Kosten von der Steuer abgesetzt. Im Endeffekt bin ich kostentechnisch ziemlich Pari rausgelaufen. Und ich würde an dieser Stelle auch heute dementsprechend fahren. Aber da hier im Thread momentan nur Wolf24 die Stelle kennt, ist Dein Ausflug in die Moralecke obsolet und lustig zugleich.
Nebenbei können sich die Polizisten (deren Job ich nicht machen wollte und die meinen Respekt haben) auf den Kopf stellen, aber deren Video schaue ich mir nicht an. Auch zur Sache lasse ich mich nicht ein. Kommt so ein Schrieb von der StA, geht dieses ohne weitere Beachtung umgehend zum Anwalt. Soll der sich damit herum schlagen...
Zudem kann ich selbstständig denken und Risiken selbst abschätzen. Ich brauche dafür weder irgendwelche Gesetze noch sonstwas. Ich weiß ja, daß dies hier so mancher nicht hinbekommt und regeln braucht, die er stupide beachten kann...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Vorher mußt du aber noch ein Gesetz einbringen das deine Altersbezüge regelt.Du kannst ja schließlich nicht auf dem Niveau von Normalos dahindümpeln.....😁Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Und wenn ich gewählt werden würde, würde ich als zweites baldmöglichst demonstrativ zurücktreten! Bei solchen Wählern ... ! 😁
... das wollte ich ja als erstes veranlassen. War nur am Zweifeln, ob ich anstatt dessen lieber was für die Verkehrsicherheit getan hätte und ein aTL-Gesetz mit unlimitierter Kanzlerbower durchgepowert hätte! Weil ich schließlich die Welt erretten muss. Ich dachte da an 125 km/h -
pro PKW Rad. Für die Biker braucht es eh keines, die ridern ohnehin for oder to the hell. 😁
Beschlagnahme Fahrzeug durch Polizei wäre doch ganz einfach, genau wie bei anderen Grundrechtsverletzungen wie einer Blutentnahme. 😁
1. versuchen Richter zu erreichen
2a. keiner erreichbar - Gefahr im Verzug
2b. erreichbar - Richter brummelt in sein Abendessen - ja ok beschlagnahmt mal
3a. Beschlagnahme aufgrund von Gefahr im Verzug - Wiederholungsgefahr... nachträgliches ok vom Richter am nächsten Tag.
3b. Beschlagnahme aufgrund Richterentscheidung.
Fertig.
OT:
prüfungsfreie Neuerteilung nach 15 Jahren:
Das ist nicht ganz so einfach mit einfach hingehen.
Klasse B gibts zwar meistens ohne Prüfung/Fahrprobe, aber einige Bundesländer schauen bei anderen Klassen genauer hin und Bayern meist sogar bei Klasse B.
Und nein, es gibt in Bayern keine behördliche Anweisung. Das sind alles Einzelfallentscheidungen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Beschlagnahme Fahrzeug durch Polizei wäre doch ganz einfach, genau wie bei anderen Grundrechtsverletzungen wie einer Blutentnahme. 😁1. versuchen Richter zu erreichen
2a. keiner erreichbar - Gefahr im Verzug
2b. erreichbar - Richter brummelt in sein Abendessen - ja ok beschlagnahmt mal
3a. Beschlagnahme aufgrund von Gefahr im Verzug - Wiederholungsgefahr... nachträgliches ok vom Richter am nächsten Tag.
3b. Beschlagnahme aufgrund Richterentscheidung.
Seit wann mußt Du Dir Blut von dem durch die Polizei bestellten Arzt abnehmen lassen? Öfter mal was neues. Du hast auch hier die freie Ärztewahl.Selbst bei Der Bundeswehr hattest du seit jeher die freue Arztwahl.
Außerdem finde ich Super, wie Du Juristische Begriffe ohne jegliche Kenntnis derer in den Raum wirfst. Zeigt schon einiges an Deinem Diskussionsstil. Fundiert ist was Anderes. Seit wann ist eine Blutentnahme zur Beweismittelsicherung durch einen selbst gewählten Arzt eine Grundrechtsverletzung?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
OT:
prüfungsfreie Neuerteilung nach 15 Jahren:
Das ist nicht ganz so einfach mit einfach hingehen.
Klasse B gibts zwar meistens ohne Prüfung/Fahrprobe, aber einige Bundesländer schauen bei anderen Klassen genauer hin und Bayern meist sogar bei Klasse B.
Und nein, es gibt in Bayern keine behördliche Anweisung. Das sind alles Einzelfallentscheidungen... 😉
deswegen beantragt man ja auch zuerst nur B und alle anderen klassen erst dann, wenn B erteilt ist. in bayern gibt es eine weisung vom bayrischen verkehrsministerium - ab 10 führerscheinlosen jahren werden
im regelfallprüfungen verlangt. 😉
@Krizzz: bei mir weiss man das nie so genau. 😁
@Wolf: wenn du gewählt werden würdest - max. ein halbes jahr und du würdest entweder zurücktreten, lebensgefährlich verunfallen oder ebenfalls zum verbrecher mutieren. 🙂
@guru:
die freie Persönlichkeitsentfaltung kennst du aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit kennst du nicht? 🙄
Es ist eine Grundrechtsverletzung.
