Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Ein Kühlschrank reflektiert durch seine glatten Flächen Licht, aber ein Fußgänger (egal, warum auch immer der auf der Autobahn rumläuft) ist da Matsch. Natürlich passiert das nicht oft und wenn er keine Schutzweste trägt ist er selbst Schuld ...Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Sagen wirs mal so, natürlich kannst du im Dunklen ohne Fernlicht in 100m Entfernung nicht sehen, ob es sich um einen Kühlschrank oder um eine Waschmaschine handelt. Aber sehen, dass du Bremsen musst, kannst du dennoch.Nachts auf der Landstraße passieren übrigens die meisten tödlichen Unfälle, wahrscheinlich weil alle so gut sehen ...
Ja, da gebe ich dir Recht. Hängt vermutlich damit zusammen, dass ich auf der Autobahn nicht mit Fußgängern rechne.
Und sorry, das Argument Fußgänger möchte ich im Zusammenhang mit TL nicht lesen.
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Und sorry, das Argument Fußgänger möchte ich im Zusammenhang mit TL nicht lesen.
Na dann hoffe ich, dass ich dir damit nicht das Wochenende verdorben habe.
@Stefan Payne :
Mit dem Artikel, den du da verfasst hast, muss ich dir schon recht geben, aber es war definitiv kein unerklärlicher Grund sondern ein schwarzer Mercedes.
Ob er tatsächlich den Sicherheitsabstand unterschritten hat, kann ich nicht beurteilen, aber ein Zeuge kann dies auch aus 150 m Entfernung.
Wenn einer mit über 200 km/h auf ein langsameres Fahrzeug aufläuft, unterschreitet er in 99 % aller Fälle (Achtung persönliche Einschätzung) den nötigen Sicherheitsabstand (wenn auch nur knapp), weil er zu spät bremst. So wie ich die meisten Schnellfahrer erlebt habe, gehen die nämlich immer davon aus, dass der Vordermann doch noch verschwindet (selbst wenn es garnicht geht) und sie eben nicht bzw. nur wenig verzögern müssen.
Die Vorwürfe lauten nunmal Unfallflucht und gefährliche Straßenverkehrsgefährdung, was laut Zeugenaussagen gegeben sein dürfte. Die fahrlässige Tötung kommt natürlich hinzu, beruht aber auf den anderen beiden.
Wenn natürlich die Fahrerin selbst Schuld hat, die Zeugen die Unwahrheit sagen und der Fahrer garnicht am Tatort war (= hinter der Fahrerin des Rio), dann - aber auch nur dann ist er von allen Vorwürfen freizusprechen.
Wurde aber ohnehin schon alles abgehandelt ...
bin dagegen..
ich kann die leute nicht verstehen die dafür sind, lasst doch die die schnell fahren wollen schnell fahren, ihr könnt doch trotzdem langsam fahren, oder fahrt bundesstraße..
Zitat:
Original geschrieben von Litz
..., oder fahrt bundesstraße..
Vorsicht!
Auf bauartlich getrennten Straßen (auch Bundesstraßen) gibt es, sofern nicht anders beschildert, keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit.
🙂
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Hallo
Genauer ausgedrückt:
* außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h
* innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
* auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine so genannte Gelbe Autobahn)
Quelle
Gruß Oli
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Wo Swallow Recht hat, hat er nunmal Recht.😉Zitat:
Original geschrieben von mafra12
Gratuliere, nächste Meisterleistung. Auch unter der Gürtellinie noch feste draufschlagen. Ich erspar dir jetzt deutsche Verbrecher weils ja irgendwie auch vom Thema abweicht.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Wer zwingt dich denn? Vergiss bitte nicht das du hier lediglich "Gast" bist, deshalb solltest du mit solchen schwammigen Äußerungen vorsichtig sein. Du kannst vielmehr froh darüber sein, dass du hier überhaupt umsonst auf die Autobahn darfst. Immerhin zahlen wir(auch Swallow oder Stefan) für dich mit.😉Zitat:
Wenn ich auf deutschen Straßen unterwegs sein muß, so habe ich zumindest das Recht daran interessiert zu sein.
Aber wenn es so ist... Ich hab jetzt das Recht daran interessiert zu sein das Ausländer nur noch gegen eine hohe Gebühr(ab 500€ pro Tag!) auf die dt. Autobahn dürfen. Am besten noch vorher einen 7-Tägigen Lehrgang "Wie verhalte ich mich richtig und wie lerne ich Abstände richtig einzuschätzen." als Pflichtprogramm...
