Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
!Geh kooperativer auf die Leute zu, dann wirste vielleicht auch mal ernst genommen! Das gilt im übrigen auch für den Straßenverkehr!
Da habe ich wenig Hoffnung. Das nennt man "beratungsresistent " .
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Ja, ja, kein Wunder, daß Du "schon mal" missverstanden wirst:Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Ich habe nur in den virtuellen Raum gesprochen, es sollte nicht niemand direkt angesprochen fühlen. Es ist ja eine persönliche Erfahrung von mir, das ich hier schon mal missverstanden werde😉
Du kannst Dich keinesfalls zu den Virtuellen zählen, schon aufgrund Deiner Aufgabe.
Obwohl es schwer fällt, wenn ich als Minderheit hier einer Mehrheit widerspreche und dafür genügend Unflätigkeiten leider einstecken muss, werde ich fair bleiben.Ich zitiere nochmal:"es sollte nicht niemand direkt angesprochen fühlen."
Nach meinen bescheidenen Deutsch-Kenntnissen besagt dieser Satz, daß (sich) jemand direkt angesprochen fühlen sollte!
Denn der "nicht niemand" ist ja wohl jemand oder?
Und da Du Dir ja offensichtlich gerne die Rolle des lonely Streiteres der ewigen Wahrheit gegen die lebensbedrohlichen V 130 Plus Gefahren anziehst, dir in deine Bibel geschrieben:
Auch Minderheiten können sich im Status der Unwahrheit befinden!So, wie Du Deinen Standpunkt als der Weisheit letzter Schluß vertrittst, darfst Du Dich nicht wundern, wenn Dir andere nen Spiegel vorhalten! Das was Du Tempomat über andere, z.B. mich, 3L, den Luden, Hadrian und weitere, immer wieder loslässt, ist dein eigenen Spiegelbild. Du bekommst halt das zurück, was Du anderen um die Ohren haust! Ist doch menschlich!
Geh kooperativer auf die Leute zu, dann wirste vielleicht auch mal ernst genommen! Das gilt im übrigen auch für den Straßenverkehr!
Wolf24
Meinem von Dir zitierten post ging ein post voraus, den ich der Vollständigkeit halber, im Anschluss noch einmal einfüge.
Du hast recht, der als `niemand´ genannte ist sozusagen eine eingeführte Hilfsgröße die irgendjemand auf sich beziehen könnte, wenn er sich dann wiedererkennt - er, der jemand, muss sich aber nicht wiedererkennen.
wolf, ich sehe keine Möglichkeit einer vertrauensvollen Kommunikation zwischen Dir und mir, das scheitert in erster Linie am Stil:
Eine Kooperation auf freiwilliger Basis setzt einen vertrauensvollen Umgang, natürlich auch und vor allen Dingen in der Wortwahl, voraus.
Wenn Du einen Satz beginnst mit wie Du Deinen letzten, ... Geh Kooperativer .... dann wirste auch ... Das gilt auch ...
Schau, ich weiß, Du kannst keinen anderen Ton finden und deshalb .... nicht einfach
Zitat:
Nochmal der oben zitierte Ausgangs-post zum kurzen Zeitfenster von Friede-Freude ...
Original geschrieben von Tempomat
Ja, das liegt daran, das seit Tagen ein Vollmundiger, von sich selbst sehr überzeugter Gentleman (warum eigentlich) seit Tagen hier mit nicht Anwesenheit ein wenig Ruhe einkehren lässt - er ist doch wohl nicht seiner Mission (Schnellfahrertum) erlegen?!Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Das ist jetzt schon das zweite Mal diese Woche daß wir uns einig sind. So langsam wird es mir unheimlich. 😁
Oder ist bei Motor-Talk Friede-Freude-Eierkuchen-Zeit eingeläutet? 🙄
Ein weiterer virtueller Künstler der geistig sprunghaften Regsamkeit ohne eigentliche Aussage, regt nicht nur weiter nicht an, sondern auch nicht auf.
