Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
@bauklo: URSPRÜNGLICH ging es in dem Beispiel mal darum, dass er 80 hatte, wo nicht Überholt werden konnte, bei der Möglichkeit zum Überholen aber auf 110 beschleunigte, um danach wieder auf 80 zu reduzieren. Also ein ganz klares Bevormunden am Rande der Legalität!
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Du könntest's ja mal versuchen, mir die Ohren lang zu ziehen... Jedenfalls gibt es mit 80km/h noch kein muss, die Fahrbahn frei zu machen.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das glaube ich denn mal für dich mit.😁
Ach ? Und wo ist die juristische Grundlage dazu ?
Noch einmal der Auszug aus §5 Abs.6
Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.Da steht nichts von 80 km/h, sondern von LANGSAMER ! ! !
80 km/h ist weniger als das erlaubte Limit - also eindeutiger Fall von §5 Abs.6 StVO !
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Solltest Du also 80 km/h fahren wollen und hinter Dir bildet sich eine Schlange, so greift
§5 Abs.6 StVO
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.Im Klartext: Du darfst 80 auf einer "unlimitierten" Landstraße fahren, aber wenn einer hinter Dir kommt, hast Du entweder auf die zulässigen 100 km/h zu beschleunigen, oder dem hinterherfahrenden an der nächstmöglichen Stelle das Überholen zu ermöglichen, in dem Du Deine Geschwindigkeit weiter herabsetzt oder notfalls sogar anzuhalten hast ...
wenn sie schon die stvo so eng auslegen, dann muss man doch nur bei
mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugenrechts ran, oder? 😉
Du hast es: " Sobald es möglich ist ". Keiner verlangt von dir im Acker zu parken. Aber du kannst mir nicht erzählen, daß es auf einer Landstraße keine Möglichkeiten gibt, mal rechts ranzufahren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Aja, dann bist Du also einer der beiden, die glauben Gesetze sind nur für andere da ?!?!?!Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Glaube nicht. Ebenfalls das mit den Ohren.
Sehr interessante Aussage Deinerseits, die wieder einmal die Frage aufwirft, ob jemand wie Du- also ohne Kenntnis der StVO und Einsicht- überhaupt ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen soll....
Meines Erachtens ein ganz klares NEIN !
Bist Du jetzt auch noch Verkehrsrichter?! Oder wenigstens Rechtsanwalt? Denn was Ihr hier treibt ist Auslegung eines Gesetztes! Ab wann ist ein Fahrzueg so langsam, dass es überholen lassen muss? Ab 95? Oder eher ab 70?
Gruß
S.
Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Das heißt im Klartext: Wenn und nur WENN den anderen Fahrzeugen das Überholen nur möglich ist wenn der Überholte die Geschwindigkeit herabsetzt, muss dieser das auch tun.
Jep , Du hast es verstanden !
Natürlich kannst Du auch bis zur nächsten Geraden Dein Tempo erhöhen und dann den nachfolgenden Verkehr durch herabsetzen Deiner Geschwindigkeit das Überholen ermöglichen....
Oder spielst Du gerne den ehrenamtlichen Stauführer ?
Ich bin in Besitz eines Barblocks.😁
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
@bauklo: URSPRÜNGLICH ging es in dem Beispiel mal darum, dass er 80 hatte, wo nicht Überholt werden konnte, bei der Möglichkeit zum Überholen aber auf 110 beschleunigte, um danach wieder auf 80 zu reduzieren. Also ein ganz klares Bevormunden am Rande der Legalität!
Jup, bei der von Dir beschriebenen Situation stimme ich Dir voll zu.
Immer fair bleiben und nicht versuchen die anderen am Überholen zu hindern, Gesetzeslage dazu ist ja auch klar, Geschwindigkeit halten wenn man überholt wird (warum auch nicht?).
edit:
Mir läuft es nur kalt den Rücken herunter, wenn es hier so dargestellt wird, als habe der 80 km/h-Fahrer sofort die Bahn zu Räumen wenn ein Schnellerer von hinten kommt...
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Aja, dann bist Du also einer der beiden, die glauben Gesetze sind nur für andere da ?!?!?!Sehr interessante Aussage Deinerseits, die wieder einmal die Frage aufwirft, ob jemand wie Du- also ohne Kenntnis der StVO und Einsicht- überhaupt ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen soll....
Meines Erachtens ein ganz klares NEIN !
Du glaubst gar nicht wie wenig mich deine Einschätzung interessiert. 🙂
Wenn man Gesetzestexte liest, sollte man sie auch richtig interpretieren können. Ich glaube kaum, dass man mich mit 10 Euro verwarnen würde, wenn mister klücks mit sagenhaften 20km/h Differenz zur Höchstgeschwindigkeit, sich im Fortkommen behindert fühlte *kopfschüttel*.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
wenn sie schon die stvo so eng auslegen, dann muss man doch nur bei mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen rechts ran, oder? 😉Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Solltest Du also 80 km/h fahren wollen und hinter Dir bildet sich eine Schlange, so greift
§5 Abs.6 StVO
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.Im Klartext: Du darfst 80 auf einer "unlimitierten" Landstraße fahren, aber wenn einer hinter Dir kommt, hast Du entweder auf die zulässigen 100 km/h zu beschleunigen, oder dem hinterherfahrenden an der nächstmöglichen Stelle das Überholen zu ermöglichen, in dem Du Deine Geschwindigkeit weiter herabsetzt oder notfalls sogar anzuhalten hast ...
