Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Diese Sorte Mensch liebe ich.

Ich bin schon eine Millionen Kilometer in meinem Leben gefahren. Da lasse ich mir doch nichts mehr von jemandem erzählen, der nur 600000 km gefahren ist. Immer diese Hobbyfahrer. ICH hab doch schon alles im Leben gesehen. Es kann doch nichts Neues mehr von denen geben.🙄

Ach is doch wahr, werde hier als Prügelknabe stellvertretend für die  ganzen LKW Fahrer hingestellt. So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ach is doch wahr, werde hier als Prügelknabe stellvertretend für die  ganzen LKW Fahrer hingestellt. So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Nein, im Grunde haben wir dich doch ganz lieb 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Diese Sorte Mensch liebe ich.

Ich bin schon eine Millionen Kilometer in meinem Leben gefahren. Da lasse ich mir doch nichts mehr von jemandem erzählen, der nur 600000 km gefahren ist. Immer diese Hobbyfahrer. ICH hab doch schon alles im Leben gesehen. Es kann doch nichts Neues mehr von denen geben.🙄

Ach is doch wahr, werde hier als Prügelknabe stellvertretend für die  ganzen LKW Fahrer hingestellt. So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Nö, wenn wir dich beleidigen wöllten, dann würden wir dich mit dem Fall des LKW-Fahrers vergleichen, der da eine

DKV

-Tankstelle vergeblich sucht, weil er auf seine DKV-Karte tanken soll. 😁

Aber schon 20 Jahre Berufserfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ach is doch wahr, werde hier als Prügelknabe stellvertretend für die  ganzen LKW Fahrer hingestellt. So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Nein, im Grunde haben wir dich doch ganz lieb 🙂

Ich nicht :P

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Na dann werden die 1 Mio-km-Fahrer auch zu Hobbyfahrern degradiert. Hoffentlich dürfen sich die 2 Mio-km-Fahrer schon als Teilnehmer der Amateurliga bezeichnen.

Die Zahl vier kommt mir bei den unfallfreien Fahrten übrigens bekannt vor.

Manch einer brüstet sich ja mit 40 unfallfreien Jahren.😁

Ick hab den Schein jetzt neuneinhalb Jahre. Dabei hatte ich mehr Unfälle, als ich mit einer meiner gesunden Hände zählen kann. Warum? Wäre ich in die Eisen gegangen, als ich beim Gedanken jetzt bitte nicht die Spur wechseln war, hätte ich nahezu jedesmal den Hintermann im Kofferraum gehabt.

Mir war es dann aber doch lieber, die Kaltverformung am tatsächlichen Unfallgegner zu vollziehen.
Und zwar aus drei Gründen.
1. es konnte von den tatsächlichen Verursachern keiner mehr von den 40 Jahren schwärmen (bei der Fahranfängerin, die doffensichtlich den Schulterblick vergessen hatte, gehe ich von aus, dass die noch mindestens 40 Jahre weiter fährt)
2. die tastächlichen Verursacher wissen nun (bei der Fahranfängerin wette ich sogar, dass sie den Fehler wenigstens eine Weile nicht mehr gemacht hatte), dass Blinker setzen nicht automatisch und sofortiges Recht zum Spurwechsel bedeutet.
3. Dellen und Kratzer an der Flanke sind schneller und günstiger zu beheben als eventuell heftige Auffahrunfälle.

Ich wette aber auch, dass mir noch manch einer die 40 Jahre versauen wird.
Es wird garantiert auch weiterhin mit dem Setzen des Blinkers (wenn überhaupt) nahezu zeitgleich die Spur gewechselt, ohne zu gucken, ob denn nebenan überhaupt frei ist.
Bei keinem der unabsichtlichen Unfälle war ich übrigens schneller als 65.
Auf Autobahnen, wo ich z.T. auch mal die Vmax meines Fahrzeugs fahre, ist soetwas noch nie passiert.
Es ist für diese Klientel halt extrem schwierig, mit 120 exakt den Moment abzupassen, in dem ich mit einer Differenz von 50+ genau neben denen bin, wenn es knallen sollte.😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ist diesen Pkw Fahrern die eigene Gesundheit so wenig Wert?  Wenn man an einer LKW Schlange mit 250 km/h vorbeiknallt hat man wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank, der Selbsterhaltungstrieb muss dezimiert sein, oder suchen einige x belibige Pkw Fahrer  gerade den Adrenalinkick?

Scheint fast so.

