Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Ich darf meinen Taschenrechner nicht mehr auspacken.Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Morgen, früh, Do., den 17., bin ich auf der A9 mit meinem schwarzen C-Klasse T-Bomber nach Berlin unterwegs (und der Vollständigkeit halber am Mo., den 21., zurück).
Sonst hätte ich mal die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.5 Tage für die Entfernung. Vorbildlich. Naja, und zurück natürlich.
Gruß
Ulicruiser
Lt. Navi für 590 km 5h 17min.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Liebe Sicherheitsfreunde, HighSpeed-Diskutanten und Gefahrenmomentsammler, eine Ansage aus dem richtigen Leben:
Morgen, früh, Do., den 17., bin ich auf der A9 mit meinem schwarzen C-Klasse T-Bomber nach Berlin unterwegs (und der Vollständigkeit halber am Mo., den 21., zurück).
Vergesst bitte alle Eure Sprüche. Wenn Euch dieser Fahrzeug gewahr werden sollte, bitte mit höchsten Anstand (§1²) sich diesem nähern (wenn möglich).
Es könnte Tempomat pilotieren und der nur sehr begrenzt Verständnis für Lenkrad-Amateure, egal welcher PS-Klasse.
Seit friedlich, dann bleibt es gemütlich.
Sag mal, Tempomat, hast Du früher die Reden für den Stoiber geschrieben. Ähnlich unverständliches Gestammel ist nämlich ansonsten nur aus dessen Munde bekannt.
Ach ja, seidseit
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Wenn jemand 800 Meter vor einem heransausenden Auto zum Überholen ansetzt, ist das sicher fair. Bei dieser Entfernung müsste ein geübter Fahrer, auch wenn er mit einer Geschwindigkeit von 250 km/h unterwegs ist, genügend Zeit haben, ohne Stress das Auto ordnungsgemäß herunter zu bremsen. Wenn er bei 200 km/h nicht bremst, hat er rd. 30 Sekunden Zeit bis er auf das vorausfahrende Auto auffährt.Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Nö. Aber wer es als Problem sieht, wenn in 800m jemand rauszieht, der hat wohl selber Probleme..
Wenn nun der Schnellfahrer 30 Sekunden lang 100km/h statt 200km/ h fährt , verliert er 15 Sekunden. Wenn man nun annimmt, dass er vielleicht 1 Stunde unterwegs ist, dann hat er einen zeitlichen Verlust von rd. 0,4 Prozent. Das ist m.E. tolerierbar, wenn man sich in einer Gesellschaft befindet und sich die Autobahn mit anderen Verkehrspartnern teilen muss. Die 0,4 Prozent sind in der Realität sogar geringer, da sich die Geschwindigkeit des Autos in dem hier geschilderten Fall nur langsam reduziert und nicht sofort bei 100km/h ist.Ich verstehe die Aufregung auch aus einem weiteren Gesichtspunkt nicht.
Auf der Autobahn herrschten idealste Bedingungen. Auf einer Strecke von rd. 3,8 km waren nur 2 Autos unterwegs. Die beiden sich überholenden Fahrzeuge fuhren 800 Meter vor dem TE. Lt. TE war davor 3 km kein anderes Auto zu sehen.
Ideal nicht nur, weil so wenig los war, sondern auch, weil der TE offensichtlich die gesamte Strecke von rd. 4000 Metern hat einsehen können. Wo gibt es das in Deutschland?Vielleicht ist der TE so lieb und postet den Autobahnabschnitt als Google-Map-Link.
Gruß
Ulicruiser
Fangen wir erstmal mit einem kleinen Deutsch-Exkurs an:
Ideeller als ideal geht nicht.
btt:
ich hatte schonmal erwähnt, dass die 800m weniger das Problem gewesein dürften als dass dieser VT (nicht TE) es nicht geschafft hat, seinen Karren zu beschleunigen und in egoistischer Weise die linke Spur länger als nötig belegt hatte. 😉
Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Entfernungen sind schlecht einzuschätzen, richtig, Golf. So ähnlich sieht es mit Geschwindigkeiten auch aus. Und selbst wenn es nur 300m waren, reicht es den Gasfuß zu lupfen - Situation geklärt.
Man merkt, du hast keine Ahnung von diesen Tempi.
Bei 300m nur Gas lupfen...😁
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Fangen wir erstmal mit einem kleinen Deutsch-Exkurs an:
Ideeller als ideal geht nicht.
