Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Grübel....denk....aTL...gerne, wenn es maximal auf 287 km/h gelegt wird...! Sorry, bin egoistisch....habe die 300er-Fraktion nicht berücksichtigt...😁 Gelobe Besserung....aber erst, wenn ich zur 300er-Fraktion gehöre.....😁😁

300 km/h muss sein! 😁 Das geht im 5., 6. und 7. Gang, Im 7. Gang bei sparsamen 5100 1/min.

Die Grundrechte der Bundesrepublik D.

Wer sich der Meinung hingibt, ein aTL würde gegen eines dieser Rechte verstossen, müsste es (die Fraktion der Raucher hat dies ja bereits versucht) zu einem Zentralen Punkt seiner Religion erheben.
Also limitfreies Fahren auf 'öffentlichen' Strassen ist Teil der Religionsausübung.

Denn erst dann würde ein aTL gegen folgendes Grundrecht verstoßen:

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Aber die Raucher sind damit schon gescheitert, ihre Religion öffentlich ausüben zu können.

Limitfreies Fahren ist ja nicht perse verboten. Eval Knievel musste, um im Bundestaat Utah einen Stund vorzuführen auch erst ein Gebiet pachten. Schon konnte ihm keiner mehr Vorschriften machen. Aber auf öffentl. Strassen gelten die Regeln der StVO. DIe Einführung eines aTL wäre demnach also blos ein reiner Verwaltungsakt und eine Klage am BVG würde schon formal scheitern.

Um etwas weiter auszuholen: Ich pachte ein Gebiet, baue da eine Rennstrecke, fahre mit 400 km/h da zum Spass rum. Jemand klagt dagegen (aus Missgunst, Hass, Neid etc.)
Diese Klage würde scheitern: Aber auch nur Aufgrund der Verhältnismässigkeit!
Zunächst einmal kann ich tun und lassen was ich will, solange es gegen kein Gesetz verstößt (Ölablassen z.B.) oder die Rechte eines anderen einschränkt (Nachtruhe nicht einhalten/Rauchbelästigung durch übermässiges Grillen).
Soll mir das Fahren mit 400 km/h verboten werden muss neben den Grundrechten (Recht aufs Rasen gibts nicht) dem Nutzen (Co2 Ausstoss) auch die Verhältnissmässigkeit zu diesem Nutzen betrachtet werden. Und hier gilt es das beschnittene Recht des Landlords gegen den Nutzen abzuwiegen.
Hier würde mMn der Landlord gewinnen, denn sein Recht auf freie Selbstverwirklichung ist über den Nutzen des Verbotes zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd N



Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


und die Umwelt braucht nicht mehr die Spritmonster "verdauen"
Die Umwelt muss Abgasgifte wie NOx, CO, HC verdauen. Sonst nichts!

CO2 ist ungiftig, nur mal so als Anmerkung. Und Dein Caddy ist bezüglich der Abgaswerte wirklich keine Leuchte.......

Auch bei sieben Sitzen?

Alex

Zitat:

Original geschrieben von andyrx



Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


[

Also das ist ja wohl der Hammer.....
ICH BIN G E G E N ein aTL!
Aber ich bin gegen Recourcenverschwendung!
Ich bin der Meinung ein Verbrauchslimit würde uns allen dienen!
Die Schnellfahrer dürfen weiter schnell fahren
die Autoindustrie (gut nach Schwierigkeiten) verkaufen sie Autos wie verrückt
und die Umwelt braucht nicht mehr die Spritmonster "verdauen"

Gruß Alex

der mit Motorrad auch mal gerne 200+ fährt

die Nummer die hier einige USER an den Tag legen ist schon haarsträubend!
Falsche Zitate, falsche Behauptungen usw.

also ich finde Motorräder die über 200km/h fahren können sind gemein gefährlich und umweltgefährdend....wenn diese Bonzenbikes abgefackelt werden kann ich das gut nachvollziehen---> denn mein Bike fährt nur 187km/h und ich meine das reicht völlig aus und zwar für ALLE:eebk:

so besser..??

😁😁

mfg Andy

ich hoffe du bist konsequent Hr. Moderator Andyx mit dem - User Andyx

schlage 36 stunden Sperre vor---

aber das willst du ja nicht konsequent und fair! Es reicht ja zu......

nö das schaffst du nicht /mehr aber ich nehme das gerne bei mir auf um mal auch wiederzuverwenden!

Alex

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Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Die Grundrechte der Bundesrepublik D.

Was muß ich da lesen?😕

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Also kann ich so schnell fahren wie ich will, solange ich nicht die Rechte andere verletze und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoße...🙂

Na prima, dann ist die freie Fahrt ja doch ein Grundrecht...😁

Zitat:

Original geschrieben von hoc777



Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Also das ist ja wohl der Hammer.....
ICH BIN G E G E N ein aTL!
Aber ich bin gegen Recourcenverschwendung!
Ich bin der Meinung ein Verbrauchslimit würde uns allen dienen!
Die Schnellfahrer dürfen weiter schnell fahren
die Autoindustrie (gut nach Schwierigkeiten) verkaufen sie Autos wie verrückt
und die Umwelt braucht nicht mehr die Spritmonster "verdauen"

Gruß Alex

der mit Motorrad auch mal gerne 200+ fährt

die Nummer die hier einige USER an den Tag legen ist schon haarsträubend!
Falsche Zitate, falsche Behauptungen usw.

Du bist gegen ein TL? Deine Kommentare entbehren jeglicher Logik.

