Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

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Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Und welcher Sinn steckt jetzt dahinter?

Eine sechsspurige Autobahn hat für jede Richtung eine Fahrspur und zwei Überholspuren. Wie die Bezeichnungen schon aussagen, sind die Fahrspuren zum Fahren da und die Überholspuren zum Überholen. Da erübrigt sich dann die Frage, auf welcher Spur man seine Fahrt fortsetzt, wenn ein Überholvorgang abgeschlossen ist.

Eine Ausnahme besteht hier natürlich, wenn alle Spuren an der Kapazitätsgrenze sind.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Faustformel: Kann trotz vorausfahrender Fahrzeuge bei unveränderter Geschwindigkeit für mindestens zwanzig Sekunden auf dem rechten Fahrstreifen gefahren werden, gilt das Rechtsfahrgebot.

Dann rechne 300km/h mal in m/s um und rechne aus, wie weit du in 20 Sekunden kommst... also müsste ich theoretisch gar nicht rechts rüber, bei genau 300km/h legt man in 20Sekunden 1.666m zurück 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Und welcher Sinn steckt jetzt dahinter?
Eine sechsspurige Autobahn hat für jede Richtung eine Fahrspur und zwei Überholspuren. Wie die Bezeichnungen schon aussagen, sind die Fahrspuren zum Fahren da und die Überholspuren zum Überholen. Da erübrigt sich dann die Frage, auf welcher Spur man seine Fahrt fortsetzt, wenn ein Überholvorgang abgeschlossen ist.

Eine Ausnahme besteht hier natürlich, wenn alle Spuren an der Kapazitätsgrenze sind.

Das erklärt nach wie vor nicht den Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da erübrigt sich dann die Frage, auf welcher Spur man seine Fahrt fortsetzt, wenn ein Überholvorgang abgeschlossen ist.

Das war nicht die Frage. Die Frage war,

weshalb

man nach dem Überholen rechts fahren sollte.

edit
O.k., bitte Wraithrider, übernehmen Sie! 😁🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Und welcher Sinn steckt jetzt dahinter?
Eine sechsspurige Autobahn hat für jede Richtung eine Fahrspur und zwei Überholspuren. Wie die Bezeichnungen schon aussagen, sind die Fahrspuren zum Fahren da und die Überholspuren zum Überholen. Da erübrigt sich dann die Frage, auf welcher Spur man seine Fahrt fortsetzt, wenn ein Überholvorgang abgeschlossen ist.

Eine Ausnahme besteht hier natürlich, wenn alle Spuren an der Kapazitätsgrenze sind.

und dann 300 und das mit einem Opel?

ich weiß nicht....

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Das war nicht die Frage. Die Frage war, weshalb man nach dem Überholen rechts fahren sollte.

Weil die StVO beim Befahren der BAB die Nutzung der

Fahrspuren

vorschreibt, sofern man keine anderen Fahrzeuge überholt.

Dann bist du also der Auffassung, dass der Sinn einer Vorschrift - hier das Rechtsfahrgebot - darin besteht, dass die Vorschrift existiert!?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Dann bist du also der Auffassung, dass der Sinn einer Vorschrift - hier das Rechtsfahrgebot - darin besteht, dass die Vorschrift existiert!?

Die Vorschrift dürfte zur Leichtigkeit des Verkehrsflusses beitragen 😉

Von daher ist sie sinnvoll, oder?

Eben. Die Schnellfahrer-Fraktion ist doch die erste Gruppe, die über verstopfte Überholspuren klagt...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eben. Die Schnellfahrer-Fraktion ist doch die erste Gruppe, die über verstopfte Überholspuren klagt...

Es kommt aber nicht nur den "Schnellfahrern" sondern allen, die schneller sind als andere, zu Gute 😉

Selbstverstaendlich ist sie sinnvoll. Schade ist, dass um das Rechtsfahrgebot teilweise so absurde Meinungen in der Oeffentlichkeit schwirren und die richtige Anwendung dessen leider manchen Fahrern nicht gelingt. Dem muss gegengesteuert werden, insbesondere, weil die Verkehrsdichte in der nahen Zukunft weiter ansteigen wird.
Viel wichtiger finde ich aber nachwievor, mit entsprechend hoeherer Differenzgeschwindigkeit zu ueberholen.
Und es sind auch oft Fahrer mit Wohlfuehlgeschwindigkeit von meinetwegen 120, die sich selbst nicht an das Rechtsfahrgebot halten. Faehrt vor ihnen einer langsamer und geht nicht rechts, wird gezetert bis zum gehtnichtmehr.

Über ein Erlebnis in Sachen Rechtsfahrgebot hatte ich im "Was mich am Straßenverkehr aufregt" schon mal geschrieben ...

