Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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Hyperlativ... es war ein Hyperlativ, kein Superlativ. 🙄
Elativ lass ich auch gelten.
So sehr ich den Hanseaten Helmut Schmidt auch schätze... seinem Alter Ego bleibt die tiefere Metaphorik der Debatte in ihrer jetzigen Form wohl verborgen, sonst würde er weder die Glocke, geschweige ein Closed erwähnen 😉
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
früher wurde man gerichtlich z.B. zu 13 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Danach erhielt man seinen FS zurück und fertig.Heute muss ich zur MPU, die offenbar höchst willkürlich ist und von Menschen durchgeführt wird, die auch dem einen oder anderen Kinderschänder ein "geringes Rückfallrisiko" bescheinigen und dann freigelassen wird, um gleich das nächste Kind zu ermorden....
So einfach kann eine MPU auch wieder nicht angeordnet werden.Wenn die Fällig wird hatte man entweder über 1,6‰,wurde das zweite Mal mit Alk erwischt bevor der letzte Eintrag deswegen gelöscht wurde,hatte andere Drogen konsumiert oder hat die Latte von 18Punkten übersprungen.Dazu dann noch ein paar Mischformen wie zB Alk plus Fahrerflucht.
Man muß also schon anständig gegen die STVO verstoßen um zur MPU gebeten zu werden,😁 womit man ja schon wieder beim Thema Tempolimit wären. Mit einem Allgemeinen auf Autobahnen würden die Zahl der Kandidaten deutlich steigen.
Zitat:
Die Frist bis zur Neuerteilung der FE war vor der Einführung der MPU doch klar durch einen Richter fesgelegt, oder nicht?
Richter geben den Behörden nur Mindestfristen vor,wann und wie du wieder an eine Faherlaubnis kommst liegt dann in den Händen der Führerscheinbehörde.Die sind aber auch an Vorschriften gebunden und wer mit den Entscheidungen nicht einverstanden ist kann vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Zitat:
Ich würde es für deutlich sinnvoller halten, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im 3-Jahres-Turnuns ab 50 Jahren durchzuführen.
Wie du da damit den notorischen Verkehrssünder von der Bahn holen willst würde ichg gerne wissen.
Es gibt ja nicht die MPU sondern sie wird flexibel je nachdem weswegen man aufgefallen ist durchgeführt.Einzige Gemeinsamkeit ist das ein Psychologe wissen will wie es dazu kommen konnte und wie man sicherstellen will das man sich in Zukunft zusammenreisst.
Bestehen kann die jeder beim ersten mal,wenn er sich vorbereitet und den Grund der MPU nachhaltig abstellt.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Aber eine psychologische Untersuchung zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges durchzuführen, nachdem jemand z.B. 15 Jahre lang unfallfrei und punktefrei unterwegs war und dann einmal z.B. aufgrund einer Krise betrunken fuhr und schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, der Mensch sei generell ungeeignet zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr, weil er ab und an ein Glas Wein trinkt, halte ich für ausgesprochen bedenklich.
Tschuldigung, aber ab einem gewissen Pegel wird davon ausgegangen daß es mehr als das berüchtigte " eine " Glas Wein ist. Weil 15 Jahre nichts passiert ist heißt das noch lange nicht, daß der Kandidat in dieser Zeit nie blau unterwegs war. Dafür ist die Kontrolldichte viel zu dünn, wie der verehrte römische Kaiser mal richtig schrieb. Wenn so ein Geist dich oder einen Angehörigen zum Krüppel oder in den Tod fährt, möchte ich dein Geschrei nicht hören 🙄 .
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Ich fahre niemals betrunken, trinke aber ab und an gerne mal ein paar Bier oder Wein zum Essen. Weshalb sollte dieses Verhalten nicht auch jemandem möglich sein, der einmal erwischt wurde?
Der sporadische Konsum von Alkohol stellt ja auch kein Problem dar - solange man anschließend nicht mit dem Auto fährt. Wer das nicht auf die Reihe bekommt, der muß sich künftig eben entscheiden: Entweder auf den Fusel oder aufs Auto verzichten.
