Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Naja, ich konnte nicht wiederstehen, mein Statement mit dem Superlativ in den erforderlichen Focus zu setzen. Ich habe den Verdacht, es ist mir ansatzweise gelungen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Fangen wir erstmal mit einem kleinen Deutsch-Exkurs an:
Ideeller als ideal geht nicht.
Ähm... nur zum besseren Verständnis, was wolltest du mit dem Link aussagen? Weil, der verlinkte Artikel sagt eindeutig, dass der Gebrauch des Superlativs von "ideal" standardsprachlich nicht zulässig, mithin falsch sei.
Weitersteigern
herzlichst
Arthur Dent 😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ähm... nur zum besseren Verständnis, was wolltest du mit dem Link aussagen? Weil, der verlinkte Artikel sagt eindeutig, dass der Gebrauch des Superlativs von "ideal" standardsprachlich nicht zulässig, mithin falsch sei.
Das stimmt total.
Ich wollte nur den Hinweis kundtun, dass das Wort umgangssprachlich häufig so genutzt wird. Deshalb ist es trotzdem nicht richtig.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Oh, oh... liebes Tempomatchen, das mit geringer inellektueller Geschwindigkeit dahinstrauchelt: Wenn du schon versuchst, dich durch ausgewählte Redewendungen hervor zu tun, solltest du, wie bereits erwähnt, Syntax und Semantik beherrschen und Redewendungen nicht falsch zitieren. Das Idiom heisst "Sein Mütchen kühlen", nicht "Mündchen", von seid und seit und ähnlichen Stilblüten mal ganz zu schweigen.Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Ach göttliches ... Deine Lebensleidenschaft ist doch ein durchgängiger Zynismus, der Dich auffrisst und das ist gut so.
Kühle Dein Mündchen sonstwo.
Übrigens, "gewahr werden" steht immer mit dem Genitiv -> einer Sache gewahr werden.Herzlichst
Arthur Dent
Ach Arthurleinchen, bist halt nur ein großes Klugdsche ...lein, der hier sein Mündchen kühlen möchte.
Bin mal gespannt, wie lang der Thread noch offen ist. Kann ja immerhin mal sein, dass einer auf die Idee kommt zu klingeln. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Bin mal gespannt, wie lang der Thread noch offen ist. Kann ja immerhin mal sein, dass einer auf die Idee kommt zu klingeln. 😉
Hier spricht große Weisheit aus Dir. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von m.voe
Hier spricht große Weisheit aus Dir. Danke.
Keine Ursache! Wenn man ne Weile unbeteiligt liest und an die Überschrift denkt, könnte man glauben man steht im Wald. 😛
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Keine Ursache! Wenn man ne Weile unbeteiligt liest und an die Überschrift denkt, könnte man glauben man steht im Wald. 😛Zitat:
Original geschrieben von m.voe
Hier spricht große Weisheit aus Dir. Danke.
Weshalb? Weil man die Bäume hin und wieder nicht mehr sieht? 😉
jetzt muss ich die eigentliche diskussion aber doch nochmal kurz stören:
@SD:
rechtswidrige nutzungsuntersagungen wurden spätestens vom eugh aufgehoben und werden es auch in zukunft. da braucht man auch keine grossartigen diskussionen mehr drüber zu führen. deshalb an dieser stelle nur einige wenige anmerkungen:
Zitat:
Am Meisten vom Wegfall der Zweijahresregel profitieren in meinen Augen diejenigen die die Ursache für den Führerscheinverlust abgestellt haben aber weder für eine MPU noch für die Prüfungen das Geld hatten.
zustimmung. allerdings bleibt fraglich, wie lange noch diese eu- wenn nicht weltweit einmalige art der erteilung noch praktizierbar bleibt. spätestens wenn anstelle der 27 fahrerlaubnisverordnungen eine einzige in kraft tritt, wird es damit vorbei sein.
