Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chief Joseph
Jetzt wird schon wieder an meiner Fahreignung gezweifelt 🙄🙄! Ich glaub es nicht!Aber ist mir jetzt auch egal. Ich bin jedenfalls nicht so bescheuert und fasel ständig von der "20 Sekunden-Regel", um meine Überholgeschwindigkeit zu rechtfertigen, sondern passe diese einfach an.
So wie es sich gehört. Was interessiert mich die 20-Sekunden Regel 😕? Praxisgemäß fahren und gut ist.
richtig, den Strassenverkehr kann man zwar zu Tode regeln, nur in der Praxis kann man einfach nicht alles umsetzen 😉
Ich hab mich schon des öfteren gegen die STVO gesetzt um etwas zu verhindern.
Wie z.B. das man das Bankett nicht befahren darf, hätt ich mich da dran gehalten wäre ich drauf gegengen. So ging es sich aber aus, das 3 Fahrzeuge nebeneinander auf ner Landstrasse Platz hatten
"Rücksicht bedeutet bei dir stets die Rücksicht der Anderen auf dich als eine Art Einbahnstraße. "
Ja...sagt genau der Richtige 🙄🙄!
Ich bin jetzt mal kurz off; und beschäftige mich mit wichtigeren Dingen als mit Oberlehrern zu diskutieren.
Getroffene Hunde und so...
Nun gut, fassen wir also kurz zusammen:
Solange man sich an die StVO hält, ist die Wahl der eigenen Geschwindigkeit freigestellt und andere Verkehrsteilnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass die Geschwindigkeit ihrem persönlichen Gusto angepasst wird.
Weiterhin gestattet die Missachtung der StVO durch einen Verkehrsteilnehmer nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer daraufhin die StVO ebenfalls missachten und den Missachter eventuell sogar vorsätzlich in Gefahr bringen...
Schuld ist und bleibt derjenige, der den Mittelspurschleicher vorsätzlich geschnitten hat. Das werden euch spätestens Staatsanwalt und Richter erklären 😉
PS:
Denn einen "selbst Schuld"-Paragraphen kennt unser Rechtssystem (Gott sei Dank) nicht...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Solange man sich an die StVO hält, ist die Wahl der eigenen Geschwindigkeit freigestellt
Und genau hier ist Dein falscher Ansatz. Du vergisst hier §1 Abs. 2 STVO. Jeder um Dich herum hat den Anspruch und das RECHT, daß du ihn nicht unnötig lange behinderst oder belästigst. Steht auch in der STVO.
Du kannst nicht ein Paragraph/Absatz/... herauspicken, weil es gerade in Deine Argumentationskette reinpasst.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Schuld ist und bleibt derjenige, der den Mittelspurschleicher vorsätzlich geschnitten hat. Das werden euch spätestens Staatsanwalt und Richter erklären
Und genau damit begibst Du Dich auf so ein Glatteis, daß Du ganz schnell auf die Fr***e fliegen kannst.
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und schon sind wir wieder bei der gleichen Diskussion wie vor 50 Seiten.Merkst Du, dass hier Rücksicht immer die Rücksicht der anderen ist?
Es ist nicht unverschämt, wenn nicht alle sofort den Anker werfen, nur weil Du die Spur wechseln willst.
Der Grundsatz ist noch immer, dass der Spurwechsler sein Verhalten nach dem Verkehr auf der "neuen" Spur zu richten hat und nicht umgekehrt.
Und der gilt nun mal für alle Spuren und alle Geschwindigkeiten gleichermaßen.
Das ist doch genau die Rücksichtslosigkeit, die hier den langsameren VT immer vorgeworfen wird:
"Die können alle Geschwindigkeiten nicht einschätzen und sind zu dumm und faul, die Spur richtig zu wechseln." Tatsächlich sind sie aber genau in der Situation, in der Du Dich jetzt befunden hast und jetzt feststellen musst, dass das u.U. eine blöde Lage ist.Wenn jemand platzmachen will, dann ist es nett und OK. Aber wenn nicht, dann eben nicht.
Dann hast Du eben zu warten, bis die Spur frei ist.
...
Da hast Du völlig Recht.
In der Tat hab ich auch gerade den Eindruck, dass ich gerade in einem Paralleluniversum des A-TL-Fred gelandet bin, oder die Protagonisten hier heute ihren "Gegenteil-Tag" haben 😉 😁
@chief: jetzt mal ehrlich:
Natürlich nerven solche "Linksspurschatten", die nicht aus den Strümpfen kommen. Aber rein rechtlich gibts da nun mal nur zwei Möglichkeiten:
Entweder, Du lässt ihn vorbei ggf. sogar indem Du selber bremst, oder Du sorgst, sofern vor Dir genug Platz ist, dafür, dass Du beim Ausscheren seinen Sicherheitsabstand nicht tangierst und durch zügige Beschleunigung ihn nicht weiter behinderst.
