Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Also nochmal: Wenn sich Dir ein Raser unangespitzt ins Heck bohrt, hast Du eklatant gegen Deine Rückschaupflicht verstoßen. Da nützen auch plakative Zahlen nix! 😉
Wieso bei mir ins Heck? Kannst auch du es mal sein lassen an fiktiven Beispielen meine Person ins Spiel zu bringen
Natürlich hast du recht das in so einem Fall der Pkw Fahrer tot ist das und genau das versucht ich ja hier einigen zu erklären.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Uli, du nervst. Nicht nur, dass Deine Argumentationen immer fadenscheinig sind und auf an den Haaren herbeiZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die habe ich verstanden, akzeptierst du die Gerichtsurteile?
Ich heiße Stephan falls du mich meintest
schreibe ich hier immer nur von einem Extrembeipielum die Gefährlichkeit des extemen schnellfahrens wenn andere Autos auf der Strecke sind zu verdeutlichen nicht mehr und nicht weniger.
Dein Auto kann diese Geschwindigkeiten nichh einmal fahren, und wer jemals mit 250 km/ über die Bahn gebrettert ist merkt schnell das dieses nur bei komplett freier Bahn möglich ist.
Begründungen dazu habe ich hier mehrfach geschrieben und muss die nicht immer wiederholen.
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
3L
Der Unterschied zwischen uns beiden ist das ich auf der Maslowischen Bedürnispyramide erst auf der Stufe 2 stehe😰 und du schon auf der Stufe 4. bist🙄
Wenn ich mir die Pyramide genauer anschaue gehe ich die Rückwärts hmmm ( Im alter Gesundheit und Sex?)
http://nlpportal.org/nlpedia/wiki/Maslowsche_Bed%C3%BCrfnishierachie
Zitat:
Original geschrieben von Klaus125
Warum regt sich alle Welt so über Pepper auf? Nirgendwo in seinem Ursprungsbeitrag hat er das plötzliche Rausziehen von LKWs gutgeheisen. Er hat Gegenteil geschrieben, dass er selten überholt!! Und die Quereinsteiger sollten lieber zurückblättern und die Originalfassung lesen, anstatt sich auf die Kommentare anderer, die offensichtlich nicht genau gelesen haben,zu beziehen .
Danke
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Zitat:
Original geschrieben von Klaus125
Warum regt sich alle Welt so über Pepper auf? Nirgendwo in seinem Ursprungsbeitrag hat er das plötzliche Rausziehen von LKWs gutgeheisen.
Nun, er hat diverse Gerichtsurteile zitiert, in denen die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr zum Tragen kam. Dabei hat er verschwiegen, daß diese Gefährdungshaftung immer gilt, und nicht nur bei Geschwindigkeiten über 130km/h. Ferner hat er den Eindruck erweckt, die Haftung würde in einem Zusammenhang mit der Schuld stehen. Er hat also angedeutet, daß bei einer Kollision im Bereich oberhalb der Richtgeschwindigkeit den Schnellfahrer eine "Teilschuld" trifft - und das stimmt nun einmal nicht. Wer also bewußt Dinge falsch darstellt, darf sich nicht wundern, wenn ihm unlautere Motive unterstellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Nun, er hat diverse Gerichtsurteile zitiert, in denen die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr zum Tragen kam. Dabei hat er verschwiegen, daß diese Gefährdungshaftung immer gilt, und nicht nur bei Geschwindigkeiten über 130km/h. Ferner hat er den Eindruck erweckt, die Haftung würde in einem Zusammenhang mit der Schuld stehen. Er hat also angedeutet, daß bei einer Kollision im Bereich oberhalb der Richtgeschwindigkeit den Schnellfahrer eine "Teilschuld" trifft - und das stimmt nun einmal nicht. Wer also bewußt Dinge falsch darstellt, darf sich nicht wundern, wenn ihm unlautere Motive unterstellt werden.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Warum regt sich alle Welt so über Pepper auf? Nirgendwo in seinem Ursprungsbeitrag hat er das plötzliche Rausziehen von LKWs gutgeheisen.