Naja, ich konnte nicht wiederstehen, mein Statement mit dem Superlativ in den erforderlichen Focus zu setzen. Ich habe den Verdacht, es ist mir ansatzweise gelungen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
ich hatte schonmal erwähnt, dass die 800m weniger das Problem gewesein dürften als dass dieser VT (nicht TE) es nicht geschafft hat, seinen Karren zu beschleunigen und in egoistischer Weise die linke Spur länger als nötig belegt hatte. 😉
So sind sie, die Schleicher.
Gruß
Ulicruiser
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Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Äh... meines Wissens muss man den Führerschein komplett neu machen, wenn er länger als 2 jahre weg war. Also auch dann, wenn man nur ein befristetes Fahrverbot hatte und dann den FS nicht innerhalb von 2 Jahren wieder abholt.
das war so, bis im 3. quartal 2008 zu promotionszwecken der mpu die zweijahresfrist kurzerhand abgeschafft wurde. aktuell hast du nach entzug 15 jahre tilgungsfrist udn die daraus resultierende mpu-auflage.
nach 15 jahren stellst du antrag auf erteilung der fe und bekommst eine eu-weit anzuerkennende fahrerlaubnis, ohne irgendwas anderes als den antrag darauf ausgefüllt zu haben.
diese verfahrensweise ist in der gesamten eu einmalig und wird auch so keine 3 jahre mehr weiterbetrieben werden können.
du hast dich früh genug aus dem rechtsfreien raum in die zivilisierte welt abgesetzt, um diesen wahnsinn nicht zwangsläufig mitbekommen zu müssen... und hattest damit garnicht mal so unrecht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
ich hatte schonmal erwähnt, dass die 800m weniger das Problem gewesein dürften als dass dieser VT (nicht TE) es nicht geschafft hat, seinen Karren zu beschleunigen und in egoistischer Weise die linke Spur länger als nötig belegt hatte. 😉
Wenn man bei 800m Abstand zum rückwärtigen Verkehr nicht zum überholen ansetzen dürfte hätte man bei der heutigen Verkehrsdichte,ja ich kenne die Bilder mit absolut leeren Autobahnen 😁, faktisch ein Überholverbot,bzw ein Spurwechselverbot von Rechts nach Links,auf mehrspurigen Strassen.
Was aber sicher nicht ok ist ist dabei nicht den Arsch hochzubringen und wenigsten etwas zu beschleunigen um zügig das Überholmanöver abschliessen zu können.
Zur Wiedererteilung nach mehr als zwei Jahren.
Es ist zwar Richtig das man im Regelfall keine Prüfungen mehr machen muß wenn man den Schein nach mehr als Zwei Jahren wieder beantragt aber in begründeten Zweifeln kann die Führerscheinstelle trotzdem die Prüfungen verlangen.In Bayern zb immer wenn der Führerschein länger als 10 Jahre weg war,bzw beim LKW 5 Jahre und bei vielen Führerscheinstellen hängt es auch noch dvon ab wie lange man im Führerscheinbesitz war bevor er entzogen wurde.Wer zB ihn schon in der Probezeit abgeben mußte dürfte kaum irgendwo nach 15 Jahren ohne Prüfungen einen Neuen bekommen.
😁 Das diese Regelung nicht unbedingt im Interesse derer liegt die bisher daran verdienten das nach mehr als 2 Jahren die Prüfungen wiederholt werden mußten liegt auf der Hand.
Aber was die MPU mit diesem Wegfall der Zweijahresfrist zu tun hat weiss wohl nur turbochivic.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das war so, bis im 3. quartal 2008 zu promotionszwecken der mpu die zweijahresfrist kurzerhand abgeschafft wurde. aktuell hast du nach entzug 15 jahre tilgungsfrist udn die daraus resultierende mpu-auflage.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Äh... meines Wissens muss man den Führerschein komplett neu machen, wenn er länger als 2 jahre weg war. Also auch dann, wenn man nur ein befristetes Fahrverbot hatte und dann den FS nicht innerhalb von 2 Jahren wieder abholt.nach 15 jahren stellst du antrag auf erteilung der fe und bekommst eine eu-weit anzuerkennende fahrerlaubnis, ohne irgendwas anderes als den antrag darauf ausgefüllt zu haben.
diese verfahrensweise ist in der gesamten eu einmalig und wird auch so keine 3 jahre mehr weiterbetrieben werden können.
du hast dich früh genug aus dem rechtsfreien raum in die zivilisierte welt abgesetzt, um diesen wahnsinn nicht zwangsläufig mitbekommen zu müssen... und hattest damit garnicht mal so unrecht.
