Umbau: nach 1 Jahr Kühlmittelverlust, Umrüster pleite, VW lehnt Garantie ab.....
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Ende Juni 08 habe ich mir einen neuen Golf V beim VW-Händler geholt und die haben den Umbau bei der Firma Autogas XXXX in Hamm vermittelt. Aufgrund der Umrüstung habe ich seitens VW ein Schreiben zur Kenntnis erhalten aus dem hervorgeht, dass bei Umrüstung die Garantie komplett erlischt. Ich halte das für nicht rechtmäßig, denn man kann ja nicht einfach alles auf die Autogasanlage zurückführen, wie z.B. Fenster die nicht mehr schließen o.ä.
Nun habe ich seit wenigen Tagen Kühlmittelverlust und muss ständig Wasser nachschütten. VW lehnt eine Garantie-Reparatur ab. Autogas XXXX in Hamm ist in Insolvenz gegangen und seinen Laden innerhalb 24 Std leergeräumt. Dort habe ich jedoch 2 Jahre Garantie, die ich jetzt ja nicht in Anspruch nehmen kann. Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass dieser Umrüster noch Filialen in Düren und Gelsenkirchen hat. Habe ich in Gelsenkirchen angerufen, der Mann meinte, vorbeikommen könnte ich, jedoch habe er mit der Firma nichts am Hut, sie seien nunmehr getrennt. Bei Auftragserteilung, waren sie aber zusammengeschlossen. Als ich dem Mann sagte, dass ich mit meinem kaputten Kühler nicht bis nach Gelsenkirchen fahren werde, meinte er nur barsch, ich hätte ein Problem und legte auf.
Mein Anliegen ist nun, wer den Schaden nun beheben muss?
M. E. hat VW nicht wirksam die Garantie ausgeschlossen, Anspruch auf Garantieleistungen gegenüber Autogas XXXX habe ich auch. Frage ist nun, wer ist zuständig bei Kühlmittelverlust und kann ich das Auto bei Verweigerung, wegen der Dringlichkeit auch woanders reparieren lassen und die Kosten notfalls beim zuständigen Garantie-Leister einklagen?
Was meint Ihr? Ist doof, so zwischen den Seilen zu hängen und toll, dass die Firma einfach Insolvenz anmeldet und die andere Filiale so freundlich reagiert.
Bin an ernstgemeinten Meinungen interessiert.
Vielen Dank und Gruß
Beste Antwort im Thema
Also mal ehrlich, deebohamm:
Wie man schon aus Deinem Eingangsposting sehen kann, hast Du einige Fehler gemacht (nicht vorher über den Umrüster informiert, Garantieverzicht unterschrieben).
Außerdem hast Du keinerlei Ahnung von Technik.
Anstatt froh zu sein, daß wir uns bemühen, Dir Hilfe zu geben (immerhin schon dritte Seite innerhalb eines Tages), legst Du einen Ton an den Tag, den wir hier nicht brauchen.
Wenn Du nach Meinungen fragst, kann es mal vorkommen, daß nicht alle Antworten so sind, wie Du es Dir vorstellst.
Ein Bild einzustellen, ist hier ebenfalls üblich, denn es erleichtert die Diagnose erheblich.
Denn wir wissen noch immer nicht, welcher Schaden überhaupt vorliegt.
Sollte in Zeiten von Digitalkameras nicht wirklich ein Problem sein...
Nebenbei halte ich das alles für einen Sturm im Wasserglas, für den sich, so lange es nicht gerade um einen Riß im Zylinderkopf oder ähnliches handelt, die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen wird.
lg Rüdiger:-)
76 Antworten
Wenn er schon ein Bild eingestellt hätte,
wo es tropft,
dann hätte mann vielleicht schon sagen können,
1. um welchen Bauteil
2. wer zuständig ist, der Gasumrüster oder VW
3. ob die Reparatur eine Kleinigkeit ist, oder eine kostspielige Sache ist.
(vielleicht muß nur ein Schlauch nachgesetzt werden)
Aber so kann man nur herumraten!!!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Erstmal frage ich mich, ob hier nicht eine Mücke zum Elefanten gemacht wird. Wegen einer - schon lokalisierten - Undichtigkeit im Kühlkreislauf gleich die Gerichte zu bemühen, halte ich für ziemlich unverhältnismäßig. Schließlich scheint der Kühlwasserverlust ja nicht aus einem ZKD-Schaden herzurühren. Lass es machen und warte erstmal ab, was der Spaß kostet.Und dass VAG bei einem derartigen Schaden jede Kostenübernahme verweigert, ist doch wohl klar nachvollziehbar. Bei Verdampferanlagen wird nun mal in den Kühlkreislauf eingegriffen.