Die Sache mit den Gerichtsurteilen kann man so oder so sehen, das möchte ich jetzt nicht bewerten.
Aber bitte passt beim Zitieren, wenn ihr rauskürzt, auf, dass der tatsächliche Autor zu erkennen ist. In diesem Fall bin ich das, nicht Pepper!
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Nun, er hat diverse Gerichtsurteile zitiert, in denen die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr zum Tragen kam. Dabei hat er verschwiegen, daß diese Gefährdungshaftung immer gilt, und nicht nur bei Geschwindigkeiten über 130km/h. Ferner hat er den Eindruck erweckt, die Haftung würde in einem Zusammenhang mit der Schuld stehen. Er hat also angedeutet, daß bei einer Kollision im Bereich oberhalb der Richtgeschwindigkeit den Schnellfahrer eine "Teilschuld" trifft - und das stimmt nun einmal nicht. Wer also bewußt Dinge falsch darstellt, darf sich nicht wundern, wenn ihm unlautere Motive unterstellt werden.Zitat:
Original geschrieben von Klaus125
Warum regt sich alle Welt so über Pepper auf? Nirgendwo in seinem Ursprungsbeitrag hat er das plötzliche Rausziehen von LKWs gutgeheisen.
Dann hast entweder du oder ich die Gerichtsurteile nicht verstanden
http://www.welt.de/.../...ahn_Raser_haben_bei_Unfaellen_Mitschuld.htmlDas du dich nun an "Teilschuld VS Mithaftung" herauszuwinden versuchst ist mir klar.Und nun können wir 500 Seiten über den Unterschied zwischen Teilschuld und einer Mithaftung schreiben.........
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann hast entweder du oder ich die Gerichtsurteile nicht verstanden
Ich bin mir sicher, wir beide haben die Gerichtsurteile sehr gut verstanden. Und wir beide sind uns außerdem der Tatsache bewußt, daß sich "Die Welt" in Nichts von der der "Bild" unterscheidet, außer, daß die Buchstaben etwas kleiner sind. Desshalb verwundert es auch nicht, wenn in diesen Blättern inhaltlich noch nicht einmal die Kompetenz einer Schülerzeitung erreicht wird.
In dem von Dir verlinkten Artikel ist der Autor noch nicht einmal in der Lage, zwischen Schuld und Haftung zu unterscheiden. Schuld kann nämlich nur das Resultat einer vorwerfbaren Handlung sein. Um sich schuldig zu machen, muß man etwas tun, das verboten ist - daraus erwächst dann die Schuld. Haften muß man aber unter Umständen auch, ohne schuldig geworden zu sein. Das ist beim Autofahren immer dann der Fall, wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, diesen Unfall aber als idealtypischer Fahrer hätte vermeiden können.
Wenn man Dir die Vorfahrt nimmt, der Richter aber der Ansicht ist, daß Du bei schnellerer Reaktion den Zusammenstoß hättest verhindern können, dann mußt Du mit für den Schaden haften, auch wenn Du ohne jede Schuld bist. Gleiches gilt auf der BAB, wenn der Richter der ANsicht ist, bei 130km/h hätte es den Unfall nicht gegeben, dann greift auch hier die anteilige Haftung ohne jede Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ich bin mir sicher, wir beide haben die Gerichtsurteile sehr gut verstanden. Und wir beide sind uns außerdem der Tatsache bewußt, daß sich "Die Welt" in Nichts von der der "Bild" unterscheidet, außer, daß die Buchstaben etwas kleiner sind. Desshalb verwundert es auch nicht, wenn in diesen Blättern inhaltlich noch nicht einmal die Kompetenz einer Schülerzeitung erreicht wird.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann hast entweder du oder ich die Gerichtsurteile nicht verstandenIn dem von Dir verlinkten Artikel ist der Autor noch nicht einmal in der Lage, zwischen Schuld und Haftung zu unterscheiden. Schuld kann nämlich nur das Resultat einer vorwerfbaren Handlung sein. Um sich schuldig zu machen, muß man etwas tun, das verboten ist - daraus erwächst dann die Schuld. Haften muß man aber unter Umständen auch, ohne schuldig geworden zu sein. Das ist beim Autofahren immer dann der Fall, wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, diesen Unfall aber als idealtypischer Fahrer hätte vermeiden können.
