Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

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Zitat:

Original geschrieben von SumsumBiene



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du hast mit keinem Wort erwähnt, dass er auf der linken Spur anfängt zu bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von SumsumBiene



Zitat:

Original geschrieben von SumsumBiene



Nett sind auch diese 180km/h Linksspurschleicher, die 150m vor ihrer Ausfahrt erkennen das sie raus müßen und über 3 Spuren hinweg alles ausbremsen.
Wie schon erwähnt, von mitdenken und richtig lesen habe ich auch nichts erwähnt...😛

Sag mal,hab jetzt nicht geguckt,aber das K,steht für Kölle,oder? !

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Ich formuliere es mal ganz Einfach !
Wenn ich einen langsamen Eimer fahre ,muss ich des öfteren in den Rückspiegel gucken und natürlich den Grips in der Birne haben,Entfernungen einzuschätzen !
Wozu sollen jetzt die Eimerfahrer in den Rückspiegel gucken? Um irren Rasern auszuweichen?

In deiner Antwort steckt ein wahrer Kern! Hast ihn aber schlecht versteckt! Ich sag es mal praktisch: Damit der Eimerfahrer durch den schnelleren Eimer nicht in einen Blecheimer verwandelt wird. Sheriffs nennen sowas auch Eigensicherung betreiben.

Und da deine Antwort allerdings ziemlich dumm ist, weil es vollkommen überflüssig ist, ob das Fahrzeug, das auf deines aufprallt, nun von nem Müsli-Fahrer, Friedensengel, Weltverbesserer oder zu deinem Feindbild passend, von nem Raser pilotiert wird, die für Dich, mich, uns alle geltende Rechtsgrundlage. Um die jeweils marktierten Handlungen durchführen zu können, benötigt es u.a. auch eines Blickes in den Rückspiegel! KAPIERT großer Meister? Hier nun die StVO:

"StVO: § 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Zitat:

Jemand, der mit 180, wie es viele Raser machen wenige Meter vor der Ausfahrt nach rechts rüberziehen sind eine enorme Gefahr, weil sie mit ihren abrupten Brems- und Spurwechselmanövern Unfälle provozieren. Daher sollte bei einem solchen Verhalten die Fahrerlaubnis genauso entzogen werden wie bei der Gutheißung solcher fremdgefährdenden irren Manöver.

wer, wenn nicht der links- und mittelspurblockierer ist denn für die ganzen brems- uns spurwechselmanöver des "rasers" die ursache?

Zitat:

Original geschrieben von SumsumBiene


von mitdenken und richtig lesen habe ich auch nichts erwähnt...

Das sind wir von dir gewohnt, dass du's nicht so mit mitdenken hast. Damit jemand mit 180 andere ausbremsen kann, müssten die schon mit Tempo 200 unterwegs sein. Daher: Der 180er bremst weit weniger aus als ihr 110er.

Aber mei, wen wundert's... die Schleicher fühlen sich ja auch ausgebremst, wenn sie überholt werden.

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Zitat:

Jemand, der mit 180, wie es viele Raser machen wenige Meter vor der Ausfahrt nach rechts rüberziehen sind eine enorme Gefahr, weil sie mit ihren abrupten Brems- und Spurwechselmanövern Unfälle provozieren. Daher sollte bei einem solchen Verhalten die Fahrerlaubnis genauso entzogen werden wie bei der Gutheißung solcher fremdgefährdenden irren Manöver.

Wenn man dabei zu schnell die Spur wechselt könnte man jemand übersehen der den gerade überholten Nebenmann rechts überholt hat, zugegeben. Ansonsten bremst man damit niemanden aus solang man es nicht zu bunt treibt und immer schön mit rundumblick die Spuren wechselt.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Wozu sollen jetzt die Eimerfahrer in den Rückspiegel gucken? Um irren Rasern auszuweichen?

In deiner Antwort steckt ein wahrer Kern!
Mensch Wölfchen, du mußt nicht immer gleich promovieren. Ich habs mal auf der Kern reduziert

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Warum?weil er völlig richtig angemerkt hat das man jemand mit 180 weniger
ausbremst als wenn man 110 fährt😕

Du musst es komplett sehen. Er will das 150 Meter vor der Ausfahrt machen.

Nicht, dass es nicht geht. Das ist ein Ding, das eigentlich jeder kann.

Mit ein wenig Planung, kann man es allerdings vermeiden.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Das meinst du ernst? Richtgeschwindigkeit ist 130. Darüberhinaus zu gehen ist so gefährlich, dass bei Unfällen stets die volle Schuld oder eine Mitschuld festgestellt wird. Im Sinne des Verkehrsflusses ist es, wenn alle etwa gleich schnell fahren; wie auf US-Autobahnen. Ein Kompromiss ist ein Tempolimit von 100-130 wie es in Europa überall existiert.

Könntest du bitte klarlegen, was du mit "Schuld" oder "Mitschuld" meinst! So, wie von Dir dargestellt, ist es, weil zu allgemein, nicht zutreffend!