was mir leicht vernachlässigt zu werden scheint ist die andere seite - die verlierer sind alle anderen. insbesondere die zurückgebliebene familie und andere angehörige, wenn einer der profitierenden sich als der fall erweist, dem man keine fe hätte erteilen dürfen - sei es, weil er zugeballert fahrerflucht begeht oder weil er wirklich nicht mitbekommt, dass durch sein agieren innerhalb der stvo ein unglück mit sich gezogen hat.
der grundsatz "ohne moos nix los" gilt auch bei "maklern", der bedienung in der eisdiele. der typ in der berliner s-bahn will mir sein 50-cent-obdachlosenmagazin nicht für lau abtreten. ja, selbst der saxophonist im moskauer u-bahnschacht spielt mir zum ausklang des tages seinen traurig-nachdenklichen jazz, nicht ausschliesslich nur aus nächstenliebe zu mir.
aber es geht nicht immer nur um kohle, und gelegentlich gibt man in fällen, welche die nackenhaare zu berge stehen lassen alles so weiter, wie man es im moment gerade bekommen kann. auch wenn man eine (persönliche, nicht die der ganzen fahrschule) aberkennungsquote von 0.00% hat.
😎
im übrigen besteht auch die möglichkeit, einen finanziellen zuschuss von der ARGE zu erhalten. zugegebenermassen eine in letzter zeit nicht oft angewandte möglichkeit, aber diese option ist auch vorhanden. wäre vllt. im sinne aller, die immer wiederkehrenden diesbezüglichen diskussionen nicht immer nach dem sich bisher fest etablierten muster zu führen.
🙂
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Keine Ursache! Wenn man ne Weile unbeteiligt liest und an die Überschrift denkt, könnte man glauben man steht im Wald. 😛
Dann streich doch mal das "un" von "unbeteiligt" und bring dich aktiv ein.
Oder hast du bereits alles gesagt?
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
......
Zitat:
das größte Problem dabei ist, dass darüber kein Richter entscheidet, sonder man per Verwaltungsakt dazu verdonnert wird. Außerdem ist das Ergebnis i.d.R. nicht überprüfbar und nicht oder nur schwer anfechtbar. Rechtlich mindestens bedenklich. Mir persönlich isses allerdings egal, da ich nicht in D lebe.
Selbstverständlich ist das Ergebnis einer MPU überprüfbar, ebenso wie der darauf basierende Verwaltungsakt!
Die MPU kann durch die Einholung eines Obergutachtens überprüft werden.
Sofern der begutachtende Psychologe oder der Mediziner Sachverhalte nicht entsprechend den fachlichen als auch (oder) nicht entsprechend vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien gearbeitet wird, kann die FS-Stelle auch eine nachvollziehbare Widerlegung des ursprünglichen MPU-Gutachtens, dieses sogar ohne Einholung eines Obergutachten ablehnen! Denn die FS-Behörde ist ähnlich wie ein Richter frei in der Würdigung oder Nicht-Würdigung einer gutachterlichen Empfehlung!
Ein Gutachter und damit auch dessen Aussage stellt letztlich lediglich eine Zeugenaussage dar, auch wenn diesem Zeuge sozusagen der Status des "sachverständigen Zeugen" zugeordnet wird.
Und wurde dem auffälligen FS-Kandidaten wirklich Unrecht getan ohne daß die Fehlerhaftigkeit des MPU-Gutachtens deutlich und überzeugend dargelegt werden, wird der Obergutachten, meiner konkreten Erfahrung nach, die fehlerhafte Untersuchung idR. erkennen und so dem FS-Kandidaten die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges aussprechen.
Wer jetzt meint, diese Haltung wäre ne naive Traumtänzerei, der möge an eine beliebige Uni mit Lehrstuhl oder Fachgebiet Verkehrspsychologie und lasse sich die dementsprechenden Zahlen vorlegen!
