Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
hier kann es weitergeführt werden--> Klick
Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
tja das recht ist auslegungssache ...
In Deutschland gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wie der Name sagt ist es eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Allerdings ist die Empfehlung die Richtgeschwindigkeit einzuhalten, ein Aufruf zur Vernunft und wer den nicht befolgt kann im Falle eines Unfalls damit rechnen dass die Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit juristischen Konsequenzen nach sich ziehen kann.Teilschuld möglich
Moin Audihebest,
bitte die Quelle komplett lesen, da geht es um die Mithaftung bei über 130km/h 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin Audihebest,Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
tja das recht ist auslegungssache ...
In Deutschland gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wie der Name sagt ist es eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Allerdings ist die Empfehlung die Richtgeschwindigkeit einzuhalten, ein Aufruf zur Vernunft und wer den nicht befolgt kann im Falle eines Unfalls damit rechnen dass die Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit juristischen Konsequenzen nach sich ziehen kann.Teilschuld möglich
bitte die Quelle komplett lesen, da geht es um die Mithaftung bei über 130km/h 😉Gruss TAlFUN
ist doch schlimm genug^^🙂
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ist doch schlimm genug^^🙂
Ist wahr,
aber eine Mithaftung ist keine Mitschuld, heisst die Versicherung bezahlt, kein Bussgeld, keine Punkte oder? 🙂
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Ist wahr,Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ist doch schlimm genug^^🙂
aber eine Mithaftung ist keine Mitschuld, heisst die Versicherung bezahlt, kein Bussgeld, keine Punkte oder? 🙂Gruss TAlFUN
ich bin kein jurist..... ich hoffe ich werde mal einer😁😁
naja wenn du auf 25% der kosten sitzen bleibst, ich weiss nicht!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Ist wahr,Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ist doch schlimm genug^^🙂
aber eine Mithaftung ist keine Mitschuld, heisst die Versicherung bezahlt, kein Bussgeld, keine Punkte oder? 🙂Gruss TAlFUN
Also d.h:wenn Ich mit über 130 fahre und in einen Unfall verwickelt werde
an dem Ich nicht schuld bin zahlt die gegnerische Versicherung trotzdem
meinen Schaden und Ich bekomme keine Strafe oder Verwarnung...also was
soll dann das ganze Theater wegen der Mithaftung wenn es für mich
persönlich eh keine Konsequenzen hat?
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ich bin kein jurist..... ich hoffe ich werde mal einer😁😁Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Ist wahr,
aber eine Mithaftung ist keine Mitschuld, heisst die Versicherung bezahlt, kein Bussgeld, keine Punkte oder? 🙂Gruss TAlFUN
naja wenn du auf 25% der kosten sitzen bleibst, ich weiss nicht!
aha,das heist also Ich habe 25% meines eigenen schadens zu selbst tragen
wenn Ich mit über 130 schuldlos in einen Unfallverwickelt werde?
...Naja das wird mich trotzdem nicht davon abhalten gelegentlich schnell
zu fahren auch wenn Ich diese Regelung und da gebe Ich dir recht
nicht sonderlich fair finde.
Es gibt mehrere Urteile , die alle eine Mithaftung infolge einer Teilschuld bei hohen Geschwindigkeiten über 130 km/h begründen. Die Richtgeschwindigkeit ist juristisch bereits als eine Art "Geschwindigkeitsbegrenzung" eingeführt.Daran führt kein Weg vorbei.
Ich bin allerdings auch der Meinung , dass die hier häufig vertretene Ansicht, die unbegrenzte Geschwinigkeit auf der Autobahn sei eine der letzten Bastionen der menschlichen Freiheit völlig abwegig ist. Es gibt Wichtigeres zu verteidigen, zumal der Rest der Welt dann in Unfreiheit leben müsste. Ich halte dies für eine sehr eindimensionale Sicht der Dinge.
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
aha,das heist also Ich habe 25% meines eigenen schadens zu selbst tragenZitat:
Original geschrieben von Audithebest
ich bin kein jurist..... ich hoffe ich werde mal einer😁😁
naja wenn du auf 25% der kosten sitzen bleibst, ich weiss nicht!
wenn Ich mit über 130 schuldlos in einen Unfallverwickelt werde?
...Naja das wird mich trotzdem nicht davon abhalten gelegentlich schnell
zu fahren auch wenn Ich diese Regelung und da gebe Ich dir recht
nicht sonderlich fair finde.
so einfach ist das sicher nicht.
Wenn dir einer bei 150 jemand mit 130 vor die Nase zieht und es kracht hast du sicher noch keine Mithaftung.
da ist der Rauszieher sicher voll dran.
Grund:
Viel zu knapp rausgezogen.
bei 160 bis 180 wird auch noch nicht viel sein.
klar bei 220 oder 250 kann es schon zur Teilhaftung kommen.
also immer schön eine Differenzgeschwindigkeit wählen die der Situation angemessen ist dann erspart man sich solche Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
Es gibt mehrere Urteile , die alle eine Mithaftung infolge einer Teilschuld bei hohen Geschwindigkeiten über 130 km/h begründen. Die Richtgeschwindigkeit ist juristisch bereits als eine Art "Geschwindigkeitsbegrenzung" eingeführt.Daran führt kein Weg vorbei.