Hehe... danke für die Aufklärung, das habe ich in der Tat komplett nicht mitbekommen. Is' ja der Hammer...😁
Ich hab mittlerweile schon lange n polnische Führerschein... 😁
@SirDonald: Das hat mit der MPU insofern was zu tun, dass man theoretisch das MPU umgehen konnte, wenn man 2 Jahre gewartet hat, um dann einfach den FS komplett neu zu machen.
Gruß aus Warschau 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber was die MPU mit diesem Wegfall der Zweijahresfrist zu tun hat weiss wohl nur turbochivic.
der hat's ja damals auch unbedingt anders machen müssen und ist aus dem osten in den westen abgehauen. :wall: :wall: :wall: :wall:
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Naja, ich konnte nicht wiederstehen, mein Statement mit dem Superlativ in den erforderlichen Focus zu setzen. Ich habe den Verdacht, es ist mir ansatzweise gelungen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Fangen wir erstmal mit einem kleinen Deutsch-Exkurs an:
Ideeller als ideal geht nicht.
Nö. Ich hab schon wieder vergessen, was das Haupthema deines Statements war.😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
@SirDonald: Das hat mit der MPU insofern was zu tun, dass man theoretisch das MPU umgehen konnte, wenn man 2 Jahre gewartet hat, um dann einfach den FS komplett neu zu machen.
Was wohl den Wenigsten wirklich was brachte da dieselben Gründe die erstmals zum Führerscheinenztug führten dafür sorgen das auch der EU-Schein nicht viel Wert hatte da in der Regel schnell einer Nutzungsuntersagung unterlag.
Denn wer sein Verhalten das zum Entzug führte abstellt kann eine MPU machen und bei guter Vorbereitung auch auf Anhieb bestehen,wer aber die Gründe die zum Entzug führten nicht abstellt wird auch recht schnell wieder erwischt werden.
Dazu kommt das der Europäische Gerichtshof die Schlinge immer enger zieht und die Wahrscheinlichkeit das ein EU-Schein anerkannt werden muß immer kleiner wird.
Am Meisten vom Wegfall der Zweijahresregel profitieren in meinen Augen diejenigen die die Ursache für den Führerscheinverlust abgestellt haben aber weder für eine MPU noch für die Prüfungen das Geld hatten.Aber die waren auch keine Kunden für die Führerscheinvermittler,auch bei denen gilt der Grundsatz ohne Moos nichts los.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sag mal, Tempomat, hast Du früher die Reden für den Stoiber geschrieben. Ähnlich unverständliches Gestammel ist nämlich ansonsten nur aus dessen Munde bekannt.Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Liebe Sicherheitsfreunde, HighSpeed-Diskutanten und Gefahrenmomentsammler, eine Ansage aus dem richtigen Leben:
Morgen, früh, Do., den 17., bin ich auf der A9 mit meinem schwarzen C-Klasse T-Bomber nach Berlin unterwegs (und der Vollständigkeit halber am Mo., den 21., zurück).
Vergesst bitte alle Eure Sprüche. Wenn Euch dieser Fahrzeug gewahr werden sollte, bitte mit höchsten Anstand (§1²) sich diesem nähern (wenn möglich).
Es könnte Tempomat pilotieren und der nur sehr begrenzt Verständnis für Lenkrad-Amateure, egal welcher PS-Klasse.
Seit friedlich, dann bleibt es gemütlich.Ach ja, seidseit
Ach göttliches ... Deine Lebensleidenschaft ist doch ein durchgängiger Zynismus, der Dich auffrisst und das ist gut so.
Kühle Dein Mündchen sonstwo.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Ach göttliches ... Deine Lebensleidenschaft ist doch ein durchgängiger Zynismus, der Dich auffrisst und das ist gut so.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sag mal, Tempomat, hast Du früher die Reden für den Stoiber geschrieben. Ähnlich unverständliches Gestammel ist nämlich ansonsten nur aus dessen Munde bekannt.Ach ja, seidseit
Kühle Dein Mündchen sonstwo.
