Umbau: nach 1 Jahr Kühlmittelverlust, Umrüster pleite, VW lehnt Garantie ab.....

Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Ende Juni 08 habe ich mir einen neuen Golf V beim VW-Händler geholt und die haben den Umbau bei der Firma Autogas XXXX in Hamm vermittelt. Aufgrund der Umrüstung habe ich seitens VW ein Schreiben zur Kenntnis erhalten aus dem hervorgeht, dass bei Umrüstung die Garantie komplett erlischt. Ich halte das für nicht rechtmäßig, denn man kann ja nicht einfach alles auf die Autogasanlage zurückführen, wie z.B. Fenster die nicht mehr schließen o.ä.
Nun habe ich seit wenigen Tagen Kühlmittelverlust und muss ständig Wasser nachschütten. VW lehnt eine Garantie-Reparatur ab. Autogas XXXX in Hamm ist in Insolvenz gegangen und seinen Laden innerhalb 24 Std leergeräumt. Dort habe ich jedoch 2 Jahre Garantie, die ich jetzt ja nicht in Anspruch nehmen kann. Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass dieser Umrüster noch Filialen in Düren und Gelsenkirchen hat. Habe ich in Gelsenkirchen angerufen, der Mann meinte, vorbeikommen könnte ich, jedoch habe er mit der Firma nichts am Hut, sie seien nunmehr getrennt. Bei Auftragserteilung, waren sie aber zusammengeschlossen. Als ich dem Mann sagte, dass ich mit meinem kaputten Kühler nicht bis nach Gelsenkirchen fahren werde, meinte er nur barsch, ich hätte ein Problem und legte auf.
Mein Anliegen ist nun, wer den Schaden nun beheben muss?
M. E. hat VW nicht wirksam die Garantie ausgeschlossen, Anspruch auf Garantieleistungen gegenüber Autogas XXXX habe ich auch. Frage ist nun, wer ist zuständig bei Kühlmittelverlust und kann ich das Auto bei Verweigerung, wegen der Dringlichkeit auch woanders reparieren lassen und die Kosten notfalls beim zuständigen Garantie-Leister einklagen?
Was meint Ihr? Ist doof, so zwischen den Seilen zu hängen und toll, dass die Firma einfach Insolvenz anmeldet und die andere Filiale so freundlich reagiert.
Bin an ernstgemeinten Meinungen interessiert.
Vielen Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema

Also mal ehrlich, deebohamm:

Wie man schon aus Deinem Eingangsposting sehen kann, hast Du einige Fehler gemacht (nicht vorher über den Umrüster informiert, Garantieverzicht unterschrieben).

Außerdem hast Du keinerlei Ahnung von Technik.

Anstatt froh zu sein, daß wir uns bemühen, Dir Hilfe zu geben (immerhin schon dritte Seite innerhalb eines Tages), legst Du einen Ton an den Tag, den wir hier nicht brauchen.

Wenn Du nach Meinungen fragst, kann es mal vorkommen, daß nicht alle Antworten so sind, wie Du es Dir vorstellst.

Ein Bild einzustellen, ist hier ebenfalls üblich, denn es erleichtert die Diagnose erheblich.
Denn wir wissen noch immer nicht, welcher Schaden überhaupt vorliegt.
Sollte in Zeiten von Digitalkameras nicht wirklich ein Problem sein...

Nebenbei halte ich das alles für einen Sturm im Wasserglas, für den sich, so lange es nicht gerade um einen Riß im Zylinderkopf oder ähnliches handelt, die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen wird.

lg Rüdiger:-)

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Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Also mal ehrlich, deebohamm:

Wie man schon aus Deinem Eingangsposting sehen kann, hast Du einige Fehler gemacht (nicht vorher über den Umrüster informiert, Garantieverzicht unterschrieben).

Außerdem hast Du keinerlei Ahnung von Technik.

Anstatt froh zu sein, daß wir uns bemühen, Dir Hilfe zu geben (immerhin schon dritte Seite innerhalb eines Tages), legst Du einen Ton an den Tag, den wir hier nicht brauchen.

Wenn Du nach Meinungen fragst, kann es mal vorkommen, daß nicht alle Antworten so sind, wie Du es Dir vorstellst.

Ein Bild einzustellen, ist hier ebenfalls üblich, denn es erleichtert die Diagnose erheblich.
Denn wir wissen noch immer nicht, welcher Schaden überhaupt vorliegt.
Sollte in Zeiten von Digitalkameras nicht wirklich ein Problem sein...

Nebenbei halte ich das alles für einen Sturm im Wasserglas, für den sich, so lange es nicht gerade um einen Riß im Zylinderkopf oder ähnliches handelt, die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen wird.

lg Rüdiger:-)

Also die Antworten sind doch teilweise echt haarsträubend hier.