Zitat:
Ich würde es für deutlich sinnvoller halten, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im 3-Jahres-Turnuns ab 50 Jahren durchzuführen. Bei dieser Gruppe sehe ich die größte Gefahr und bei deren typischen Fehlern wie Mißachtung der Vorfahrt oder gefährliche Spurwechsel droht keine MPU...
Gerade diese Gruppe zeichnet sich aber, unabhängig von Deiner selektiven Wahrnehmung, keineswegs durch besondere Gefährlichkeit aus. Ausweislich der offiziellen Unfallstatistik, die ja nicht wirklich gesonderter Geheimhaltung unterliegt, werden ausschließlich Fahranfänger bis 25 Jahren durch erhöhte Unfallträchtigkeit auffällig.
Zitat:
Aber eine psychologische Untersuchung zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges durchzuführen, nachdem jemand z.B. 15 Jahre lang unfallfrei und punktefrei unterwegs war und dann einmal z.B. aufgrund einer Krise betrunken fuhr und schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, der Mensch sei generell ungeeignet zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr, weil er ab und an ein Glas Wein trinkt, halte ich für ausgesprochen bedenklich.
Du findest es bedenklich, wenn jemand aufgrund eines einmaligen gravierenden Fehlverhaltens einer Untersuchung unterzogen wird, deren Ergebnis die Feststellung der generellen Untauglichkeit zum Führen eines Kfz sein kann. Du findest es aber nicht bedenklich, wenn der Anlaß für diese Untersuchung das Überschreiten des 50. Lebensjahres darstellt. Das erscheint eine wenig inkonsequent.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Man muß also schon anständig gegen die STVO verstoßen um zur MPU gebeten zu werden...
Vor allem muß man nicht nur dagegen verstoßen, man muß sich auch dabei erwischen lassen. Wahrscheinlich gibts es keinen Autofahrer, der länger als drei Monate seinen Lappen hat und der sich in der Zeit keine MPU-würdigen Vergehen hat zu Schulden kommen lassen. Es werden halt nur die wenigsten dabei erwischt.
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
So einfach kann eine MPU auch wieder nicht angeordnet werden.Wenn die Fällig wird hatte man entweder über 1,6‰,wurde das zweite Mal mit Alk erwischt bevor der letzte Eintrag deswegen gelöscht wurde,hatte andere Drogen konsumiert oder hat die Latte von 18Punkten übersprungen.Dazu dann noch ein paar Mischformen wie zB Alk plus Fahrerflucht.Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
früher wurde man gerichtlich z.B. zu 13 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Danach erhielt man seinen FS zurück und fertig.Heute muss ich zur MPU, die offenbar höchst willkürlich ist und von Menschen durchgeführt wird, die auch dem einen oder anderen Kinderschänder ein "geringes Rückfallrisiko" bescheinigen und dann freigelassen wird, um gleich das nächste Kind zu ermorden....
Man muß also schon anständig gegen die STVO verstoßen um zur MPU gebeten zu werden,😁 womit man ja schon wieder beim Thema Tempolimit wären. Mit einem Allgemeinen auf Autobahnen würden die Zahl der Kandidaten deutlich steigen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Richter geben den Behörden nur Mindestfristen vor,wann und wie du wieder an eine Faherlaubnis kommst liegt dann in den Händen der Führerscheinbehörde.Die sind aber auch an Vorschriften gebunden und wer mit den Entscheidungen nicht einverstanden ist kann vor das Verwaltungsgericht ziehen.Zitat:
Die Frist bis zur Neuerteilung der FE war vor der Einführung der MPU doch klar durch einen Richter fesgelegt, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wie du da damit den notorischen Verkehrssünder von der Bahn holen willst würde ichg gerne wissen.Zitat:
Ich würde es für deutlich sinnvoller halten, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im 3-Jahres-Turnuns ab 50 Jahren durchzuführen.
Es gibt ja nicht die MPU sondern sie wird flexibel je nachdem weswegen man aufgefallen ist durchgeführt.Einzige Gemeinsamkeit ist das ein Psychologe wissen will wie es dazu kommen konnte und wie man sicherstellen will das man sich in Zukunft zusammenreisst.