Finde nicht, dass hier eine Mücke zum Elefanten gemacht wird. Ob es nun 50 oder 100 Euro kostet oder mehr spielt gar keine Rolle. Ich habe auf beiden Seiten eine 2jährige Garantie und ich kann ich wohl erwarten, dass das Wort Garantie in beiden Fällen nicht an Bedeutung verliert. Das Auto ist nicht mal 1 Jahr alt. Und sagen, wir übernehmen keine Garantie, kann jeder. Das heißt aber nicht, dass damit WIRKSAM etwas ausgeschlossen wurde. Aber wer den Schaden nicht hat, der hat gut Reden. Nur komisch, dass die meisten anders reagieren würden, wenn es um sie selbst ginge ;-)
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Wenn er schon ein Bild eingestellt hätte,
wo es tropft,
dann hätte mann vielleicht schon sagen können,1. um welchen Bauteil
2. wer zuständig ist, der Gasumrüster oder VW
3. ob die Reparatur eine Kleinigkeit ist, oder eine kostspielige Sache ist.
(vielleicht muß nur ein Schlauch nachgesetzt werden)Aber so kann man nur herumraten!!!
Viktor
Du mit Deinem Bild. Was soll ich fotografieren? Wie ein Motorraum bei VW aussieht weiß man und ich kann schlecht mit einer Kamera durch den ganzen Motorraum packen um irgendwo rechts mittendrin was zu fotografieren, zumal das Bild ohne Blitz an meinem Handy eh nichts werden würde. Habe bereits gesagt, um welche Stelle und welches Teil es sich lt. VW handelt.
Hallo
Was wir aber noch immer nicht wissen,
DU mit DEINEN Kenntnissen wohl wahrscheinlich auch nicht,
ist die tropfende Stelle der Temperaturfühler des VW-Motors,
oder der Temperaturfühler der Gasanlage?
Und ich habe nicht verlangt, das du mitten in der Nacht ein Foto von der schadhaften Stelle machst.
Bei mir kommt gerade die Sonne heraus.
Mach doch beim Tageslicht ein Foto.
Auch mit einem Handyfoto wird man einiges erkennen können!
Viktor
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Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
Man muss auch zu fehlern stehen können.
Frag VW die sagen dir das selbe wie ich.
VW-keine freigabe-keine garantie
King-pleite-keinegarantie
Sorry, aber du hast scheinbar das Grundproblem noch nicht verstanden.. hier gehts doch gar nicht darum was VW oder irgendein Mitarbeiter von VW sagt, sondern auf welcher Anspruchsgrundlage man sein Recht und damit den Schaden ersetzt bekommt.. natürlich erzählen die dir immer etwas, so dass du von der Sache Abstand nimmst... leider geben sich zu viele Leute (wie du) damit zufrieden... mach es doch so wie ich.. wenn ich von etwas gar keine Ahnung habe, dann halte ich mich einfach dezent zurück 😉
Also mal ehrlich, deebohamm:
Wie man schon aus Deinem Eingangsposting sehen kann, hast Du einige Fehler gemacht (nicht vorher über den Umrüster informiert, Garantieverzicht unterschrieben).
Außerdem hast Du keinerlei Ahnung von Technik.
Anstatt froh zu sein, daß wir uns bemühen, Dir Hilfe zu geben (immerhin schon dritte Seite innerhalb eines Tages), legst Du einen Ton an den Tag, den wir hier nicht brauchen.
Wenn Du nach Meinungen fragst, kann es mal vorkommen, daß nicht alle Antworten so sind, wie Du es Dir vorstellst.
Ein Bild einzustellen, ist hier ebenfalls üblich, denn es erleichtert die Diagnose erheblich.
Denn wir wissen noch immer nicht, welcher Schaden überhaupt vorliegt.
Sollte in Zeiten von Digitalkameras nicht wirklich ein Problem sein...
Nebenbei halte ich das alles für einen Sturm im Wasserglas, für den sich, so lange es nicht gerade um einen Riß im Zylinderkopf oder ähnliches handelt, die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen wird.
lg Rüdiger:-)
Wichtig ist für Dich im Moment, dass Du diese Undichtigkeit machen lässt.
In Kenntnis trägst Du die Folgeschäden ( Kopfdichtung) selbst.
Kleine Ursache mit großer Wirkung.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
Sorry dein Pech.
VW hat voll recht.
Ob das nett ist oder ne spielt keine Rolle.
Du hast Umgerüstet und damit ist deine Garantie weg.
Da musste leider in den sauren Apfel beissen.
Knecht Ruprecht, das ist unqualifiziert und typischer Propagandaton.
Die Herstellergerantie erlischt auf alle von der Gasumrüstung betroffenen Teile! Die Fensterheber müssen übernommen werden, oder auch ein neues Getriebe (eigene Erfahrung).
In den Kühlkreislauf wurde eingegriffen, daher gibt es diesbezüglich keine VW Garantie, auch nicht bei einer defekten Wasserpumpe. Der Umrüster ist pleite, da gibt es nichts zu holen. Also in die Papiere schauen und beim Importeur nachfragen (wenn denn eine deutsche Anlage verbaut wurde) und dort um Rat fragen.
