Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

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Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Verstehe nicht was du sagen willst...
300m auf der bahn ist nicht viel, deine rechnungen moegen stimmen oder nicht. Auf jeden fall sollten LKWs nur dann ueberholen wenn frei ist. Und nicht dann wenn der genoetigte es noch haette schaffen koennen, wenn er langsamer gewesen waere.
Garnicht noetigen und nicht ueberholen wenn die situation unuebersichtlich ist.

Kannst du dem bitte mal zustimmen?
Weitere ausreden moechte ich eigentlich nicht mehr lesen.

danke

3L

Das ist doch das gleiche Prinzip, wie bei den Rausziehern.

Die ziehen dir vor den Bug. Du musst dafür unbedingt 50km/h oder mehr redzuzieren, nur damit die nicht auch nur das Gas lupfen müssen oder mal vielleicht um 20 km/h nur zu reduzieren.🙁

Genau,

und in aller regel ist das einfach nur eine unhoeflichkeit, eine menschliche schwaeche. So muss ich halt 100 mal mehr bremsen und beschleunigen als noetig.

Gefaehrlich wirds erst wenn dann dazu noch eine grobe fehleinschaetzung hinzukommt.

Wuerden sie sich aber anstaendig verhalten, die langsamen. Dann gaebe es im normalfall weniger spritverschwendung und im fehlerfall ein aergerniss.

Da sie aber an der schraube drehen und das aegerniss billigend in kauf nehmen rutscht der fehlerfall dann schnell in den bereich eines tatsaechlichen unfalls.

Aber unter den menschen gibt es immer wieder auch welche mit weniger ausgepraegtem sozialverhalten! 🙂

3L

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


...
Hier beträgt bei einer guten Verzögerung der Bremsweg von 200 km/h auf 80 km/h  = 129,8 m
Bei Extremgeschwindigkeiten von 250 km/h  (wovon ich immer geschrieben habe)      = 226,3 m
...

Von 200 auf 80 sind es zwischen 60 und 70 m Bremsweg. Man sollte nicht den hohen Luft- und Rollwiderstand bei höherem v vergessen. Das sind zus. mit dem Bremsen deutlich mehr als 10m/s2.

Aber (bitte aufgepasst!), selbst wenn es 100 m wären, hat kein Lkw-Fahrer das Recht, einem 100 m vor die Nase zu fahren, der mit 200 km/h ankommt.

Ich beobachte das auch kaum (immerhin auch schon ca. 2,5 Mio km, darf ich mitschreiben? 😉 ). Mir fährt fast nie ein Lkw direkt vor die Nase. Ärgern tue ich mich aber ständig über die Brummilenker. Beispiel unten. Aber heftig bremsen musste ich wegen einem Lkw fast noch nie.

Bei einem muss ich (und wohl fast alle anderen auch) dir aber zustimmen: auf einer zweisurigen Bahn, wenn rechts viele Lkw dicht hintereinander fahren, wäre 250 km/h etwas zu viel. Da sollte jeder ein ungutes Gefühl bekommen. Vor allem aber wegen den Schnarchnasen in Pkws zwischen den Lkw, die wirklich unvermittelt rausfahren. Meiner Erfahrung nach viel öfter als Lkw.
Ich fahre ab und zu sogar mit ca. 300. Aber nur, wenn die dreispurige BAB fast leer ist. Das kommt öfter vor, als man denkt, immer zu bestimmten Tageszeiten.

Und deine Frage danach, ob schon mal jemand eine Vollbremsung aus 250 km/h gemacht hat: ja, oft. Aber aus Spaß mit dem Moped. 😉

Beispiel für den Ärger mit den Lkw:
Mehrmals die Woche fahre ich BAB von einer Ausfahrt zur nächsten. Strecke: ca. 10 km. Vor kurzem landete ich an der Auffahrt direkt hinter zwei Lkw auf der rechten Spur. Da der hintere (der direkt vor mir) gerade zum Überholen ansetzte und die dritte Spur mit Pkw voll war, blieb ich dahinter. Hatte auch Zeit. Kurz vor der nächsten Aussfahrt (ca. 500 m davor) war der Überholvorgang abgeschlossen. Nach 10 km !! Und was passierte, der Überholende fuhr auch an der nächsten Ausfahrt raus. Er wurde schon auf der Ausfädelspur vom Überholten wieder zurücküberholt. 10 km lang die mittlere Spur blockiert, völlig für die Katz und absolut rücksichtslos! An der ersten Ampel standen wir dann nebeneinander und ich wünschte mir kurzzeitig das alte Faustrecht wieder zurück.