Ein vier Argumente gebetsmühlenartig Vortragender würde, wenn er denn auf weitere Postings verzichten würde, eine Lücke reißen, die er mit seinem Ausbleiben wieder selbst verschließt und göttliche Statements haben mich schon immer stutzig gemacht.
Aber, der Friede sei mit Euch hängt manchmal nur von der Abwesenheit von Friedensstiftern ab.
Nun wieder mal zurück zu einem konkreten hier in diesem Fred schon oft diskutierten Thema „Richtgeschwindigkeit“ und einem für mich neuen, völlig unverständlichen und haarsträubenden Urteils eines OLG:
Zitat aus einem Bericht von autoscout24 vom 12.03.2010
„Automatische Teilschuld jenseits von 130 km/h
Im vorliegenden Fall war ein Pkw-Fahrer, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, bei der Auffahrt auf die Autobahn sofort über zwei Fahrspuren hinweg auf die linke Spur gezogen. Ein anderer Fahrer, der mit einer Geschwindigkeit von rund 170 km/h auf diesem ohne Tempolimit ausgeschilderten Streckenabschnitt auf der linken Spur fuhr, konnte eine Kollision nicht vermeiden.
Dieser Fahrer verlangte, dass 100 Prozent seines Schadens ersetzt werden. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart entschied anders: Zwar habe der Beklagte mit seinem Spurwechsel gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen (§ 7 Abs. 5 StVO), jedoch sei der Kläger zu 20 Prozent mitschuldig. Die Mitschuld ergebe sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei. Dies habe den Unfall letztlich mit verursacht. (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.09, 3 U 122/09) RA Bernd Vielitz/Köln (SP-X)“
Die Mitschuld aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei, ist für mich in diesem Fall kaum nachvollziehbar und an den Haaren herbeigezogen. Sie wurde zwar vom Gericht mit 20% relativ niedrig bemessen, aber für mich gehört eher dem Rüberzieher über 2! Spuren der Führerschein für mehrere Monate entzogen, mit anschließender MPU. Soviel Dreistigkeit und Rücksichtslosigkeit lässt mich nur Kopfschütteln.
Hier liegt für mich weit mehr als nur ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vor, eher hirnloses Verhalten im Straßenverkehr in Zusammenhang mit einer unverantwortlichen Gefährdung anderer VT!
Zitat:
Hier liegt für mich weit mehr als nur ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vor, eher hirnloses Verhalten im Straßenverkehr in Zusammenhang mit einer unverantwortlichen Gefährdung anderer VT!
... auf einem extra als gefährlich gekennzeichnetem ("no limit"😉 bereich.
tja, das sind dann die auswirkungen von "raser-tv". selbst richter sind gegen so viel der massenhypnose und volksverdummung nicht resistent.
ein (tatsächliches) problem, was wohl queer durch die gesellschaftsschichten seinen verlauf zu nehmen scheint.
so auf den ersten blick, ohne den konkreten fall zu kennen - kann natürlich auch gerecht sein. aber von "autoscout24.de" wird es wiedermal instrumentalisiert, um zu suggerieren, dass der langsamere narrenfreiheit hat.
alles andere als das, wofür "beide" seiten sich hier so voller ehrgeiz einsetzen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
.....
Die Mitschuld aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei, ist für mich in diesem Fall kaum nachvollziehbar und an den Haaren herbeigezogen. Sie wurde zwar vom Gericht mit 20% relativ niedrig bemessen, aber für mich gehört eher dem Rüberzieher über 2! Spuren der Führerschein für mehrere Monate entzogen, mit anschließender MPU. Soviel Dreistigkeit und Rücksichtslosigkeit lässt mich nur Kopfschütteln.
....
... Mensch FirstFord, jetzt ist dir (als wahrscheinlicher aTL-Gegener) aber ein Lapsus passiert. Wie kannst du nur von Mit
schuldsprechen, wo doch nur die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde. Dagegen schreiben doch die aTL-Gegner seit tausenden Seiten an, dass es sich nicht um eine
Schuldverteilung sondern um eine
Haftungsverteilung handelt.