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Heute habe ich mal wieder einen Selbstversuch durchgeführt.
Auf meinem Heimweg bin ich die E43 in nördlicher Richtung gefahren.
Wie man selbst erfahren kann, ist auf diesem Autobahnabschnitt sehr wenig Verkehr. Das war mit ein Grund für mich, mal wieder die Endgeschwindigkeit meines Autos anzutesten. (...)

Als ich so dahinrolle, kommt mir dieser Thread in den Sinn und somit einige Diskussionspunkte, die hier bisher noch nicht abschließend diskutiert worden sind.
Da fahren nun mehrere LKWs ordnungsgemäß auf der rechten Seite.

Ich fahre durch diese Gasse, also die Überholspur, hindurch. Immerhin haben wir eine Geschwindigkeitsdifferenz von mind. 130 km/h zu den LKWs. ...

http://www.motor-talk.de/.../...polimit-ja-oder-nein-t1448573.html?...

😎

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Scheint fast so.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Heute habe ich mal wieder einen Selbstversuch durchgeführt.
😎

Den Beitrag muss ich nochmal lesen. Denn beim Durchfahren einer Gasse entwickelt sich ein skuriles Bild vor mneinem gesitigen Auge.

Rechts die LKW, mittig die vom Cruiser befahrene Spur, links die, die der Cruiser dann alle rechts überholt, die dann auch die linke Flanke der Gasse bilden.😰

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Ob es empfehlenswert ist oder nicht, oder ob ich es selbst machen wuerde steht auf einem anderen blatt.
Richtig ist, der LKW darf nur dann einen spurwechsel vornehmen, wenn frei ist. Das kann er ohne jeden zweifel sehen! (so er will)

Mit einem blick (im extremfall ein foto) kann man geschwindigkeiten im spiegel eh nicht abschaetzen.
Man muss laenger schauen, oder mehrmals schauen, am besten beides.

Wenn du meine meinung hoeren willst:
Viele LKW fahrer (natuerlich nicht du und andere anwesende ebenso ausgeschlossen) nehmen die noetigung des nachfolgendes verkehrs, billigenden in kauf (generell). Sie versuchen garnicht niemand zu behindern, sondern schauen nur ob's der genoetigte noch schaffen kann. Fehleinschaetzungen des LKW fahrers (passiert) + eine mangelnde aufmerksamkeit beim genoetigten schaffen dann schon brenzlige situationen.
Dazu kommen dann noch diejenigen in denen der PKW nie eine chance hatte, weil die fehleinschaetzung (das packt der) eben zu gross war.

Ja klar das habe ich schon oft erlebt wenn mich  ein  anderer Lkw überholt, es gibt dabei aber auch Missverständnisse : Ein Pkw Fahrer macht die Lichthupe um zu sagen: Kannst rauskommen ich gehe vom Gas, der andere macht Lichthupe und meint damit : Achtung nicht rausfahren ich gehe nicht vom Gas. Wenn die Fahrzeuge sich im Bereich bis zu 200 km/h aufhalten is das alles noch gut  erkennbar.

Hier beträgt bei einer guten Verzögerung der Bremsweg von 200 km/h auf 80 km/h  = 129,8 m
Bei Extremgeschwindigkeiten von 250 km/h  (wovon ich immer geschrieben habe)      = 226,3 m

Mit der Reaktionszeit betragen die Wege dann sogar
bei 200 km/h = 184.5 m  und bei 250km/h = 275 m

Bedenke einmal wenn du ein Flugzeug im Landeanflug am Himmel siehst, das sieht aus als wenn die stehen, sie fliegen aber in Wirklichkeit um die 300km/h

Verstehe nicht was du sagen willst...

300m auf der bahn ist nicht viel, deine rechnungen moegen stimmen oder nicht. Auf jeden fall sollten LKWs nur dann ueberholen wenn frei ist. Und nicht dann wenn der genoetigte es noch haette schaffen koennen, wenn er langsamer gewesen waere.

Garnicht noetigen und nicht ueberholen wenn die situation unuebersichtlich ist.

Kannst du dem bitte mal zustimmen?
Weitere ausreden moechte ich eigentlich nicht mehr lesen.

danke

3L

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Das Risiko nimmt mit der Erhöhuing der Geschwindigkeit selbstverständlich zu, allerdings für alle Beteiligten, denn der langsam Fahrende wird u.U. in den Unfall herein gezogen.

Korrekt.