Solche Dinge sind fast täglich zu beobachten.
Ich meine aber nicht speziell dich. Wir kennen uns ja nicht. Außerdem scheinst du sowieso nicht mehr zu fahren, so oft wie du hier anwesend bist. 😉
Oder bist du unterwegs online?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Pepper, jetzt wirds duster!
Bitte lies nochmal was ich schrieb!

Nicht die betriebsgefahr eines schnellen PKWs ist ursaechlich, sondern die betriebsgefahr des LKWs selbst. Ein spurwechsel, ohne das die nachbarspur frei ist, ist zu verurteilen!
Bitte bestaetige das mal, ohne wenn und aber!

Ein LKW fahrer hat KEINE sonderrechte auf der bahn weil er ein (erhelblich) kleineres verletzungsrisiko hat!

Ich unterstelle gewissen LKW fahreren (nicht dir und den anwesenden), dass sie diesen zustand ausnutzen und andere verkehrsteilnehmer mit leib und leben berohen zur duchsetzung dieser "sonderrechte"!

Das muss man aber verurteilen!
Also bitte tu das auch!

Ich habe dir mal ein paar Urteile rausgesucht.

Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Nun steht ja in der StVO nichts von einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gibt aber die Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat...

Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall:
Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.

Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit der üblichen Autbahngeschwindigkeit unterwegs ist, also deutlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h fährt, der kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.

Man könnte das vergleichen mit dem waghalsigen Versuch, sehr schnell durch eine volle Fußgängerzone zu laufen. Obwohl es natürlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fußgänger gibt, könnte solch ein Vorhaben recht gefährlich enden. Auch wenn schnelles Laufen in Fußgängerzonen nicht ausdrücklich verboten ist: Die meisten Menschen werden vermutlich zustimmen, dass es besser ist, es nicht zu tun.

www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Deutlich über Richtgeschwindigkeit - erhöhte Betriebsgefahr

Gerät ein Verkehrsteilnehmer, der deutlich über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h lag, durch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit diesem in einen Zusammenstoß, so ist hinsichtlich der Schadensersatzansprüche eine erhöhte Betriebsgefahr von 20% anzurechnen.
LG Coburg, 15.11.2006 - Az: 12 O 421/05

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr

Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.

Seit 1992 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung bei Autobahnunfällen mit höherer Geschwindigkeit einen Teil der Kosten dem Versicherten aufgebürdet
Kraft Gesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland haftpflichtversichert. Darüber hinaus haben die meisten Fahrzeugbesitzer weitere Versicherungen wie Voll- oder Teilkaskoversicherung, manchmal auch eine Insassenunfall- und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen schützen ihn, wenn er die Bedingungen der Gesellschaft und die Verkehrsregelungen einhält. Verstößt er dagegen, muss er zumindest einen Teil der bei einem Unfall entstehenden Kosten selbst tragen. Meist tritt die Versicherung in Vorleistung, hält sich aber später bei ihrem Kunden schadlos.

Auf der Autobahn schneller als 130 Stundenkilometer gefährdet den Versicherungsschutz

Diese Pflicht aber kennt so gut wie kein Autofahrer in Deutschland: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 Stundenkilometer muss er als Kunde einer Kraftfahrzeughaftplichtversicherung, aber auch der anderen in diesem Zusammenhang bestehenden Versicherungen wie Voll- oder Teilkasko oder Insassen-Unfallversicherung einhalten. Anderenfalls ist er an einem durch diese Pflichtverletzung bedingten Unfall mitschuldig und muss einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen.
Dieses – auf den ersten Blick seltsame – Ergebnis hat die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1992. Inzwischen haben sich die deutschen Obergerichte dieser Auffassung durchweg angeschlossen, und auch der Bundesgerichtshof hat noch in jüngster Zeit gleich entschieden.

Nach den Richtern in Karlsruhe muss ein Kraftfahrer stets sachgemäß und geistesgegenwärtig handeln. Gefahrensituationen muss er vermeiden. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten. Fährt er schneller und kommt es zu einem Unfall, haftet er für den Schaden mit. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass der Unfall sich auch dann an dieser Stelle ereignet hätte, wenn er nicht schneller als 130 Stundenkilometer gefahren wäre. Ein Nachweis, der natürlich in der Praxis nicht zu führen ist. In ständiger Rechtsprechung muss ein so verunfallter Fahrer bis zu einem Viertel der entstandenen Kosten selbst tragen. Und das können bei den heutigen Verhältnissen enorme Summen sein.

http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...gkeit_muss_einhalten_werden

pepper,

das sind wieder alles nur ausreden!

Der LKW hat kein recht die spur zu wechseln, wenn frei waere wuerde der nachfolgende verkehr nur 130 fahren!

Es gibt seltsame urteile, ja, es gibt aber auch andere --> zum beispiel hier .