Warst du es nicht, der rauszieht und andere zum Bremsen zwingt ( ... Zielbremsen ..), der gerne auch mal die Bremslichter zeigt wenn einer zu schnell hinter dir ist und und und. Und jetzt dürfen die "Schnellfahrer" auf einmal schnell fahren.

Wer hier haarsträubenden Mist verbreitet lass ich jetzt mal offen ................

nö zielbremsen tun die herren tiefflieger #

aber so geht das schon seid über 200 seiten

einer schreibt Mist und einer Zitiert und der nächste macht das was er will - das geht hinAUF bis hin zu der MitgliederElite!

Aber hauptsache man hat den anderen bloß gestellt

Das hat mit bloßstellen nix zu tun sondern eher mit Widersprüchlichkeiten die sich im Kontext deiner Beitrage zuvor zwangsläufig auftun...😰

MfG Andy

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Aber auf öffentl. Strassen gelten die Regeln der StVO. DIe Einführung eines aTL wäre demnach also blos ein reiner Verwaltungsakt und eine Klage am BVG würde schon formal scheitern.

Mann, jetzt mache dich doch nicht noch lächerlicher, als du dich schon gemacht hast! 😁

Null Ahnung von Jura! 😁😠

Du bringst hier ziemlich viel durcheinander! Informiere dich erst mal bei einem, der von dir als offizieller Fachmann anerkannt wird. Nur weil im Begriff Straßenverkehrordnung und eine Verordnung auf der Basis des Straßenverkehrsgesetz darstellt, kann sie noch lange nicht und schon gar nicht durch nen einfachen Verwaltungsakt geändert werden.

Ansonsten darf ich dich an eine Klage eines norddeutschen Geschäftsmannes erinnern, der die entsprechende Limitregelung auf einer Autobahn, nördlich von HH, meine war die Richtung Flensburg oder so, erfolgreich vor Gericht canceln ließ, mit der Begründung, daß damit, weil nicht wirklich der Verkehrssicherheit dienend und das Limit deshalb eine unzulässige Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte darstellen würdel

Deine juristischen Kenntnisse sind unterirdisch mies. Beachtlich damit an die Öffentlichkeit und sei es nur anonym, in nem Forum, zu gehen.

Wie schaffst Du das bloß?

@LBA
Ich verstehe dich nicht. Einer Seits stellst du ganz eindeutig und richtig dar, dass so schnell zu fahren wie man möchte im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein geschütztes Grundrecht ist. Anderer Seits wirfst du völlig polemisch und unangebracht die Religionsfreiheit in den Raum und versuchst damit, die Grundrechte lächerlich aussehen zu lassen. Warum?

Dass auch Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden können, ist ja bekannt und steht auf einem völlig anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ein normal denkender Mensch ist nicht auf irgend ein bescheuertes Auto eines Fremden neidisch.
Ein normal denkender Mensch wird sich auch nicht für eine aTL aussprechen...😛

Typisch wenn einer ne Andere Meinung hat ist er nicht mehr normal!

das ist genau die Haltung die hier jede vernünftige Diskussion im Keim erstickt!

Aber mit jemanden der Aufpassen soll und nur auf einem Auge gut sieht ist das Ergebnis vorprogrammiert....

die goldene toleranz Banane geht

mit freundlichen Gruß
alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


einer schreibt Mist und einer Zitiert

Hiermit beweise ich, dass auch Boxey manchmal Recht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich verstehe dich nicht. Einer Seits stellst du ganz eindeutig und richtig dar, dass so schnell zu fahren wie man möchte im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein geschütztes Grundrecht ist.

Es wird durch ein aTL ja nicht verboten (ähnlich wie das Rauchen durch das 'Rauchverbot'😉 Man kann Rennstrecken aufsuchen oder selber welche bauen. Nur auf öffentl. Verkehrswegen, in diesem Fall auf der BAB, wird es untersagt sein (falls es kommt).

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Anderer Seits wirfst du völlig polemisch und unangebracht die Religionsfreiheit in den Raum und versuchst damit, die Grundrechte lächerlich aussehen zu lassen.

Das war doch nicht meine Idee, das haben sich einige Mitbürger einfallen lassen um das Rauchverbot wieder zu kippen. Und lächerlich finde ich das nicht, eher einfallsreich 😉

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Aber auf öffentl. Strassen gelten die Regeln der StVO. DIe Einführung eines aTL wäre demnach also blos ein reiner Verwaltungsakt und eine Klage am BVG würde schon formal scheitern.
Mann, jetzt mache dich doch nicht noch lächerlicher, als du dich schon gemacht hast! 😁

Null Ahnung von Jura! 😁😠

Ich nehme es zurück, habe da mal so was von gefunden gehabt 😉

Zitat: "Die Annahme, Art. 2 Abs. 1 GG sei ein subsidiäres Auffanggrundrecht, hat die Stellung des Bundesverfassungsgerichts erheblich gestärkt. Unter Berufung auf dieses Recht kann jeder Bürger jedes ihn belastende Gesetz mittels der Verfassungsbeschwerde auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen lassen."
Jedes Gesetz ist immer und zu jeder Zeit prüfbar, solange es einen selber belastet.

Ausgenommen sind wohl ausschließlich weggesperrte Straftäter aufgrund Absatz 2 Art. 2.

Die Raucher haben ihre Beschwerde verloren, weil durch das Rauchen in der Öffentl. ja das Grundrecht auf körp. Unversehrtheit der Nichtraucher verletzt wurde. Das wäre auf ein aTL auch nicht anwendbar.

Ändert aber nix an der Aussage, das ein aTL durch das GG zu verhindern wäre: klick

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