Ja, das ist richtig ! Mehrere bedeutet mind. zwei !
Sorry, war mein Fehler - danke für den Hinweis !
Zitat:
Original geschrieben von pummel74
Bist Du jetzt auch noch Verkehrsrichter?! Oder wenigstens Rechtsanwalt? Denn was Ihr hier treibt ist Auslegung eines Gesetztes!Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Aja, dann bist Du also einer der beiden, die glauben Gesetze sind nur für andere da ?!?!?!
Sehr interessante Aussage Deinerseits, die wieder einmal die Frage aufwirft, ob jemand wie Du- also ohne Kenntnis der StVO und Einsicht- überhaupt ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen soll....
Meines Erachtens ein ganz klares NEIN !
Gruß
S.
Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Jeder darf Gesetze "auslegen" wie er will. Die Entscheidung darüber, ob das richtig war oder nicht, trifft einzig und alleine die Justiz, explizit benannt ein Richter. Auf keinen Fall aber, wie dein Post suggeriert, ein Rechtsanwalt...
Zitat:
Original geschrieben von pummel74
Bist Du jetzt auch noch Verkehrsrichter?! Oder wenigstens Rechtsanwalt? Denn was Ihr hier treibt ist Auslegung eines Gesetztes! Ab wann ist ein Fahrzueg so langsam, dass es überholen lassen muss? Ab 95? Oder eher ab 70?
Ich bin weder Verkehrsrichter, noch Rechtsanwalt -
habe aber aus Spass mal nebenbei Jura studiert (inkl. Examen 😉 ).
Langsam ist natürlich dann eine Auslegungssache, wobei die Rechtssprechung von "langsam" spricht, wenn sich hinter einem Fahrzeug - welches die erlaubte und mögliche Höchstgeschwindigkeit nicht fährt - eine Kolonne bildet...
Im Klartext: 100 erlaubt, einer fährt 80 und dahinter sammeln sich mind. zwei an - gas geben bis zur nächsten Geraden und dann durch Reduzierung der Geschwindigkeit dem Nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen oder ggfl. rechts ran fahren und halten !
Wusst ich doch, dass er mindestens mal Jura studiert hat!
(daher mein Verweis auf Rechtsanwalt aber dennoch Danke für die Belehrung lieber JKL05)
Ich finde die Auslegung trotzdem sehr einseitig. Aber es geht ja um die AB und nicht um die Landstraße.
Gruß
S.
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Du glaubst gar nicht wie wenig mich deine Einschätzung interessiert. 🙂
Wenn Du auf mich hören würdest, dann würde ich mir ernsthafte Gedanken um meinen Geisteszustand machen....
Aber tröste Dich - die deutschen Justizmühlen mahlen langsam, aber gründlich, und irgendwann bekommen sie jeden an den A..., auch Frl. AnnoreM Oberwichtig...
Und ich freue mich schon auf den Tag, an dem der Richter Dir dann auch noch aufgrund Deiner Aussagen und Einstellungen zum Gesetzt den Vorsatz unterstellt und Dich dann erstmal mind. 3 Monate zu Fuß gehen lässt...
An diesem Tag - und der wird so sicher wie das "Amen"in der Kirche kommen - wirst Du an mich denken und Dir vor Wut selber in den Hintern beißen, dass ich Recht hatte 😉
Zitat:
Wenn man Gesetzestexte liest, sollte man sie auch richtig interpretieren können. Ich glaube kaum, dass man mich mit 10 Euro verwarnen würde, wenn mister klücks mit sagenhaften 20km/h Differenz zur Höchstgeschwindigkeit, sich im Fortkommen behindert fühlte *kopfschüttel*.
Gesetzestexte soll man nicht interpretieren, man soll sie befolgen! ! !
Das gilt auch für Dich, Herzchen...
Mir ist klar, das Frauen meist den Rückspiegel nur zum Schminken benutzen und ansonsten keinerlei Verwendung dafür haben- aber auch das wird Dir ein Richter schon zum gegebenen Zeitpunkt beibringen.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Ja, das ist richtig ! Mehrere bedeutet mind. zwei !Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
wenn sie schon die stvo so eng auslegen, dann muss man doch nur bei mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen rechts ran, oder? 😉
Sorry, war mein Fehler - danke für den Hinweis !
wobei diese regelung und ihre auslegung etwas realitätsfremd ist. es ist usus einen bauern mit seinem traktor zu zwingen rechts ranzufahren, sobald 2 pkws hinter ihm hängen. manch einer würde so seine ernte wohl nie einfahren können, weil er nur am straßenrand stünde und wir hätten im winter keine kartoffeln. 😉
ich würde den entsprechenden $ ersatzlos streichen. (vgl. regulierung vs. eigenverantwortung )