Aber im Grunde hast du genauso geschrieben, wie es der gesunde Menschenverstand sagt: "Wer bezahlen muss, hat zumindest eine Teilschuld". So wird der "Mitverantwortungsanteil" im Falle eines Unfalls bei überschreitender Richtgeschwindigkeit allgemein interpretiert.
Michael
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
was hätte jetzt ein gen.tl. (was sowieso nicht jeder einhält) daran ändern können?
Diedicke1300:
Nichts !
Du kennst meinen Standpunkt.
Und was faselst Du dann dauernd davon? 😕
Abstände sind sicherlich ein gutes Thema bzgl. Verkehrssicherheit - jedoch haben sie im Sinne dieses Themas hier (aTL!) keine kausal isolierte Verbindung, bestenfalls der "Abstand nach hinten".. aber davon wollen Limitierer ja nix wissen.
Ferner - wie schon diskutiert - sinken Abstände offensichtlich dynamisch mit Sinken der V und bei steigender Verkehrsdichte (und stehen sie erst im Stau... stehen sie 50cm hinter dem Vordermann..) und sind teilweise in einem chaotischem System schlicht praktikabel unvermeidbar. Über den praktisch vermeidbaren Teil lohnt sicher eine Betrachtung, aber doch nicht manisch hier? Ganz davon ab... dass in allg. Ermangelung einer Glaskugel sich eben auch durch Abstände nicht jeder Unfall vermeiden lässt, Mr. Perfectus theoreticus 🙂
@michael60
Das Wort "Schuld" findest Du besonders anziehend? Mhm.. ok. 😛
Das Thema ist sowas von durch... das taugt echt nur noch als Strohhalm, ich versteh dich ja insofern 🙂
@tempomat
Hallo Tempomat, ich hatte echt schon Sorgen... Du warst so still. Nachgedacht? Gut... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von michael60
... Mensch FirstFord, jetzt ist dir (als wahrscheinlicher aTL-Gegener) aber ein Lapsus passiert. Wie kannst du nur von Mitschuld sprechen, wo doch nur die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde. Dagegen schreiben doch die aTL-Gegner seit tausenden Seiten an, dass es sich nicht um eine Schuldverteilung sondern um eine Haftungsverteilung handelt.Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
.....
Die Mitschuld aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei, ist für mich in diesem Fall kaum nachvollziehbar und an den Haaren herbeigezogen. Sie wurde zwar vom Gericht mit 20% relativ niedrig bemessen, aber für mich gehört eher dem Rüberzieher über 2! Spuren der Führerschein für mehrere Monate entzogen, mit anschließender MPU. Soviel Dreistigkeit und Rücksichtslosigkeit lässt mich nur Kopfschütteln.
....Aber im Grunde hast du genauso geschrieben, wie es der gesunde Menschenverstand sagt: "Wer bezahlen muss, hat zumindest eine Teilschuld". So wird der "Mitverantwortungsanteil" im Falle eines Unfalls bei überschreitender Richtgeschwindigkeit allgemein interpretiert.
Michael
??!??
Tut mir leid Michael, ich kann beim besten Willen nicht verstehen, was Du mir eigentlich sagen willst. 😕
Ich habe mich lediglich auf das Wording des OLG bezogen.
