Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin krebsandi,Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Wenn dir einer bei 150 jemand mit 130 vor die Nase zieht und es kracht hast du sicher noch keine Mithaftung.
weil so knapp wie der vor dir rausgezogen sein müsste das es nimmer reicht.
da ist der Rauszieher sicher voll dran.bei 160 bis 180 wird auch noch nicht viel sein.
leider wahrscheinlich doch, nennt sich Gefährdungshaftung aufgrund der v über 130km/h 🙁
Ausser Du kannst nachweisen, dass dieser Unfall auch unter 130km/h unabwendbar war.
Es geht aber nach wie vor um die Haftungs- nicht die Schuldfrage.Gruss TAlFUN
das wiederspricht sich doch.
Man muss mit wesentlich höhererer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen.
Im Falle des 130km/h Fahrers wären das dann mind. 150.
Wie soll man den bitte rechtskonform überholen wenn man im Falle eines Unfalles mithaftet?
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
Ich kann mich nur auf NRW beziehen.Im Jahr 2010 ist in NRW alle 7 Minuten ein Mensch bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. In beinahe jedem vierten Unfall spielte überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. Mehr Fakten sollten nicht notwendig sein, um den Versuch Tempo 30 in Städten zu begründen (jetzt von der Gewerkschaft der Polizei gefordert) Der Verkehrsclub von Deutschland ist ebenfalls für diesen Vorstoß. Quelle: Westdeutsche Zeitung v.18.10.2011.
bitte bitte nicht den VCD zitieren.
die haben von nix eine Ahnung
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
ich halte dies nicht für einen Vorzug. Die Anzahl schwerer Unfälle steht häufig in direktem Zusammenhang mit hohen Geschwindigkeiten.Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Sicher gibt es wichtigeres als limitfreie AB zu verteidigen,aber warum sollten
wir auf diesen Vorzug grundlos verzichten?
Es dürfte für die Insassen keinen signifikanten Unterschied machen, ob man 100 oder 200km/h Aufprallgeschwindigkeit hat, töter als tot gibt's nicht.
Zitat:
Ein kürzlich (ich glaube im ZDF )zu sehender Fernsehbeitrag über deutsche Autobahnen hat gezeigt, das die hohen Geschwindigkeiten einen sehr hohen konstruktiven Aufwand beim Bau verlangen. Niedrige Geschwindigkeiten machen den Autobahnbau wesentlich billiger.
Das gesparte Geld könnte für soziale und gesellschaftliche Zwecke verwendet werden. Möglichkeiten hierzu fallen sicher jedem zuhauf ein.
Du meinst, man sollte statt Autobahnen lieber Landstraßen bauen, damit man die Radwege drumherum spart? Nein danke...
notting
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Wie soll man den bitte rechtskonform überholen wenn man im Falle eines Unfalles mithaftet.
Gute Frage,
allerdings stammt dies nicht von mir, sondern vom BGH 🙄
Sinnvoll ist in meinen Augen auch etwas anderes!
Gruss TAlFUN
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
ich halte dies nicht für einen Vorzug. Die Anzahl schwerer Unfälle steht häufig in direktem Zusammenhang mit hohen Geschwindigkeiten.Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Sicher gibt es wichtigeres als limitfreie AB zu verteidigen,aber warum sollten
wir auf diesen Vorzug grundlos verzichten?
Ein kürzlich (ich glaube im ZDF )zu sehender Fernsehbeitrag über deutsche Autobahnen hat gezeigt, das die hohen Geschwindigkeiten einen sehr hohen konstruktiven Aufwand beim Bau verlangen. Niedrige Geschwindigkeiten machen den Autobahnbau wesentlich billiger.
Das gesparte Geld könnte für soziale und gesellschaftliche Zwecke verwendet werden. Möglichkeiten hierzu fallen sicher jedem zuhauf ein.