Und bei Widerspruch gegen den Verwaltungsakt, (Ablehnung der Wiedererteilung des FS), vor Gericht, wird der Richter sehr wohl die sachlichen und fachlichen Aspekte auch der Begutachtung überprüfen.Bsp. würde ein Verkehrspsychologie seine Begutachtung auf die Klecksbildertestung, dem Rohrschach-Test begründen und daraus auf charakterliche Mängel folgern, ohne weitere harte Fakten, würde der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Empfehlung des Gutachters nicht folgen!
Und bei allem Gemoser über die böse MPU, sie ist imho die definitiv bessere und fairere Alternative als einfach nur den Promillespiegel oder das Lineal an den Verkehrsdeliktakte zu legen! Ist es wirklich dasselbe wenn ein beruflicher Vielfahrer mit durchschnittlich zw. 50-100000 KM im Jahr 10 Punkte gesammelt hat und ein Opa seinen Benz Diesel im Jahr gerade mal 5000 km bewegt und dabei auch 10 Punkte sammelte?
Weist nun eher der Berufsvielfahrer charakter- oder persönliche Defiziite auf oder der Geriatie nahe Opa, wie z.B. der Mann, der an nem Hamburgerbahnhof, ein Kind zu Tode fuhr?
Das Gerede von "machtlos nem Gutachter ausgeliefert" kann nur jemand bringen, der dieses System nicht kennt! Ob wir besser fahren, wenn wir irgendnem subalternen Beamten ausgeliefert sind, wage ich sehr zu bezweifeln!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
Am Meisten vom Wegfall der Zweijahresregel profitieren in meinen Augen diejenigen die die Ursache für den Führerscheinverlust abgestellt haben aber weder für eine MPU noch für die Prüfungen das Geld hatten.
Frage zu deinem eigentlichen Argument:
Meinst du damit, das in diesem Thread diskutierte Tempolimit? Führerscheinverlust also aufgrund zu hoher oder aufgrund zu niedriger Geschwindigkeit?
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
jetzt muss ich die eigentliche diskussion aber doch nochmal kurz stören:
Zitat:
was mir leicht vernachlässigt zu werden scheint ist die andere seite - die verlierer sind alle anderen. insbesondere die zurückgebliebene familie und andere angehörige, wenn einer der profitierenden sich als der fall erweist, dem man keine fe hätte erteilen dürfen - sei es, weil er zugeballert fahrerflucht begeht oder weil er wirklich nicht mitbekommt, dass durch sein agieren innerhalb der stvo ein unglück mit sich gezogen hat.
...
aber es geht nicht immer nur um kohle, und gelegentlich gibt man in fällen, welche die nackenhaare zu berge stehen lassen alles so weiter, wie man es im moment gerade bekommen kann. auch wenn man eine (persönliche, nicht die der ganzen fahrschule) aberkennungsquote von 0.00% hat.
Genau das ist der Punkt, nämlich auch das Schutzinteresse derer, die unter nem Rambo-Fahrstil-Piloten Familienangehörige vorloren haben, weil jemand sich mit legalen oder halblegalen Tricks und dicker Knete den FS kaufte und seinem total egozentrischen und unangepassten Fahrstil eine fortgesetzte Gefahr für sich selbst oder/und Andere darstellt!
Und sind wir doch mal ehrlich: Wer von uns hat sich nicht schon im Stillen oder auch laut gefragt, wie dieser oder jener Idiot an den FS gekommen ist?
Irgendwie habe ich immer wieder den Eindruck, daß ausgerechnet diejenigen, neben die man sich selbst niemals setzen würde oder denen man niemals die Tochter als Beifahrerin anvertrauen würde, kurz gesagt, die Kamikaze-Fahrer, am lautesten gegen diese MPU wettern. Die Tatsache, daß eine MPU eine Chance, die zwischen dem Schutzinteresse der FS-Aspiranten und der Allgemeinheit eine möglichst ausgewogene Regelung zu finden, scheint irgendwie nicht erkannt zu werden.