Oh, oh... liebes Tempomatchen, das mit geringer inellektueller Geschwindigkeit dahinstrauchelt: Wenn du schon versuchst, dich durch ausgewählte Redewendungen hervor zu tun, solltest du, wie bereits erwähnt, Syntax und Semantik beherrschen und Redewendungen nicht falsch zitieren. Das Idiom heisst "Sein Mütchen kühlen", nicht "Mündchen", von seid und seit und ähnlichen Stilblüten mal ganz zu schweigen.
Übrigens, "gewahr werden" steht immer mit dem Genitiv -> einer Sache gewahr werden.
Herzlichst
Arthur Dent
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Was wohl den Wenigsten wirklich was brachte da dieselben Gründe die erstmals zum Führerscheinenztug führten dafür sorgen das auch der EU-Schein nicht viel Wert hatte da in der Regel schnell einer Nutzungsuntersagung unterlag.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
@SirDonald: Das hat mit der MPU insofern was zu tun, dass man theoretisch das MPU umgehen konnte, wenn man 2 Jahre gewartet hat, um dann einfach den FS komplett neu zu machen.
Denn wer sein Verhalten das zum Entzug führte abstellt kann eine MPU machen und bei guter Vorbereitung auch auf Anhieb bestehen,wer aber die Gründe die zum Entzug führten nicht abstellt wird auch recht schnell wieder erwischt werden.
Dazu kommt das der Europäische Gerichtshof die Schlinge immer enger zieht und die Wahrscheinlichkeit das ein EU-Schein anerkannt werden muß immer kleiner wird.Am Meisten vom Wegfall der Zweijahresregel profitieren in meinen Augen diejenigen die die Ursache für den Führerscheinverlust abgestellt haben aber weder für eine MPU noch für die Prüfungen das Geld hatten.Aber die waren auch keine Kunden für die Führerscheinvermittler,auch bei denen gilt der Grundsatz ohne Moos nichts los.
Stimmt nicht so ganz, nach EU-Recht muss D die europäischen Führerscheine anderer Länder anerkennen. Zumindest in den Fällen, wo der Inhaber mindestens 6 Monate in dem Land gemeldet ist, in dem er den FS gemacht hat. Wohingegen mit der MPU viele Sauereien passiert sind und vermutlich noch passieren, das größte Problem dabei ist, dass darüber kein Richter entscheidet, sonder man per Verwaltungsakt dazu verdonnert wird. Außerdem ist das Ergebnis i.d.R. nicht überprüfbar und nicht oder nur schwer anfechtbar. Rechtlich mindestens bedenklich. Mir persönlich isses allerdings egal, da ich nicht in D lebe.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Liebe Sicherheitsfreunde, HighSpeed-Diskutanten und Gefahrenmomentsammler, eine Ansage aus dem richtigen Leben:
Morgen, früh, Do., den 17., bin ich auf der A9 mit meinem schwarzen C-Klasse T-Bomber nach Berlin unterwegs (und der Vollständigkeit halber am Mo., den 21., zurück).
Vergesst bitte alle Eure Sprüche. Wenn Euch dieser Fahrzeug gewahr werden sollte, bitte mit höchsten Anstand (§1²) sich diesem nähern (wenn möglich).
Es könnte Tempomat pilotieren und der nur sehr begrenzt Verständnis für Lenkrad-Amateure, egal welcher PS-Klasse.
Seit friedlich, dann bleibt es gemütlich.
Wenn ich das Statement halbwegs richtig verstanden habe, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du scheinbar Angst vor allen VT hast, die sich gegen ein aTL aussprechen. Aus irgend einem Grund setzt Du Gegner eines aTL offensichtlich automatisch mit Verkehrsrowdys oder Kamikazepiloten (kamikaze schumi, Du bist nicht gemeint) gleich. Ich versichere Dir, dass dem nicht so ist. Sich gegen ein aTL auszusprechen und sich dennoch mit dem
Zitat:
höchsten Anstand (§1²)
fortzubewegen, schließt sich genau so wenig aus wie für ein aTL zu sein und sich ohne den höchsten Anstand fortzubewegen.
In dem Sinne kann ich Dir versichern, dass es niemand hier darauf anlegt, Dir mit Deinem C-Klasse T-Bomber auf der Autobahn höchst unanständig zu begegnen. Und ich denke, wenn Du Dich ebenfalls mit höchster Anständigkeit auf der A9 bewegst und ein wenig mehr Verständnis für andere VT zeigst, dann wirst Du sicher an Deinem Ziel ankommen. In diesem Sinne wünsche ich Dir eine gute Fahrt.