Na dann sag mir doch mal wieviele schwere Unfälle auf unlimitierten AB bei
Geschwindigkeiten über 130 passiert sind...sobald auf einer limitfreien Strecke
ein unfall passiert heißt es immer oft es sei ein "hochgeschwindigkeitsunfall"
Nun wir haben in deutschland Autobahnen,die für hohe geschwindigkeiten
ausgelegt sind und die wurden schon gebaut und bezahlt,d.h. das Geld
dafür ist eh schon weg,warum sollten wir diese AB`s also nicht dafür nutzen
dürfen um wenn es die Verkehrslage zuläßt auch mal schnell zu fahren?
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Du bist also der Meinung, dass so ein Beamter zwei Leben führt, also zwei unterschiedliche Interessen in sich vereint.
Wenn er dienstlich unterwegs ist und wenn er privat unterwegs ist.
Das glaube ich kaum!
Kannst du glauben. Ich beobachte das jeden Tag. Das fängt schon zu Fuß an. Der Weg bis zur "Stechuhr" wird im gestreckten Galopp vorgenommen, ist das Kärtchen dann drangehalten, kommt die zweite Persönlichkeit zutage. Ab genau dieser Stelle könnte man dann im Laufen die Schuhe neu besohlen. Nachmittags ist es genau umgekehrt.
Genau so läuft das auch im Auto in der zweigeschossigen Tiefgarage. Da haben sie mich auf dem Weg zum Parkplatz/Stechuhr schon zwischen den Säulen überholt! Jede Sekunde früher "offiziell" bei der Arbeit ist wichtig. Während der Arbeitzeit sieht das dann völlig anders aus. Auch das erlebe ich fast täglich.
Gestern im Aufzug. Im EG eingestiegen, gleichzeitig mit einem "vom Amt". Wir wollten beide ins 3. OG. Der Aufzug hat aber nur einen Knopf zum holen, keine zwei für rauf/runter. Nach dem Einsteigen fuhr er dann erst in die Tiefgarage, weil dort auch jemand gedrückt hatte. Wir wollten aber nach oben. "Mist, falsche Richtung" ist mir entwischt. "Macht nichts, ist doch Arbeitszeit", war die Antwort (das ist wirklich O-Ton).
Zusatz: ich bin keiner vom Amt, gehe dort nur ein und aus. Und es gibt Unterschiede. Ca. 10-20 der gut 1000 dort sind anders gestrickt. Den Prozentsatz kannst du selbst ausrechnen. Ich kenne sie dort beruflich alle, seit zig Jahren.
Immer noch strikt gegen ein aTL. Und gegen Verdummungsversuche durch eine Minderheit.
blödsinn... durch ein ATL wird der bau NIE günstiger werden! AB müssen breit ausgebaut werden..... wir haben ein ATL von 130 trotzdem müssen die AB in top zustand sein! aber eine gute idee hast du da willst du eine richtungsspur auf ein m breite verkürzen oder was!?😁
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Nichts für Ungut, aber unser Uli und der Ein oder Andere will einfach nur Unruhe in den Thread bringen und bekommt evtl. noch eine dicke Hose😠
Sicherlich liege ich auch mal daneben, dafür sind wir aber Alle, Menschen !
Das kann vorkommen, sollte aber nicht die Regel werden .😕
mfg trixi1262
Hier gibts sicher ein paar Leute, die gerne bißchen provozieren möchten.
Der Uli gehört wohl nicht dazu. Er ist stets korrekt und manchmal etwas hölzern, aber durchaus tiefgründig und für Argumente offen.
Das sehe ich so, obwohl ich nicht immer seiner Meinung bin.
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Ich weiß auch nicht ob das erlaubt ist,aber Ich habe bei uns in D auch
schon oft Polizeiwagen gesehen die ohne eingeschaltetem Blaulicht weit über
dem TL gefahren sind.
Auch Polizisten sind Menschen.
In deren Freizeit ohnehin, zumal sie meist wissen, wo ihre Kollegen im Dienst gerade blitzen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
das wiederspricht sich doch.Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin krebsandi,
leider wahrscheinlich doch, nennt sich Gefährdungshaftung aufgrund der v über 130km/h 🙁
Ausser Du kannst nachweisen, dass dieser Unfall auch unter 130km/h unabwendbar war.