Bestehen kann die jeder beim ersten mal,wenn er sich vorbereitet und den Grund der MPU nachhaltig abstellt.
tschuldigung, aber du bist nicht zufällig beim TÜV oder in der Verwaltung? Nach dem was du so darstellst habe wir nur Friede-Freude-Eierkuchen und das MPU ist gaaaanz toll und sich dagegen zu wehren ist auch kein Problem. Ich habe da andere Erfahrungen. N Bekannter von mir musste mal eins machen, weil er am Wochenende zu Fuß unterwegs mit Marihuana in der Tasche erwischt wurde. Der alleinige Besitz dessen hat schon ausgereicht. Und jetzt erklär mal so nem Psychologen, dass di nieeee wiieeeder Marihuana rauchen wirst (Das übrigens in mehreren Nachbarländern mittlerweile entweder legal oder mindestens geduldet und eine weitaus schwächere Droge als Alkohol ist)
Anderer Fall: Vielfahrer, über 100.000 km/Jahr (nein, nicht ich, obwohl mir ähnliches auch schon passiert ist), wird öfter geblitzt, und zwar nicht in 30-Zonen, sondern an den klassischen Abzockstellen. Von der Autobahn kommend, 2-spurige Straße mit baulicher Maßnahme zwischen den Richtungen, und plötzlich ist da 50 und n Blitzer, kein Mensch weiß warum. Kennt jeder. Der hat genau auf die Weise so viele Punkte gesammelt, dass er zum MPU musste. Und hat es nicht geschafft, weil er genau diese Situation kritisiert hat und meinte, dass er schließlich nicht in der Stadt, z.B. vor ber Schule mit Tempo 30 zu schnell gefahren sei. Und as erwähnte Obergutachten? Bullsh*t, das kostet erstmal und der Erfolg dessen ist mehr als fraglich. Dann wird hier plötzlich der subalterne Beamte auf der Führerscheinstelle mit nem Richter quasi gleichgestellt, das ist wirklich naive Traumtänzerei!
Ich bin jedenfalls froh, dass ich mit dem ganzen Zirkus da in D nix mehr am Hut haben muss.
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Das ist sehr traurig!Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
leider nicht immer nur grenzt, und auch nicht immer nur an körperverletzung - http://www.bild.de/.../mann-auf-autobahn-8-toedlich-verunglueckt.html
Jeder muss für sich selber entscheiden, welcher Kategorie er diesen Unfall zuordnen möchte.
was gibts da zu entscheiden, welcher kategorie dieser irre zuzuordnen ist.
wer schon zu den halbtoten gehört, sich nicht an verkehrsregeln hält und andere durch seine offensichtlichen körperlichen/geistigen einschränkungen im straßenverkehr verunfallen lässt und sich dann auch noch aus dem staub macht, gehört aus dem straßenverkehr entfernt und zudem hart bestraft.
Zitat:
Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt einfach fort. Nach Polizeiangaben ist unklar, ob er den Unfall überhaupt bemerkt hatte.
da die schuldfrage eindeutig ist, bedarf es nurnoch der klärung ob vorsätzlich (fahrerflucht) oder nicht (halbtot und nicht mehr fähig am straßenverkehr bzw. allgemeinverkehr teilzunehmen).
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Möglicherweise hat schon einmal jemand hier so eine Situation erlebt. Vielleicht auf der einen Seite, vielleicht auf der anderen Seite?Da uns zu wenige Details bekannt sind und es sich hier um ein wirklich trauriges Ereignis handelt, will ich absolut keine Stellung dazu beziehen.
diese situationen erleben viele nicht selten, dank der fähigkeit noch mitzukriegen was um einen rum passiert, werden aber nicht immer unfälle daraus - nur dann, wenn der rauszieher es eben provoziert und extrem knapp davorzieht.
wer sich auf der seite der rüberzieher ohne kopf wiederfindet sollte schnellstmöglichst einen arzt aufsuchen und seine geistigen wie körperlichen funktionen hinreichend testen lassen.
eventuell werden brille, hörgerät und zusätzliche seitenspiegel benötigt, zudem sollte die fahrtauglichkeit in frage gestellt werden.
weitere "details" sind hier garnicht nötig, wer nicht mitkriegt, das der unmittelbare hintermann wegen dem rausziehen derart heftig ausweichen muss und einen unfall erleidet, der hat sich nicht abgesichert, keinen blick in den rückspiegel getätigt und ist offenbar auch nicht in der lage, das geschehen mitzukriegen und auch entsprechend reagieren zu können, also gefahr im straßenverkehr, weg damit.
grüße
Moin!