Ich bin allerdings auch der Meinung , dass die hier häufig vertretene Ansicht, die unbegrenzte Geschwinigkeit auf der Autobahn sei eine der letzten Bastionen der menschlichen Freiheit völlig abwegig ist. Es gibt Wichtigeres zu verteidigen, zumal der Rest der Welt dann in Unfreiheit leben müsste. Ich halte dies für eine sehr eindimensionale Sicht der Dinge.
Sicher gibt es wichtigeres als limitfreie AB zu verteidigen,aber warum sollten
wir auf diesen Vorzug grundlos verzichten?
Ich kann mich nur auf NRW beziehen.Im Jahr 2010 ist in NRW alle 7 Minuten ein Mensch bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. In beinahe jedem vierten Unfall spielte überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. Mehr Fakten sollten nicht notwendig sein, um den Versuch Tempo 30 in Städten zu begründen (jetzt von der Gewerkschaft der Polizei gefordert) Der Verkehrsclub von Deutschland ist ebenfalls für diesen Vorstoß. Quelle: Westdeutsche Zeitung v.18.10.2011.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
so einfach ist das sicher nicht.Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
aha,das heist also Ich habe 25% meines eigenen schadens zu selbst tragen
wenn Ich mit über 130 schuldlos in einen Unfallverwickelt werde?
...Naja das wird mich trotzdem nicht davon abhalten gelegentlich schnell
zu fahren auch wenn Ich diese Regelung und da gebe Ich dir recht
nicht sonderlich fair finde.Wenn dir einer bei 150 jemand mit 130 vor die Nase zieht und es kracht hast du sicher noch keine Mithaftung.
da ist der Rauszieher sicher voll dran.Grund:
Viel zu knapp rausgezogen.bei 160 bis 180 wird auch noch nicht viel sein.
klar bei 220 oder 250 kann es schon zur Teilhaftung kommen.
also immer schön eine Differenzgeschwindigkeit wählen die der Situation angemessen ist dann erspart man sich solche Probleme.
mein zitierter fall geschah bei 180, es gab urteile die bei 160 angefangen haben!
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Wenn dir einer bei 150 jemand mit 130 vor die Nase zieht und es kracht hast du sicher noch keine Mithaftung.
weil so knapp wie der vor dir rausgezogen sein müsste das es nimmer reicht.
da ist der Rauszieher sicher voll dran.bei 160 bis 180 wird auch noch nicht viel sein.
Moin krebsandi,
leider wahrscheinlich doch, nennt sich Gefährdungshaftung aufgrund der v über 130km/h 🙁
Ausser Du kannst nachweisen, dass dieser Unfall auch unter 130km/h unabwendbar war.
Es geht aber nach wie vor um die Haftungs- nicht die Schuldfrage.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Sicher gibt es wichtigeres als limitfreie AB zu verteidigen,aber warum solltenZitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
Es gibt mehrere Urteile , die alle eine Mithaftung infolge einer Teilschuld bei hohen Geschwindigkeiten über 130 km/h begründen. Die Richtgeschwindigkeit ist juristisch bereits als eine Art "Geschwindigkeitsbegrenzung" eingeführt.Daran führt kein Weg vorbei.
Ich bin allerdings auch der Meinung , dass die hier häufig vertretene Ansicht, die unbegrenzte Geschwinigkeit auf der Autobahn sei eine der letzten Bastionen der menschlichen Freiheit völlig abwegig ist. Es gibt Wichtigeres zu verteidigen, zumal der Rest der Welt dann in Unfreiheit leben müsste. Ich halte dies für eine sehr eindimensionale Sicht der Dinge.
wir auf diesen Vorzug grundlos verzichten?
ich halte dies nicht für einen Vorzug. Die Anzahl schwerer Unfälle steht häufig in direktem Zusammenhang mit hohen Geschwindigkeiten.
Ein kürzlich (ich glaube im ZDF )zu sehender Fernsehbeitrag über deutsche Autobahnen hat gezeigt, das die hohen Geschwindigkeiten einen sehr hohen konstruktiven Aufwand beim Bau verlangen. Niedrige Geschwindigkeiten machen den Autobahnbau wesentlich billiger.
Das gesparte Geld könnte für soziale und gesellschaftliche Zwecke verwendet werden. Möglichkeiten hierzu fallen sicher jedem zuhauf ein.
Zitat:
Original geschrieben von Herr Oberstudienrat
Ich kann mich nur auf NRW beziehen.Im Jahr 2010 ist in NRW alle 7 Minuten ein Mensch bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. In beinahe jedem vierten Unfall spielte überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. Mehr Fakten sollten nicht notwendig sein, um den Versuch Tempo 30 in Städten zu begründen (jetzt von der Gewerkschaft der Polizei gefordert) Der Verkehrsclub von Deutschland ist ebenfalls für diesen Vorstoß. Quelle: Westdeutsche Zeitung v.18.10.2011.
Hier gehts aber um ein aTL auf Autobahnen 😉
Und dort herrschen ja bekanntlich andere Bedingungen wie in der Stadt
wie Z.B Bauliche trennung vom gegenverkehr,keine Fußgänger, Einfahrten
Kreutzungen etc.
Mehr fakten sollten ja nicht nötig sein um zu begründen,daß man Stadt
und Autobahn verkehr nicht vergleichen kann.
Moin🙂
Nur zur Info, auch Accounts die sich haben löschen lassen brauchen zur Neuanmeldung die schriftliche Genehmigung der GL, siehe NUB!
Ich denke derjenige weiss wen ich meine 😠
Gruss TAlFUN