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Achja, du warst ja ein Opirusfahrer...😁 😁Zitat:
Ich fahre ein großes (5 Meter)/schnelles (220 kmh)/starkes (203 PS) Auto und hab kein Problem damit. Aber aufgrund der vielen fundierten und qualifizierten Meinungen der TL- Gegner (danke auch für deine Meldung) habe ich es eingesehen daß die ganze Welt falsch liegt und die Deutschen (die ja generell in allen Bereichen auf der Überholspur sind) das einzig wahre Verkehrskonzept gefunden haben.
Aber eine Sache muss ich noch sagen... Wenn du hier fahren möchtest, hast du dich gefälligst dem dt. Regelwerk(StVO) anzupassen und musst damit leben/rechnen das wir hier auch mit 400km/h an dir vorbeifahren können/dürfen. Wenn dir das nicht passt/gefällt, dann ist das dein eigenes, ganz persönliches Problem.
Ja ist klar, Deutschland den Deutschen. Ich möchte dich im Gegenzug darum bitten, ab sofort mitsamt deinen ganzen Landsmännern auf dem Weg in den Süden die von mit mitfinanzierten österreichischen Straßen zu meiden. Ich lass euch ja auch mit 500 fahren, es handelt sich hier um eine Diskussion und in Diskussionen ist es üblich Meinungen mitzuteilen. Und als Österreicher mit Auslandserfahrung ist es für mich wahrscheinlich leichter das Thema differenzierter zu betrachten.
Um auf deinem Niveau auf das Thema Kellerverliese in Österreich zu antworten. Es gab mal einen österreichischen Vollidioten aus Braunau, der hatte bei uns keine Chance seine verkehrten Ideologien zu verwirklichen. Bei euch ist es ihm dann gelungen. Bei uns reichte es immerhin zum Landkartenmaler.
Und ich bin wohl Gast in eurem Land, und als solcher mit Respekt behandelt zu werden, wäre das mindeste was einem eine gute Erziehung gebietet. Wir nehmen ja auch gerne deutsche Gastarbeiter bei uns auf.
CONTRA TEMPOLIMIT: Weil diejenigen welche (zumindest hier im Forum) dafür sind, sollten sich ihre persöniche "Freiheit" woanders suchen als auf dem Schlachtfeld Straße.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Die Vorwürfe lauten nunmal Unfallflucht und gefährliche Straßenverkehrsgefährdung, was laut Zeugenaussagen gegeben sein dürfte. Die fahrlässige Tötung kommt natürlich hinzu, beruht aber auf den anderen beiden.Wenn natürlich die Fahrerin selbst Schuld hat, die Zeugen die Unwahrheit sagen und der Fahrer garnicht am Tatort war (= hinter der Fahrerin des Rio), dann - aber auch nur dann ist er von allen Vorwürfen freizusprechen.
Unfallflucht setzt aber voraus, dass der Flüchtige am Unfall beteiligt war, was er in dem Fall wohl eindeutig nicht war - es handelte sich schließlich um einen Alleinunfall, der einzig und alleine auf einen Fahrfehler der Fahrerin zurückgeht. Und auch Straßenverkehrsgefährdung liegt bei der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in keinem Fall vor (wird in §315c nicht aufgeführt). Folglich kann das ganze auch nicht als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf gut deutsch: Er hat ihr Fahrzeug nicht berührt, den Unfall also nicht verursacht und ist folglich auch nicht der fahrlässigen Tötung schuldig.
Aber interessant, wie sich hier irgendwas zusammengereimt wird, um ein zweifelhaftes Weltbild aufrecht zu erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Litz
bin dagegen..
ich kann die leute nicht verstehen die dafür sind, lasst doch die die schnell fahren wollen schnell fahren, ihr könnt doch trotzdem langsam fahren, oder fahrt bundesstraße..
Schnellfahrer verbrauchen zuviel Sprit (sofern kein Gasfzg.)- das ist das Problem. Mir wäre es vollkommen egal, wenn wenn "wir" kein Ölproblem hätten - aber wir haben wirklich ein massives Problem - das zeigen die letzte Woche veröffentlichten Zahlen und Daten "aus der Welt der schwarzen Suppe" erneut.
Schon interessant, wie infantil sich diese Gesellschaft anstellt. Wie Kleinkinder, denen man das Spielzeug wegnehmen möchte.
Das Automobilzeitalter in seiner ursprünglichen Ausgestaltung neigt sich nach nicht mal +/-100 Jahren dem Ende.