Vor einiger Zeit bin ich auf die dreispurige Autobahn aufgefahren. Beim Auffahren bemerkte ich ein Fahrschulfahrzeug auf der mittleren Fahrspur obwohl die rechte Spur frei war. Zunächst habe ich angenommen, dass der Fahrschüler meinetwegen den Fahrstreifen gewechselt hat, aber der ist fast 30 km auf der mittleren Spur gefahren. Ich bin mit der gleichen Geschwindigkeit in einigem Abstand gefahren und habe dabei die meiste Zeit den rechten Fahrstreifen benutzt. Wir haben an der selben Auffahrt die Autobahn verlassen.
Es ergab sich, dass wir nebeneinander an einer roten Ampel anhalten mußten. Ich stand rechts neben dem Fahrschulfahrzeug und habe die Scheibe herunter gemacht, der Fahrlehrer hat daraufhin ebenfalls die Scheibe herunter gemacht. Ich habe ihn dann auf den eben geschilderten Sachverhalt angesprochen und wirklich freundlich gefragt, ob er seinen Fahrschülern nicht das Rechtsfahrgebot beibringen wollte. Der Fahrlehrer wurde dann richtig patzig und hat ein paar unschöne Worte verloren. Naja, ich habe mir dann das Kennzeichen notiert und bin zu einem Freund, der im Ordnungsamt tätig ist. Der hat sich dann mit der Bußgeldstelle in Verbindung gestetzt und nach meinen Schilderungen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Nach ungefähr 3 Monaten kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Richter hat den uneinsichtigen Fahrlehrer dann zu einem Bußgeld von 180 € verholfen. Er hat es u.a. mit seiner Unbelehrbarkeit und seiner Vorbildfunktion als Fahrlehrer begründet.

Bei solchen Fahrlehrern muss man sich nicht wundern, wenn es immer mehr Leute gibt, die nur noch auf der mittleren und linken Fahrspur fahren, aber kaum noch Leute, die auch mal die rechte Spur benutzen ...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eben. Die Schnellfahrer-Fraktion ist doch die erste Gruppe, die über verstopfte Überholspuren klagt...

😁

Ich schmeiß mich weg ...

Hat dir jetzt doch noch einer den Sinn des Rechtsfahrgebotes erklärt?

Um es vllt noch etwas zu vertiefen:

Das Rechtsfahrgebot soll den Verkehrsfluss fördern, indem schnelleren Fahrzeugen das Überholen auf dem linken Fahrstreifen ermöglicht wird.

Das Rechtsfahrgebot schützt nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr, BGH VR 77 36, BGHSt 34 127 = NJW 86 2651.

Das Rechtsfahrgebot macht die Fahrbahn "breiter", erleichtert das Überholen und gilt in sachbedingter Weise für alle Verkehrsarten, Strassen und Sonderwege, also auch im Einbahnstrassenverkehr (Kreisverkehr), OLG Saarbrücken NJW 73 2216, [...] auf der Autobahn wie den Kraftfahrstrassen, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 29 468.

Also, nachdem du jetzt über den Sinn des Rechtsfahrgebotes in Kenntnis gesetzt wurdest, wiederhole ich nochmal meine Frage von vorhin an dich, nachdem du Bunny Hunter vorgehalten hast, dass er wohl den Sinn des Rechtsfahrgebotes noch nicht verstanden habe:

Welchen Verkehrsfluss soll er (=Bunny Hunter) denn beim Befahren der Autobahn mit 300 km/h im Fall der Benutzung des rechten Fahrstreifens noch fördern?

Ich hatte zum Glueck einen guten Fahrlehrer, der manchmal auch auf Hochgeschwindigkeitsfahrten auf der AB bestand, wenn es sicher moeglich war. Rechtsfahrgebot war fuer ihn obligatorisch.
Hier noch was Interessantes. freie Fahrt ist wohl doch ein Segen:
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


 
Auf der anderen Seite sehe ich da die Fahrschulen in der Pflicht, die sollen die Fahrschüler auch mal bei höheren Geschwindigkeiten ausbilden. Ich kenne keinen, der seinen Golf TDi in der Fahrschule auch nur annähernd mal ausfahren durfte. Mein Fahrschulwagen lief eh nur 150km/h, ab 120 kam da kaum noch was, wie soll da ein Fahranfänger was lernen?

Nur weil du in der Fahrschule so ne Kiste unterm Hintern hattest, heist das nicht, das das so üblich ist. 180 im BMW 2002TI 1972. Und was hier heute so an Fahrschulwagen rumfährt, sind die allemal für 180 oder mehr gut.

Möglicherweise ist es inzwischen aber so, das Fahrschulen zwar AB-Fahrten absolvieren müssen, von Schnellfahren aber eher nicht die Rede ist, weil "politisch unerwünscht" (Richtgeschwindigkeit).

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