Wir befinden uns jetzt aber nicht im wettstreit, wer das tollste urteil findet.
Auch hat man im leben manchmal pech. Das ist ungerecht, aber so ist das leben!
Wenn ich ausweiche weil mich jemand von der bahn schupst und dabei in einen unfall mit einem dritten verwickelt werde, bin ich haftbar.
Waere ja noch schoener wenn 2 deppen die zusammknallen immer nur sagen brauchen, da war noch ein dirtter der hat uns gezwungen, wir sind beide unschuldig. 🙂
Das kann im einzelfall hart sein, ist aber so besser geregelt als anders.

Trotzdem nochmal!
Der LKW darf keinen spurwechsel vornehmen wenn er dabei andere gefaehrdet, auch nicht wenn diese schneller als 130 fahren! (das man sowas ueberhaupt erwaehnen muss ist eigentlich schon peinlich.)

Bitte bestaetige das mal, bitte keine weiteren ausfluechte!

Und ja, ich fahre nicht mit 250 an LKW _schlangen_ vorbei.
Ich lasse auch keinen 50er hinten aus der hosentasche rausschauen wenn ich u-bahn fahre.

Dennoch ist ein dieb ein dieb!

Soviel sollte erstmal klar sein.
Das man manchen menschen nicht trauen kann und daher besser sein geld versteckt, oder machen LKW-fahreren nicht trauen kann und daher besser langsam vorbeifaehrt, steht auf einem ganz anderen blatt!
(ist aber richtig, klar)

3L

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


...
Hier beträgt bei einer guten Verzögerung der Bremsweg von 200 km/h auf 80 km/h  = 129,8 m
Bei Extremgeschwindigkeiten von 250 km/h  (wovon ich immer geschrieben habe)      = 226,3 m
...
Aber (bitte aufgepasst!), selbst wenn es 100 m wären, hat kein Lkw-Fahrer das Recht, einem 100 m vor die Nase zu fahren, der mit 200 km/h ankommt.

Geht es hier in dieser Diskussion um 100 Meter bei 200 Kmh nach hinten ?

Ich glaube nicht.

Hier geht es schlicht und ergreifend darum das es eine bestimmte Gruppe als Nötigung ansieht wenn sie nur das Gas lupfen müssen.

Es geht um das Recht die Geschwindigkeit nach oben frei wählen zu dürfen und der langsamere hat sich gefälligst danach zu richten.

Stimmt ja im Prinzip auch, aber nur solange sich der Schnellere auch an das Rechtsfahrgebot hält. Macht er oft aber nicht, erfüllt somit also nicht seine Pflichten, besteht aber auf seine Rechte.

Und schon kommt es zu Konflikten.

Die Begriffe wie z.B. Gefährdung oder Nötigung sollten hier mal fest definiert werden.

Wieder Stoff für 3000 Seiten.

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Rechts die LKW, mittig die vom Cruiser befahrene Spur, links die, die der Cruiser dann alle rechts überholt, die dann auch die linke Flanke der Gasse bilden.😰

Sehr schön dargestellt.

Wenn es so kompliziert gewesen wäre, hätte ich auf den Versuch verzichtet!

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


(immerhin auch schon ca. 2,5 Mio km, darf ich mitschreiben? 😉 )

Pfffft. Amateur... 🙄

😁

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


(immerhin auch schon ca. 2,5 Mio km, darf ich mitschreiben? 😉 )
Pfffft. Amateur... 🙄

😁

Was ich gefahren bin geht keinen was an, zumal die Zahlen hier eh nicht nachzuprüfen sind.

Und, es gibt Menschen die fahren nach 1000 Km fair und sicher und es gibt Menschen die haben es nach 500000 Km noch nicht drauf , bilden sich aber ein die Besten zu sein.

Also ???

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Ich beobachte das auch kaum (immerhin auch schon ca. 2,5 Mio km, darf ich mitschreiben? 😉 ).

Wenn man das so liest, könnte man annehmen, dass man in Deutschland nur mit einer Fahrpraxis in Höhe von mind. 100.000 km auf die Autobahn darf.

Was ist die Konsequenz?

Die Autobahn ist bald leer, weil keiner mehr drauf darf, insbesondere nicht die Anfänger!

Gruß
Ulicruser

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Aber (bitte aufgepasst!), selbst wenn es 100 m wären, hat kein Lkw-Fahrer das Recht, einem 100 m vor die Nase zu fahren, der mit 200 km/h ankommt.

Geht es hier in dieser Diskussion um 100 Meter bei 200 Kmh nach hinten ?
Ich glaube nicht.
Hier geht es schlicht und ergreifend darum das es eine bestimmte Gruppe als Nötigung ansieht wenn sie nur das Gas lupfen müssen.