Alternativ kann man eben den Blinker setzen und auf eine postive Geste des "Reinlassens" hoffen, aber ein ZWANG zum Reinlassen besteht nun mal nicht, Blinker hin oder her.
Und solange sich der Überholende auch an die Vorgabe mit der ausreichenden Vdiff hält, sollte das Problem doch auch in kurzer Zeit gelöst sein. Wenn nicht, muss man ihm schlechterdings vorwerfen, dass er regelkonformer Weise hinter Dir hätte einscheren müssen, wenn er schon nicht überholen wollte, oder - sofern da voll ist - doch zumindest Deinem Ansinnen der Fairness geschuldet hätte stattgeben sollen.
Dann ist er zwar ein A...h, aber er hat immer noch nicht wirklich "falsch" gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Es geht nicht darum, dass man das machen kann, sondern darum ob man das machen muss. Und Letzteres kann man mit einem ganz klaren "Nein" beantworten...Der Mann neben dir kann vom Gas gehen und dich reinlassen. Er muss es aber nicht. Du hast darauf keinen Anspruch und insbesondere kein Recht diesen vermeintlichen Anspruch selbst irgendwie durchzusetzen...
Joo und wenn du schon so gesetzestreu bist, dann muss ich dich wohl darauf aufmerksam machen, daß DU RECHTS BLEIBEN MUSST UND NICHT DIE SPUR WECHSELN DARF, WENN DORT EINER ANKOMMT und Du durch deinen Spurwechsel eine Gefährdung hervorrufst. AUCH EINE HÖHERE GESCHWINDIGKEIT dieses Fahrers gibt dir kein Recht einfach rauszufahren! Und in Verbindung mit der Generalklausel des §§ 1 StVO darfst du auch nicht rausfahren, wenn Du ihn behinderst!
Sowenig wie du als wartepflichtiger an einer Vorfahrt-Achten Straße rausfahren darfst, weil der Vorfahrsberechtigte mit 70 statt mit 50 langdüst! Ganz davon abgesehen, daß dir schon aus Eigensicherungsgründen endlich mal ein Licht aufgehen sollte!
Und da hat nämlich der Honda schon Recht, wenn er, auch wenn in seiner eher typisch deftigen Art, dich dran erinnert, daß du nichts davon hast, wenn auf deinem Grabstein dann stehen würde:"Er glaubte im Recht zu sein!" 😎
Ich empfehle Dir mal wieder, falls du lesen kannst, die Lektüre der StVO, § 5:
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) ...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schalloder Leuchtzeichen angekündigt werden. ....
..."
P.S. Im schwäbischen sagt man zu Leuten, die ähnlich wie du daherreden: G'scheitle und im Internet verleiht man diesen den Darwin Award! 😁
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Joo und wenn du schon so gesetzestreu bist, dann muss ich dich wohl darauf aufmerksam machen, daß DU RECHTS BLEIBEN MUSST UND NICHT DIE SPUR WECHSELN DARF, WENN DORT EINER ANKOMMT und Du durch deinen Spurwechsel eine Gefährdung hervorrufst. AUCH EINE HÖHERE GESCHWINDIGKEIT dieses Fahrers gibt dir kein Recht einfach rauszufahren! Und in Verbindung mit der Generalklausel des §§ 1 StVO darfst du auch nicht rausfahren, wenn Du ihn behinderst!Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Es geht nicht darum, dass man das machen kann, sondern darum ob man das machen muss. Und Letzteres kann man mit einem ganz klaren "Nein" beantworten...Der Mann neben dir kann vom Gas gehen und dich reinlassen. Er muss es aber nicht. Du hast darauf keinen Anspruch und insbesondere kein Recht diesen vermeintlichen Anspruch selbst irgendwie durchzusetzen...
...
Ich glaube, im aktuellen Fall bist Du da der gleichen Ansicht wie Misterx. Er hat eigentlich nichts anderes behauptet, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Du hast bereits heute zu warten, wenn ich 120 fahre und mich an die StVO halte 😉
WENN du dich an die StVO hältst! Ich habe aber den Eindruck, daß deine Interpretation der StVO nichts, aber auch gar nichts mit der StVO zu tun hat, denn wenn du in der vom Chief beschriebenen Situation dich an die StVO halten würdest, hättest weder DU noch der Chief oder sonstwer ein Problem!
Deiner solipsistischen Denkweise fehlt eine Betrachtung, die über deine Nasenspitze hinausgeht!