Wenn man Dir die Vorfahrt nimmt, der Richter aber der Ansicht ist, daß Du bei schnellerer Reaktion den Zusammenstoß hättest verhindern können, dann mußt Du mit für den Schaden haften, auch wenn Du ohne jede Schuld bist. Gleiches gilt auf der BAB, wenn der Richter der ANsicht ist, bei 130km/h hätte es den Unfall nicht gegeben, dann greift auch hier die anteilige Haftung ohne jede Schuld.
In diesem Falle heißt das dann Auto kaputt ( Vollkasko zahlt nur einen Teil) Knochen kaputt > Arbeitslosigkeit möglich. Im Todesfalle und einer hoffendlich vorhandenen Lebensversicherung müssten die Nachkommen wenigestens nicht die Entsorgungskosten tragen.
Aber ganz wichtig für das Gewissen man hatte keine Schuld. Was dann die beachtliche Summe von 35 € kosten würde....
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein Fahrzeug.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat
(B-1) 35,00 €
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
In diesem Falle heißt das dann Auto kaputt ( Vollkasko zahlt nur einen Teil) Knochen kaputt > Arbeitslosigkeit möglich. Im Todesfalle und einer hoffendlich vorhandenen Lebensversicherung müssten die Nachkommen wenigestens nicht die Entsorgungskosten tragen.
Das gleiche kann Dir auch passieren, wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt - dann sind Auto und Knochen auch kaputt. Desshalb fährt man einfach immer so, daß man mögliche Fehler anderer VT so gut es geht ausgleichen kann. Das wird zwar nicht immer gelingen, stellt aber einen wesentlich effektiveren Beitrag zur Sicherheit dar, als der von Dir propagierte Irrglaube, nur oberhalb von 130km/h würden Gefahren im Strassenverkehr lauern.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich heiße Stephan falls du mich meintest schreibe ich hier immer nur von einem Extrembeipiel um die Gefährlichkeit des extemen schnellfahrens wenn andere Autos auf der Strecke sind zu verdeutlichen nicht mehr und nicht weniger.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Uli, du nervst. Nicht nur, dass Deine Argumentationen immer fadenscheinig sind und auf an den Haaren herbei
Dein Auto kann diese Geschwindigkeiten nichh einmal fahren, und wer jemals mit 250 km/ über die Bahn gebrettert ist merkt schnell das dieses nur bei komplett freier Bahn möglich ist.Begründungen dazu habe ich hier mehrfach geschrieben und muss die nicht immer wiederholen.
Sorry, das mit dem Uli war n falscher Fehler, der hatte ja diesmal gar nix damit zu tum 😁 (nennt man dann wohl Freudsche Fehlleistung oder so 😉)
Also, mein Auto kann die 250. Aber nur so gerade eben, und deshalb fahre ich das mit dem Volvo nicht, weil dann alles auf Höchstlast läuft. Und in diesem Punkt bin ich ja bei dir, wie auch vorher und an anderen Stellen bereits geschrieben. Hab jetzt keine Lust zu suchen, aber ich finde, es sollte weiterhin erlaubt sein, über 130 zu fahren, wenn es geht. Und zu meiner Definition von "es geht" gehören 2-spurige AB mit LKW-Kolonnen definitiv nicht, und wie ich das so herauslese, gilt das für die meisten der hier Anwesenden.
Insofern vielleicht einfach falsche Adresse.