War klar, dass der ganze Sermon kommen musste.
Ich halte es keineswegs für bedenklich, jemandem einen Denkzettel zu verpassen, der betrunken fährt.
Ich halte es jedoch für bedenklich, wenn dies über daen Weg der MPU geschieht, bei der 1/3 der Erstversucher scheitern.
Soind wirklich soviele Menschen ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen?
Oder sind die Kriterien, deren Messung oder gar die Messenden evtl. ungeeignet...?
Was ich nun gar nicht brauche ist der Kommentar bzgl. dem Betrunkenen, der die eigene Familie umnagelt. Ein solcher müsste nicht mehr zur MPU, keine Angst...
Mir geht es vielmehr darum, dass die einmalige Verfehlung betrachtet und danch eine kategorische Abstinenz gefordert wird, was in meinen Augen Unfug ist.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Mir geht es vielmehr darum, dass die einmalige Verfehlung betrachtet und danch eine kategorische Abstinenz gefordert wird, was in meinen Augen Unfug ist.
Gruß,
M.
Ab einer bestimmten Promillezahl wird davon ausgegangen, daß man ein Gewohnheitsalkoholiker ist und somit wird die MPU angeordnet ob dir das nun passt oder nicht. Dabei ist es völlig wurscht, ob man das erste, dritte oder vierte mal aufgefallen ist. Und das ist völllig in Ordnung so wenn sich sich die möglichen Folgen so ansieht. Nicht so schwerwiegende Verstöße werden eh als OWI geahndet, liegen aber bereits Voreintragungen vor kann die Fahrerlaubnisbehörde jederzeit die MPU anordnen, und auch das ist vollkommen in Ordnung.Deine Argumente erinnern mich immer an den armen Mörder der so eine schlimme Kindheit hatte. Wenn einer meint wegen einer Krise saufen zu müssen soll er das machen aber anschließend Taxe oder Bahn fahren. Für sowas habe ich kein Verständnis und wenn du deswegen im Dreieck springst.
hallo
also ich möchte nicht die dunkelziffer derer wissen, die meinen, daß man mit 3 pullen bier in der rübe, noch einwandfrei fahren kann. mit sicherheit eiern da mehr als genug auf unsern straßen ( auch auf den Ab´n ) rum. und weiterhin denke ich auch, daß diese menschengruppe nicht unbedingt in der fahranfängergruppe zu suchen ist, sondern eher bei den gestandenen männern. ich will keinem sein bier zum essen vermiesen ( ich trinks ja selber ) nur muss es dann wirklich bei diesem einen bleiben. ich, für meinen teil, kann nämlich gut drauf verzichten, wenn mir einer auf der AB bei 130 oder mehr, mit 1,2 promille im schädel und 180 auf der uhr in den kofferraum rauscht.
bis die tage
John
Nochmal:
ich möchte nicht das betrunken Fahren propagieren.
Ich kritisiere ledilgich das System der MPU, weil ich es für willkürlich und nicht zielführend halte.
Im Dreieck springen werde ich diesbzgl. ganz sicher nicht, da es mich als jemand, der nur höchst selten mal ein Bier zum Essen trinkt, wenn er noch fahren muss und über einen Punktestand in Flensburg von 0 verfügt, schlichtweg nicht betrifft.
Schlimm ist, dass hier derart undifferenziert eine ziemlich schwachsinnige Sanktion verteidigt wird, nur weil sie (teilweise) zur Verteidigung eines gesellschaftlich vorausgesetzten "No-Gos" dient, nämlich dem Trinken und Fahren.
Da scheint dann jedes Mittel recht zu sein.
Wie gesagt, sehe ich deutlich mehr Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung älterer Menschen, der Sanktion von rücksichtslosem Fahren sowie dem Überholverbot für LKW auf 2-Spurigen Autobahnen.
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Nochmal:
ich möchte nicht das betrunken Fahren propagieren.