Zitat:
Original geschrieben von wiefelspütz
Schnellfahrer verbrauchen zuviel Sprit (sofern kein Gasfzg.)- das ist das Problem. Mir wäre es vollkommen egal, wenn wenn "wir" kein Ölproblem hätten - aber wir haben wirklich ein massives Problem - das zeigen die letzte Woche veröffentlichten Zahlen und Daten "aus der Welt der schwarzen Suppe" erneut.
Und Gas ist keine endliche Ressource? Nach welchem Maßstab verbrauchen sie zuviel Sprit oder mit welcher Rechtfertigung willst du Menschen daran hindern, sich am freien Markt Treibstoff zu kaufen, soviel sie möchten? Übrigens denke ich nicht, dass wir bereits jetzt ein Ölproblem haben, bei weiter steigenden Preisen werden mehr und mehr neue Ölvorkommen wirtschaftlich nutzbar. Nebenbei wird sich die Nachfrage mit steigenden Preisen ohnehin abkühlen und die "letzten Tropfen" werden uns länger erhalten bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von wiefelspütz
Schon interessant, wie infantil sich diese Gesellschaft anstellt. Wie Kleinkinder, denen man das Spielzeug wegnehmen möchte.
Ja, ist echt interessant, dass sich die Politik dann auch noch so hinstellt, als seinen alle Bürger Kleinkinder und man müsste sie in jeder Lebenslage bevormunden.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wenn ich diese beiden Passagen (fett) richtig deute, begeht jemand nur Unfallflucht bzw. ist an einem Unfall beteiligt, wenn eine Berührung vorliegt, korrekt?Zitat:
Unfallflucht setzt aber voraus, dass der Flüchtige am Unfall beteiligt war, was er in dem Fall wohl eindeutig nicht war - es handelte sich schließlich um einen Alleinunfall, der einzig und alleine auf einen Fahrfehler der Fahrerin zurückgeht. Und auch Straßenverkehrsgefährdung liegt bei der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in keinem Fall vor (wird in §315c nicht aufgeführt). Folglich kann das ganze auch nicht als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf gut deutsch: Er hat ihr Fahrzeug nicht berührt, den Unfall also nicht verursacht und ist folglich auch nicht der fahrlässigen Tötung schuldig.
Aber interessant, wie sich hier irgendwas zusammengereimt wird, um ein zweifelhaftes Weltbild aufrecht zu erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Südpfälzer
[Wenn ich diese beiden Passagen (fett) richtig deute, begeht jemand nur Unfallflucht bzw. ist an einem Unfall beteiligt, wenn eine Berührung vorliegt, korrekt?
Nein.
§142 StGBZitat:
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Aber es ist nun mal eine sehr phantasievolle Auslegung, dass jemand nur durch die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einen Unfall verursacht hat (dies wäre einzig und alleine bei einem Auffahrunfall oder bei Berührung der Fahrzeuge plausibel). Sonst droht ja in Zukunft 50% der Autofahrer auf unseren Autobahnen eine strafrechtliche Verfolgung, weil sie "zu nah" am Unfallgeschehen waren.
Da liegt doch eben der Knackpunkt: Es ist und bleibt ein Alleinunfall, wenn jemand aus einer unnötigen und absolut irrationalen Überreaktion einen Unfall baut. Und selbst wenn man das so krass auslegen möchte, folgt aus einer Unfallflucht noch keine fahrlässige Tötung.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Unfallflucht setzt aber voraus, dass der Flüchtige am Unfall beteiligt war, was er in dem Fall wohl eindeutig nicht war - es handelte sich schließlich um einen Alleinunfall, der einzig und alleine auf einen Fahrfehler der Fahrerin zurückgeht. Und auch Straßenverkehrsgefährdung liegt bei der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in keinem Fall vor (wird in §315c nicht aufgeführt). Folglich kann das ganze auch nicht als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.Auf gut deutsch: Er hat ihr Fahrzeug nicht berührt, den Unfall also nicht verursacht und ist folglich auch nicht der fahrlässigen Tötung schuldig.
@razor23 :
Zitat:
§142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort :
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Laut Zeugenaussagen war er anwesend und hat den Sicherheitsabstand unterschritten. Das reicht aus um beteiligt zu sein.
Zitat:
]§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs :
(1) 2. b) Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt (bzw. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
RechtsauslegungZitat:
Original geschrieben von razor23
Aber interessant, wie sich hier irgendwas zusammengereimt wird, um ein zweifelhaftes Weltbild aufrecht zu erhalten.
Würde es diese von dir ignorierten Rechtsgrundlagen nicht geben, hätte er niemals angezeigt und verurteilt werden können.