Für Dich als Erinnerung noch mal der entsprechende Teil der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Stuttgart als Zitat, ich habe mir erlaubt die relevanten Worte fett hervorzuheben:
„Zwar habe der Beklagte mit seinem Spurwechsel gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen (§ 7 Abs. 5 StVO), jedoch sei der Kläger zu 20 Prozent mitschuldig. Die Mitschuld ergebe sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei. Dies habe den Unfall letztlich mit verursacht. (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.09, 3 U 122/09) RA Bernd Vielitz/Köln (SP-X)“
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Nun wieder mal zurück zu einem konkreten hier in diesem Fred schon oft diskutierten Thema „Richtgeschwindigkeit“ und einem für mich neuen, völlig unverständlichen und haarsträubenden Urteils eines OLG:Zitat aus einem Bericht von autoscout24 vom 12.03.2010
„Automatische Teilschuld jenseits von 130 km/h
Im vorliegenden Fall war ein Pkw-Fahrer, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, bei der Auffahrt auf die Autobahn sofort über zwei Fahrspuren hinweg auf die linke Spur gezogen. Ein anderer Fahrer, der mit einer Geschwindigkeit von rund 170 km/h auf diesem ohne Tempolimit ausgeschilderten Streckenabschnitt auf der linken Spur fuhr, konnte eine Kollision nicht vermeiden.Dieser Fahrer verlangte, dass 100 Prozent seines Schadens ersetzt werden. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart entschied anders: Zwar habe der Beklagte mit seinem Spurwechsel gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen (§ 7 Abs. 5 StVO), jedoch sei der Kläger zu 20 Prozent mitschuldig. Die Mitschuld ergebe sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei. Dies habe den Unfall letztlich mit verursacht. (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.09, 3 U 122/09) RA Bernd Vielitz/Köln (SP-X)“
Die Mitschuld aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei, ist für mich in diesem Fall kaum nachvollziehbar und an den Haaren herbeigezogen. Sie wurde zwar vom Gericht mit 20% relativ niedrig bemessen, aber für mich gehört eher dem Rüberzieher über 2! Spuren der Führerschein für mehrere Monate entzogen, mit anschließender MPU. Soviel Dreistigkeit und Rücksichtslosigkeit lässt mich nur Kopfschütteln.
Hier liegt für mich weit mehr als nur ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vor, eher hirnloses Verhalten im Straßenverkehr in Zusammenhang mit einer unverantwortlichen Gefährdung anderer VT!
Mal unabhängig von Pro- oder Kontra-TL.
Entsprechend dieser Schilderung hätte in anderer Richter mglw. die Gschicht mit der Teilschuld nicht aufgenommen, wie wir dies hier auch schon lesen konnten.
Was lernen wir daraus:
1. Eine Bestätigung, dass man auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.
2. Das man kaum an der Teilschuld vorbeikommt, wenn an mit 130+ unterwegs ist, mag man das jetzt als (un)gerecht, oder wie auch immer, empfinden - ist nun mal so.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Und was faselst Du dann dauernd davon?Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
was hätte jetzt ein gen.tl. (was sowieso nicht jeder einhält) daran ändern können?
Diedicke1300:
Nichts !
Du kennst meinen Standpunkt.
die frage ist ja außerordentlich freundlich formuliert, respekt!
ich empfinde es übrigens für das thema außerordentlich bereichernd, wenn jemand, der sich eigentlich gegen ein tempolimit ausspricht, von zeit zu zeit auch die "argumente" der gegner in frage stellt.
dass manch einer den blick in den spiegel nicht verträgt, das steht dann auf einem anderen blatt papier.
zum thema abstände:
dass sich abstände verringern können, je niedriger die geschwindigkeit ist, liegt übrigens in der natur der sache (vgl. anhalteweg). das sind keine weldbewegenden neuigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Was lernen wir daraus:
1. Eine Bestätigung, dass man auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.2. Das man kaum an der Teilschuld vorbeikommt, wenn an mit 130+ unterwegs ist, mag man das jetzt als (un)gerecht, oder wie auch immer, empfinden - ist nun mal so.
Ja leider!
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
@tempomat
Hallo Tempomat, ich hatte echt schon Sorgen... Du warst so still. Nachgedacht? Gut... 🙂
Tempomat denkt ständig nach und kommt dabei praktisch immer zu sehr guten Ergebnissen.
Wenn ein solches vorliegt, dann schaut T. mal wieder bei MT/S vorbei und entspannt sich auf dem hier anwesenden Niveau.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
2. Das man kaum an der Teilschuld vorbeikommt, wenn an mit 130+ unterwegs ist, mag man das jetzt als (un)gerecht, oder wie auch immer, empfinden - ist nun mal so.
hier hast du jetzt aber 3.) vergessen:
ob das so gut ist, das einfach so hinzunehmen und damit auch eine weitere degradation der "fahrschulen" (als ausbildungsinstrumentarium) in D zu forcieren.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
??!??