Ich kritisiere ledilgich das System der MPU, weil ich es für willkürlich und nicht zielführend halte.Im Dreieck springen werde ich diesbzgl. ganz sicher nicht, da es mich als jemand, der nur höchst selten mal ein Bier zum Essen trinkt, wenn er noch fahren muss und über einen Punktestand in Flensburg von 0 verfügt, schlichtweg nicht betrifft.
Schlimm ist, dass hier derart undifferenziert eine ziemlich schwachsinnige Sanktion verteidigt wird, nur weil sie (teilweise) zur Verteidigung eines gesellschaftlich vorausgesetzten "No-Gos" dient, nämlich dem Trinken und Fahren.
Da scheint dann jedes Mittel recht zu sein.Wie gesagt, sehe ich deutlich mehr Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung älterer Menschen, der Sanktion von rücksichtslosem Fahren sowie dem Überholverbot für LKW auf 2-Spurigen Autobahnen.
M.
Bei nur einem Bier ist meines Wissens noch keiner zur MPU vorgeladen worden 😮 . Les dir mal meinen Beitrag richtig durch, vielleicht merkst du dann um was es mir eigentlich geht.
Danke, lieber R-Fan! 😁
MPU und Willkür, ein zu gern kombiniertes Wort-Paar....
Liegt doch der Fehler, der zur MPU überhaupt geführt hat, wirklich ganz woanders! 😉
Klar, die MPU an sich ist etwas, sagen wir: Eigen, im Aufbau und Ablauf. Aber mei, wenn du mal da sitzt, hast du halt echt schon mehrere 12-Ender geschossen. Und von daher.....
Wenn du soweit bist, hast du ja auch willkürlich das Leben anderer gefährdet. Von daher sehe ich das als ausgleichende Gerechtigkeit! 😁
Und bitte jetzt kein Text wie:
"Mein Kumpel hat nur nach'm Weg gefragt...."
"Mein Kumpel hatte Hustensaft intus...."
"Mein Kumpel hat sich mit der Bullizei angelegt, die hams auf ihn abgesehen..."
Diese Mythen halten sich, sind aber eher dem Absinth-Bereich zuzuordnen... 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Wie gesagt, sehe ich deutlich mehr Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung älterer Menschen, der Sanktion von rücksichtslosem Fahren sowie dem Überholverbot für LKW auf 2-Spurigen Autobahnen.
Sorry, aber irgendwie ist mir Deine Argumentation noch immer nicht ganz klar geworden. Auf der einen Seite lehnst Du die Fahrtüchtigkeitsüberprüfung von auffällig gewordenen Autofahrern mittels MPU ab, weil diese willkürlich und ungerecht sei. Gleichzeitig verlangst Du aber eine solche Überprüfung von älteren VT, obwohl diese genauso willkürlich und ungerecht sein würde. Oder was verleitet Dich zu der Annahme, bei der Überprüfung von VT über 50 Jahren werden auch wirklich nur die aussortiert, die tatsächlich nicht mehr fahren können?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sorry, aber irgendwie ist mir Deine Argumentation noch immer nicht ganz klar geworden. Auf der einen Seite lehnst Du die Fahrtüchtigkeitsüberprüfung von auffällig gewordenen Autofahrern mittels MPU ab, weil diese willkürlich und ungerecht sei. Gleichzeitig verlangst Du aber eine solche Überprüfung von älteren VT, obwohl diese genauso willkürlich und ungerecht sein würde. Oder was verleitet Dich zu der Annahme, bei der Überprüfung von VT über 50 Jahren werden auch wirklich nur die aussortiert, die tatsächlich nicht mehr fahren können?Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Wie gesagt, sehe ich deutlich mehr Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung älterer Menschen, der Sanktion von rücksichtslosem Fahren sowie dem Überholverbot für LKW auf 2-Spurigen Autobahnen.
Das glaube ich keineswegs.
Bei der Alters-Überprüfung kommt es v.a. auf physische Defizite an.
Die MPU ist ein nicht nachvollziehbares Verfahren für psychische Defizite.
Das dürfte die Fragen klären.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Die MPU ist ein nicht nachvollziehbares Verfahren für psychische Defizite.
Das ist falsch, es geht auch um körperliche Mängel. Allerdings stehen die phychischen Defekte wie Alk- oder Drogenmißbrauch an ersten Stelle und die Anordnung ist durchaus nachvollziehbar.