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Ich glaube, im aktuellen Fall bist Du da der gleichen Ansicht wie Misterx. Er hat eigentlich nichts anderes behauptet, wenn ich das richtig verstanden habe.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Joo und wenn du schon so gesetzestreu bist, dann muss ich dich wohl darauf aufmerksam machen, daß DU RECHTS BLEIBEN MUSST UND NICHT DIE SPUR WECHSELN DARF, WENN DORT EINER ANKOMMT und Du durch deinen Spurwechsel eine Gefährdung hervorrufst. AUCH EINE HÖHERE GESCHWINDIGKEIT dieses Fahrers gibt dir kein Recht einfach rauszufahren! Und in Verbindung mit der Generalklausel des §§ 1 StVO darfst du auch nicht rausfahren, wenn Du ihn behinderst!
...
So wie ich den MisterX verstanden habe, bzw. das was er schreibt ausdrückt, dann nimmt er zwar Rechte für sich in Anspruch ist aber wirkich nicht in der Lage, diese Rechte im Kontext mit seinen Pflichten zu sehen!
Er fordert Rücksicht, aber was sich hinter ihm tut, ist ihm egal, weil er ja glaubt im REcht zu sein! Ich habe ihm lediglich seine kurzsichtige, eindimensionale Sicht zuückgegeben. Wo bitte ist, das was er sagt und das was ich sage, dasselbe?
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
So wie ich den MisterX verstanden habe, bzw. das was er schreibt ausdrückt, dann nimmt er zwar Rechte für sich in Anspruch ist aber wirkich nicht in der Lage, diese Rechte im Kontext mit seinen Pflichten zu sehen!Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Ich glaube, im aktuellen Fall bist Du da der gleichen Ansicht wie Misterx. Er hat eigentlich nichts anderes behauptet, wenn ich das richtig verstanden habe.
Er fordert Rücksicht, aber was sich hinter ihm tut, ist ihm egal, weil er ja glaubt im REcht zu sein! Ich habe ihm lediglich seine kurzsichtige, eindimensionale Sicht zuückgegeben. Wo bitte ist, das was er sagt und das was ich sage, dasselbe?
Hab gerade noch mal die letzten 5 Seiten vor den 3 aktuelleren Seiten gelesen. Da liegt glaub ich mein Missverständnis.
Der Chief hat 2 Seiten vorher bemängelt, dass er - nach einer Limitierung rechts neben einem 120-Fahrer eingekeilt - von diesem nicht nach links gelassen wurde.
Da stimmt euer beider Statement, dass man beim Ausscheren nun mal erst den Verkehr auf der "neuen" Spur abwarten muss.
Nur in diesem singulären Kontext der letzten 2 Seiten hatte ich euer beider Aussagen zunächst verstanden und da stoßen sie in dieselbe Richtung.
Die Overtüre, auf die Du Dich beziehst (ich vermute mal das mit dem 120-Fahren) hab ich erst jetzt nachgelesen. In dem Kontext siehts dann wieder etwas anders aus.
Die ganze Diskussion hat sich doch daran entzündet, dass der Chief, als er sich plötzlich in der Situation des "Langsamfahrers, der herausziehen will", befunden hat, gefordert hat, dass der Verkehr links von ihm platzmachen soll, damit er rüber kann.
Und da sind wir uns doch einig, dass das so nicht stimmt. Wenn die "Linksfahrer" fordern, dass der Wechsler den rückwärtigen Verkehr zu beachten hat und ggf. warten muss, dann gilt das auch für den Chief, wenn er sich mal auf die rechte Spur verirrt. 😁
Das haben MisterX und alle anderen (außer dem Chief) so gesehen.
Ich kommentier hier jetzt nichts mehr zu dem Fall 😠!
Ihr wart nicht dabei, also könnt ihr die Situation nicht beurteilen. Ihr könnt weder sagen, dass der Mittelspurfahrer angemessen überholt hat. Das hat er nämlich nicht getan!
Noch könnt ihr mir mangelnde Fahreignung unterstellen, was manche hier wohl beabsichtigen.
Und deswegen schweig ich jetzt zu dem Vorfall.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Joo und wenn du schon so gesetzestreu bist, dann muss ich dich wohl darauf aufmerksam machen, daß DU RECHTS BLEIBEN MUSST UND NICHT DIE SPUR WECHSELN DARF, WENN DORT EINER ANKOMMT und Du durch deinen Spurwechsel eine Gefährdung hervorrufst. AUCH EINE HÖHERE GESCHWINDIGKEIT dieses Fahrers gibt dir kein Recht einfach rauszufahren! Und in Verbindung mit der Generalklausel des §§ 1 StVO darfst du auch nicht rausfahren, wenn Du ihn behinderst!Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Es geht nicht darum, dass man das machen kann, sondern darum ob man das machen muss. Und Letzteres kann man mit einem ganz klaren "Nein" beantworten...Der Mann neben dir kann vom Gas gehen und dich reinlassen. Er muss es aber nicht. Du hast darauf keinen Anspruch und insbesondere kein Recht diesen vermeintlichen Anspruch selbst irgendwie durchzusetzen...