Ich werde mich hier auch gar nicht weiter rechtfertigen. Ich danke an dieser Stelle der Kirsten und den wenig anderen konstruktiven Usern, die geantwortet haben und verabschiede mich aus diesem Forum wieder. Ich glaub manche sind einfach zu oft hier, wissen nicht wozu sie was konstruktives sagen könnten und schreiben dann so sinnfreie Beiträge wie Rüdiger oder knecht ruprecht. DAS sind nämlich die Beiträge, die hier entbehrlich sind. Zur Fragestellung selbst wollten und konnten sie nämlich nichts beitragen.

Ach noch was. Wenn der Umrüster bei der Umrüstung Fehler gemacht hat und dann Pleite geht ist das ein Problem was Reparaturen angeht.
So, wenn aber Teile deiner Gas Anlage defekt sind brauchst du nur zu einem Umrüster gehen der die Selbe Anlage verbaut. Hast ja Garantie auf die Anlage vom Hersteller Xy

In diesem Thread ist eine Menge Unsinn geschrieben worden. Ich habe meinen Passat gleich nach der Werksabholung Umrüsten lassen (bei einem Spezialisten, freie Werkstatt). Die Gewährleistung geht damit natürlich nicht verloren, VW hat seitdem 2x einen Defekt am Auto-Hold Steuergerät kostenlos behoben.

Also Auto in die VW Werkstatt bringen, und erst wenn die Dir nachweisen, daß ein Teil der Gasanlage schuld ist, mußt Du zahlen! Wenn es die ZKD wäre, kann die auch der Gasanlage zur Last gelegt werden, aber Kühler etc. wohl eindeutig nicht!

Zitat:

Original geschrieben von deebohamm



Also die Antworten sind doch teilweise echt haarsträubend hier.

Ich werde mich hier auch gar nicht weiter rechtfertigen. Ich danke an dieser Stelle der Kirsten und den wenig anderen konstruktiven Usern, die geantwortet haben und verabschiede mich aus diesem Forum wieder. Ich glaub manche sind einfach zu oft hier, wissen nicht wozu sie was konstruktives sagen könnten und schreiben dann so sinnfreie Beiträge wie Rüdiger oder knecht ruprecht. DAS sind nämlich die Beiträge, die hier entbehrlich sind. Zur Fragestellung selbst wollten und konnten sie nämlich nichts beitragen.

Da bin ich aber froh, daß Du wieder weg bist!

Ich helfe ja gern, wenn ich eine Möglichkeit sehe.

Da Du aber nicht in der Lage warst, den Fehler genauer zu beschreiben und es Dir andererseits zu mühselig war, wenigstens mal ein Foto reinzusetzen, war konkrete Hile in Deinem Fall noch gar nicht möglich.

Neben Deinem Ton hast Du auch ein merkwürdiges Verständnis zur offensichtlichen Rechtslage.

Wie schon geschrieben wurde, wird bei einer Verdampferanlage in den Kühlkreislauf des Motors eingegriffen. Von daher braucht VW keine Reparaturkosten für Deinen Fehler zu übernehmen, der ja auf jeden Fall mit dem Kühlkreislauf zusammenhängt, nachdem Du den Verzicht unterschrieben hast.

Wenn sich alle User so wie Du verhalten würden, könnte Motor Talk schnell wieder schließen.

lg Rüdiger:-)

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Dem kann ich mich nur anschließen.

Hallo deebohamm,

lass dich nicht von den Pappnasen verulken, das ist hier nicht "Knecht-Rüdigers-Erklärbär-Forum" sondern ein offenes Forum, wo es halt manchmal etwas länger dauern kann, bis genügend Infos zusammen gekommen sind. Natürlich wären Fotos hilfreich, schließlich kannst nur du hingucken, die anderen müssen raten. Wenn du mehr Infos brauchst, dann gib denen mehr Infos, die helfen wollen. Aber für tumbe und provozierende Sprüche von den Oberschlaumeiern vom Dienst gibt es ja den Ignore-Button.

Aber ansonsten sind doch schon eine ganze Menge Informationen zusammen gekommen, insofern weiterhin Petri-Heil...

Gruß
draculix

Zitat:

Original geschrieben von Draculix


Aber für tumbe und provozierende Sprüche von den Oberschlaumeiern vom Dienst gibt es ja den Ignore-Button.

Bzgl. der dummen Sprüche tun sich die Oberschlaumeier und deebohamm in diesem Thread nix.

Selten so viel geballten Unsinn in einem Thread gelesen. Da gehen die richtigen und hilfreichen Hinweise völlig unter.

Ich weiß echt nicht, warum ein Großteil der LPGler glaubt, dass die Autohersteller für jedes Problem trotz Gasanlage aufkommen sollen - sei es auch noch so offensichtlich, dass dies durch selbige verursacht wurde... 😰

Schönen Gruß
Jürgen

Also das VW die Garantie verweigert ist das gute Recht von VW. Jegliche Änderungen am Fahrzeug können nach den Garantiebedingungen von VW zum Ausschluss führen.

Da dein Händler pleite ist (selbst wenn andere Zweigstellen existieren), führt nicht dazu das eine andere Stelle die Garantie übernehmen muss.

Einzige Möglichkeit die du hast, auf die Gewährleistung zu pochen.
Problem auch bei 24 Monate Gewährleistung, bist du nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Fehler von Anfang an (bei Gefahrenübergang vorlag).
Das zu Beweisen ist schwierig.