Zitat:

Im Gegenteil erhöht sich das Risiko sogar für den Langsamfgahrer. Warum? Er hat ein durchschnittliches Auto. Die Schnellfahrautos haben, da das erhöhte Risiko bekannt ist, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen verbaut. So ist dieser Insasse besser geschützt, als der Fahrer, dessen Fahrzeug für diese hohen Geschwindigkleiten nicht ausgelegt ist.

Na, hier vergaloppierst Du Dich aber. Es gibt eine gewisse Koinzidenz, aber nicht wirklich eine Korrelation zwischen der vmax und der tatsächlich gefahrenen (Gewohnheits-)Geschwindigkeit, zumindest nicht im Bereich zwischen etwa 120 und 170. Hier findest Du den ehrgeizigen Kleinwagenfahrer mit Gaspedal am Bodenblech ebenso wie den gemütlichen Oberklasse-Cruiser, der das Gaspedal überhaupt nicht berührt, da der Tempomat auf 130 gesetzt ist. Letzterer kann den Zusammenhang, den Du anführst, also ganz leicht austricksen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Wenn du es nicht kannst, dann lass es einfach!
Also entweder, es ist frei und du kannst gefahrlos ueberholen, oder nicht, oder du weisst es nicht.

Das was du tun musst ist einfach!
Wenn du nicht sicher bist, lass es!

(jetzt aerger ich mich aber auch mal)

Und ich fahr gerne mal bei dir mit und du bei mir und dann reden wir nochmal hier. Du weisst genau worueber ich rede!

*grummel*

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Raser?
Ich glaube ich meld mich mal bei wikipedia an und definiere raser als "jeder der schneller ist als ich"
Mit dem zusatz "ist schuld".

Also fuer mich war dieser beitrag von dir peinlich, sorry!

*aufreg*

3L

Ich denke ich habe mehr Kilometer in meinem bisherigen Leben abgespult als so einige Schreiber zusammen und ich muss mich nicht von Hobbyfahrern belehren lassen,wenn ich hier  nur theoretische Varianten aufzeige die in der Praxiskaum nur sehr selten  vorkommen sollte man auch nur diese theoretischen Varianten betrachten und das nicht mit mir in Verbindung setzen ok ? Sonst habe ich hier kein Interesse mehr für Gegenseitige Sicherheit zu schreiben.

Leider verkennen viele immer noch die Betriebsgefahr die aus einer hohen Geschwindigkeit heraus entsteht . Wer von Euch musste denn schon einmal eine Vollbremsung aus 250 km/h machen ???

Ich glaube meine Beiträge als Warnungen werden hier nicht gerne gesehen, oder absichtlich Missverstanden,da man jetzt mal einen Lkw Fahrer so richtig die Meinung sagen kann. Es geht bei Sache um eure Gesundheit nicht um die eines x belibigen Lkw  Fahrers( Und nun bitte wieder mich nicht persönlich damit meinen) Der Lkw Fahrer kann einen Fahrfehler machen und merkt dann einen Einschlag mehr nicht. Dr Pkw Fahrer merkt dann nichts mehr ( Ich muss das mal so schreiben damit einige das verstehen)

Ist diesen Pkw Fahrern die eigene Gesundheit so wenig Wert?  Wenn man an einer LKW Schlange mit 250 km/h vorbeiknallt hat man wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank, der Selbsterhaltungstrieb muss dezimiert sein, oder suchen einige x belibige Pkw Fahrer  gerade den Adrenalinkick? Dann  sollten sie bitte Achterbahn fahren.

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen

Mannomann.

p.s. Leider darfst du nichtmal bei mir mitfahren, denn auch der Beifahrer braucht eine ADR ( GGVS) Bescheinigung.

Pepper, jetzt wirds duster!

Bitte lies nochmal was ich schrieb!

Nicht die betriebsgefahr eines schnellen PKWs ist ursaechlich, sondern die betriebsgefahr des LKWs selbst. Ein spurwechsel, ohne das die nachbarspur frei ist, ist zu verurteilen!
Bitte bestaetige das mal, ohne wenn und aber!

Ein LKW fahrer hat KEINE sonderrechte auf der bahn weil er ein (erhelblich) kleineres verletzungsrisiko hat!

Ich unterstelle gewissen LKW fahreren (nicht dir und den anwesenden), dass sie diesen zustand ausnutzen und andere verkehrsteilnehmer mit leib und leben berohen zur duchsetzung dieser "sonderrechte"!

Das muss man aber verurteilen!
Also bitte tu das auch!

3L

Ps.: §1 ist nicht die multiplikation mit -1 aller restlichen regelungen in der STVO.
Das alle anderen ihre fahzeuge jederzeit beherrschen muessen und ruecksicht nehmen muessen, heisst nicht du kannst machen was du willst und die anderen muessten es dennoch schaffen einen unfall zu vermeiden.