@turbo:
jein, es gibt keine wirkliche solche Anweisung. 😉
bzw. man schreibt als Einzelfallprüfung.
Wers weiß, der kann der "Tatsache" daß man 15 Jahre nicht gefahren ist damit entgegenwirken, daß man z. B. Mofa gefahren ist oder viel Fahrrad.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Seit wann mußt Du Dir Blut von dem durch die Polizei bestellten Arzt abnehmen lassen? Öfter mal was neues. Du hast auch hier die freie Ärztewahl.Selbst bei Der Bundeswehr hattest du seit jeher die freue Arztwahl.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Beschlagnahme Fahrzeug durch Polizei wäre doch ganz einfach, genau wie bei anderen Grundrechtsverletzungen wie einer Blutentnahme. 😁1. versuchen Richter zu erreichen
2a. keiner erreichbar - Gefahr im Verzug
2b. erreichbar - Richter brummelt in sein Abendessen - ja ok beschlagnahmt mal
3a. Beschlagnahme aufgrund von Gefahr im Verzug - Wiederholungsgefahr... nachträgliches ok vom Richter am nächsten Tag.
3b. Beschlagnahme aufgrund Richterentscheidung.Außerdem finde ich Super, wie Du Juristische Begriffe ohne jegliche Kenntnis derer in den Raum wirfst. Zeigt schon einiges an Deinem Diskussionsstil. Fundiert ist was Anderes. Seit wann ist eine Blutentnahme zur Beweismittelsicherung durch einen selbst gewählten Arzt eine Grundrechtsverletzung?
Blutabnahme ohne die Einwilligung des Betroffenen ist Körperverletzung und verstößt gegen das Grundgesetz. Angeordnete Blutuntersuchung muß folge geleistet werden. Der Arzt welcher das Blut entnimmt, kann man selbst wählen, das Labor zur Auswertung nicht!
Beim Bund hast du folgende Rechte:
HTC
PS: Reiß dich mal zusammen und versuche mal eine Diskussion zu führen ohne gleich ALLE als Volldeppen hinzustellen und dich als absolute Institution!
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@guru:
die freie Persönlichkeitsentfaltung kennst du aber das Recht auf körperliche Unversertheit kennst du nicht? 🙄Es ist eine Grundrechtsverletzung.
Also ich weiß ja nicht, ob Dir schon klar ist, daß bei einer Blutentnahme im ml Bereich Deine körperliche Unversehrtheit erhalten bleibt und dies derart auch gerichtlich gewürdigt wurde.
AG Cottbus 221 Js 19295/08
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wers weiß, der kann der "Tatsache" daß man 15 Jahre nicht gefahren ist damit entgegenwirken, daß man z. B. Mofa gefahren ist oder viel Fahrrad.
jepp - im einzelfall klappt das sogar. 🙂
Zitat:
jein, es gibt keine wirkliche solche Anweisung. 😉
bzw. man schreibt als Einzelfallprüfung.
ja und nein - eine solche anweisung gibt es dennoch. obwohl - du schreibst ja selber - jein. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Also ich weiß ja nicht, ob Dir schon klar ist, daß bei einer Blutentnahme im ml Bereich Deine körperliche Unversehrtheit erhalten bleibt und dies derart auch gerichtlich gewürdigt wurde.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@guru:
die freie Persönlichkeitsentfaltung kennst du aber das Recht auf körperliche Unversertheit kennst du nicht? 🙄Es ist eine Grundrechtsverletzung.
AG Cottbus 221 Js 19295/08
es gibt aber anderslautende zweitinstanzliche entscheidungen.
Zitat:
Original geschrieben von HTC
PS: Reiß dich mal zusammen und versuche mal eine Diskussion zu führen ohne gleich ALLE als Volldeppen hinzustellen und dich als absolute Institution!
Das tue ich doch. Hast du bisher gesehen, daß ich z.B. Wolf24 oder Cohni als Volldepp darstelle? Nein? Eben. Sie sind keine. Sie wissen, worüber sie schreiben. Dies kan man hier vom Gros jedoch nicht behaupten. Und Falsches wird gebrandtmarkt.
Wenn hier Deutsche, die nicht in der DDR aufwuchsen posten, daß man die Gewaltenteilung doch aufheben solle, dann grenzt das an das Vollpfostentum. Insbesondere wenn man sie auf den Fehler aufmerksam macht und trotzdem weiterhin auf der gleichen Schiene geritten wird. Und damit meine ich jetzt nicht archduchess mit dem Beitrag von heute. Jeder wird von mir so behandelt wie er es wünscht. Was ist nun Dein Wunsch? Fachlich mit Ahnung oder Vollpfosten?
Näheres zum Thema Blutprobe: www.rechtslexikon-online.de/Blutprobe.html