Es geht aber nach wie vor um die Haftungs- nicht die Schuldfrage.Gruss TAlFUN
Man muss mit wesentlich höhererer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen.
Im Falle des 130km/h Fahrers wären das dann mind. 150.
Wie soll man den bitte rechtskonform überholen wenn man im Falle eines Unfalles mithaftet?
du sollst aber nicht schneller als 130 fahren, so nach dem motto die übertretung wird nicht empfohlen, machst du es doch kann es eben konsequenzen haben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
blödsinn... durch ein ATL wird der bau NIE günstiger werden! AB müssen breit ausgebaut werden..... wir haben ein ATL von 130 trotzdem müssen die AB in top zustand sein!
Jep,
der Ausbau der AB ist bedingt durch den Schwerlastverkehr, ein aTL bringt da absolut nichts, nada, niente!
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Nur zur Info, auch Accounts die sich haben löschen lassen brauchen zur Neuanmeldung die schriftliche Genehmigung der GL, siehe NUB!
Ich denke derjenige weiss wen ich meine 😠Gruss TAlFUN
ich sehe keinen verstoß gegen die nutzungsbedingungen. schlage jedoch vor diesen vorgang der geschäftsleitunmg vorzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
ich sehe keinen verstoß gegen die nutzungsbedingungen. schlage jedoch vor diesen vorgang der geschäftsleitunmg vorzulegen.Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Nur zur Info, auch Accounts die sich haben löschen lassen brauchen zur Neuanmeldung die schriftliche Genehmigung der GL, siehe NUB!
Ich denke derjenige weiss wen ich meine 😠Gruss TAlFUN
Nicht nötig,
der Account wurde soeben von mir gelöscht!
Sachen gibts 🙄
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Nicht nötig,Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
ich sehe keinen verstoß gegen die nutzungsbedingungen. schlage jedoch vor diesen vorgang der geschäftsleitunmg vorzulegen.
der Account wurde soeben von mir gelöscht!
Sachen gibts 🙄Gruss TAlFUN
das mensche nichts besseres zu tun haben als hier eine diskussion mit geistigen dünpfiff zu beschmutzen😠
da sollte man mal kampagnen starten:🙂 sowas schreiben sie wieder nicht auf die netten plakate rechts neben der fahrban^^
Tipps zur sicheren Autofahrt
Rechtsfahrgebot einhalten
Auch wenn Autobahnen und Schnellstraßen zwei, drei oder gar vier Fahrstreifen haben – es gilt gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 7 Abs. 1 StVO) Folgendes: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat (…) so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.“
In der Praxis bedeutet das, dass auf Freilandstraßen und Autobahnen (auch auf sogenannten Stadtautobahnen!) grundsätzlich der rechte Fahrstreifen zu benützen ist, auch wenn aufgrund von langsameren Fahrzeugen auf dem ersten Fahrstreifen bald wieder ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden muss. Allerdings muss nur dann der erste Fahrstreifen benützt werden, wenn die Sicherheitsabstände nach vorn und hinten eine gewisse Fahrtstrecke auf dem ersten Fahrstreifen zulassen. Das meint der Gesetzgeber mit „zumutbar“. Bei dichterem Verkehrsaufkommen ist aber auch das Nebeneinanderfahren erlaubt. Fahren zwei Kolonnen (ab mindestens drei Fahrzeugen) nebeneinander, darf auch die rechte schneller fahren. Sonst ist das Rechtsüberholen – selbst bei „chronischen Linksfahrern“ – verboten.
Viele „selbst ernannte Sheriffs“ versuchen, den chronischen Mittelstreifenfahrern zu demonstrieren, wo sie fahren müssen, und schneiden nach dem Überholen von der dritten sofort auf den ersten Fahrstreifen. Diese Aktionen sind mit viel Gefahr verbunden, da es durch den raschen Spurwechsel sehr leicht zu einem Übersteuern des Fahrzeuges kommen kann.
Unser Rat: Bitte bleiben Sie rechts! Sie erhöhen damit die Flüssigkeit und Leichtgängigkeit des Verkehrs und sorgen damit für mehr Sicherheit auf den Autobahnen und Schnellstraßen.