Was aber zu 99% der faelle gemeint ist, wenn verkehrsraudis §1 zitieren!

Zitat:

Original geschrieben von suedwikinger


Angenommen, bei einem allgemeinen Tempolimit von 130 km/h hätten wir ein relatives Risiko von 1 für Unfälle mit Getöteten.

Risiko von 1?

Was ist damit gemeint?

Risiko = Wahrscheinlichkeit?

😕

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von suedwikinger


Angenommen, bei einem allgemeinen Tempolimit von 130 km/h hätten wir ein relatives Risiko von 1 für Unfälle mit Getöteten.
Risiko von 1?

Was ist damit gemeint?

Risiko = Wahrscheinlichkeit?

😕

Er meint bestimmt keine wahrscheinlichkeit von 1, denn das waere 100%.

So duester sieht das nichtmal SW.

@SW,
auch wenn ich deine ausfuehrungen gelten lassen wuerde, so muesste man aber doch dazusagen, dass ein verdopplung eines winizigen risikos, immernoch ein winziges risiko ist.

Und die folgeschaeden bitte beachten!
Wen ich das risiko auf der AB verdreifache von 1 auf 3, dann ist das immernoch besser als leute auf die landstr zu locken mit einem risiko von 10. Und nach aTL von vielleicht 15 wegen des erhoeten verkehrs. Selbst wenn es nur ein paar % ausweichler sind.

Ausserdem die wirtschaftlichen schaeden und umweltschaeden durch ein aTL beachten.
Hast du schon ausgerechnet was dich dein selbstauferlegtes TL kostet und was es die gesellschafft kostet?

Genauso bei der umwelt, laengere fahrzeiten bedeuten zusaetzliche uebernachtungen und mehrfachfahrten.

gruss
3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Pepper, jetzt wirds duster!
Bitte lies nochmal was ich schrieb!

Nicht die betriebsgefahr eines schnellen PKWs ist ursaechlich, sondern die betriebsgefahr des LKWs selbst. Ein spurwechsel, ohne das die nachbarspur frei ist, ist zu verurteilen!
Bitte bestaetige das mal, ohne wenn und aber!

Ein LKW fahrer hat KEINE sonderrechte auf der bahn weil er ein (erhelblich) kleineres verletzungsrisiko hat!

Ich unterstelle gewissen LKW fahreren (nicht dir und den anwesenden), dass sie diesen zustand ausnutzen und andere verkehrsteilnehmer mit leib und leben berohen zur duchsetzung dieser "sonderrechte"!

Das muss man aber verurteilen!
Also bitte tu das auch!

Ich habe dir mal ein paar Urteile rausgesucht.

Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Nun steht ja in der StVO nichts von einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gibt aber die Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat...

Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall:
Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.

Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit der üblichen Autbahngeschwindigkeit unterwegs ist, also deutlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h fährt, der kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.

Man könnte das vergleichen mit dem waghalsigen Versuch, sehr schnell durch eine volle Fußgängerzone zu laufen. Obwohl es natürlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fußgänger gibt, könnte solch ein Vorhaben recht gefährlich enden. Auch wenn schnelles Laufen in Fußgängerzonen nicht ausdrücklich verboten ist: Die meisten Menschen werden vermutlich zustimmen, dass es besser ist, es nicht zu tun.

www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Deutlich über Richtgeschwindigkeit - erhöhte Betriebsgefahr

Gerät ein Verkehrsteilnehmer, der deutlich über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h lag, durch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit diesem in einen Zusammenstoß, so ist hinsichtlich der Schadensersatzansprüche eine erhöhte Betriebsgefahr von 20% anzurechnen.
LG Coburg, 15.11.2006 - Az: 12 O 421/05

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr

Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.

Seit 1992 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung bei Autobahnunfällen mit höherer Geschwindigkeit einen Teil der Kosten dem Versicherten aufgebürdet
Kraft Gesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland haftpflichtversichert. Darüber hinaus haben die meisten Fahrzeugbesitzer weitere Versicherungen wie Voll- oder Teilkaskoversicherung, manchmal auch eine Insassenunfall- und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen schützen ihn, wenn er die Bedingungen der Gesellschaft und die Verkehrsregelungen einhält. Verstößt er dagegen, muss er zumindest einen Teil der bei einem Unfall entstehenden Kosten selbst tragen. Meist tritt die Versicherung in Vorleistung, hält sich aber später bei ihrem Kunden schadlos.