Doch ab 130 liegt die Schuld nie bei 0%. Ganz einfach. So ist die Rechtslage.

Zitat:

Du willst den US-Verkehrsfluß? Auch die 3-fach so große Anzahl tödlich Verletzter auf den KM Autobahn/Highways der USA?

Ein Highway ist nicht autobahnähnlich. Ein Highway ist eine Landstraße. Da passieren die meisten tödlichen Unfälle. Die autobahnähnlichen Straßen über die nur ein kleiner Teil des Verkehrs abgewickelt wird, sind Freeways. In den USA gibt es teilweise keinen TÜV o.ö. somit viele Schrottlauben, es wird mehr gefahren (welche ominöse Quelle findest du für die Behauptung?), es wird aufgrund langer Strecken häufig übermüdet gefahren und die LKW dürfen fast überall schneller fahren als in D. Zudem ist der LKW-Verkehrsanteil höher.

Zitat:

Also irgendwie scheint das mit dem von dir offensichtlich als harmonisch bewerteten US-Verkehrsfluß mehr auf Träumereien zu basieren!

Das ist auf einem autobahnähnlich ausgebauten Freeway der Fall.

Zitat:

Und zum Thema "Kompromiß" von 100-130: Wenn 100 der Kompromiß zwischen Schnelligkeit und Risikoakzeptanz darstellen soll, dann sind alle Kompromisse > 100 unverantwortlich.

Zitat:

Ist allerdings nicht durchsetzbar. Es gibt keine feste Grenze, da die Aufprallenergie bei jedem Geschwindigkeitsschritt im Quadrat mit der Geschwindigkeit steigt (also z.B. bei 130 gut doppelt so hoch ist wie bei 90). Die Reaktionszeiten, die vor Hindernissen vorhanden sind, sinken umgekehrt noch schneller.

Zitat:

Und weshalb nicht den Kompromiß 80 oder 60 ? Irgendwie müsste, nach dem Motto "jeder ist einer zuviel" eigentlich eine immer größere Risikovermeidung, sprich Tempolimitierung stattfinden. Schon irre, daß Du alles größere dem unteren Kompromißlevel auch noch vertretbar findest!

Wie ich schrieb, gibt es keine starre Grenze. Die muss politisch ausgelotet werden. Alle anderen Staaten auf der Welt scheinen das Recht auf rasen nicht so hoch zu bewerten und limitieren daher, um die Bürger zu schützen und das obwohl sie mit der Mineralölsteuer, Kfz-Steuer und in vielen Ländern mit Zulassungssteuern und Luxussteuern vorzüglich an schneller Fahr verdienen.

Zitat:

Wieso findest und jetzt die Größen, die du gar nicht beziffern kannst, eines Kompromisses oberhalb von 130, plötzlich nicht mehr vertretbar!

Liefere gefälligst für deine Behauptung konkrete Belege! Danke!

Der Beleg ist die Existenz genau dieses maximalen Limits in anderen Staaten, die nicht von der Auto-Industrie und ihrem Wurmfortsatz, den Rasern, so maßgeblich beeinflusst werden. Genauso ist es auch mit der Innerötlichen Limitierung, die sogar in Deutschland existiert und zwecks Vereinfachung der Sicherheitsdurchsetzung einfach einheitlich geregelt wird. Du könntest genauso dagegen wettern, mit der Behauptung, dass 51km/h auch nur 5 Tote mehr im Jahr bringen oder sogar gar keine, weil der Gegner es angeblich nicht beweisen könne.

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Du musst es komplett sehen. Er will das 150 Meter vor der Ausfahrt machen.
Nicht, dass es nicht geht. Das ist ein Ding, das eigentlich jeder kann.
Mit ein wenig Planung, kann man es allerdings vermeiden.

Mit ein wenig Planung kann man's aber auch einfach machen. Das kann schließlich jeder. Un nu?

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Wozu sollen jetzt die Eimerfahrer in den Rückspiegel gucken? Um irren Rasern auszuweichen?

In deiner Antwort steckt ein wahrer Kern! Hast ihn aber schlecht versteckt! Ich sag es mal praktisch: Damit der Eimerfahrer durch den schnelleren Eimer nicht in einen Blecheimer verwandelt wird. Sheriffs nennen sowas auch Eigensicherung betreiben.

Und da deine Antwort allerdings ziemlich dumm ist, weil es vollkommen überflüssig ist, ob das Fahrzeug, das auf deines aufprallt, nun von nem Müsli-Fahrer, Friedensengel, Weltverbesserer oder zu deinem Feindbild passend, von nem Raser pilotiert wird, die für Dich, mich, uns alle geltende Rechtsgrundlage. Um die jeweils marktierten Handlungen durchführen zu können, benötigt es u.a. auch eines Blickes in den Rückspiegel! KAPIERT großer Meister? Hier nun die StVO:

"StVO: § 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Wolf,hast du ne Tüte geraucht,oder was ist los ?