Tut mir leid Michael, ich kann beim besten Willen nicht verstehen, was Du mir eigentlich sagen willst. 😕
Ich habe mich lediglich auf das Wording des OLG bezogen.Für Dich als Erinnerung noch mal der entsprechende Teil der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Stuttgart als Zitat, ich habe mir erlaubt die relevanten Worte fett hervorzuheben:
„Zwar habe der Beklagte mit seinem Spurwechsel gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen (§ 7 Abs. 5 StVO), jedoch sei der Kläger zu 20 Prozent mitschuldig. Die Mitschuld ergebe sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr, da die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h vom Kläger überschritten worden sei. Dies habe den Unfall letztlich mit verursacht. (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.09, 3 U 122/09) RA Bernd Vielitz/Köln (SP-X)“
Hallo FirstFord,
im Urteilstext finde ich die oben zitierte Passage nicht. Ist das oben zitierte wirklich aus dem Urteilstext oder schon eine Interpretation? Ich denke, es ist rechtlich eine Mithaftung gemeint.
Michael
Zitat:
dass manch einer den blick in den spiegel nicht verträgt, das steht dann auf einem anderen blatt papier.
So so... meinst? Das ist bzgl der aTL Debatte überhaupt
derKernbezug zum Thema Abstand.
Zitat:
dass sich abstände verringern können, je niedriger die geschwindigkeit ist, liegt übrigens in der natur der sache (vgl. anhalteweg). das sind keine weldbewegenden neuigkeiten.
Ich sagte nicht linear, ich sagte dynamsich... von mir aus ersetze durch exponentiell.
Oder anders - je langsamer die Leute unterwegs sind, zu desto heftigeren Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes neigen sie allgemein und überhaupt. Ferner dieser praktisch automatisch mit steigender Verkehrsdichte häufiger unterschritten wird - tlw. aus rein praktikablen Gründen. Besser jetzt? Ich hoffe doch.
Zitat:
2. Das man kaum an der Teilschuld vorbeikommt, wenn an mit 130+ unterwegs ist, mag man das jetzt als (un)gerecht, oder wie auch immer, empfinden - ist nun mal so.Ja leider!
Dies wurde bereits mehrfach diskutiert und durch zig anderslautende Urteile insofern widerlegt.
Interessant ist aber doch immer noch - diese "Teilschuld" interessiert und führt einzig im Zivilprozess zu einer Mithaftung am Sachschaden, verkehrsrechtlich zu rein gar nichts. Tja...
Vor Gericht und auf hoher See kann man gelten lassen - was die Beweiskraft inhaltlich aber ad absurdum führt.
Zitat:
Tempomat denkt ständig nach und kommt dabei praktisch immer zu sehr guten Ergebnissen.Wenn ein solches vorliegt, dann schaut T. mal wieder bei MT/S vorbei und entspannt sich auf dem hier anwesenden Niveau.
Dass Du dich mit Selbstgemachtem auskennst... nunja, der Verdacht drängt sich öfter auf. 😁
Aber Respekt, sehr abgerundete Vorgehensweise... erst lobst dich selbst, dann bewunderst dich selbst dafür und dann senkst Du hier das Niveau auch noch selbst auf dein Entspannungsniveau. 😰
Wow.
Moin!
Letztendlich gefällt Tempomat sich wohl ganz einfach darin, andere durch seine Pseudo-Entspanntheit auf der Straße auf die Palme zu bringen, schätze ich.
Mal ganz easy links rüber, lock leger ohne zu blinken überholen, ganz lässig mal die bremse angetippt, um den Ausgebremsten noch ein bisschen zu ärgern.
Völlig entspannt und cool eben....
Solche Typen landen wohl irgendwann unter dem Kühler eines Porsche Cayenne...
M.