Auf der Autobahn schneller als 130 Stundenkilometer gefährdet den Versicherungsschutz

Diese Pflicht aber kennt so gut wie kein Autofahrer in Deutschland: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 Stundenkilometer muss er als Kunde einer Kraftfahrzeughaftplichtversicherung, aber auch der anderen in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungen wie Voll- oder Teilkasko oder Insassen-Unfallversicherung einhalten. Anderenfalls ist er an einem durch diese Pflichtverletzung bedingten Unfall mitschuldig und muss einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen.
Dieses – auf den ersten Blick seltsame – Ergebnis hat die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1992. Inzwischen haben sich die deutschen Obergerichte dieser Auffassung durchweg angeschlossen, und auch der Bundesgerichtshof hat noch in jüngster Zeit gleich entschieden.

Nach den Richtern in Karlsruhe muss ein Kraftfahrer stets sachgemäß und geistesgegenwärtig handeln. Gefahrensituationen muss er vermeiden. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten. Fährt er schneller und kommt es zu einem Unfall, haftet er für den Schaden mit. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass der Unfall sich auch dann an dieser Stelle ereignet hätte, wenn er nicht schneller als 130 Stundenkilometer gefahren wäre. Ein Nachweis, der natürlich in der Praxis nicht zu führen ist. In ständiger Rechtsprechung muss ein so verunfallter Fahrer bis zu einem Viertel der entstandenen Kosten selbst tragen. Und das können bei den heutigen Verhältnissen enorme Summen sein.

http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...gkeit_muss_einhalten_werden

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ja klar das habe ich schon oft erlebt wenn mich  ein  anderer Lkw überholt, es gibt dabei aber auch Missverständnisse : Ein Pkw Fahrer macht die Lichthupe um zu sagen: Kannst rauskommen ich gehe vom Gas, der andere macht Lichthupe und meint damit : Achtung nicht rausfahren ich gehe nicht vom Gas. Wenn die Fahrzeuge sich im Bereich bis zu 200 km/h aufhalten is das alles noch gut  erkennbar.

Hier beträgt bei einer guten Verzögerung der Bremsweg von 200 km/h auf 80 km/h  = 129,8 m
Bei Extremgeschwindigkeiten von 250 km/h  (wovon ich immer geschrieben habe)      = 226,3 m

Mit der Reaktionszeit betragen die Wege dann sogar
bei 200 km/h = 184.5 m  und bei 250km/h = 275 m

Bedenke einmal wenn du ein Flugzeug im Landeanflug am Himmel siehst, das sieht aus als wenn die stehen, sie fliegen aber in Wirklichkeit um die 300km/h

Verstehe nicht was du sagen willst...
300m auf der bahn ist nicht viel, deine rechnungen moegen stimmen oder nicht. Auf jeden fall sollten LKWs nur dann ueberholen wenn frei ist. Und nicht dann wenn der genoetigte es noch haette schaffen koennen, wenn er langsamer gewesen waere.
Garnicht noetigen und nicht ueberholen wenn die situation unuebersichtlich ist.

Kannst du dem bitte mal zustimmen?
Weitere ausreden moechte ich eigentlich nicht mehr lesen.

danke

3L

Das ist doch das gleiche Prinzip, wie bei den Rausziehern.

Die ziehen dir vor den Bug. Du musst dafür unbedingt 50km/h oder mehr redzuzieren, nur damit die nicht auch nur das Gas lupfen müssen oder mal vielleicht um 20 km/h nur zu reduzieren.🙁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ach is doch wahr, werde hier als Prügelknabe stellvertretend für die  ganzen LKW Fahrer hingestellt. So um die 4 Millionen Km Unfallfrei mal am rande bemerkt.

Nein, im Grunde haben wir dich doch ganz lieb 🙂

Pepper, ich schenke dir auch grade nach kraeften ein, aber ich bitte dich sehr es nicht persoenlich zu nehmen. Ich moechte diese diskussion weiter fuehren, und ich moechte nicht, dass du dich nicht mehr ehrlich aeusserst um keinen aerger zu bekommen.

Aber bitte verzeihe mir, wenn ich nicht im jeden kritschen beitrag ueber LKW fahrer dazu schreibe "ausser pepper und andere anwesende".

Es waere schade darum...

In diesem sinne:

Hallo Partner Dankeschoen!

3L

Ps.: und ich meine das nicht ironisch wie mein vorredner vielleicht, das hat mich nur aufmerksam gemacht, dass ich das mal sagen sollte.

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