Ich habe nichts weiter damit gemeint:

Wenn ich ein kleines Fahrzeug führe und trots alledem mich vernünfig auf einer Freien Strecke bewegen will,ohne Fahrzeuge zum abruppten bremsen zu nötigen muss ich einen gewissen Abstand auf der linken Seite einschätzen können (Sprich: Überholspur)

Ich kann doch mit meiner lahmen Ente,auf Gut Deusch gesagt,nicht erwarten,das ich am zu überholendem Fahrzeug schnell genug vorbei bin,wärend du mit 200 angeflogen kommst und ich mich verschätzt habe,was ist dein Problem ?????

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von Paddi_V8-Freak



Zitat:

Jemand, der mit 180, wie es viele Raser machen wenige Meter vor der Ausfahrt nach rechts rüberziehen sind eine enorme Gefahr, weil sie mit ihren abrupten Brems- und Spurwechselmanövern Unfälle provozieren. Daher sollte bei einem solchen Verhalten die Fahrerlaubnis genauso entzogen werden wie bei der Gutheißung solcher fremdgefährdenden irren Manöver.

Wenn man dabei zu schnell die Spur wechselt könnte man jemand übersehen der den gerade überholten Nebenmann rechts überholt hat, zugegeben. Ansonsten bremst man damit niemanden aus solang man es nicht zu bunt treibt und immer schön mit rundumblick die Spuren wechselt.

Raser wie du kriegen einfach nichts von dem mit, was sie verursachen. Bei dem Geschwindigkeitsrausch ist das auch nicht verwunderlich. Die Autobahn ist keine Rennstrecke in der normale Autofahrer mit solchen Wahnsinnsmanövern rechnen oder rechnen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Paddi_V8-Freak



Zitat:

Jemand, der mit 180, wie es viele Raser machen wenige Meter vor der Ausfahrt nach rechts rüberziehen sind eine enorme Gefahr, weil sie mit ihren abrupten Brems- und Spurwechselmanövern Unfälle provozieren. Daher sollte bei einem solchen Verhalten die Fahrerlaubnis genauso entzogen werden wie bei der Gutheißung solcher fremdgefährdenden irren Manöver.

Wenn man dabei zu schnell die Spur wechselt könnte man jemand übersehen der den gerade überholten Nebenmann rechts überholt hat, zugegeben. Ansonsten bremst man damit niemanden aus solang man es nicht zu bunt treibt und immer schön mit rundumblick die Spuren wechselt.
Bei 150m vor der Ausfahrt, mit 180km/h (=50m/sek.) runterbremsend über 3 Spuren ist für dich also kein bunter krummer Hund. Die Antwort meiner "Kollegen" die eine MPU durchführen, kannst du dir ja ausmalen.

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Tja, kaum ist der Uli weg ist SumSum da Ich glaub die Trollen
hier im Schichtbetrieb🙄

Hey, du siehst immer seltsame Zusammenhänge. Ich kann dir garantieren, dass du in diesem Fall daneben liegst.

Weiters halte ich fest, dass ich nur wohlwollende Texte, zumindest was die Schreibfarbe anbelangt, lese. Warum soll ich mir das antun. Aus diesem Grund gibt es keine Kommentare meinerseits dazu.

Immerhin will der Schreiber etwas mitteilen, und nicht Leser ist darauf fixiert. So steht fest, wer denn wen hofieren sollte.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


In deiner Antwort steckt ein wahrer Kern! Hast ihn aber schlecht versteckt! Ich sag es mal praktisch: Damit der Eimerfahrer durch den schnelleren Eimer nicht in einen Blecheimer verwandelt wird. Sheriffs nennen sowas auch Eigensicherung betreiben.

Und da deine Antwort allerdings ziemlich dumm ist, weil es vollkommen überflüssig ist, ob das Fahrzeug, das auf deines aufprallt, nun von nem Müsli-Fahrer, Friedensengel, Weltverbesserer oder zu deinem Feindbild passend, von nem Raser pilotiert wird, die für Dich, mich, uns alle geltende Rechtsgrundlage. Um die jeweils marktierten Handlungen durchführen zu können, benötigt es u.a. auch eines Blickes in den Rückspiegel! KAPIERT großer Meister? Hier nun die StVO:

"StVO: § 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Wolf,hast du ne Tüte geraucht,oder was ist los ?
Ich habe nichts weiter damit gemeint:
Wenn ich ein kleines Fahrzeug führe und trots alledem mich vernünfig auf einer Freien Strecke bewegen will,ohne Fahrzeuge zum abruppten bremsen zu nötigen muss ich einen gewissen Abstand auf der linken Seite einschätzen können (Sprich: Überholspur)
Ich kann doch mit meiner lahmen Ente,auf Gut Deusch gesagt,nicht erwarten,das ich am zu überholendem Fahrzeug schnell genug vorbei bin,wärend du mit 200 angeflogen kommst und ich mich verschätzt habe,was ist dein Problem ?????
mfg trixi1262

Und,ich habe einen Führerschein !!!

...ich glaub wir haben hier jemanden, bei dem irgend etwas ganz tief sitzt. Wo ist den unser Threadpsychologe? Möge er uns nicht unwissend sterben lassen....🙂

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