In dem Fall hast du die A... Karte.

Viele meinen die Gewährleistung stellt sicher das 2 Jahre lang alles repariert wird.
Die Gewährleistung ist nur dafür das sicherzustellen, dass bei der Übergabe (Kauf des Fahrzeuges) dieses technisch in Ordnung ist. Nicht ein 2 Jahre Sorglos Paket.

Daher auch bei Computern etc. immer auf eine lange Herstellergarantie schauen und die Bedingungen durchlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Draculix


Hallo deebohamm,

lass dich nicht von den Pappnasen verulken, das ist hier nicht "Knecht-Rüdigers-Erklärbär-Forum" sondern ein offenes Forum, wo es halt manchmal etwas länger dauern kann, bis genügend Infos zusammen gekommen sind. Natürlich wären Fotos hilfreich, schließlich kannst nur du hingucken, die anderen müssen raten. Wenn du mehr Infos brauchst, dann gib denen mehr Infos, die helfen wollen. Aber für tumbe und provozierende Sprüche von den Oberschlaumeiern vom Dienst gibt es ja den Ignore-Button.

Aber ansonsten sind doch schon eine ganze Menge Informationen zusammen gekommen, insofern weiterhin Petri-Heil...

Gruß
draculix

SO IST ES, SPITZE AUF DEN PUNKT GEBRACHT Draculix 😉

Das sagt VW zu einer Umrüstung:
_____________________________
Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Die Anfrage zur Gasumruestung beantworten wir Ihnen gern.

Wir raten grundsaetzlich von einer Umruestung jeglicher VW Modelle auf Autogas ab, da es wegen der fehlenden Kuehlwirkung von Benzin und dem Fehlen von Additiven im Autogas zu hohen thermischen Belastungen des Zylinderkopfes kommen kann, die zum Beispiel durch Hardwareaenderungen beruecksichtigt werden muessen.

Alle Umbauten, gleich welchen Prinzips fuehren zum Garantieverlust an den Teilen, die in kausalem Zusammenhang mit dem Umbau stehen! Volkswagen übernimmt keine Garantie für Schäden an Antriebsaggregaten die durch den Betrieb mit Autogas entstehen. Eine Ausnahme bilden die ab Werk mit Erdgas betriebenen Fahrzeuge.

Die Volkswagen Motoren besitzen keine gehaerteten Ventilsitze und sind nicht für die Verbrennungstemperaturen von Autogas ausgelegt.

Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
_________________________________________

(zeigt mal wieder, wie wenig Ahnung die von Autogas haben!!!!!)

Was aber viel wichtiger für deeboham und andere XXXX-Geschädigte ist, nämlich Hilfe bei Problemen mit Prins auch von Autogas-XXXX-umrüstungen, schreibe ich in einem neuen Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von LPG


Das sagt VW zu einer Umrüstung: ... Alle Umbauten, gleich welchen Prinzips fuehren zum Garantieverlust an den Teilen, die in kausalem Zusammenhang mit dem Umbau stehen! Volkswagen übernimmt keine Garantie für Schäden an Antriebsaggregaten die durch den Betrieb mit Autogas entstehen.

Der kausale Zusammenhang an aufgetrennten Kühlerschläuchen, neu eingesetzten T-Stücken, Verdampferanschluß etc. ist klar, der Zusammenhang auf thermisch beeinflusste Teile wie Ventile, Kolben und ZKD gut begründbar. Aber wenn es etwas anderes, z.B. der Kühler selbst wäre, hätte VW wohl kaum noch Argumentationen, sich aus der Gewährleistung rauszureden.

Zitat:

Original geschrieben von LPG


Die Volkswagen Motoren besitzen keine gehaerteten Ventilsitze und sind nicht für die Verbrennungstemperaturen von Autogas ausgelegt.

VW kennt wohl seinen eigenen CHGA Motor im neuen Golf 6 1.6 BiFuel nicht 😉

Zitat:

VW kennt wohl seinen eigenen CHGA Motor im neuen Golf 6 1.6 BiFuel nicht 😉

Auf die Gefahr hin das ich hier wieder verbal gelünscht werde,geb ich meinen Senf dazu,

der Gaskopf beim LPG Golf ist ein anderer.

Mit harten Ventilen.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Einzige Möglichkeit die du hast, auf die Gewährleistung zu pochen.
Problem auch bei 24 Monate Gewährleistung, bist du nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Fehler von Anfang an (bei Gefahrenübergang vorlag).
Das zu Beweisen ist schwierig.

... die Gewährleistung hat er gegenüber dem HÄNDLER - in diesem Fall dem Umrüster. Und der ist pleite...

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434


Auf die Gefahr hin das ich hier wieder verbal gelünscht werde,geb ich meinen Senf dazu...

Hallo Rupi, der war gut !! *GRINS*

Ist doch ok,
ich hab ein Herz für euch.
Du weist ja, ist wie im Bundestag,
gehen die Argumente aus
fangen Beleidigungen und Unterstellungen an.

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