Trotzdem ändert das nichts an meiner Ansicht zum Thema Überholen durch LKW. Und das ganze Theater hast du selbst provoziert, weil du erst mit diesem Beispiel gekommen bist, und anstatt zuzugeben, dass hier das Fehlverhalten klar beim LKW-Fahrer liegt, kommst du mit irgendwelchen Berechnungen, Gerichtsurteilen und was weiß ich. Und da liegt der Fehler: Selbst wenn es nur 2-spurig und wie in dem von dir konstruierten Beispiel wäre, dürfte der LKW-Fahrer nicht rausziehen, wenn er riskieren muss, dass ihm einer ins Heck rauscht. Ich kann auf der Landstrasse auch nicht vo ner Kuppe überholen und erwarten, dass der Gegenverkehr nur noch 50 fährt, weil ich ihn ja schließlich nicht sehen kann.
Und das bringt ein paar Leute hier auf die Palme, einschließlich meiner Wenigkeit.
Was nützt die dem Aufgefahrenen möglicherweise zugesprochene Teilschuld dem LKW-Fahrer, der den Rest seines Lebens den von ihm verschuldeten Tod von anderen mit seinem Gewissen abmachen muss???
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Sorry, das mit dem Uli war n falscher Fehler, der hatte ja diesmal gar nix damit zu tum 😁 (nennt man dann wohl Freudsche Fehlleistung oder so 😉)Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich heiße Stephan falls du mich meintest schreibe ich hier immer nur von einem Extrembeipiel um die Gefährlichkeit des extemen schnellfahrens wenn andere Autos auf der Strecke sind zu verdeutlichen nicht mehr und nicht weniger.
Dein Auto kann diese Geschwindigkeiten nichh einmal fahren, und wer jemals mit 250 km/ über die Bahn gebrettert ist merkt schnell das dieses nur bei komplett freier Bahn möglich ist.Begründungen dazu habe ich hier mehrfach geschrieben und muss die nicht immer wiederholen.
Also, mein Auto kann die 250. Aber nur so gerade eben, und deshalb fahre ich das mit dem Volvo nicht, weil dann alles auf Höchstlast läuft. Und in diesem Punkt bin ich ja bei dir, wie auch vorher und an anderen Stellen bereits geschrieben. Hab jetzt keine Lust zu suchen, aber ich finde, es sollte weiterhin erlaubt sein, über 130 zu fahren, wenn es geht. Und zu meiner Definition von "es geht" gehören 2-spurige AB mit LKW-Kolonnen definitiv nicht, und wie ich das so herauslese, gilt das für die meisten der hier Anwesenden.
Insofern vielleicht einfach falsche Adresse.
Trotzdem ändert das nichts an meiner Ansicht zum Thema Überholen durch LKW. Und das ganze Theater hast du selbst provoziert, weil du erst mit diesem Beispiel gekommen bist, und anstatt zuzugeben, dass hier das Fehlverhalten klar beim LKW-Fahrer liegt, kommst du mit irgendwelchen Berechnungen, Gerichtsurteilen und was weiß ich. Und da liegt der Fehler: Selbst wenn es nur 2-spurig und wie in dem von dir konstruierten Beispiel wäre, dürfte der LKW-Fahrer nicht rausziehen, wenn er riskieren muss, dass ihm einer ins Heck rauscht. Ich kann auf der Landstrasse auch nicht vo ner Kuppe überholen und erwarten, dass der Gegenverkehr nur noch 50 fährt, weil ich ihn ja schließlich nicht sehen kann.
Und das bringt ein paar Leute hier auf die Palme, einschließlich meiner Wenigkeit.Was nützt die dem Aufgefahrenen möglicherweise zugesprochene Teilschuld dem LKW-Fahrer, der den Rest seines Lebens den von ihm verschuldeten Tod von anderen mit seinem Gewissen abmachen muss???
Klar habe ich geschrieben das die Schuld der Lkw Fahrer hat, ob ein ukrainischer oder littauischer Lkw Fahrer , der vielleicht nie wieder nach Deutschland fährt das mit Wodka verarbeitet kann ich nicht sagen. Vielleicht ist es denen auch egal.
Wer wirklich mit 250km/h an einer Kolonne Lkw vorbeifährt muss schon vertrauen in den Lkw Fahrer haben, das er nicht raus zieht oder pennt oder was übersieht, oder was auch immer.Es ist einfach Irrsinn bei unklarer Verkehrslage so schnell zu fahren.