Wie oben schon gesagt ist der Fehler meist in unzureichenden Verbindungen im Kühlkreislauf zu suchen, aber eine defekter Verdampfer, eine kaputte Kühlwasserpumpe oder schlimmstenfalls die Zylinderkopfdichtung (Ölzustand?) sind weitere Ursachen.
Du mußt zur Schadensbeurteilung dringend in die Werkstatt.......
Gruß Thomas
Hier wird mal wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt. Garantie ist eine freiwillige Leistung hier im Beispiel von VW, die sie nach Ihren Bedingungen geben können. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Also Garantie kann man sich im Zweifelsfall immer in die Haare schmieren, da es kein Gesetz gibt, das diese vorschreibt.
Ich habe da mal etwas gegoogelt, um es für jeden verständlich zu erklären:
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Zitat:
Original geschrieben von m.p.flasch
Hier wird mal wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt. Garantie ist eine freiwillige Leistung hier im Beispiel von VW, die sie nach Ihren Bedingungen geben können. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.Also Garantie kann man sich im Zweifelsfall immer in die Haare schmieren, da es kein Gesetz gibt, das diese vorschreibt.
Ich habe da mal etwas gegoogelt, um es für jeden verständlich zu erklären:[...]
IMHO ist das missverständlich formuliert. Niemand muss eine Garantie geben, aber wenn es eine Garantie gibt, hat der Garantieberechtigte (i.d.R. der Kunde) auf alles einen Rechtsanspruch, was in den Garantiebedingungen drinsteht.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
Man muss auch zu fehlern stehen können.
Frag VW die sagen dir das selbe wie ich.
VW-keine freigabe-keine garantie
King-pleite-keinegarantie
kompletter blödsinn!!
ich habe ne Kiste aus dem hause VAG + gasanlage! und habe selbstverständlich meine garantie behalten. Nur wurde die Garantie auf dem Motor ausgesklammert und nix weiter!
NA HALLO??? Wir sind hier in einem Formun und wenn er diese Frage hat, warum soll er die nicht stellen.. viel bedenklicher finde ich hier diese unqualifizierten Antworten... NICHT SEINE FRAGE BZW. SEIN ANLIEGEN! 😠
Zitat:
Original geschrieben von deebohamm
danke auch Dir für die Antwort. Also bei Vw waren sie immerhin bereit, ein wenig zu pumpen, um den Austritt ausmachen zu können. Also wenn man vorm Auto steht, dann ist der Verlust oben rechts im Motorraum, da läuft es unten raus. Schäden wie etwa Marderbiss hat der Mechaniker ausgeschlossen. Wenn ich mehr dort machen lasse, muss ich auch direkt zahlen. Bin mir halt noch unsicher wen ich wo beauftragen soll das nun zu reparieren. Denn ich denke schon, dass einer von beiden Haftung dafür übernehmen muss.
Du bist schon konisch drauf. Erklärst hier lang und breit, dass oben rechts in Deinem Motorraum das Kühlwasser austritt. Der Kfz Mechaniker in der Werkstatt sollte ja wohl in der Lage sein Dir Rede und Antwort zu stehen. Ist ein Teil des Motors undicht oder ein Bauteil der Gasanlage?
Wenn vielleicht nur ein Temperaturfühler undicht ist, dann wird die Abdichtung bestimmt keine Millionen kosten. Zahl es aus der Portokasse. Wenn Dein Umrüster in der Insolvenz steht, dann gibt es auch einen Insolvenzverwalter. Sprich den doch einfach auf die Garantieansprüche an. Da und NUR da bekommst Du die RICHTIGE ANTWORT.
Sollte ein Teil am Motor kaputt sein, dann laß es machen und zahle an der Kasse wie ein Mann.
VW hat ja den Garantieausschluß bekanntgegeben. Bei der Prins-Gasanlage wird in den Kühlkreislauf eingegriffen und wenn dann etwas im Bereich Kühlkreislauf kaputt ist dann ist es sehr wohl Dein Ding.
Die tollen Ratschläge bzl. Klage einreichen.... Viel Spaß und laß Dich hier bitte vorher über die entstehenden Kosten aufklären. Eine kleine Reparaturrechnung von ~ 100 € auf dem Klageweg zurückzuholen ist ja wohl ausgemachter Schwachsinn. Nimm es einfach als Lehrgeld zur Kenntnis und hake es ab.
Aber lasse Deinen Wagen umgehend reparieren, wie Icomworker schon beschrieben und begründet hat. Du könntest sonst den Motor ruinieren.
Gruß Horst
Tach zusammen
Hier nochmal die Auskunft die ich von Audi erhalten habe. Gehört ja auch zu VAG.
Grüße
Averall
Also so wie ich das weiß verfällt die Garantie oder Gewährleistung nur an den Teilen die durch die LPG Anlage verändert wurden oder die Teile die das Gas verarbeiten.. Das heißt einfach ausgedrückt wenn was am Auto Kapput geht was nicht durch LPG beeinflusst wurde die Garantie oder Gewährleistung erhalten bleibt.