Gruß Wolf
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Das Gerede von "machtlos nem Gutachter ausgeliefert" kann nur jemand bringen, der dieses System nicht kennt! Ob wir besser fahren, wenn wir irgendnem subalternen Beamten ausgeliefert sind, wage ich sehr zu bezweifeln!
Diese deine Aussage beruhigt mich ein wenig.
Ich habe mich bisher noch nicht mit diesem Thema beschäftigen müssen. Mein Wissen rekrutiert sich aus Berichten, u.a. aus dem Fernsehen.
Aufgrund dieser Informationen bin ich geneigt den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See begibst du dich in Gottes Hand" um dieses Thema zu erweitern.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Ich habe mich bisher noch nicht mit diesem Thema beschäftigen müssen. Mein Wissen rekrutiert sich aus Berichten, u.a. aus dem Fernsehen.
[Ironie]
Fernsehen: Das ist eine in der Tat eine zuverlässige und objektive Quelle, die es nicht anzuzweifeln gilt.[/Ironie]
Und genau darum halte ich mich aus der MPU Diskussion raus, ich habe keine persönlichen Erfahrungen damit und hatte in den letzen 24 Jahren auch keinen Grund, mich näher damit zu beschäftigen.
EDIT und PS
Zitat:
Diese deine Aussage beruhigt mich ein wenig.
Les' ich da einen Ansatz von Ironie? Ich glaube nur, an dieser Stelle unangebracht. Woher weißt Du, aus welcher Perspektive er das System kennt? Lese ich da ein Vorurteil gegen wolf24 raus oder weißt Du vielleicht mehr als ich?
PPS
Mist, ich wollte mich da raushalten.
Hallo!
@Wolf: nur zum besseren Verständnis:
früher wurde man gerichtlich z.B. zu 13 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Danach erhielt man seinen FS zurück und fertig.
Heute muss ich zur MPU, die offenbar höchst willkürlich ist und von Menschen durchgeführt wird, die auch dem einen oder anderen Kinderschänder ein "geringes Rückfallrisiko" bescheinigen und dann freigelassen wird, um gleich das nächste Kind zu ermorden....
Ich gebe zu, das ist polemisch.
Aber eine psychologische Untersuchung zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges durchzuführen, nachdem jemand z.B. 15 Jahre lang unfallfrei und punktefrei unterwegs war und dann einmal z.B. aufgrund einer Krise betrunken fuhr und schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, der Mensch sei generell ungeeignet zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr, weil er ab und an ein Glas Wein trinkt, halte ich für ausgesprochen bedenklich.
Außerdem würde ich es als ziemlich lebensfern bezeichnen, totale Abstinenz zu fordern.
Ich fahre niemals betrunken, trinke aber ab und an gerne mal ein paar Bier oder Wein zum Essen. Weshalb sollte dieses Verhalten nicht auch jemandem möglich sein, der einmal erwischt wurde?
Wohl gemerkt möchte ich keinesfalls das Fahren unter Alkohoeinfluss bagatellisieren oder gar propagieren. Einzig die MPU ist für mich fraglich, nicht die generelle Bestrafung von Alkoholfahrten. Weitere Interpretationen dahingehend möge man sich somit bitte sparen.
Mir erschließt sich ferner nicht, wo ich ohne MPU der Willkür eines "subalternen Beamten" unterliegen würde. Die Frist bis zur Neuerteilung der FE war vor der Einführung der MPU doch klar durch einen Richter fesgelegt, oder nicht?
Ich würde es für deutlich sinnvoller halten, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im 3-Jahres-Turnuns ab 50 Jahren durchzuführen. Bei dieser Gruppe sehe ich die größte Gefahr und bei deren typischen Fehlern wie Mißachtung der Vorfahrt oder gefährliche Spurwechsel droht keine MPU...
Gruß,
M.