Unklarer Verkehrslage???? Gilt da nicht sogar ein Überholverbot ?
Meine Ausführungen wurden wohl auch absichtlich falsch verstanden damit man sich keine Gedanken darüber machen muss wenn man schnell fährt, diese Gefahr wird einfach ausgeblendet, deswegen habe ich auch stetig in der dritten Person über einen fiktiven Fall geschrieben. Teilweise Antworten kamen dann als persönlich zurück, nur weil ich rein zufällig den selben Beruf ausübe.
Aber wie gesagt Unfälle passieren in der Regel wenn 2 Deppen nicht aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
[aber ich finde, es sollte weiterhin erlaubt sein, über 130 zu fahren, wenn es geht. Und zu meiner Definition von "es geht" gehören 2-spurige AB mit LKW-Kolonnen definitiv nicht, und wie ich das so herauslese, gilt das für die meisten der hier Anwesenden.
Du definierst es so, der Andere anders. Einige werden der Meinung sein, daß sie immer 200 fahren können, wenn kein Stau ist usw. Darum braucht man in Deutschland für jede Handlung ein Gesetz, weil es zu viele Idioten gibt, die ohne Regelungen und Strafen zur Gefahr werden. Um die gehts eigenltich. Ein normal denkender Bürger kann mit seinem Verstand gut umgehen. Nur ohne Verstand gehts leider nicht. Da die Raser nicht eingesperrt werden können, um den Rest zu schützen, muß der Rest in den sauren Apfel beissen und mit einem GTL leben. Tut der Rest der Welt ja auch.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Das gleiche kann Dir auch passieren, wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt - dann sind Auto und Knochen auch kaputt. Desshalb fährt man einfach immer so, daß man mögliche Fehler anderer VT so gut es geht ausgleichen kann. Das wird zwar nicht immer gelingen, stellt aber einen wesentlich effektiveren Beitrag zur Sicherheit dar, als der von Dir propagierte Irrglaube, nur oberhalb von 130km/h würden Gefahren im Strassenverkehr lauern.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
In diesem Falle heißt das dann Auto kaputt ( Vollkasko zahlt nur einen Teil) Knochen kaputt > Arbeitslosigkeit möglich. Im Todesfalle und einer hoffendlich vorhandenen Lebensversicherung müssten die Nachkommen wenigestens nicht die Entsorgungskosten tragen.
Vollkommen richtig, nur treten bei sehr hohen Geschwindigkeiten automatisch höhere Kräfte durch die Massenträgheit auf.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Einige werden der Meinung sein, daß sie immer 200 fahren können, wenn kein Stau ist usw. Darum braucht man in Deutschland für jede Handlung ein Gesetz, weil es zu viele Idioten gibt, die ohne Regelungen und Strafen zur Gefahr werden. Um die gehts eigenltich. Ein normal denkender Bürger kann mit seinem Verstand gut umgehen. Nur ohne Verstand gehts leider nicht. Da die Raser nicht eingesperrt werden können, um den Rest zu schützen, muß der Rest in den sauren Apfel beissen und mit einem GTL leben. Tut der Rest der Welt ja auch.
Warum?
Die "Idioten" kann man mit aTL (oder GTL meinetwegen, ist doch eh dasselbe) nicht besser unter Kontrolle bringen als ohne. Warum also den Rest bestrafen?
Um echte "Raser" aus dem Verkehr zu ziehen, braucht es auch jetzt schon kein aTL - auch keine Verschärfung irgendwelcher Regeln, sondern ausschließlich die Bereitschaft, auch mal wieder eine Kontrolle durchzuführen. echte "Raser" brettern nämlich z.B. auch mit "20 mehr geht immer" (also 20-40 km/h nach Tacho mehr als angegeben) durch eine AB-Baustelle oder Engstelle.
Ansonsten läßt sich dazu nur sagen (wie immer sehr frei zitiert):
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, verdient beides nicht und wird beides auch nicht bekommen...