Also verbreite du nicht solchen Blödsinn von wegen man habe keine Schuld, wenn man nirgends angefahren ist ...
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
.....Wer zwingt dich denn? Vergiss bitte nicht das du hier lediglich "Gast" bist, deshalb solltest du mit solchen schwammigen Äußerungen vorsichtig sein. Du kannst vielmehr froh darüber sein, dass du hier überhaupt umsonst auf die Autobahn darfst. Immerhin zahlen wir(auch Swallow oder Stefan) für dich mit.😉
.....
Aber eine Sache muss ich noch sagen... Wenn du hier fahren möchtest, hast du dich gefälligst dem dt. Regelwerk(StVO) anzupassen und musst damit leben/rechnen das wir hier auch mit 400km/h an dir vorbeifahren können/dürfen. Wenn dir das nicht passt/gefällt, dann ist das dein eigenes, ganz persönliches Problem.
...ich lese hier ja schon einige Zeit (von Anfang an) mit - aber so ein Post ist einfach UNTERIRDISCH!!! Allerdings zeigt er sehr deutlich die geistige Herkunft vieler TL Gegner - leider.
Leute mit so einer Einstellung ohne Beschränkung auf eine Autobahn zu lassen ist in meinen Augen grob fahrlässig.
Was mich aber noch viel mehr erschreckt/betroffen macht: es scheinen solche Aussagen Niemanden wirklich zu stören - eher im Gegenteil. Leute - habt Ihr nix aus der Vergangenheit gelernt???
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
Leute - habt Ihr nix aus der Vergangenheit gelernt???
doch, aber unser ironie+sarkasmus-detektor ist nicht kaputt 😉
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nein.Zitat:
Original geschrieben von Südpfälzer
[Wenn ich diese beiden Passagen (fett) richtig deute, begeht jemand nur Unfallflucht bzw. ist an einem Unfall beteiligt, wenn eine Berührung vorliegt, korrekt?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
§142 StGBZitat:
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Aber es ist nun mal eine sehr phantasievolle Auslegung, dass jemand, nur durch die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einen Unfall verursacht hat (dies wäre einzig und alleine bei einem Auffahrunfall oder bei Berührung der Fahrzeuge plausibel). Sonst droht ja in Zukunft 50% der Autofahrer auf unseren Autobahnen eine strafrechtliche Verfolgung, weil sie "zu nah" am Unfallgeschehen waren.
Da liegt doch eben der Knackpunkt: Es ist und bleibt ein Alleinunfall, wenn jemand aus einer unnötigen und absolut irrationalen Überreaktion einen Unfall baut. Und selbst wenn man das so krass auslegen möchte, folgt aus einer Unfallflucht noch keine fahrlässige Tötung.
O.k., danke für die Erklärung.
Aber der Hinweis auf "Alleinunfall" kann in diesem Fall richtig sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Ein einziges mal ist es mir bisher passiert, dass ich einen Überholenden nicht gesehen habe. Dies war auf einer Landstraße direkt nach einer Ortschaft. Innerorts war niemand hinter mir und als ich nach Ortsausgang (lange Rechtskurve) beschleunigte, überholte mich einer aus der Tiefer/ Breiter-Fraktion innerhalb (!) dieser Kurve. Ich weiß bis heute noch nicht, wie er so kurz nach Ortsausgang mit solch einem Geschwindigkeitsüberschuss (ich ca. 90 km/h und noch am beschleunigen, er sicherlich 130 km/h) an mir vorbei fegen konnte. Entweder hatte der Civic mächtige Pferdchen unter der Haube oder der Kamerad hat schon im Ort ordentlich Anlauf genommen.
Diesen Vorfall kann man natürlich nicht direkt mit der Rolf-Geschichte vergleichen, aber ich habe nicht schlecht gestaunt, wie plötzlich ein giftgrünes Wägelchen aus dem "Nichts" neben mir auftauchte. Wäre ich eine etwas wankelmütige Person, könnte ich mir vorstellen, dass der Schreck zu einem Fahrfehler führen kann. Im Unfallbericht stünde dann vermutlich auch irgendetwas "aus unerklärlichen Gründen von der Fahrbahn abgekommen".
Aus dieser Erfahrung heraus kann ich mir zumindest vorstellen, was theoretisch passieren kann, wenn man komplett von einem nachfolgenden Vekehrsteilnehmer überrascht wurde.
P.S.: bevor jemand fragt: ich war alleine im Auto, habe nicht telefoniert oder am Radio gespielt oder war sonstwie abgelenkt