Sowenig wie du als wartepflichtiger an einer Vorfahrt-Achten Straße rausfahren darfst, weil der Vorfahrsberechtigte mit 70 statt mit 50 langdüst! Ganz davon abgesehen, daß dir schon aus Eigensicherungsgründen endlich mal ein Licht aufgehen sollte!
Und da hat nämlich der Honda schon Recht, wenn er, auch wenn in seiner eher typisch deftigen Art, dich dran erinnert, daß du nichts davon hast, wenn auf deinem Grabstein dann stehen würde:"Er glaubte im Recht zu sein!" 😎
Ich empfehle Dir mal wieder, falls du lesen kannst, die Lektüre der StVO, § 5:
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) ...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schalloder Leuchtzeichen angekündigt werden. ....
..."P.S. Im schwäbischen sagt man zu Leuten, die ähnlich wie du daherreden: G'scheitle und im Internet verleiht man diesen den Darwin Award! 😁
Hallo, Allerseits
@wolf24 !
Hierzu hättest du für alle Diskutierenden VTs ,eine Lupe mitliefern sollen !😉
Und was den Laser betrifft, egal elcher Art, hat aus meiner Sicht im Strassenverkehr nichts zu suchen.
Es sei denn ,er ist im Fahrzeug eingebaut, Zwecks Sicherheitssysteme!
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Interessant, man darf also nur Ueberholen wenn die Verkehrlage klar ist. Das ist ja hoechstens beim ersten Wagen (den ich ueberholen will) nach dem Ansetzen zum Ueberholen der Fall (den hab ich ja lange im Visier und vor mir gehabt). Die anderen welche ich nun zusaetzlich ueberholen will (im gleichen Vorgang) kenne ich ja noch nicht (waren ja u.U. verdeckt durch den Wagen vor mir) - dann wird die Lage aber maechtig
unklar! Damit ist Ueberholen wohl von nur einem Wagen am Stueck zulaessig.
Wenn ein Ueberholer sieht dass einer der anderen Wagen auf der rechten Fahrbahn auf einmal blinkt (und vielleicht auch Ueberholen will) ist die Verkehrslage ebenfalls unklar und sein weiteres Ueberholen nicht mehr zulaessig.
Blinken vor dem Ausscheren zum Ueberholen reicht also schon aus um eine Gefaehrdung des Verkehrs auszuschliessen, denn fuer andere die bereits in der linken Spur fahren wird ein von ihnen u.U. angestrebter Ueberholvorgang durch diese "unklare Verkehrlage" verboten (sie werden also ihren eigenen Vorgang sowieso abbrechen).
Der Trick ist dass die "unklare Verkehrslage" VOR "dem Ausscheren" im Ablauf des Textes dieser Ordnung erfolgt. Damit gilt sie vorerst.
Zitat:
Original geschrieben von j_smith
Interessant, man darf also nur Ueberholen wenn die Verkehrlage klar ist. Das ist ja hoechstens beim ersten Wagen (den ich ueberholen will) nach dem Ansetzen zum Ueberholen der Fall (den hab ich ja lange im Visier und vor mir gehabt). Die anderen welche ich nun zusaetzlich ueberholen will (im gleichen Vorgang) kenne ich ja noch nicht (waren ja u.U. verdeckt durch den Wagen vor mir) - dann wird die Lage aber maechtig unklar! Damit ist Ueberholen wohl von nur einem Wagen am Stueck zulaessig.Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Wenn ein Ueberholer sieht dass einer der anderen Wagen auf der rechten Fahrbahn auf einmal blinkt (und vielleicht auch Ueberholen will) ist die Verkehrslage ebenfalls unklar und sein weiteres Ueberholen nicht mehr zulaessig.
Blinken vor dem Ausscheren zum Ueberholen reicht also schon aus um eine Gefaehrdung des Verkehrs auszuschliessen, denn fuer andere die bereits in der linken Spur fahren wird ein von ihnen u.U. angestrebter Ueberholvorgang durch diese Verkehrlage unklar gemacht (sie werden also ihren eigenen Vorgang sowieso abbrechen).
Der Trick ist dass die "unklare Verkehrslage" VOR "dem Ausscheren" im Ablauf des Textes dieser Ordnung erfolgt. Damit gilt sie vorerst.
Dös war richtig schön argumentiert!
Und tatsächlich ist der "Trick" "VOR dem Ausscheren" zu blinken, um so ne unklare Situation zu schaffen, spätestens dann nicht korrekt, wenn eben zu genau diesem Zweck geblinkt wird! Denn dadurch verstoße ich gegen den Sinn der §§ 1 und 5 StVO, weil ich nicht zum Zwecke des klaren Signal setzens blinke, sondern um mir damit Rechte, nämlich Ausscheren zu dürfen, verschaffen!
D'accord? 😁