...

Genau, gasfuss lupfen und spurwechsel unterlassen.

Selbst bremsen statt andere bremsen lassen.

Darum gehts..

Der rest war wieder nix in deinem schreiben.
Ich kenne kein problem, das schnellfahrer die spur nicht freimachen wuerden.
Es ist halt NICHT immer so, dass alle ein bischen schuld haben.
Manchmal ist auch einer ganz alleine der boese, oder eine bestimmte verhaltensweise falsch.
Wenn du das mal verstehst mach ich 3 kreuze.

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



pepper,
das sind wieder alles nur ausreden!

Nein das waren ein paar Gerichtsurteile.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Geht es hier in dieser Diskussion um 100 Meter bei 200 Kmh nach hinten ?
Ich glaube nicht.
Hier geht es schlicht und ergreifend darum das es eine bestimmte Gruppe als Nötigung ansieht wenn sie nur das Gas lupfen müssen.

...

Genau, gasfuss lupfen und spurwechsel unterlassen.
Selbst bremsen statt andere bremsen lassen.

Darum gehts..

Der rest war wieder nix in deinem schreiben.
Ich kenne kein problem, das schnellfahrer die spur nicht freimachen wuerden.
Es ist halt NICHT immer so, dass alle ein bischen schuld haben.
Manchmal ist auch einer ganz alleine der boese, oder eine bestimmte verhaltensweise falsch.
Wenn du das mal verstehst mach ich 3 kreuze.

3L

Du willst überhaupt nicht auf mich eingehen und willst nicht begreifen was ich sagen will, sofort Antistellung, obwohl Du überhaupt nicht persönlich angesprochen warst.

Lass Dir doch einfach mal eine andere Taktik einfallen. Deine Glaubwürdigkeit ist schon tief unter dem Asphalt.

Keule raus und schnell totschlagen.

Ich glaube Leute wie Du sollten einfach mal begreifen das unsere Straßen für alle gebaut wurden nicht für einen kleinen verbiesterten Haufen der darauf besteht seine Highspeedgelüsten freien Lauf zu lassen. Genau solchen Leuten ist es, wenn es soweit kommt,zu verdanken, das alle Straßen limitiert werden.

Mit Eurem Verhalten hier und auch auf der Straße liefert ihr die besten Argumente für ein aTL.

Lernresistent und egoistisch.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



pepper,
das sind wieder alles nur ausreden!
Nein das waren ein paar Gerichtsurteile.

Es sind ausreden!

Du suchst fuer ein fehlverhalten ein paar fehlurteile *1 um dich zu rechtfertigen.

Das nennt man _ausreden_.

Spurwechsel nur, wenn man nachfolgenden verkehr nicht gefaehrdet, auch wenn dieser schneller als 130 sein sollte, auch wenn man selbst kein verletzungsrisiko hat!

Punkt ende aus, dazu brauchen wir jetzt kein rumgedruckse mit "ja, aber richtgeschwindigkeit".

Und da haette ich jetzt gerne mal eine bestaetigung von dir und nicht immer wieder diese ausfluechte.

3L

Ps.: der sich jetzt einer freizeitgestaltung hingibt die, fuer ihn, ohne auto garnicht moeglich waere. 🙂

*1 respektive unpassende urteile fuer den gegeben zusammenhang.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


...
Hier beträgt bei einer guten Verzögerung der Bremsweg von 200 km/h auf 80 km/h  = 129,8 m
Bei Extremgeschwindigkeiten von 250 km/h  (wovon ich immer geschrieben habe)      = 226,3 m
...
Von 200 auf 80 sind es zwischen 60 und 70 m Bremsweg. Man sollte nicht den hohen Luft- und Rollwiderstand bei höherem v vergessen. Das sind zus. mit dem Bremsen deutlich mehr als 10m/s2.

Ja der Porsche Carrera GT II mit Keramikbremsen hat bei optimalen äußeren Bedingungen mit Slickreifen 11,5m/s².  Verzögerungswerte 10m/s² sind schon sehr gute Werte für ein Serien Pkw.

Aber rechne mir doch mal deine Berechnung  vor, ich bin ja Lernfähig und mein Rechenprogramm war auch nur auf 9m/s² eingestellt.

p.s. wir schreiben hier nicht  von  200 km/h und in 100m vor einem zieht ein LKW raus,das überlebt  eh  kein PKW Fahrer, denn es wären genau Zähle mal  mit : 21, 22, Einschlag ins Heck. Wobei der Pkw Fahrer bei 22 erst mit der Bremsung anfängt Die Aufprallgeschwindigkeit  beträgt dabei   92,1 km/h, Einschlagszeit :  1,9 sec. Wenn der LKW 80 km/h fährt.

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